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Umsatzsteuer in der Insolvenz

Umsatzsteuer in der Insolvenz
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Gabriela Krosch
  • Abgabedatum: Januar 2006
  • Umfang: 119 Seiten
  • Dateigröße: 527,7 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Niederrhein Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9504-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9504-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9504-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Krosch, Gabriela Januar 2006: Umsatzsteuer in der Insolvenz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Organschaft, Doppelumsatz, Steuer, Abgabenordnung, Maßverbindlichkeit

Diplomarbeit von Gabriela Krosch

Problemstellung:

Die Umsatzsteuer in der Insolvenz hat im Laufe der Zeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. So ist zu erklären, dass erst seit Anfang der 1990er Jahre viele Probleme des Rechtsgebiets der Umsatzsteuer in der Insolvenz geklärt wurden, obwohl das Umsatzsteuergesetz bereits aus dem Jahr 1967 stammt und eine Häufung von Insolvenzen schon über einen längeren Zeitraum zu beobachten ist.

Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass auch heute noch einzelne Grundsatzfragen unbeantwortet sind. Dies resultiert wohl aus der Unkenntnis vieler Insolvenzverwalter bezüglich ihrer Gestaltungsmöglichkeiten, da das Steuerrecht häufig nicht mit den insolvenzrechtlichen Prinzipien in Einklang zu bringen ist oder aber der Insolvenzverwalter die Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden, aufgrund seines Haftungsrisikos, meidet.

Weil jede Insolvenz im unternehmerischen Bereich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft, stellt die Umsatzsteuer eines der zentralen Themen des Insolvenzrechts dar. Insbesondere die insolvenzrechtliche Zuordnung der Umsatzsteuer zu Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten ist von hoher Relevanz.

So begründen Insolvenzforderungen nach § 38 InsO Forderungen, die lediglich der Quote entsprechend an der Verteilung der Insolvenzmasse teilnehmen, wohingegen Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO diese, aufgrund der fehlenden Verrechenbarkeit mit Verlusten, häufig in hohem Maße reduzieren. Der Insolvenzverwalter wird deshalb darauf bedacht sein, Umsatzsteuerforderungen des Finanzamts den Insolvenzforderungen zuzuordnen, um die Insolvenzmasse so wenig wie möglich zu belasten.

Die vorliegende Ausarbeitung durchleuchtet, neben den Ausführungen zur Unternehmereigenschaft in der Insolvenz, diese Zuordnung bei einzelnen, für die tägliche Arbeit der Insolvenzverwalter unverzichtbaren, Sachverhalten und die damit einhergehenden Probleme.

Aufgrund der Komplexität des Themas kann dabei dem fachkundigen Leser lediglich ein Überblick der Problematik der Umsatzsteuer in der Insolvenz verschafft werden. Dazu werden im Wesentlichen die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH entwickelten Grundsätze herangezogen.

Wegen der Vergleichbarkeit von umsatzsteuerlichen Fragestellungen bei Insolvenz- und Konkursverfahren wird auf die Rechtsprechung zu beiden Verfahren Bezug genommen.

Die praktischen Erfahrungen sowie Eindrücke, die in diese Arbeit mit einfließen, stammen aus der Rechtsanwaltskanzlei Klaas & Kollegen. Sie resultieren, neben der Bewältigung der täglichen Arbeit, aus vielen Gesprächen mit zuständigen Sachbearbeitern des Bereichs Insolvenzrecht sowie ausführlichen Erörterungen mit den Insolvenzverwaltern.

Des Weiteren haben Befragungen von Fachleuten aus der Insolvenzpraxis (Richter, Steuerberater, Finanzbeamte) Niederschlag gefunden.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis X
1. Einleitung 1
2. Steuerrecht versus Insolvenzrecht 3
3. Unternehmereigenschaft im Insolvenzverfahren 4
3.1 Unternehmereigenschaft des Insolvenzschuldners 4
3.2 Unternehmereigenschaft des Insolvenzverwalters 7
3.3 Umsatzsteuerliche Organschaft 7
3.3.1 Grundzüge der umsatzsteuerlichen Organschaft 7
3.3.2 Einfluss der Insolvenz auf bestehende Organschaften 9
3.3.2.1 Insolvenz der Organgesellschaft 9
3.3.2.2 Insolvenz des Organträgers 12
3.3.2.3 Insolvenz des Organträgers und der Organgesellschaft 13
3.3.2.4 Übersicht über die Organschaftsverhältnisse in der.Insolvenz 14
3.4 Insolvenzrechtliche Einordnung der steuerlichen Pflichten bei Organschaft 15
3.5 Rechtsfolgen der unerkannten Organschaft 16
3.6 Rechtsfolgen der Beendigung der Organschaft 17
4. Allgemeines zur insolvenzrechtlichen Umsatzsteuer 18
4.1 Zuordnung der Umsatzsteueransprüche 19
4.1.1 Begründetsein 19
4.1.2 Zuordnung von Lieferungen und Leistungen 20
4.1.3 Istversteuerung von Anzahlungen 22
4.1.4 Teilleistungen 22
4.1.5 Besonderheiten bei der vorläufigen Insolvenzverwaltung 23
4.2 Besteuerungsverfahren 25
4.2.1 Voranmeldungszeitraum 25
4.2.2 Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 27
4.2.3 Erklärungspflichten des Insolvenzverwalters 29
4.2.3.1 Grundsätze der Erklärungspflichten 29
4.2.3.2 Elster-Verfahren 31
4.2.4 Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG im Insolvenzverfahren 32
4.3 Allgemeine Grundsätze der Aufrechnung im Insolvenzverfahren 34
4.4 Rechnungserteilung/Rechnungsberichtigung 35
5. Vorsteuer im Insolvenzverfahren 37
5.1 Grundsätze des Vorsteuerabzugs 37
5.2 Zuordnung der Vorsteuern in der Insolvenz 38
5.3 Vorsteuerabzug aus Rechnungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters 44
5.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 UStG 46
5.4.1 Berichtigung bei unbezahlten Rechnungen 46
5.4.2 Berichtigung bei nicht erbrachten Leistungen 49
5.4.3 Berichtigung bei Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt 50
5.5 Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15 a UStG 53
6. Umsatzsteueransprüche in Einzelfällen 54
6.1 Umsatzsteuer bei der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände 54
6.1.1 Doppelumsatztheorie 54
6.1.2 Verwertung im eröffneten Insolvenzverfahren 55
6.1.2.1 Verwertung durch Insolvenzverwalter 56
6.1.2.2 Verwertung durch Sicherungsnehmer nach § 170 Abs. 2 InsO 59
6.1.2.3 Überlassung an Sicherungsnehmer 61
6.1.2.4 Verwertung durch Sicherungsnehmer nach § 173 Abs. 1 InsO 62
6.1.2.5 Nutzung des Sicherungsguts durch Insolvenzverwalter 63
6.1.3 Verwertung im vorläufigen Insolvenzverfahren 63
6.1.3.1 Verwertung durch vorläufigen "starken" Verwalter 64
6.1.3.2 Verwertung durch vorläufigen "schwachen" Verwalter 65
6.2 Übersicht zur Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut 66
6.3 Umsatzsteueransprüche bei Immobiliarverwertung 67
6.4 Freigabe von Sicherungsgut an den Insolvenzschuldner 68
6.5 Umsatzsteuer aus nicht vollständig erfüllten Verträgen 70
6.5.1 Insolvenz- und zivilrechtliche Grundlagen 70
6.5.2 Insolvenzschuldner als leistender Unternehmer 70
6.5.3 Insolvenzschuldner als Leistungsbesteller 73
6.6 Haftungstatbestand nach § 13 c UStG 74
7. Resümee und Ausblick 78
Anhang 79
Literaturverzeichnis 86
Eidesstattliche Versicherung 109

Automatisiert erstellter Textauszug:

Über das Vermögen der A-GmbH wird am 12.10.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter reicht am 20.12.2004 eine Rechnung in Höhe von € 10.000 zzgl. USt für seine vorläufige „starke“ Verwaltung ein. Da im Voranmeldungszeitraum keine weiteren Umsätze getätigt wurden, macht der Verwalter € 1.600 Vorsteuervergütungsanspruch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Insolvenzmasse geltend. Das Finanzamt nimmt in der Höhe eine Aufrechnung mit aufgelaufenen Insolvenzforderungen vor. Die Leistung des vorläufig „starken“ Insolvenzverwalters, und damit auch die Verwirklichung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, ist vor Verfahrenseröffnung erfüllt worden. § 96 InsO, wonach eine Aufrechnung unzulässig ist, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach Insolvenzeröffnung etwas zur Masse schuldig wird, ist in diesem Fall nicht anzuwenden. Die Aufrechnung des Finanzamts ist somit rechtens. Die Annahme des § 55 Abs. 2 InsO wirkt sich lediglich auf Verbindlichkeiten aus. Vorsteuern, die auf die Tätigkeit der vorläufig „starken“ Insolvenzverwaltung entfallen, sind hiervon nicht betroffen.175 Der BFH hat kürzlich diese Vorgehensweise nochmals bestätigt.176 Demnach sind zunächst alle Vorsteuern eines Voranmeldungszeitraums mit der angefallenen Umsatzsteuer des gleichen Zeitraums zu saldieren. Eine Bevorrechtigung der Finanzverwaltung, wonach es zunächst mit anderen Ansprüchen aufrechnen kann, ist nicht legitim. Einer Aufrechnung mit vor Insolvenzverfahren begründeten Vorsteuern ist jedoch nichts entgegenzusetzen, sofern ein Vorsteuervergütungsanspruch verbleibt. Auf die Begründetheit im insolvenzrechtlichen Sinn ist demnach nur dann abzustellen, wenn sich aufgrund des Vorsteuerabzugs ein Vergütungsanspruch ergibt. Wird hingegen durch den Vorsteuerabzug lediglich die Umsatzsteuerschuld gemindert, bleibt für die Zuordnung der Vorsteuer der § 16 Abs. 2 UStG entscheidend.177 Insofern ein Vorsteuervergütungsanspruch auf vor und nach der Insolvenzeröffnung empfangenen Lieferungen fußt, ist das Aufrechnungsverbot [...]

zugunsten des Insolvenzschuldners oder Zahlung einer Abschlagszahlung durch ihn nach Insolvenzeröffnung beruhen, der Masse zuzurechnen.170 Aufgrund der Besonderheit des Vorsteuerabzugs besteht die Möglichkeit, dass zwar die Lieferung an den Insolvenzschuldner vor Verfahrenseröffnung durchgeführt wurde, jedoch die Rechnungserteilung erst nach Eröffnung des Verfahrens stattfand. Bei einer solchen Ausgangslage und dem V. Senat des BFH171 folgend, ist die Vorsteuer der Masse zuzuordnen und in einer Voranmeldung nach Insolvenzeröffnung zu erfassen, da erst in diesem Moment sämtliche Bedingungen des § 15 UStG realisiert sind.172 Sofern ein Vergütungsanspruch aus dem Abzug der Vorsteuer resultiert, wird aus der ehemals unselbstständigen Besteuerungsgrundlage ein Anspruch des Insolvenzschuldners, der entweder den Insolvenzforderungen oder den Masseforderungen zuzuordnen ist. Für die Zuordnung des Vor- [...]

zeitpunkts die Regelungen im Sinne der Zwangsverrechnung gem. § 16 Abs. 2 UStG und nicht die der insolvenzrechtlichen Begründetheit zugrunde gelegt.167 Der Vorsteuerabzug selbst bedingt allerdings die Erfüllung aller Erfordernisse des § 15 UStG. Obwohl nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs168 für einen Steuerpflichtigen nach Art. 17 der 6. EGRichtlinie die Möglichkeit besteht Vorsteuer bereits bei Erwerb steuerlich anzusetzen, wird von der hiesigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Vorlage einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis gem. §§ 14, 14 a UStG verlangt.169 Eine Zuweisung von Vorsteuern zu Insolvenzforderungen hat demnach zu erfolgen, sofern die Leistung an den Insolvenzschuldner bzw. eine Anzahlung durch ihn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurde und der Insolvenzverwalter in Besitz einer Rechnung im Sinne des § 14 UStG ist. Indes sind Vorsteuern, die auf der Ausführung einer Leistung [...]

Arbeit zitieren:
Krosch, Gabriela Januar 2006: Umsatzsteuer in der Insolvenz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Organschaft, Doppelumsatz, Steuer, Abgabenordnung, Maßverbindlichkeit

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