Die Überschuldung privater Haushalte
Gründe, Verfahren, Folgen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Manuela Krämer
- Abgabedatum: Oktober 2006
- Umfang: 57 Seiten
- Dateigröße: 385,6 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Koblenz Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9656-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9656-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9656-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Krämer, Manuela Oktober 2006: Die Überschuldung privater Haushalte, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Verschuldung, Insolvenz, Verbraucher, Restschuldbefreiung, Eidesstattliche Versicherung
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Diplomarbeit von Manuela Krämer
Einleitung:
Das Problem der Ver- und Überschuldung natürlicher Personen ist auch in der Bundesrepublik in das öffentliche Bewusstsein gerückt, denn finanzielle Notlagen, die früher eher ein Problem der ärmeren Bevölkerungsschichten Deutschlands oder der Obdachlosen waren, sind heutzutage keine Randerscheinung mehr.
In Zeiten, in denen Kreditaufnahme und Verschuldung normale wirtschaftliche Vorgänge darstellen, aber gleichzeitig Arbeitslosigkeit, Reallohnverluste und Lebenshaltungskosten stetig ansteigen, geraten immer mehr Kredite in Not und Zahlungsverpflichtungen kann nicht nachgekommen werden. Die Grenze zwischen Verschuldung und Überschuldung wird dann leicht überschritten und die Haushalte geraten in Schuldnerverzug, was neben den finanziellen Problemen meist auch soziale und psychische Probleme mit sich bringt.
Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich mich sowohl mit der Ver- und Überschuldung an sich, als auch mit den Verfahrensmöglichkeiten und den Folgen beschäftigen, die sich aus der Ver- bzw. Überschuldung ergeben.
In Kapitel zwei meiner Arbeit betrachte ich zunächst die Ursachen der Ver- und Überschuldung in Deutschland. Ich werde einen Überblick geben, wie sich die Situation der privaten Haushalte zurzeit darstellt und unterschiedliche Definitionen zur Ver- und Überschuldung aufzeigen. Des Weiteren gibt die Arbeit eine Typologisierung der Schuldner und eine Untersuchung der Strukturen der betroffenen Haushalte wieder.
Im dritten Kapitel stelle ich die verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten bei Überschuldung dar, gebe einen kurzen Exkurs zur alten Konkurs- und Vergleichsordnung (KO) sowie zur neuen Insolvenzordnung (InsO) mit ausführlichen Darstellungen zu den Themen Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung.
Das vierte Kapitel beschäftigt sich dann mit den Folgen der Ver- und Überschuldung, sowohl im wirtschaftlichen als auch im sozialen Bereich und Umfeld der Betroffenen. Die Auswirkungen der InsO für Gläubiger und Schuldner und die Gegenüberstellung der unterschiedlichen Interessen der beiden Gruppen sind ebenso Thema des Kapitels.
Die abschließende Analyse in Kapitel fünf enthält neben Resümee und Kritik bezüglich der Insolvenzordnung auch Fazit und Ansatzpunkte für Präventionsmaßnahmen bezüglich der Ver- und Überschuldung in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einführung und Vorwort | 1 |
| 2. | Von der Verschuldung zur Überschuldung | 2 |
| 2.1 | Definition „Verschuldung“ und „Überschuldung“ | 4 |
| 2.1.1 | Definition „Verschuldung“ | 4 |
| 2.1.2 | Definition „Überschuldung“ | 5 |
| 2.2 | Die Ver- und Überschuldungssituation der privaten Haushalte in Deutschland | 6 |
| 2.2.1 | Die Überschuldungssituation in Deutschland | 7 |
| 2.2.2 | Die Verschuldungssituation in Deutschland | 8 |
| 2.2.3 | Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen | 9 |
| 2.3 | Gründe für die Verschuldung | 9 |
| 2.4 | Gründe für die Überschuldung | 10 |
| 2.5 | Typologisierung von Schuldnern nach Reiter | 11 |
| 2.6 | Die Strukturen der verschuldeten Haushalte | 12 |
| 2.6.1 | Alter der Klientel der Schuldnerberatungsstellen | 12 |
| 2.6.2 | Familienstand und Einkommen der Klientel der Schuldnerberatungsstellen | 13 |
| 3. | Verfahrensmöglichkeiten bei Ver- bzw. Überschuldung | 14 |
| 3.1 | Die Eidesstattliche Versicherung | 14 |
| 3.2 | Exkurs: „Die alte Konkurs- und Vergleichsordnung“ | 15 |
| 3.3 | Exkurs: „Die Insolvenzordnung“ | 16 |
| 3.4 | Das Verbraucherinsolvenzverfahren | 18 |
| 3.4.1 | Verbraucher im Sinne der InsO | 18 |
| 3.4.2 | Prozesskostenhilfe | 19 |
| 3.4.3 | Die Insolvenzgründe | 19 |
| 3.4.4 | Der Ablauf des Verfahrens | 20 |
| 3.4.4.1 | Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan | 21 |
| 3.4.4.2 | Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan | 22 |
| 3.4.4.3 | Das Vereinfachte Insolvenzverfahren | 24 |
| 3.5 | Die Restschuldbefreiung | 26 |
| 3.5.1 | Voraussetzungen zur Restschuldbefreiung | 26 |
| 3.5.2 | Der Treuhänder | 27 |
| 3.5.3 | Versagensgründe der Restschuldbefreiung | 27 |
| 3.5.4 | Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) | 29 |
| 3.5.5 | Die Entscheidung des Gerichts über die Restschuldbefreiung | 30 |
| 4. | Die Folgen der Überschuldung | 31 |
| 4.1 | Die Auswirkungen der Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung für Gläubiger und Schuldner, Gegenüberstellung der unterschiedlichen Interessen und Ziele | 32 |
| 4.1.1 | Die Ziele und Interessen der Gläubiger | 32 |
| 4.1.2 | Die Auswirkungen der InsO für die Gläubiger | 34 |
| 4.1.3 | Die Ziele und Interessen der Schuldner | 35 |
| 4.1.4 | Die Auswirkungen der InsO für die Schuldner | 35 |
| 4.2 | Gesamtwirtschaftliche und soziale Betrachtung | 36 |
| 4.2.1 | Wirtschaftliche Folgen der Überschuldung | 36 |
| 4.2.2 | Soziale Folgen der Überschuldung | 36 |
| 5. | Abschließende Analyse | 37 |
| 5.1 | Kritikpunkte der InsO | 38 |
| 5.2 | Fazit und Ansatzpunkte bezüglich der Verbraucherver- und Überschuldung in Deutschland | 40 |
| Anhang | 44 | |
| Literatur- und Quellenverzeichnis | 53 | |
| Eidesstattliche Erklärung | 56 |
In der zweiten Stufe wird eine gerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger angestrebt. Unter Vermittlung des Gerichts soll eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans, ggf. in modifizierter Fassung, erreicht werden. Das Verfahren stellt jedoch nur ein Vermittlungsverfahren dar. Das Gericht hat nicht die Pflicht die Beteiligten zu beraten oder Lösungsvorschläge zu erarbeiten, für den Erfolg des Verfahrens kann es jedoch von Vorteil sein, wenn der Richter den Kontakt zu den Beteiligten sucht und Vermittlung zwischen den Parteien betreibt. Allerdings muss er die strikte Neutralität bewahren und die allgemeinen Grundsätze wie z. B. das Gebot der Gläubigergleichbehandlung waren.57 Das Gericht stellt den Gläubigern zunächst die vom Schuldner eingereichten Unterlagen samt Schuldenbereinigungsplan zu und fordert sie auf, binnen einer Monatsfrist dazu Stellung zu nehmen (§ 307 Abs. 1 InsO). Während der Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan ruht auch in dieser Stufe das Verfahren über den Insolvenzantrag (§ 306 Abs. 1 S. 1 InsO). Nimmt ein Gläubiger innerhalb der Monatsfrist keinerlei Stellung, so gilt dies als Einverständnis mit dem Schuldenbereinigungsplan (§ 307 Abs. 2 InsO). Stimmen alle Gläubiger dem Plan zu oder werden keiner56 57 [...]
Wie schon zuvor erwähnt, ist der Schuldner verpflichtet, sich zuerst außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Die angestrebte Schuldenbereinigung erfolgt auf Grundlage eines Schuldenregulierungsplans. Der Plan ist grundsätzlich frei verhandelbar und sollte Regelungen enthalten, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen geeignet sind, eine für beide Seiten angemessene Schuldenbereinigung herbeizuführen.52 Er kann u. a. Stundungen oder Forderungserlasse enthalten. Ein nachhaltiger Entlastungseffekt setzt die Akzeptanz einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung seitens der Gläubiger voraus, bei der es dabei zu Forderungsverzichten kommen kann. Der Schuldner muss den Gläubigern eine konsensfähige Lösung präsentieren und die Gläubiger müssen prinzipiell einigungsbereit sein.53 Bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan ruht das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 306 Abs. 1 S. 1 InsO). Wurde der Plan von allen Gläubigern akzeptiert, gilt er als angenommen und ein weiteres gerichtliches Vorgehen entfällt. Tritt dieser Fall ein, ist der Schuldner nach Erfüllung der ausgehandelten Zahlungsverpflichtungen schuldenfrei.54 Die Annahme des Schuldenbereinigungsplans hat hier die Wirkung eines Vergleichs im Sinne von § 794 Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung55 (§ 308 Abs. 1 S. 2 InsO). Die Anträge auf Eröffnung des Verfahrens und auf Erteilung von Restschuldbefreiung gelten als zurückgenommen (§ 308 Abs. 2 InsO). Stimmen nicht alle Gläubiger der außergerichtlichen Einigung zu oder betreibt ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, nachdem die Verhandlungen über die außergerichtliche Einigung begonnen haben, so gilt der Versuch der Einigung als gescheitert (§ 305a InsO). Ist dies der Fall, so hat der Schuldner dem Gericht unverzüglich eine Bescheinigung vorzulegen, aus der eindeutig [...]
unternehmen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen.49 Schlägt der Versuch fehl, wird in der zweiten Stufe die gerichtliche Einigung über einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versucht. Tritt auch dort keine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger ein, ist das Vereinfachte Insolvenzverfahren50 durchzuführen. Stellt dagegen ein Gläubiger den Antrag, so hat das Gericht dem Schuldner Gelegenheit zu geben ebenfalls einen Antrag zu stellen (§ 306 Abs. 3 S. 1 InsO). Wird der Schuldnerantrag nachgeholt, ruht das Verbraucherinsolvenzverfahren und der Schuldner muss zunächst die außergerichtliche Einigung suchen (§ 306 Abs. 3 S. 3 InsO). Wird jedoch der Eigenantrag nicht nachgeholt, werden die Stufen der außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigung übersprungen und das Vereinfachte Insolvenzverfahren findet statt.51 Mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens hat der Schuldner dem Gericht folgende Unterlagen einzureichen oder unverzüglich nach dem Antrag eines Gläubigers nachzureichen (§ 305 InsO): • Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle, über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung samt der Gründe für das Scheitern. • Antrag auf Restschuldbefreiung oder die Erklärung, dass keine Restschuldbefreiung gewünscht ist. • • Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht. Gläubigerverzeichnis samt Forderungsaufstellung. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832496562
Arbeit zitieren:
Krämer, Manuela Oktober 2006: Die Überschuldung privater Haushalte, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Verschuldung, Insolvenz, Verbraucher, Restschuldbefreiung, Eidesstattliche Versicherung



