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Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht
Über dieses Buch

Diplomarbeit von Markus Walter

Einleitung:

Der Steuergesetzgeber ist in letzter Zeit besonders im Bereich des Unternehmenssteuerrechts aktiv geworden. Nach drei tiefgreifenden steuerrechtlichen Reformpaketen, dem StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.03.1999, dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 vom 22.12.1999 und dem StSenkG 2001 vom 23.10.2000 geht die Unternehmenssteuerreform nun mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG) vom 20.12.2001 in die vierte Runde.

Durch das UntStFG sind schwerpunktmäßig die Bereiche Konzernbesteuerung, Besteuerung von Umstrukturierungen und die Hinzurechnungsbesteuerung neu geregelt worden. Ebenfalls wurden Mängel und Regelungslücken des StSenkG beseitigt bzw. klargestellt. Die Änderung der Besteuerung von Umstrukturierungen hat sich auf den Bereich der Übertragung von Wirtschaftsgütern ausgewirkt.

In dieser Diplomarbeit werden anschaulich die ertragssteuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften unter Berücksichtigung des UntStFG aufgezeigt. Dabei wird vordergründig die Kernfrage behandelt, ob bei der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern, Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen vorhandene stille Reserven aufzudecken und der Besteuerung zu unterwerfen sind, oder ob die Buchwerte fortgeführt werden können und damit die Besteuerung der stillen Reserven aufgeschoben wird.

Die Diplomarbeit ist dermaßen aufgebaut, dass zuerst wesentliche Begriffe erläutert werden, um anschließend die Möglichkeiten und die Durchführung der Übertragung von einerseits einzelnen Wirtschaftsgütern innerhalb der Personengesellschaft, sowie andererseits von ganzen Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen darzustellen. Dabei werden materielle, wie auch immaterielle Wirtschaftsgüter betrachtet. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf den materiellen Wirtschaftsgütern. Anhand von Beispielen werden die ertragssteuerlichen Auswirkungen und Neuerungen verdeutlicht.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Aufbau und Struktur der Arbeit 2
2. Grundlagen 3
2.1 Der Begriff Übertragung 3
2.2 Der Begriff Wirtschaftsgut 3
2.3 Die Mitunternehmerschaft 4
2.3.1 Der Begriff der Mitunternehmerschaft 4
2.3.2 Beginn und Ende der Mitunternehmerschaft 6
2.4 Die Ertragsbesteuerung bei Personengesellschaften 6
2.4.1 Der Begriff Personengesellschaft 6
2.4.2 Die einkommensteuerliche Stellung der Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter 8
2.4.2.1 Die Stellung der Personengesellschaft 8
2.4.2.2 Die Stellung der Gesellschafter 9
2.4.3 Das Betriebsvermögen der Personengesellschaft 10
2.4.3.1 Das handelsrechtliche Vermögen 10
2.4.3.2 Das steuerliche Vermögen 11
2.4.3.2.1 Das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft 13
2.4.3.2.2 Das Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft 14
2.4.4 Die Bilanz der Personengesellschaft 16
2.4.5 Die gewerbesteuerliche Betrachtung 17
3. Möglichkeiten und Durchführung der Übertragung von Wirtschaftsgütern 18
3.1 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter bei Personengesellschaften 18
3.1.1 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter von der Personengesellschaft auf den Gesellschafter 19
3.1.1.1 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in ein Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers 20
3.1.1.1.1 Entgeltliche Veräußerung 20
3.1.1.1.2 Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten 23
3.1.1.1.3 Die unentgeltliche Übertragung 24
3.1.1.2 Die Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft in ein anderes Betriebsvermögen des Mitunternehmers 25
3.1.1.2.1 Die entgeltliche Veräußerung eines Wirtschaftsguts 25
3.1.1.2.2 Die Übertragung gegen Minderung der Gesellschaftsrechte 26
3.1.1.2.3 Die unentgeltliche Übertragung 27
3.1.1.3 Die Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen ins Privatvermögen 27
3.1.1.3.1 Entgeltliche Veräußerung 28
3.1.1.3.2 Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten 29
3.1.1.3.3 Unentgeltliche Übertragung 29
3.1.2 Die Übertragung vom Gesellschafter an die Personengesellschaft 30
3.1.2.1 Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft 30
3.1.2.1.1 Die entgeltliche Veräußerung 30
3.1.2.1.2 Die unentgeltliche Übertragung 31
3.1.2.1.3 Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten 32
3.1.2.2 Die Übertragung aus dem Einzelunternehmen ins Gesamthandsvermögen 33
3.1.2.2.1 Die entgeltliche Veräußerung 33
3.1.2.2.2 Die unentgeltliche Übertragung 33
3.1.2.2.3 Die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten 34
3.1.2.3 Die Übertragung aus dem Privatvermögen ins Gesamthandsvermögen 34
3.1.2.3.1 Die entgeltliche Veräußerung 34
3.1.2.3.2 Die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten 35
3.1.2.3.3 Die unentgeltliche Übertragung 36
3.1.2.3.4 Die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i. S. d. § 17 EStG aus dem Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft 36
3.1.3 Die Übertragung vom Gesellschafter an einen anderen Gesellschafter 37
3.1.3.1 Die entgeltliche Veräußerung 38
3.1.3.2 Die unentgeltliche Übertragung 38
3.1.4 Die Übertragung innerhalb des Vermögens des Gesellschafters 40
3.1.4.1 Die Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen ins Einzelunternehmen 40
3.1.4.2 Die Übertragung aus dem Einzelunternehmen ins Sonderbetriebsvermögen 40
3.1.4.3 Die Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen ins Privatvermögen 41
3.1.4.4 Die Übertragung aus dem Privatvermögen ins Sonderbetriebsvermögen 41
3.2 Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils bei Personengesellschaften 42
3.2.1 Die Übertragung von ganzen Betrieben 42
3.2.1.1 Veräußerung eines Gewerbebetriebs 43
3.2.1.2 Unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebs 47
3.2.2 Die Übertragung von Teilbetrieben 48
3.2.2.1 Veräußerung eines Teilbetriebs 48
3.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung eines Teilbetriebs 49
3.2.3 Die Auflösung einer Personengesellschaft durch Realteilung 49
3.2.4 Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen 53
3.2.4.1 Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft 54
3.2.4.1.1 Eintritt gegen Einlage des Eintretenden in das Gesamthandsvermögen 54
3.2.4.1.1.1 Konsequenzen beim Teilwertansatz 56
3.2.4.1.1.2 Konsequenzen beim Buchwertansatz 59
3.2.4.1.2 Eintritt gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der Altgesellschafter 62
3.2.4.1.2.1 Konsequenzen beim Buchwertansatz 63
3.2.4.1.2.2 Konsequenzen beim Teilwertansatz 65
3.2.4.1.3 Unentgeltlicher Eintritt 67
3.2.4.1.4 Teilentgeltlicher Eintritt 67
3.2.4.2 Aufnahme eines Dritten in ein Einzelunternehmen 68
3.2.4.2.1 Aufnahme gegen Einlage in das Einzelunternehmen 68
3.2.4.2.2 Aufnahme gegen Zuzahlung in das Privatvermögen 69
3.2.4.2.3 Unentgeltliche Aufnahme 70
3.2.4.3 Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer bestehenden Personen-gesellschaft 72
3.2.4.3.1 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils 72
3.2.4.3.2 Die Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils 73
3.2.4.3.3 Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils 74
3.2.4.3.3.1 Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wenn kein wesentliches Sonderbetriebsvermögen vorhanden ist 75
3.2.4.3.3.2 Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wenn wesentliches Sonderbetriebsvermögen mitübertragen wird 75
3.2.4.3.3.3 Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wenn vorhandenes wesentliches Sonderbetriebsvermögen nicht mitübertragen wird 76
3.2.4.3.3.4 Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wenn vorhandenes wesentliches Sonderbetriebsvermögen zum Teil mitübertragen wird 77
4. Zusammenfassung 78
Literaturverzeichnis 82

Automatisiert erstellter Textauszug:

Wenn der eintretende Gesellschafter gegen Teilentgelt in die Personengesellschaft aufgenommen wird, ist nach der sog. Einheitstheorie des BFH dieser Vorgang entweder als vollentgeltlich oder als unentgeltlich zu behandeln. Dabei erfolgt keine Aufspaltung in ein teilweise unentgeltliches und teilweise entgeltliches Geschäft.137 Wenn das Entgelt den Buchwert der Gegenleistung nicht übersteigt, so ist nach § 6 Abs. 3 EStG zu verfahren.138 Das bedeutet, dass die Übertragung ohne Aufdeckung von stillen Reserven erfolgen kann. Analog dazu erfolgt die Aufdeckung stiller Reserven, wenn das gezahlte Entgelt den Buchwert der Gegenleistung übersteigt. Zur Regelung u. a. dieses Falles ist ein BMF-Schreiben139 ergangen. Lt. diesem Schreiben ist von einem entgeltlichen Erwerb des Mitunternehmeranteils auszugehen, wenn die vom Vermögensübernehmer zu erbringenden Leistungen zu [...]

3.2.4.1.3 Unentgeltlicher Eintritt Wenn eine Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnimmt und dieser Gesellschafter unentgeltlich aufgenommen wird, sind gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG die Buchwerte anzusetzen. Dabei ist es unerheblich, ob der neu eintretende Gesellschafter Sonderbetriebsvermögen mit an die Personengesellschaft überträgt oder zurückbehält.134 Zu berücksichtigen ist, dass der erworbene Mitunternehmeranteil nicht innerhalb von 5 Jahren veräußert oder aufgegeben wird. „Damit wird nunmehr dem Umstand Rechnung getragen, dass „Umstrukturierungsvorgänge“ zur Sicherung der Unternehmensnachfolge insbesondere bei Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge dem Buchwertprivileg ohne besondere Erschwernisse unterliegen sollen.“135 Dabei ist nicht erforderlich, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens im Anschluss an die unentgeltliche Übertragung der ideellen Anteile am Betriebsvermögen über einen bestimmten Zeitraum in der Mitunternehmerschaft verbleiben.136 3.2.4.1.4 Teilentgeltlicher Eintritt [...]

Für die Gesellschafter der alten Personengesellschaft ist der § 24 UmwStG nur dann anwendbar, wenn die Einbringenden als Gegenleistung für die Einbringung Gesellschaftsrechte erwerben.130 Dabei bleibt den Altgesellschaftern hinsichtlich des verbleibenden Mitunternehmeranteils das Wahlrecht nach § 24 UmwStG erhalten.131 Das gilt ebenfalls auch dann, wenn der eintretende Gesellschafter Bareinlagen in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft leistet, die die Altgesellschafter anschließend entnehmen.132 Die ertragssteuerlichen Auswirkungen bei Eintritt eines Gesellschafters gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der Altgesellschafter werden anhand des Beispiels in Tz. 3.2.4.1.1 dargestellt. Dabei liegt die Bilanz der Bierhoff-OHG per 31.12.2001 zugrunde. Der Fall wird folgendermaßen abgeändert: Mit Wirkung vom 01.01.2002 tritt der Gesellschafter Kahn in die Gesellschaft ein und zahlt an die Gesellschafter Bierhoff und Müller jeweils 64.583 €. Die Altgesellschafter Bierhoff und Müller können für die verbliebenen anteiligen Wirtschaftsgüter nach § 24 UmwStG zwischen dem Buch-, Zwischen- oder Teilwertansatz wählen. Im Folgenden werden die ertragsteuerlichen Konsequenzen beim Buchwert- und Teilwertansatz erläutert. [...]

Arbeit zitieren:
Walter, Markus Juni 2002: Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Vermögensübertragung, Übertragung von Mitunternehmeranteilen, Mitunternehmerschaft, Betriebsübertragung, Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG)

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