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Der Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz

Prävention und Rechtsfolgen

Der Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jutta Meister
  • Abgabedatum: Mai 2002
  • Umfang: 126 Seiten
  • Dateigröße: 7,3 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Düsseldorf Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6436-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6436-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6436-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Meister, Jutta Mai 2002: Der Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Herkunft und Abgrenzung, Phasen, Ursachen und Folgen, Intervention

Diplomarbeit von Jutta Meister

Zusammenfassung:

Mobbing ist ein Phänomen, welches nicht neu, sondern von je her in der Arbeitswelt zu finden ist. Dies wird auch deutlich an der Entwicklung des Wortes, welche im nächsten Punkt näher erläutert wird. Seit einigen Jahren ist jedoch das Thema Mobbing besonders aktuell geworden. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass sich sowohl Leistungsdruck als auch der Konkurrenzkampf aufgrund der Arbeitsmarkt- und Konjunkturlage erheblich verstärkt haben. Andererseits ist das Thema von den Medien dankend angenommen worden, als der Begriff „Mobbing“ vor gut 10 Jahren nach Deutschland kam. Das Phänomen wurde zum einen deswegen populär, weil ein neuer Anglizismus in die deutsche Sprache kam; zum anderen ist das Phänomen nach wie vor ein wenig geheimnisvoll, da jeder das Wort kennt, doch viele gar nicht genau wissen, was Mobbing nun eigentlich ist. „In der Kantine hat letzte Woche einer „dumme Kuh“ zu mir gesagt. Das ist doch jetzt Mobbing, oder?“ Solche Reaktionen kommen oft, wenn über dieses Thema gesprochen wird. Daran zeigt sich schon, dass eine Menge Handlungsbedarf besteht, gerade im Hinblick auf die Aufklärung und Information über Mobbing. Das Mobbing ein großes Thema ist, zeigt auch die hohe Frequentierungsrate der Anlaufstellen für Mobbing.

Die vorliegende Arbeit zum Thema „Der Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz – Prävention und Rechtsfolgen“ versucht einen möglichst umfassenden Überblick über das Thema zu geben. Ziel ist es, den Leser zunächst für das Thema zu sensibilisieren und darzulegen, was unter Mobbing zu verstehen ist. M.E. ist es nur dann sinnvoll über Prävention und Rechtsfolgen zu sprechen, wenn eine klare Vorstellung des Themas Mobbing gegeben ist.

Im Teil „Mobbing erkennen“ wird zunächst das Phänomen als solches dargestellt. Wichtig ist hier vor allem auch die Unterscheidung von Mobbing und alltäglichem Konflikt, da dies in der Praxis häufig zu Missverständnissen führt. Im Weiteren wird der Verlauf von Mobbing anhand des von Leymann entwickelten Phasenmodells dargestellt, sowie typische Mobbinghandlungen aufgeführt. Dies soll vor allem dazu dienen, ein Verständnis dafür zu vermitteln, was Mobbing genau bedeutet. Darauf folgt eine Untersuchung der verschiedenen Ursachen, die zu Mobbing führen können. Dies bildet die Grundlage für den nachfolgenden Teil, welcher sich mit der Intervention und Prävention beschäftigt. Den Abschluss des ersten Teiles bildet die Darlegung der Folgen von Mobbing. Hierdurch soll verdeutlicht werden, dass Mobbing nicht zu unterschätzen ist und ernstgenommen werden muss.

Der dritte Hauptteil „Intervention und Prävention“ soll Möglichkeiten aufzeigen, die zum einen dafür geeignet sind, Mobbing wirksam zu bekämpfen; zum anderen werden Maßnahmen aufgezeigt, die dazu dienen sollen, Mobbing von vorneherein keine Chance zu geben. Die hier aufgezeigten Maßnahmen beziehen sich sowohl auf den betrieblichen, als auch den individuellen Bereich.

Der letzte Teil „Rechtliche Behandlung von Mobbing“ zeigt, auf welche Weise gegen Mobbing vorgegangen werden kann. Zu Beginn steht eine Betrachtung der Grundrechte, woran deutlich wird, dass Mobbing auch die Grundwerte unserer Gesellschaft verletzen kann. Darauf folgt eine arbeitsrechtliche Betrachtung, welche die Rechte und Pflichten aller Beteiligten und die Folgen einer Verletzung durch Mobbing verdeutlicht. Den Abschluss der rechtlichen Betrachtung bilden die zivilrechtliche sowie die strafrechtliche Behandlung von Mobbing.

Inhaltsverzeichnis:

1. GRUNDLEGUNG 5
1.1 Ziele der Arbeit 5
1.2 Herkunft des Wortes 6
1.3 Begriffe im Mobbingumfeld 7
1.3.1 Bossing 8
1.3.2 Staffing 8
1.3.3 Bullying 9
2. MOBBING ERKENNEN 9
2.1 Definitionen und Abgrenzung der Begrifflichkeiten 9
2.1.1 Vergleich der in der Praxis herangezogenen Definitionen 9
2.1.2 Abgrenzung Mobbing und alltäglicher Konflikt 12
2.2 Mobbingphasen 14
2.2.1 Phasenmodell von Leymann 14
2.2.2 Empirische Ergebnisse zum Mobbingprozeß 16
2.3 Mobbinghandlungen nach Leymann 16
2.4 Mobbingursachen - Warum wird Mobbing betrieben? 18
2.4.1 Ursachen in der Organisation 18
2.4.1.1 Aufbauorganisation 18
2.4.1.2 Organisation der Arbeit und Aufgabengestaltung 19
2.4.1.3 Unternehmenskultur, Betriebsklima und moralisches Niveau 19
2.4.2 Ursachen im Führungsstil 21
2.4.2.1 Abgrenzung der Führungsstile 21
2.4.2.2 Problematik der Führung 23
2.4.3 Ursache in der Persönlichkeit der Beteiligten 24
2.4.3.1 Wer sind die Täter? 24
2.4.3.2 Wer sind die Opfer? 27
2.4.4 Weiter Ursachen für Mobbing 28
2.4.4.1 Ursachen in der Gruppe bzw. im Team 28
2.4.4.2 Gesellschaftliche Ursachen 29
2.4.5 Häufigkeit von Mobbing in einzelnen Branchen 30
2.5 Individuelle, betriebliche und gesellschaftliche Folgen von Mobbing 31
2.5.1 Individuelle Folgen 31
2.5.2 Betriebliche Folgen 33
2.5.3 Gesellschaftliche Folgen 34
3. INTERVENTION UND PRÄVENTION 35
3.1 Betriebliche Intervention 35
3.1.1 Mediation 35
3.1.2 Unterstützung durch Führungskräfte 37
3.1.3 Betriebliche Sozialberatungsstelle 40
3.2 Individuelle Intervention 42
3.3 Prävention 43
3.3.1 Gestaltung der Aufbauorganisation 44
3.3.2 Gestaltung der Arbeitsaufgabe 47
3.3.3 Gestaltung des Betriebsklimas 49
3.3.4 Möglichkeiten der Führungskräfte 52
3.3.5 Möglichkeiten des Betriebsrates 54
3.3.5.1 Abschluss einer Betriebsvereinbarung 54
3.3.5.2 Mobbingbeauftragter 60
3.3.5.3 Schulung 62
3.3.5.4 Sprechstunde 63
3.3.5.5 Mitbestimmung 63
3.3.6 Möglichkeit der Arbeitnehmer 64
3.3.7 Gesellschaftliche Prävention 65
4. RECHTLICHE BEHANDLUNG VON MOBBING 66
4.1 Grundrechte 66
4.2 Arbeitsrechtliche Behandlung 67
4.2.1 Individualarbeitsrecht 67
4.2.1.1 Treue- und Fürsorgepflicht 67
4.2.1.2 Zurückbehaltung der Arbeitsleistung 72
4.2.1.3 Eigenkündigung des Opfers 72
4.2.2 Kollektivarbeitsrecht 73
4.2.2.1 Überwachungspflicht 73
4.2.2.2 Beschwerderecht des Arbeitnehmers 74
4.2.2.3 Verlangen einer Versetzung oder Entlassung des Mobbers 75
4.2.2.4 Untätigkeit oder Verfehlung des Betriebsrates oder des Arbeitgebers 76
4.3 Zivilrechtliche Behandlung 76
4.3.1 Schadensersatzansprüche 77
4.3.1.1 Ansprüche des Opfers gegen Vorgesetzte oder Kollegen 77
4.3.1.2 Ansprüche des Opfers gegen den Arbeitgeber 79
4.3.1.3 Anspruch des Arbeitgebers gegen den Mobber 80
4.3.2 Unterlassungsanspruch; Anspruch auf Gegendarstellung 80
4.4 Strafrechtliche Behandlung 82
4.4.1 Beleidigung 82
4.4.2 Körperverletzung 82
4.4.3 Unterlassene Hilfeleistung 83
4.4.4 Weitere Straftatbestände 84
5. SCHLUSSBETRACHTUNG 84

Automatisiert erstellter Textauszug:

immer etwas mit Macht zu tun hat75, kann es auch vorkommen, dass die Linienstelle Angst hat vor Macht- und Statusverlust. Daraus kann folgen, dass irrationale Entscheidungen getroffen werden, die dann zu einer generellen Verschlechterung der Arbeitssituation führen können. Dadurch wächst die Gefahr von Mobbing. d) Matrixorganisation Bei dieser Organisation steht die Teamarbeit im Vordergrund. Jeweils zwei Fachabteilungen bemühen sich um die Lösung einer betrieblichen Aufgabe. Ein Vorteil dieser Form ist vor allem die Motivation der Mitarbeiter. Kritisch ist das hohe Konfliktpotential zu betrachten, wenn z.B. zwei Abteilungen unterschiedliche Ziele verfolgen und keinen Konsens finden. Hier besteht die Gefahr, dass sich aus einem Konflikt Mobbing entwickelt. e) Center-Konzept Diese Form soll nur am Rande betrachtet werden, da innerhalb des Konzeptes die oben erläuterten Organisationsstrukturen zum Tragen kommen. Hierbei wird der Betrieb direkt unterhalb der Geschäftsleitung objektorientiert in produktoder projektbezogen Geschäftsbereiche, die sogenannten Center, unterteilt. Diese Bereiche werden jeweils als eigenständige Betriebe geführt. Die Geschäftsleitung kann sich somit auf die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens konzentrieren. Der große Vorteil dieses Konzeptes in Bezug auf Mobbing kann darin gesehen werden, dass die Mitarbeiter aufgrund erweiterter Verantwortungsbereiche stark motiviert sind. Gefährlich wird es, wenn die Mitarbeiter dadurch überfordert werden. Jedes dieser Organisationskonzepte hat, wie aufgezeigt, sowohl Nachteile als auch Vorteile. Die Konzepte, bei denen die Nachteile überwiegen oder stärker hervortreten als die Vorteile, sind anfälliger für Mobbing. Eine Straffung der Organisationsstrukturen, wie es beispielsweise das Lean-Management vorsieht, hat folgende Vorteile76: • • • kürzere Dienst- und Informationswege und damit eine effizientere Umsetzung der Arbeit Kostenersparnis da Arbeit schneller erledigt werden kann [...]

Dieses System ist überwiegend in kleineren Betrieben zu finden, in denen Mobbing vor allem in Form von Bossing auftritt. b) Mehrliniensystem Dieses System zeichnet sich dadurch aus, dass die untergeordneten Stellen von mehreren Vorgesetzten, welche ein direktes fachliches Weisungsrecht besitzen, Anweisungen bekommen. Vorteile: - kurze Dienstwege - Motivation der Mitarbeiter - besseres Betriebsklima Nachteile: - unübersichtliche Organisation - keine klaren Kompetenzabgrenzungen - Verunsicherung der untergeordneten Stellen - Koordinationsprobleme Mobbing kann in diesem System vor allem deshalb entstehen, da es keine klaren Kompetenzabgrenzungen gibt und somit die Mitarbeiter verunsichert sind. Dadurch, dass der Mitarbeiter Anweisungen von mehren Vorgesetzten bekommen kann, kann es bei ihm zu einer Überforderung kommen. Diese kann zu Stress führen und dieser wiederum zu Aggressionen, die der Mitarbeiter an Kollegen auslässt. c) Stabliniensystem Hierbei handelt es sich um ein Einliniensystem, welches durch sogenannte Stabstellen ergänzt wird. Diese Stellen sind weisungsgebunden an eine Leitungsstelle und haben selbst keine Weisungs- bzw. Entscheidungsbefugnisse. Anderen Stellen gegenüber haben sie lediglich ein Informationsrecht hinsichtlich der benötigen Informationen. Das Problem kann hier darin bestehen, dass diese Stellen in der Praxis oftmals die „Fäden in der Hand halten“. Denn die Stabstellen haben gegenüber den Linienstellen einen Informationsvorsprung und das bedeutet, dass sich die Linienstellen in einer informationellen Abhängigkeit zum Stab befinden.74 Oft bekommen die Linienstellen zur Entscheidungsfindung nur eine Alternative von der Stabstelle angeboten, so dass die Entscheidung der Linie nur darin besteht, diese Alternative abzulehnen oder anzunehmen. Hierdurch kann es zu einer Demotivation der Linienstelle kommen, die wiederum Mobbing begünstigt. Da Information auch [...]

Eine Möglichkeit gegen Mobbing vorzugehen ist die frühzeitige Intervention, besser noch ist die Prävention, da es einfacher ist vorzubeugen als zu heilen. An erster Stelle sollte die Sensibilisierung der gesamten Belegschaft für das Thema Mobbing stehen. Im Rahmen von Betriebsversammlungen und/ oder durch Informationen am schwarzen Brett oder Mitarbeiterzeitungen muss eine Aufklärung hinsichtlich der Problematik erfolgen. Im Rahmen dieser Aufklärung sollten die Mitarbeiter über Mobbinghandlungen, Mobbingverlauf und die Folgen informiert werden. Die Aufklärung alleine reicht allerdings nicht aus, es müssen auch Hilfsmöglichkeiten für die Betroffenen geschaffen werden. Konkretere präventive Maßnahmen können an den unterschiedlichsten Stellen ansetzten. Die schwierigste Vorgehensweise im Bereich der Prävention besteht darin, die Strukturen des Unternehmens neu zu gestalten. Viele Unternehmen beschäftigen sich seit geraumer Zeit aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten mit solchen Umstrukturierungen im Rahmen der strategischen Planung. In diesem Rahmen kann auch über die Verminderung der Mobbinggefahr nachgedacht werden. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass die Unternehmen die Gefahr, die von Mobbing ausgeht wahrnehmen und Mobbing nicht mehr als Tabuthema behandeln. Sollen oder können die Strukturen nicht geändert werden, kann die Prävention auch an anderer Stelle ansetzen. In den Bereich der präventiven Maßnahmen gehört auch die Einhaltung des Arbeitschutzes. Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Aus § 4 ArbSchG ergibt sich, dass der Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten hat, dass die Gefahr für Leben und Gesundheit möglichst gering ist (Nr. 1) und Gefahren an der Quelle zu bekämpfen sind (Nr. 2). Gerade durch die Regelung des § 4 Nr. 2 ArbSchG ergibt sich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch gegen Mobbing präventiv vorzugehen. Im ersten Teil der Arbeit wurde bereits erwähnt, dass die falsche Organisation der Arbeit eine Gefahrenquelle für Mobbing birgt. Es geht darum, die Organisation des gesamten Betriebes 43 [...]

Arbeit zitieren:
Meister, Jutta Mai 2002: Der Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Herkunft und Abgrenzung, Phasen, Ursachen und Folgen, Intervention

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