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Übernahme insolventer Unternehmen

Rechtliche und wirtschaftliche Chancen und Risiken aus Käufersicht

Übernahme insolventer Unternehmen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Mirko René Gramatke
  • Abgabedatum: November 2006
  • Umfang: 78 Seiten
  • Dateigröße: 337,9 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Nordhessen, Standort Bad Sooden-Allendorf Deutschland
  • Originaltitel: Übernahme eines insolventen Unternehmens. Chancen und Risiken unter besonderer Berücksichtigung rechtlicher Aspekte aus Käufersicht
  • Bibliografie: ca. 51
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0238-9
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0238-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Gramatke, Mirko René November 2006: Übernahme insolventer Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Deutschland, Unternehmenskauf, Insolvenz, Share Deal, Haftungsbeschränkung

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Diplomarbeit von Mirko René Gramatke

Problemstellung:

Marktwirtschaft setzt auf die selbstständige Regulierung des Marktes durch Angebot und Nachfrage. Ein Unternehmen, dessen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht oder nicht mehr nachgefragt werden, wird durch den Markt sanktioniert und wird auf Dauer nicht fortexistieren können. Die langfristige Konsequenz ist ein Ausscheiden des Unternehmens aus dem Markt.

Aber nicht jede Unternehmenskrise, die in der vorläufigen oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens mündet, muss in der Liquidation bzw. Zerschlagung des Unternehmens enden.

In vielen Fällen bestehen bei Krisenunternehmen erhebliche wirtschaftliche Potentiale auf Grund von Kundenbeziehungen, qualifizierter Belegschaft, Grundstücken, Gebäuden etc., die eine Übernahme für Dritte interessant machen könnten.

Letztlich ist aber für die Investitions- oder Kaufentscheidung von Investoren von erheblicher Bedeutung, welche Chancen und Risiken mit dem Erwerb verbunden sind.

Mit der Einführung der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen, welche die Übernahme bzw. Fortführung insolventer Unternehmen erleichtern. Neben standortpolitischen Erwägungen standen dabei vor allem auch volkswirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund.

Die Anzahl von 37.900 für 2006 erwarteten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass Insolvenzen in Deutschland kein seltenes Phänomen sind. Unternehmensinsolvenzen verursachten 2006 einen Schaden in Höhe von 37.500.000.000,00 Euro. In der Folge fielen 563.000 Arbeitsplätze Unternehmensinsolvenzen zum Opfer.

Bezogen auf die Gesamtzahl aller Insolvenzen in Deutschland ergibt sich demnach auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ein greifbarer Vorteil bei der sinnvollen Anwendung und Weiterführung von Unternehmen im Sinne der insolvenzrechtlichen Vorschriften.

Ein höchst aktuelles Beispiel ist die Insolvenz der ehemaligen Siemens Handysparte BenQ Mobile. Auch hier wird versucht im Rahmen des Insolvenzverfahrens das Unternehmen (zumindest in Teilen) zu retten und Arbeitsplätze zu sichern, nachdem auch mit der zuvor erfolgte außergerichtliche Veräußerung an BenQ nicht die erhoffte Sanierung betrieben werden konnte. Dieses Beispiel zeigt deutlich, mit welchen Chancen und Risiken der Kauf eines Krisenunternehmens verbunden sein kann, wenn die Sanierungsbemühungen des Käufers nicht greifen.

Es ist zu vermuten, dass sich die Anzahl erfolgreich durchgeführter Übernahmen aus dem Insolvenzverfahren weiter deutlich erhöhen wird, sobald sich bei den Gläubigern die Überzeugung durchgesetzt hat, dass die Fortführung des Unternehmens häufig die werthaltigere Verwertungsalternative gegenüber der Liquidation ist.

Gang der Untersuchung:

In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit den Chancen und Risiken für den Erwerber bei der Übernahme insolventer Unternehmen.

Im ersten Teil der Arbeit werden verschiedenen Krisenarten und Insolvenzgründe (zumindest kurz) dargestellt. Die Unterscheidung nach Art der Krise und Gründen der Insolvenz kann dem Käufer bereits wesentliche Anhaltspunkte über Möglichkeiten, Aufwand und Kosten der Sanierung geben. Sie können damit von direktem Einfluss auf die Kauf- bzw. Übernahmeentscheidung des Käufers sein.

Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Due Diligence und deren Funktionen, Zielen und Problemen bei Krisenunternehmen; insbesondere deren Auswirkungen auf die Kaufpreisbildung bei Krisenunternehmen.

Der dritte Teil schließlich bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Hier stehen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf Seiten des Erwerbers sowie die mit dem Erwerb verbundenen Chancen und Risiken im Vordergrund. Dabei wird maßgeblich auf den Erwerbszeitpunkt abgestellt, da sich wesentliche Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten und entscheidende Haftungsfragen aus dem Zeitpunkt des Erwerbs ergeben.

Von besonderer Bedeutung für den Erwerber sind die Haftungstatbestände der §§ 613a BGB, 25 HGB und des 75 AO und deren Einschränkungen in der Insolvenz, auf die ausführlich eingegangen wird.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 5
1.1 Problemstellung 5
1.2 Gang der Untersuchung 6
2. Entwicklung der Krise zur Insolvenz 7
2.1 Der Krisenfall 7
2.1.1 Krisenentwicklung 7
2.1.2 Folgen der Krise 8
2.2 Die Insolvenz 9
2.2.1 Verwertungsmöglichkeiten in der Insolvenz 9
2.2.2 Insolvenzgründe 9
2.2.2.1 Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO 9
2.2.2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß §18 InsO 10
2.2.2.3 Überschuldung gemäß § 19 InsO 11
2.2.3 Folgen für den Erwerber 11
3. Ermittlung des Unternehmenswertes und Kaufpreisbildung 12
3.1 Prüfungsphase - Due Diligence 12
3.1.1 Bestimmung des Begriffs Due Diligence 12
3.1.2 Funktionen der Due Diligence 12
3.1.2.1 Funktionen und Ziele der Due Diligence bei Krisenunternehmen 12
3.1.2.2 Probleme der Due Diligence bei Krisenunternehmen 13
3.2 Kaufpreisbildung 14
3.2.1 Objektiver Unternehmenswert 14
3.2.2 Subjektiver Unternehmenswert 14
3.2.3 Liquidations- und Fortführungswert 14
3.2.4 Chancen für den Erwerber 15
4. Erwerbsalternativen und damit verbundene Chancen und Risiken für den Erwerber 15
4.1 Wahl der geeigneten Handlungs- bzw. Kaufoption 15
4.1.1 Share Deal 16
4.1.2 Asset Deal 17
4.1.2.1 Übertragende Sanierung 17
4.1.2.1.1 Ablösung sämtlicher Forderungen durch den Kaufpreis 18
4.1.2.1.2 Befriedigung der verbleibenden Forderungen zum Zerschlagungswert 18
4.1.2.2 Freie Sanierung im Rahmen des außergerichtlichen Vergleichs 18
4.1.3 Zusammenfassende Betrachtung: Asset Deal vs. Share Deal 19
4.2 Wahl des geeigneten Erwerbszeitpunktes 20
4.2.1 Erwerb außerhalb des Insolvenzverfahrens 20
4.2.1.1 Haftungsfragen beim Erwerb außerhalb des Insolvenzverfahrens 20
4.2.1.1.1 Share Deal 20
4.2.1.1.2 Asset Deal 21
4.2.1.1.2.1 Haftung des Erwerbers nach § 75 AO 21
4.2.1.1.2.2 Haftung des Erwerbers nach § 25 HGB 23
4.2.1.1.2.3 Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB 24
4.2.1.1.2.3.1 Betriebsbegriff i.S.d. § 613a BGB 24
4.2.1.1.2.3.2 Betriebsübergang 24
4.2.1.1.2.3.3 Rechtsfolge 24
4.2.1.1.2.4 Praxisrelevanz des Asset Deals bei der Übernahme außerhalb des Insolvenzverfahrens 26
4.2.1.2 Vertragliche Haftungsrisiken 27
4.2.1.3 Sanierungsrisiken 27
4.2.1.3.1 Haftung wegen Beihilfe/ Anstiftungzur Insolvenzverschleppung 28
4.2.1.3.2 Anfechtungsrisiken 29
4.2.1.3.2.1 Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO 29
4.2.1.3.2.2 Anfechtung nach § 131 InsO 30
4.2.1.3.2.3 Anfechtung nach § 132 Abs. 1 Nr.1 InsO 30
4.2.1.3.2.4 Anfechtung nach § 133 InsO 31
4.2.1.4 Haftung bei ,,faktischer Geschäftsführung“ des Erwerbers 31
4.2.1.5 Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs 33
4.2.1.6 Zusammenfassende Betrachtung der Chancen und Risken der Übernahme von Unternehmen außerhalb des geregelten Insolvenzverfahrens 34
4.2.2 Erwerb im Insolvenzeröffnungsverfahren 35
4.2.2.1 Erwerb vom „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter 35
4.2.2.1.1 Herrschende Meinung: Keine Verwertungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters 35
4.2.2.1.2 Mindermeinung: Verwertungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters 36
4.2.2.1.3 Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens 36
4.2.2.1.4 Stellungnahme 37
4.2.2.2 Erwerb vom „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter 37
4.2.2.3 Haftungsfragen 38
4.2.2.3.1 Haftung des Erwerbers nach § 75 AO 38
4.2.2.3.2 Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung gemäß § 25 HGB 39
4.2.2.3.2.1 Ansicht des BGH 39
4.2.2.3.2.2 Ansicht der Literatur 39
4.2.2.3.3 Haftungdes Erwerbers nach § 613a BGB 40
4.2.2.3.4 Anfechtungsrisiken 41
4.2.2.3.4.1 Anfechtung des Kaufs gemäß § 132 Abs. 1 Nr.1 InsO 41
4.2.2.3.4.2 Anfechtung des Kaufs gemäß § 133 InsO 42
4.2.2.3.4.3 Anfechtung bei einer Veräußerung des Unternehmens durch den “starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter 42
4.2.2.4 Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters in Bezug auf Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 2 InsO 43
4.2.2.5 Abschließende Bewertung der Chancen und Risiken des Unternehmenserwerbs vom vorläufigen Insolvenzverwalter 43
4.2.3 Erwerb im eröffneten Insolvenzverfahren 43
4.2.3.1 Haftungsfragen 44
4.2.3.1.1 Anfechtungsrisiken 44
4.2.3.1.2 Haftung des Erwerbers nach § 75 AO 44
4.2.3.1.3 Haftung des Erwerbers bei Fortführung der Firma nach § 25 HGB 45
4.2.3.1.4 Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB 45
4.2.3.1.4.1 Haftung für vor Verfahrenseröffnung entstandene Forderungen und Anwartschaften 46
4.2.3.1.4.2 Haftung für zwischen Verfahrenseröffnung und Betriebsübergang entstandene Lohn- und Gehaltsforderungen sowie Anwartschaften 47
4.2.3.1.4.3 Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers 48
4.2.3.1.4.3.1 Inhalt der Aufklärungspflicht 49
4.2.3.1.4.3.2 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Unterrichtung 50
4.2.3.1.4.4 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers 50
4.2.3.1.4.4.1 Voraussetzungen des Widerspruchs 50
4.2.3.1.4.4.2 Wirkungen des Widerspruchs 51
4.2.3.1.4.4.3 Verzicht des Arbeitnehmers auf das Widerspruchsrecht 51
4.2.3.1.4.5 Kündigungserleichterungen und Haftungsbegrenzungen in der Insolvenz 52
4.2.3.1.4.5.1 §113 Inso im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen 52
4.2.3.1.4.5.2 Kündigungserleichterungen im Rahmen des Interessenausgleichs nach §§ 125 bis 128 InsO 53
4.2.3.1.4.5.2.1 Pflicht zur Durchführung eines Interessenausgleichs 53
4.2.3.1.4.5.2.2 Verfahren beim Interessenausgleich in der Insolvenz 54
4.2.3.1.4.5.2.3 Folgen des Interessenausgleichs nach §§ 125 bis 128 InsO 54
4.2.3.1.4.5.2.4 Sozialauswahl 55
4.2.3.1.4.5.2.5 Beweislast 56
4.2.3.1.4.5.2.6 Anhörung des Betriebsrats 56
4.2.3.1.4.5.3 Erleichterungen im Rahmen des Sozialplans 56
4.2.3.1.4.5.3.1 Inhalt und Zweck des Sozialplans 56
4.2.3.1.4.5.3.2 Aufstellung des Sozialplans nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens 57
4.2.3.1.4.5.3.2.1 Anwendbarkeit der §§ 112, 112a BetrVG in der Insolvenz 57
4.2.3.1.4.5.3.2.2 Aufstellungsverfahren des Sozialplans 57
4.2.3.1.4.5.3.2.3 Folgen des Sozialplans für den Erwerber 58
4.2.3.1.4.5.3.2.4 Sonderregeln der Insolvenzordnung 58
4.2.3.1.4.5.3.2.5 Unwirksamkeit 59
4.2.3.1.4.5.3.3 Erleichterungen bei vor Insolvenzeröffnung aufgestellten Sozialplänen 60
4.2.3.1.4.5.4 Abweichende vertragliche Vereinbarungen 60
4.2.3.1.4.5.5 Aufhebungs- und Änderungsverträge 61
4.2.3.1.4.5.6 Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters für Betriebsvereinbarungen 62
4.2.3.2 Abschließende Bewertung der Chancen und Risiken des Erwerbs im eröffneten Insolvenzverfahren 62
5. Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse 62
Literaturverzeichnis 64
Abbildungsverzeichnis 68

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 5
1.1 Problemstellung 5
1.2 Gang der Untersuchung 6
2. Entwicklung der Krise zur Insolvenz 7
2.1 Der Krisenfall 7
2.1.1 Krisenentwicklung 7
2.1.2 Folgen der Krise 8
2.2 Die Insolvenz 9
2.2.1 Verwertungsmöglichkeiten in der Insolvenz 9
2.2.2 Insolvenzgründe 9
2.2.2.1 Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO 9
2.2.2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß §18 InsO 10
2.2.2.3 Überschuldung gemäß § 19 InsO 11
2.2.3 Folgen für den Erwerber 11
3. Ermittlung des Unternehmenswertes und Kaufpreisbildung 12
3.1 Prüfungsphase - Due Diligence 12
3.1.1 Bestimmung des Begriffs Due Diligence 12
3.1.2 Funktionen der Due Diligence 12
3.1.2.1 Funktionen und Ziele der Due Diligence bei Krisenunternehmen 12
3.1.2.2 Probleme der Due Diligence bei Krisenunternehmen 13
3.2 Kaufpreisbildung 14
3.2.1 Objektiver Unternehmenswert 14
3.2.2 Subjektiver Unternehmenswert 14
3.2.3 Liquidations- und Fortführungswert 14
3.2.4 Chancen für den Erwerber 15
4. Erwerbsalternativen und damit verbundene Chancen und Risiken für den Erwerber 15
4.1 Wahl der geeigneten Handlungs- bzw. Kaufoption 15
4.1.1 Share Deal 16
4.1.2 Asset Deal 17
4.1.2.1 Übertragende Sanierung 17
4.1.2.1.1 Ablösung sämtlicher Forderungen durch den Kaufpreis 18
4.1.2.1.2 Befriedigung der verbleibenden Forderungen zum Zerschlagungswert 18
4.1.2.2 Freie Sanierung im Rahmen des außergerichtlichen Vergleichs 18
4.1.3 Zusammenfassende Betrachtung: Asset Deal vs. Share Deal 19
4.2 Wahl des geeigneten Erwerbszeitpunktes 20
4.2.1 Erwerb außerhalb des Insolvenzverfahrens 20
4.2.1.1 Haftungsfragen beim Erwerb außerhalb des Insolvenzverfahrens 20
4.2.1.1.1 Share Deal 20
4.2.1.1.2 Asset Deal 21
4.2.1.1.2.1 Haftung des Erwerbers nach § 75 AO 21
4.2.1.1.2.2 Haftung des Erwerbers nach § 25 HGB 23
4.2.1.1.2.3 Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB 24
4.2.1.1.2.3.1 Betriebsbegriff i.S.d. § 613a BGB 24
4.2.1.1.2.3.2 Betriebsübergang 24
4.2.1.1.2.3.3 Rechtsfolge 24
4.2.1.1.2.4 Praxisrelevanz des Asset Deals bei der Übernahme außerhalb des Insolvenzverfahrens 26
4.2.1.2 Vertragliche Haftungsrisiken 27
4.2.1.3 Sanierungsrisiken 27
4.2.1.3.1 Haftung wegen Beihilfe/ Anstiftungzur Insolvenzverschleppung 28
4.2.1.3.2 Anfechtungsrisiken 29
4.2.1.3.2.1 Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO 29
4.2.1.3.2.2 Anfechtung nach § 131 InsO 30
4.2.1.3.2.3 Anfechtung nach § 132 Abs. 1 Nr.1 InsO 30
4.2.1.3.2.4 Anfechtung nach § 133 InsO 31
4.2.1.4 Haftung bei ,,faktischer Geschäftsführung“ des Erwerbers 31
4.2.1.5 Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs 33
4.2.1.6 Zusammenfassende Betrachtung der Chancen und Risken der Übernahme von Unternehmen außerhalb des geregelten Insolvenzverfahrens 34
4.2.2 Erwerb im Insolvenzeröffnungsverfahren 35
4.2.2.1 Erwerb vom „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter 35
4.2.2.1.1 Herrschende Meinung: Keine Verwertungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters 35
4.2.2.1.2 Mindermeinung: Verwertungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters 36
4.2.2.1.3 Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens 36
4.2.2.1.4 Stellungnahme 37
4.2.2.2 Erwerb vom „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter 37
4.2.2.3 Haftungsfragen 38
4.2.2.3.1 Haftung des Erwerbers nach § 75 AO 38
4.2.2.3.2 Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung gemäß § 25 HGB 39
4.2.2.3.2.1 Ansicht des BGH 39
4.2.2.3.2.2 Ansicht der Literatur 39
4.2.2.3.3 Haftungdes Erwerbers nach § 613a BGB 40
4.2.2.3.4 Anfechtungsrisiken 41
4.2.2.3.4.1 Anfechtung des Kaufs gemäß § 132 Abs. 1 Nr.1 InsO 41
4.2.2.3.4.2 Anfechtung des Kaufs gemäß § 133 InsO 42
4.2.2.3.4.3 Anfechtung bei einer Veräußerung des Unternehmens durch den “starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter 42
4.2.2.4 Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters in Bezug auf Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 2 InsO 43
4.2.2.5 Abschließende Bewertung der Chancen und Risiken des Unternehmenserwerbs vom vorläufigen Insolvenzverwalter 43
4.2.3 Erwerb im eröffneten Insolvenzverfahren 43
4.2.3.1 Haftungsfragen 44
4.2.3.1.1 Anfechtungsrisiken 44
4.2.3.1.2 Haftung des Erwerbers nach § 75 AO 44
4.2.3.1.3 Haftung des Erwerbers bei Fortführung der Firma nach § 25 HGB 45
4.2.3.1.4 Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB 45
4.2.3.1.4.1 Haftung für vor Verfahrenseröffnung entstandene Forderungen und Anwartschaften 46
4.2.3.1.4.2 Haftung für zwischen Verfahrenseröffnung und Betriebsübergang entstandene Lohn- und Gehaltsforderungen sowie Anwartschaften 47
4.2.3.1.4.3 Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers 48
4.2.3.1.4.3.1 Inhalt der Aufklärungspflicht 49
4.2.3.1.4.3.2 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Unterrichtung 50
4.2.3.1.4.4 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers 50
4.2.3.1.4.4.1 Voraussetzungen des Widerspruchs 50
4.2.3.1.4.4.2 Wirkungen des Widerspruchs 51
4.2.3.1.4.4.3 Verzicht des Arbeitnehmers auf das Widerspruchsrecht 51
4.2.3.1.4.5 Kündigungserleichterungen und Haftungsbegrenzungen in der Insolvenz 52
4.2.3.1.4.5.1 §113 Inso im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen 52
4.2.3.1.4.5.2 Kündigungserleichterungen im Rahmen des Interessenausgleichs nach §§ 125 bis 128 InsO 53
4.2.3.1.4.5.2.1 Pflicht zur Durchführung eines Interessenausgleichs 53
4.2.3.1.4.5.2.2 Verfahren beim Interessenausgleich in der Insolvenz 54
4.2.3.1.4.5.2.3 Folgen des Interessenausgleichs nach §§ 125 bis 128 InsO 54
4.2.3.1.4.5.2.4 Sozialauswahl 55
4.2.3.1.4.5.2.5 Beweislast 56
4.2.3.1.4.5.2.6 Anhörung des Betriebsrats 56
4.2.3.1.4.5.3 Erleichterungen im Rahmen des Sozialplans 56
4.2.3.1.4.5.3.1 Inhalt und Zweck des Sozialplans 56
4.2.3.1.4.5.3.2 Aufstellung des Sozialplans nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens 57
4.2.3.1.4.5.3.2.1 Anwendbarkeit der §§ 112, 112a BetrVG in der Insolvenz 57
4.2.3.1.4.5.3.2.2 Aufstellungsverfahren des Sozialplans 57
4.2.3.1.4.5.3.2.3 Folgen des Sozialplans für den Erwerber 58
4.2.3.1.4.5.3.2.4 Sonderregeln der Insolvenzordnung 58
4.2.3.1.4.5.3.2.5 Unwirksamkeit 59
4.2.3.1.4.5.3.3 Erleichterungen bei vor Insolvenzeröffnung aufgestellten Sozialplänen 60
4.2.3.1.4.5.4 Abweichende vertragliche Vereinbarungen 60
4.2.3.1.4.5.5 Aufhebungs- und Änderungsverträge 61
4.2.3.1.4.5.6 Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters für Betriebsvereinbarungen 62
4.2.3.2 Abschließende Bewertung der Chancen und Risiken des Erwerbs im eröffneten Insolvenzverfahren 62
5. Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse 62
Literaturverzeichnis 64
Abbildungsverzeichnis 68

Textprobe:

Kapitel 4.1. Wahl der geeigneten Handlungs- bzw. Kaufoption: Der Erwerber hat bei der Übernahme von Unternehmen im Wesentlichen zwei Handlungs- bzw. Kaufoptionen: den Share Deal oder den Asset Deal.

Welche der beiden Alternativen für den Käufer vorteilhafter ist, ist nach den Interessen und Motiven, die der Erwerber mit der Übernahme verfolgt, im Einzelfall festzulegen.

Kapitel 4.1.1, Share Deal: Beim so genannten „Share Deal“ werden lediglich die Geschäftsanteile des Krisenunternehmens veräußert. Die Identität des Unternehmens bleibt davon unberührt, weil das Unternehmensvermögen vom Gesellschaftervermögen separiert ist.

Durch den Übergang bzw. die Übertragung der Geschäftsanteile, bleibt das Unternehmen als Gesamtheit erhalten. Der Erwerber tritt im Rahmen der Übernahme der Geschäftsanteile in alle Rechte aber auch in sämtliche Pflichten des Veräußerers ein. Die Forderungen die gegen das Unternehmen bestehen, werden also ebenso in ihrer Gesamtheit mit übernommen.

Allerdings bietet der Fortbestand des Unternehmensträgers im Rahmen des Share Deals auch wesentliche Vorteile:

- Der Austausch der Gesellschafter verläuft in aller Regel ohne große Öffentlichkeitswirkungen. Damit kann gewährleistet werden, dass Irritationen von Lieferanten und anderen „sensiblen“ Vertragspartnern unterbleiben.

- Daneben bestehen für den Fortbestand des Unternehmens wichtige Vertragsbeziehungen weiter.

- Durch die Übernahme von Geschäftsanteilen eines in der Krise befindlichen Unternehmens ändert sich jedoch nichts an den Ursachen, die zur Krise bzw. Insolvenzreife geführt haben. Ein potentieller Übernehmer muss also zur Verhinderung des Eintretens einer Insolvenzsituation dem Unternehmen Kapital bzw. Mittel zur Verfügung stellen, die das übernommene Unternehmen in die Lage versetzen, die Krisensituation zu beheben.

In der Praxis wird diese Form der Unternehmensübernahme bei Krisenunternehmen daher eine untergeordnete Rolle spielen und nur in Einzelfällen in Betracht kommen.

So zum Beispiel, wenn der Erwerber Interesse an der Übernahme einer intakten Belegschaftsstruktur hat, oder mehrere konkurrierende Unternehmen an der Übernahme des Unternehmens interessiert sind. In diesem Fall kann mit der Übernahme des Unternehmens als Ganzem, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Verkaufsentscheidung erheblich beeinflusst werden, vorausgesetzt dem bisherigen Unternehmer ist an der weitestgehenden Erhaltung des Unternehmens und seiner Strukturen gelegen.

Kapitel 4.1.2, Asset Deal: Beim Asset Deal, der die übertragende Sanierung bezeichnet, werden die (einzelnen) Vermögenswerte (Assets) des Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger, meistens als Auffanggesellschaft bezeichnet, im Rahmen einer Singularsukzession übertragen.

Kaufgegenstand können dabei nicht nur Sachen, Rechte und sonstige Vermögensgegenstände, sondern auch das Know-how, die Kunden- und Lieferbeziehungen sein.

Es werden üblicherweise nur die werthaltigen Unternehmens- und Betriebsteile übertragen. Kredite und sonstige Verbindlichkeiten verbleiben beim schuldnerischen Unternehmen. Damit wird dem übernommenen Unternehmen bzw. Unternehmensteil ein belastungsfreier Neustart erst ermöglicht. Allerdings müssen auch hier die Ursachen, die zur Unternehmenskrise geführt haben, beseitigt werden.

Nachdem der Asset Deal eine Variante der Liquidation darstellt, wird den Gläubigern in der Regel zur Befriedigung ihrer Ansprüche nur der Zerschlagungswert als Teilungsmasse zur Verfügung stehen, obwohl das Vermögen bzw. der Unternehmensgegenstand fortgeführt wird. Ob die Loslösung der Schulden ohne Mitwirkung der Gläubiger im Rahmen der übertragenden Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens zulässig ist, ist umstritten.

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Arbeit zitieren:
Gramatke, Mirko René November 2006: Übernahme insolventer Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Deutschland, Unternehmenskauf, Insolvenz, Share Deal, Haftungsbeschränkung

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