Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im ärztlichen Dienst
Am Beispiel eines kleinen städtischen Krankenhauses
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Ivonn Metze
- Abgabedatum: März 2006
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 712,1 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9704-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9704-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9704-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Metze, Ivonn März 2006: Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im ärztlichen Dienst, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Tarifvertrag, TVÖD, Arbeitszeitgesetz, ArbZG, Arbeitszeitrichtlinie
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Diplomarbeit von Ivonn Metze
Einleitung:
„Dienste rund um die Uhr, übermüdete Ärzte, gefährdete Patienten“, diese und ähnliche Nachrichten sind jedem aus der derzeitigen Berichterstattung in den Medien über die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern bekannt. Extrem lange Arbeitszeiten und mangelnde Ruhezeiten führen in den Kliniken schon seit Jahrzehnten oft zu einer Überbeanspruchung der Beschäftigten, insbesondere des ärztlichen Personals. Die Überbelastung resultiert in den meisten Fällen aus der Kombination von Regeldienst mit Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft außerhalb der Normalarbeitszeit. Die arbeitszeitliche Inanspruchnahme erreicht oftmals die Grenzen der Belastbarkeit des Krankenhauspersonals. Daraus ergeben sich negative, unter Umständen riskante Konsequenzen für die Patientenversorgung. Die Kombination von Regeldienst und Bereitschaftsdienst war in der Vergangenheit möglich, da die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während des Bereitschaftsdienstes untätig war, als Ruhezeit eingestuft wurden.
Im Jahr 2003 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits, dass der Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten ist. Daraufhin war der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, die Entscheidung des EuGH im deutschen Arbeitszeitrecht umzusetzen. Dies ist durch das geänderte Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zum 1. Januar 2004 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten. Auf Grund der Änderung der Gesetzeslage mit der vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes in die Arbeitszeit stehen die Krankenhäuser vor der Herausforderung, die Arbeitszeiten neu zu regeln.
Aber nicht nur aus rechtlicher Sicht besteht ein großer Handlungsbedarf für die Veränderung der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung, sondern auch aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht. Krankenhäuser stehen unter einem immer größer werdenden Wettbewerbsdruck, initiiert durch die Einführung des leistungsorientierten Entgeltsystems, um eine hochwertige Patientenversorgung und der Ergebnisqualität der erbrachten Leistungen gegenüber. Um die immer weiter in Vordergrund rückende Zufriedenheit der Patienten sicherzustellen, müssen die Arbeitszeiten und damit die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus so gestaltet werden, dass der Arbeitsplatz „Krankenhaus“ wieder attraktiv wird. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource eines jeden Krankenhauses und stellen einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor dar. Die knappe Anzahl qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt verstärkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen, qualitativer und ökonomischer Aspekte sowie der Präferenzen der Mitarbeiter gilt es, zukunftsfähige Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, um langfristig ein qualitativ hochwertiges Leistungsangebot aufrechtzuerhalten und konkurrenzfähig zu bleiben.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, ein Arbeitszeitmodell für den ärztlichen Dienst eines kleinen städtischen Krankenhauses zu entwickeln, welches den Mindestanforderungen des novellierten Arbeitszeitgesetzes gerecht wird.
Um den heutigen rechtlichen Handlungsrahmen für die ärztliche Arbeitszeitgestaltung herzuleiten, werden in Kapitel 2 die EU-Arbeitszeitrichtline, welche den europarechtlichen Maßstab für das Arbeitszeitgesetz bildet sowie die entscheidenden Urteile des EuGH auf deren Entscheidungen hin das deutsche Arbeitszeitgesetz geändert wurde, kurz vorgestellt. In Kapitel 3 wird ein Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes sowie des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für die Entwicklung von Arbeitszeitmodellen im ärztlichen Dienst gegeben.
Anschließend werden in Kapitel 4 mögliche und daraus resultierende Handlungsoptionen und Grundmodelle für die ärztliche Arbeitszeitgestaltung beschrieben.
In Kapitel 5 wird anhand des Praxisbeispiels eine mögliche Herangehensweise für die Entwicklung und Einführung neuer Arbeitszeitmodelle im ärztlichen Dienst dargestellt. Abschließend wird eine Kostenbetrachtung für das entwickelte Arbeitszeitmodell durchgeführt.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | III | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | V | |
| TABELLENVERZEICHNIS | VI | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | VII | |
| 1. | EINLEITUNG | 1 |
| 2. | ENTWICKLUNG DES ARBEITSZEITRECHTS IM KLINISCHEN BEREICH | 3 |
| 2.1 | EU-ARBEITSZEITRICHTLINIE | 3 |
| 2.2 | AUSLEGUNG DER EU-ARBEITSZEITRICHTLINIE DURCH DEN EUGH | 6 |
| 3. | RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER ARBEITSZEITGESTALTUNG IM ÄRZTLICHEN DIENST | 9 |
| 3.1 | ARBEITSZEITRECHTLICHE BEGRIFFE IM ARBEITSZEITGESETZ | 9 |
| 3.2 | RECHTSVORSCHRIFTEN DES ARBEITSZEITGESETZES FÜR DEN KLINIKBEREICH | 12 |
| 3.2.1 | Arbeitszeit | 13 |
| 3.2.1.1 | Werktägliche Höchstarbeitszeit | 13 |
| 3.2.1.2 | Wöchentliche Höchstarbeitszeit | 14 |
| 3.2.2 | Ruhezeit | 15 |
| 3.2.3 | Ruhepausen | 16 |
| 3.2.4 | Nachtarbeit | 17 |
| 3.2.5 | Sonn- und Feiertagsarbeit | 18 |
| 3.3 | BEREITSCHAFTSDIENSTREGELUNGEN DES TARIFRECHTS | 18 |
| 3.4 | SONSTIGE REGELUNGEN | 23 |
| 4. | ARBEITSZEITGESTALTUNG IM KRANKENHAUS | 25 |
| 4.1 | AKTUELLE ARBEITSZEITSITUATION IM ÄRZTLICHEN DIENST | 25 |
| 4.2 | ANFORDERUNGEN UND ZIELE AN DIE ARBEITSZEITORGANISATION IM ÄRZTLICHEN DIENST | 27 |
| 4.3 | HANDLUNGSOPTIONEN UND GRUNDMODELLE ÄRZTLICHER ARBEITSZEITSYSTEME | 28 |
| 4.3.1 | Grundsätzliche Optionen im Umgang mit der 48-Stunden-Grenze | 29 |
| 4.3.1.1 | Verlagerung von Bereitschaften in Ruhezeiten durch Verlängerung der Ruhezeit | 29 |
| 4.3.1.2 | Verringerung von Bereitschaftszeiten durch Verlängerung der Servicezeit | 29 |
| 4.3.1.3 | Outsourcing von Bereitschaftsdiensten | 30 |
| 4.3.1.4 | Erhöhung der Zahl der in Bereitschaftsdiensten eingesetzten Arbeitnehmer | 30 |
| 4.3.1.5 | Vereinbarung individueller widerruflicher Arbeitszeitverlängerung | 31 |
| 4.3.2 | Grundmodelle der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung | 32 |
| 4.3.2.1 | Servicezeit mit flexibler Arbeitszeit | 32 |
| 4.3.2.2 | Dienstmodul | 37 |
| 4.3.2.3 | Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb | 39 |
| 5. | EINFÜHRUNG EINES ARBEITSZEITMODELLS AM BEISPIEL EINES KLEINEN STÄDTISCHEN KRANKENHAUSES | 44 |
| 5.1 | ENTWICKLUNGSPROZESS DER ARBEITSZEITGESTALTUNG | 48 |
| 5.1.1 | Planungsphase | 48 |
| 5.1.2 | Analysephase | 49 |
| 5.1.2.1 | Ist-Situation der Arbeitszeitgestaltung | 49 |
| 5.1.2.2 | Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument | 54 |
| 5.1.3 | Ausarbeitungsphase | 60 |
| 5.1.3.1 | Modellentwicklung | 61 |
| 5.1.3.2 | Organisatorische Änderungen | 64 |
| 5.1.4 | Testphase | 65 |
| 5.1.5 | Realisationsphase | 66 |
| 5.2 | ÖKONOMISCHE KONSEQUENZEN DES NEUEN ARBEITSZEITMODELLS | 67 |
| 5.2.1 | Personalbedarfsermittlung | 67 |
| 5.2.2 | Kostenbetrachtung | 69 |
| 6. | FAZIT | 74 |
| ANHANG | 76 | |
| LITERATURVERZEICHNIS | 85 | |
| URTEILSVERZEICHNIS/ RICHTLINIENVERZEICHNIS | 91 | |
| EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG | 92 |
Insbesondere durch die Einführung eines Spätdienstes oder zeitversetzter Dienste kann die Betriebszeit bis in die frühen bzw. späten Abendstunden ausgeweitet werden. Durch die Ausweitung der Regelarbeitszeit werden die Bereitschaftsdienstzeiten nicht nur verkürzt, sondern zeigen insgesamt auch eine deutlich geringere Belastung auf, da die Routinetätigkeiten noch während der Regelarbeitszeit erledigt und nicht in den Bereitschaftsdienst gezogen werden. Die Modernisierung der Servicezeiten kann neben der geringeren Beanspruchung während der Bereitschaft zusätzlich zur Folge haben, dass sich durch die zukünftigen regulären funktionsdiagnostischen Untersuchungen bis in den Abend die Verweildauer der Patienten reduziert. Dies wiederum hätte unmittelbare positive Auswirkungen auf die Kostensituation des Krankenhauses.87 Neben dem versetzten und geteilten Dienst ist es denkbar, einen langen Tagesdienst einzuführen. Besonders interessant ist diese Variante am Wochenende und an Feiertagen, weil dadurch die Zahl der an diesen Tagen benötigten Mitarbeiter minimiert wird. Laut TVöD können längere Dienst aus dringenden, betrieblichen oder dienstlichen Gründen durch einvernehmliche Dienstbzw. Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Trotz langfristiger Planung des zu erwartenden Arbeitsanfalls kann es jedoch zu unerwarteten Ereignissen kommen, die Mehrarbeit erforderlich machen. Um diese kurzfristig auftretenden Arbeitsspitzen und -täler zu bewältigen, sollten flexible Schichten eingeführt [...]
In den meisten Krankenhäusern ist eine Ausweitung der Servicezeiten im ärztlichen Dienst bis 19:00 Uhr wochentags (anstelle eines Regeldienstes von 07:30 bis 16:00Uhr) und bis 12:00 Uhr am Wochenende völlig ausreichend. Allerdings wäre es wenig effektiv, wenn nur für den ärztlichen Dienst die Servicezeiten bedarfsgerecht erweitert würden, daher müssen sowohl im Pflegedienst als auch im Funktionsdienst die Servicezeiten ausgedehnt werden. In den Funktionsbereichen, z.B. OPs und Ambulanzen ist eine Servicezeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und im Pflegedienst von 07:00 bis 21:00 Uhr sinnvoll. Servicezeiten könnten damit die gemeinsame Klammer für eine abgestimmte berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit bilden, die in vielen Krankenhäusern häufig unzureichend vorhanden ist. Für die Einführung einer entsprechend über das Ende des Regeldienstes hinaus verlängerten Servicezeit als Hauptleistungszeit des Krankenhauses gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, welche in der folgenden Abbildung veranschaulicht werden.86 [...]
zurückzuführen, dass vor der Einführung von Diagnosis-Related-Groups (DRG`s)83 die Erlöse nach der Verweildauer der Patienten abgerechnet wurden und somit nicht die Kosten sondern die Genesung der Patienten im Vordergrund standen. Doch seit der Einführung des fallpauschalenbasierten Vergütungssystems haben die Kosten einen höheren Stellenwert eingenommen. Kostendeckend arbeiten Krankenhäuser jetzt immer dann, wenn der Patientenaufenthalt die mittlere Verweildauer84 nicht überschreitet. Daher müssen Krankenhäuser bzw. die Ärzte immer schneller Diagnosen erstellen und Therapien einleiten, um den Patienten schnell und optimal zu behandeln. Um diesem Ziel gerecht zu werden, stellt die Ausweitung bzw. Optimierung der Servicezeit, häufig auch „Betriebszeit“, „Funktionszeit“, „Öffnungszeit“ oder „Ansprechzeit“ genannt, ein besonders effektives Instrument dar.85 Unter Servicezeiten wird die Zeitspanne verstanden, in der geplante Tätigkeiten und Routinearbeiten ausgeführt werden bzw. das gesamte diagnostische und therapeutische Leistungsspektrum vorgehalten wird. Bereitschaftsdienste und Rufdienste liegen grundsätzlich außerhalb der Servicezeiten. Die Mitarbeiter einer Station stellen durch eine im Team vereinbarte entsprechende Dienstplangestaltung und Wocheneinsatzplanung sicher, dass ihr Bereich während der Servicezeit eine qualifizierte Leistungserbringung im Regeldienst erreichen kann. Im Vorfeld werden zwischen den Mitarbeiten der Station und den Führungskräften sogenannte Servicestandards (auch Leitungsstandards genannt) z.B. Standards zur Visiten-, Aufnahme- und OP-Organisation für die Leistungserbringung vereinbart. Wichtig ist, dass die Standards nicht personengebunden sind, da dies das Vorhalten der Arbeitszeitressourcen bestimmter Mitarbeiter erforderlich macht und im Einzelfall zu einer Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit führen würde. Die notwendigen Besetzungszeiten und Besetzungsstärken für die Servicezeit werden im Mitarbeiterteam abgesprochen. In die Zuständigkeit des Teams fallen weiterhin das Management des verfügbaren Arbeitsstundenvolumens sowie die Abwesenheitszeiten der Teammitglieder, wobei die Organisationsverantwortung weiter bei der Krankenhausleitung verbleibt. Bislang beschränken sich die Servicezeiten im ärztlichen Dienst auf einen Frühdienst und einen Regeldienst von rund 8 Stunden bis ca. 17:00 Uhr, der keinesfalls den verstärkten frühen abendlichen Arbeitsanfall abdeckt. Diese Differenz zwischen dem Arbeitsanfall und der Besetzungsstärke wird in der nachstehenden Abbildung sehr deutlich. [...]
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Metze, Ivonn März 2006: Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im ärztlichen Dienst, Hamburg: Diplomica Verlag
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