Umsatzsteuer in der Insolvenz
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Gabriela Krosch
- Abgabedatum: Januar 2006
- Umfang: 119 Seiten
- Dateigröße: 527,7 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Niederrhein Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9504-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9504-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9504-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Krosch, Gabriela Januar 2006: Umsatzsteuer in der Insolvenz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Organschaft, Doppelumsatz, Steuer, Abgabenordnung, Maßverbindlichkeit
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Diplomarbeit von Gabriela Krosch
Problemstellung:
Die Umsatzsteuer in der Insolvenz hat im Laufe der Zeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. So ist zu erklären, dass erst seit Anfang der 1990er Jahre viele Probleme des Rechtsgebiets der Umsatzsteuer in der Insolvenz geklärt wurden, obwohl das Umsatzsteuergesetz bereits aus dem Jahr 1967 stammt und eine Häufung von Insolvenzen schon über einen längeren Zeitraum zu beobachten ist.
Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass auch heute noch einzelne Grundsatzfragen unbeantwortet sind. Dies resultiert wohl aus der Unkenntnis vieler Insolvenzverwalter bezüglich ihrer Gestaltungsmöglichkeiten, da das Steuerrecht häufig nicht mit den insolvenzrechtlichen Prinzipien in Einklang zu bringen ist oder aber der Insolvenzverwalter die Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden, aufgrund seines Haftungsrisikos, meidet.
Weil jede Insolvenz im unternehmerischen Bereich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft, stellt die Umsatzsteuer eines der zentralen Themen des Insolvenzrechts dar. Insbesondere die insolvenzrechtliche Zuordnung der Umsatzsteuer zu Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten ist von hoher Relevanz.
So begründen Insolvenzforderungen nach § 38 InsO Forderungen, die lediglich der Quote entsprechend an der Verteilung der Insolvenzmasse teilnehmen, wohingegen Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO diese, aufgrund der fehlenden Verrechenbarkeit mit Verlusten, häufig in hohem Maße reduzieren. Der Insolvenzverwalter wird deshalb darauf bedacht sein, Umsatzsteuerforderungen des Finanzamts den Insolvenzforderungen zuzuordnen, um die Insolvenzmasse so wenig wie möglich zu belasten.
Die vorliegende Ausarbeitung durchleuchtet, neben den Ausführungen zur Unternehmereigenschaft in der Insolvenz, diese Zuordnung bei einzelnen, für die tägliche Arbeit der Insolvenzverwalter unverzichtbaren, Sachverhalten und die damit einhergehenden Probleme.
Aufgrund der Komplexität des Themas kann dabei dem fachkundigen Leser lediglich ein Überblick der Problematik der Umsatzsteuer in der Insolvenz verschafft werden. Dazu werden im Wesentlichen die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH entwickelten Grundsätze herangezogen.
Wegen der Vergleichbarkeit von umsatzsteuerlichen Fragestellungen bei Insolvenz- und Konkursverfahren wird auf die Rechtsprechung zu beiden Verfahren Bezug genommen.
Die praktischen Erfahrungen sowie Eindrücke, die in diese Arbeit mit einfließen, stammen aus der Rechtsanwaltskanzlei Klaas & Kollegen. Sie resultieren, neben der Bewältigung der täglichen Arbeit, aus vielen Gesprächen mit zuständigen Sachbearbeitern des Bereichs Insolvenzrecht sowie ausführlichen Erörterungen mit den Insolvenzverwaltern.
Des Weiteren haben Befragungen von Fachleuten aus der Insolvenzpraxis (Richter, Steuerberater, Finanzbeamte) Niederschlag gefunden.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Abbildungsverzeichnis | X | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Steuerrecht versus Insolvenzrecht | 3 |
| 3. | Unternehmereigenschaft im Insolvenzverfahren | 4 |
| 3.1 | Unternehmereigenschaft des Insolvenzschuldners | 4 |
| 3.2 | Unternehmereigenschaft des Insolvenzverwalters | 7 |
| 3.3 | Umsatzsteuerliche Organschaft | 7 |
| 3.3.1 | Grundzüge der umsatzsteuerlichen Organschaft | 7 |
| 3.3.2 | Einfluss der Insolvenz auf bestehende Organschaften | 9 |
| 3.3.2.1 | Insolvenz der Organgesellschaft | 9 |
| 3.3.2.2 | Insolvenz des Organträgers | 12 |
| 3.3.2.3 | Insolvenz des Organträgers und der Organgesellschaft | 13 |
| 3.3.2.4 | Übersicht über die Organschaftsverhältnisse in der.Insolvenz | 14 |
| 3.4 | Insolvenzrechtliche Einordnung der steuerlichen Pflichten bei Organschaft | 15 |
| 3.5 | Rechtsfolgen der unerkannten Organschaft | 16 |
| 3.6 | Rechtsfolgen der Beendigung der Organschaft | 17 |
| 4. | Allgemeines zur insolvenzrechtlichen Umsatzsteuer | 18 |
| 4.1 | Zuordnung der Umsatzsteueransprüche | 19 |
| 4.1.1 | Begründetsein | 19 |
| 4.1.2 | Zuordnung von Lieferungen und Leistungen | 20 |
| 4.1.3 | Istversteuerung von Anzahlungen | 22 |
| 4.1.4 | Teilleistungen | 22 |
| 4.1.5 | Besonderheiten bei der vorläufigen Insolvenzverwaltung | 23 |
| 4.2 | Besteuerungsverfahren | 25 |
| 4.2.1 | Voranmeldungszeitraum | 25 |
| 4.2.2 | Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung | 27 |
| 4.2.3 | Erklärungspflichten des Insolvenzverwalters | 29 |
| 4.2.3.1 | Grundsätze der Erklärungspflichten | 29 |
| 4.2.3.2 | Elster-Verfahren | 31 |
| 4.2.4 | Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG im Insolvenzverfahren | 32 |
| 4.3 | Allgemeine Grundsätze der Aufrechnung im Insolvenzverfahren | 34 |
| 4.4 | Rechnungserteilung/Rechnungsberichtigung | 35 |
| 5. | Vorsteuer im Insolvenzverfahren | 37 |
| 5.1 | Grundsätze des Vorsteuerabzugs | 37 |
| 5.2 | Zuordnung der Vorsteuern in der Insolvenz | 38 |
| 5.3 | Vorsteuerabzug aus Rechnungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters | 44 |
| 5.4 | Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 UStG | 46 |
| 5.4.1 | Berichtigung bei unbezahlten Rechnungen | 46 |
| 5.4.2 | Berichtigung bei nicht erbrachten Leistungen | 49 |
| 5.4.3 | Berichtigung bei Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt | 50 |
| 5.5 | Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15 a UStG | 53 |
| 6. | Umsatzsteueransprüche in Einzelfällen | 54 |
| 6.1 | Umsatzsteuer bei der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände | 54 |
| 6.1.1 | Doppelumsatztheorie | 54 |
| 6.1.2 | Verwertung im eröffneten Insolvenzverfahren | 55 |
| 6.1.2.1 | Verwertung durch Insolvenzverwalter | 56 |
| 6.1.2.2 | Verwertung durch Sicherungsnehmer nach § 170 Abs. 2 InsO | 59 |
| 6.1.2.3 | Überlassung an Sicherungsnehmer | 61 |
| 6.1.2.4 | Verwertung durch Sicherungsnehmer nach § 173 Abs. 1 InsO | 62 |
| 6.1.2.5 | Nutzung des Sicherungsguts durch Insolvenzverwalter | 63 |
| 6.1.3 | Verwertung im vorläufigen Insolvenzverfahren | 63 |
| 6.1.3.1 | Verwertung durch vorläufigen "starken" Verwalter | 64 |
| 6.1.3.2 | Verwertung durch vorläufigen "schwachen" Verwalter | 65 |
| 6.2 | Übersicht zur Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut | 66 |
| 6.3 | Umsatzsteueransprüche bei Immobiliarverwertung | 67 |
| 6.4 | Freigabe von Sicherungsgut an den Insolvenzschuldner | 68 |
| 6.5 | Umsatzsteuer aus nicht vollständig erfüllten Verträgen | 70 |
| 6.5.1 | Insolvenz- und zivilrechtliche Grundlagen | 70 |
| 6.5.2 | Insolvenzschuldner als leistender Unternehmer | 70 |
| 6.5.3 | Insolvenzschuldner als Leistungsbesteller | 73 |
| 6.6 | Haftungstatbestand nach § 13 c UStG | 74 |
| 7. | Resümee und Ausblick | 78 |
| Anhang | 79 | |
| Literaturverzeichnis | 86 | |
| Eidesstattliche Versicherung | 109 |
Über das Vermögen der A-GmbH wird am 12.10.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter reicht am 20.12.2004 eine Rechnung in Höhe von € 10.000 zzgl. USt für seine vorläufige „starke“ Verwaltung ein. Da im Voranmeldungszeitraum keine weiteren Umsätze getätigt wurden, macht der Verwalter € 1.600 Vorsteuervergütungsanspruch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Insolvenzmasse geltend. Das Finanzamt nimmt in der Höhe eine Aufrechnung mit aufgelaufenen Insolvenzforderungen vor. Die Leistung des vorläufig „starken“ Insolvenzverwalters, und damit auch die Verwirklichung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, ist vor Verfahrenseröffnung erfüllt worden. § 96 InsO, wonach eine Aufrechnung unzulässig ist, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach Insolvenzeröffnung etwas zur Masse schuldig wird, ist in diesem Fall nicht anzuwenden. Die Aufrechnung des Finanzamts ist somit rechtens. Die Annahme des § 55 Abs. 2 InsO wirkt sich lediglich auf Verbindlichkeiten aus. Vorsteuern, die auf die Tätigkeit der vorläufig „starken“ Insolvenzverwaltung entfallen, sind hiervon nicht betroffen.175 Der BFH hat kürzlich diese Vorgehensweise nochmals bestätigt.176 Demnach sind zunächst alle Vorsteuern eines Voranmeldungszeitraums mit der angefallenen Umsatzsteuer des gleichen Zeitraums zu saldieren. Eine Bevorrechtigung der Finanzverwaltung, wonach es zunächst mit anderen Ansprüchen aufrechnen kann, ist nicht legitim. Einer Aufrechnung mit vor Insolvenzverfahren begründeten Vorsteuern ist jedoch nichts entgegenzusetzen, sofern ein Vorsteuervergütungsanspruch verbleibt. Auf die Begründetheit im insolvenzrechtlichen Sinn ist demnach nur dann abzustellen, wenn sich aufgrund des Vorsteuerabzugs ein Vergütungsanspruch ergibt. Wird hingegen durch den Vorsteuerabzug lediglich die Umsatzsteuerschuld gemindert, bleibt für die Zuordnung der Vorsteuer der § 16 Abs. 2 UStG entscheidend.177 Insofern ein Vorsteuervergütungsanspruch auf vor und nach der Insolvenzeröffnung empfangenen Lieferungen fußt, ist das Aufrechnungsverbot [...]
zugunsten des Insolvenzschuldners oder Zahlung einer Abschlagszahlung durch ihn nach Insolvenzeröffnung beruhen, der Masse zuzurechnen.170 Aufgrund der Besonderheit des Vorsteuerabzugs besteht die Möglichkeit, dass zwar die Lieferung an den Insolvenzschuldner vor Verfahrenseröffnung durchgeführt wurde, jedoch die Rechnungserteilung erst nach Eröffnung des Verfahrens stattfand. Bei einer solchen Ausgangslage und dem V. Senat des BFH171 folgend, ist die Vorsteuer der Masse zuzuordnen und in einer Voranmeldung nach Insolvenzeröffnung zu erfassen, da erst in diesem Moment sämtliche Bedingungen des § 15 UStG realisiert sind.172 Sofern ein Vergütungsanspruch aus dem Abzug der Vorsteuer resultiert, wird aus der ehemals unselbstständigen Besteuerungsgrundlage ein Anspruch des Insolvenzschuldners, der entweder den Insolvenzforderungen oder den Masseforderungen zuzuordnen ist. Für die Zuordnung des Vor- [...]
zeitpunkts die Regelungen im Sinne der Zwangsverrechnung gem. § 16 Abs. 2 UStG und nicht die der insolvenzrechtlichen Begründetheit zugrunde gelegt.167 Der Vorsteuerabzug selbst bedingt allerdings die Erfüllung aller Erfordernisse des § 15 UStG. Obwohl nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs168 für einen Steuerpflichtigen nach Art. 17 der 6. EGRichtlinie die Möglichkeit besteht Vorsteuer bereits bei Erwerb steuerlich anzusetzen, wird von der hiesigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Vorlage einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis gem. §§ 14, 14 a UStG verlangt.169 Eine Zuweisung von Vorsteuern zu Insolvenzforderungen hat demnach zu erfolgen, sofern die Leistung an den Insolvenzschuldner bzw. eine Anzahlung durch ihn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurde und der Insolvenzverwalter in Besitz einer Rechnung im Sinne des § 14 UStG ist. Indes sind Vorsteuern, die auf der Ausführung einer Leistung [...]
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Krosch, Gabriela Januar 2006: Umsatzsteuer in der Insolvenz, Hamburg: Diplomica Verlag
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