Übernahme insolventer Unternehmen
Rechtliche und wirtschaftliche Chancen und Risiken aus Käufersicht
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Mirko René Gramatke
- Abgabedatum: November 2006
- Umfang: 78 Seiten
- Dateigröße: 337,9 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Nordhessen, Standort Bad Sooden-Allendorf Deutschland
- Originaltitel: Übernahme eines insolventen Unternehmens. Chancen und Risiken unter besonderer Berücksichtigung rechtlicher Aspekte aus Käufersicht
- Bibliografie: ca. 51
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0238-9
- ISBN (CD) :978-3-8366-0238-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gramatke, Mirko René November 2006: Übernahme insolventer Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Deutschland, Unternehmenskauf, Insolvenz, Share Deal, Haftungsbeschränkung
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Diplomarbeit von Mirko René Gramatke
Problemstellung:
Marktwirtschaft setzt auf die selbstständige Regulierung des Marktes durch Angebot und Nachfrage. Ein Unternehmen, dessen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht oder nicht mehr nachgefragt werden, wird durch den Markt sanktioniert und wird auf Dauer nicht fortexistieren können. Die langfristige Konsequenz ist ein Ausscheiden des Unternehmens aus dem Markt.
Aber nicht jede Unternehmenskrise, die in der vorläufigen oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens mündet, muss in der Liquidation bzw. Zerschlagung des Unternehmens enden.
In vielen Fällen bestehen bei Krisenunternehmen erhebliche wirtschaftliche Potentiale auf Grund von Kundenbeziehungen, qualifizierter Belegschaft, Grundstücken, Gebäuden etc., die eine Übernahme für Dritte interessant machen könnten.
Letztlich ist aber für die Investitions- oder Kaufentscheidung von Investoren von erheblicher Bedeutung, welche Chancen und Risiken mit dem Erwerb verbunden sind.
Mit der Einführung der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen, welche die Übernahme bzw. Fortführung insolventer Unternehmen erleichtern. Neben standortpolitischen Erwägungen standen dabei vor allem auch volkswirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund.
Die Anzahl von 37.900 für 2006 erwarteten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass Insolvenzen in Deutschland kein seltenes Phänomen sind. Unternehmensinsolvenzen verursachten 2006 einen Schaden in Höhe von 37.500.000.000,00 Euro. In der Folge fielen 563.000 Arbeitsplätze Unternehmensinsolvenzen zum Opfer.
Bezogen auf die Gesamtzahl aller Insolvenzen in Deutschland ergibt sich demnach auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ein greifbarer Vorteil bei der sinnvollen Anwendung und Weiterführung von Unternehmen im Sinne der insolvenzrechtlichen Vorschriften.
Ein höchst aktuelles Beispiel ist die Insolvenz der ehemaligen Siemens Handysparte BenQ Mobile. Auch hier wird versucht im Rahmen des Insolvenzverfahrens das Unternehmen (zumindest in Teilen) zu retten und Arbeitsplätze zu sichern, nachdem auch mit der zuvor erfolgte außergerichtliche Veräußerung an BenQ nicht die erhoffte Sanierung betrieben werden konnte. Dieses Beispiel zeigt deutlich, mit welchen Chancen und Risiken der Kauf eines Krisenunternehmens verbunden sein kann, wenn die Sanierungsbemühungen des Käufers nicht greifen.
Es ist zu vermuten, dass sich die Anzahl erfolgreich durchgeführter Übernahmen aus dem Insolvenzverfahren weiter deutlich erhöhen wird, sobald sich bei den Gläubigern die Überzeugung durchgesetzt hat, dass die Fortführung des Unternehmens häufig die werthaltigere Verwertungsalternative gegenüber der Liquidation ist.
Gang der Untersuchung:
In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit den Chancen und Risiken für den Erwerber bei der Übernahme insolventer Unternehmen.
Im ersten Teil der Arbeit werden verschiedenen Krisenarten und Insolvenzgründe (zumindest kurz) dargestellt. Die Unterscheidung nach Art der Krise und Gründen der Insolvenz kann dem Käufer bereits wesentliche Anhaltspunkte über Möglichkeiten, Aufwand und Kosten der Sanierung geben. Sie können damit von direktem Einfluss auf die Kauf- bzw. Übernahmeentscheidung des Käufers sein.
Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Due Diligence und deren Funktionen, Zielen und Problemen bei Krisenunternehmen; insbesondere deren Auswirkungen auf die Kaufpreisbildung bei Krisenunternehmen.
Der dritte Teil schließlich bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Hier stehen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf Seiten des Erwerbers sowie die mit dem Erwerb verbundenen Chancen und Risiken im Vordergrund. Dabei wird maßgeblich auf den Erwerbszeitpunkt abgestellt, da sich wesentliche Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten und entscheidende Haftungsfragen aus dem Zeitpunkt des Erwerbs ergeben.
Von besonderer Bedeutung für den Erwerber sind die Haftungstatbestände der §§ 613a BGB, 25 HGB und des 75 AO und deren Einschränkungen in der Insolvenz, auf die ausführlich eingegangen wird.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. | Einleitung | 5 |
| 1.1 | Problemstellung | 5 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 6 |
| 2. | Entwicklung der Krise zur Insolvenz | 7 |
| 2.1 | Der Krisenfall | 7 |
| 2.1.1 | Krisenentwicklung | 7 |
| 2.1.2 | Folgen der Krise | 8 |
| 2.2 | Die Insolvenz | 9 |
| 2.2.1 | Verwertungsmöglichkeiten in der Insolvenz | 9 |
| 2.2.2 | Insolvenzgründe | 9 |
| 2.2.2.1 | Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO | 9 |
| 2.2.2.2 | Drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß §18 InsO | 10 |
| 2.2.2.3 | Überschuldung gemäß § 19 InsO | 11 |
| 2.2.3 | Folgen für den Erwerber | 11 |
| 3. | Ermittlung des Unternehmenswertes und Kaufpreisbildung | 12 |
| 3.1 | Prüfungsphase - Due Diligence | 12 |
| 3.1.1 | Bestimmung des Begriffs Due Diligence | 12 |
| 3.1.2 | Funktionen der Due Diligence | 12 |
| 3.1.2.1 | Funktionen und Ziele der Due Diligence bei Krisenunternehmen | 12 |
| 3.1.2.2 | Probleme der Due Diligence bei Krisenunternehmen | 13 |
| 3.2 | Kaufpreisbildung | 14 |
| 3.2.1 | Objektiver Unternehmenswert | 14 |
| 3.2.2 | Subjektiver Unternehmenswert | 14 |
| 3.2.3 | Liquidations- und Fortführungswert | 14 |
| 3.2.4 | Chancen für den Erwerber | 15 |
| 4. | Erwerbsalternativen und damit verbundene Chancen und Risiken für den Erwerber | 15 |
| 4.1 | Wahl der geeigneten Handlungs- bzw. Kaufoption | 15 |
| 4.1.1 | Share Deal | 16 |
| 4.1.2 | Asset Deal | 17 |
| 4.1.2.1 | Übertragende Sanierung | 17 |
| 4.1.2.1.1 | Ablösung sämtlicher Forderungen durch den Kaufpreis | 18 |
| 4.1.2.1.2 | Befriedigung der verbleibenden Forderungen zum Zerschlagungswert | 18 |
| 4.1.2.2 | Freie Sanierung im Rahmen des außergerichtlichen Vergleichs | 18 |
| 4.1.3 | Zusammenfassende Betrachtung: Asset Deal vs. Share Deal | 19 |
| 4.2 | Wahl des geeigneten Erwerbszeitpunktes | 20 |
| 4.2.1 | Erwerb außerhalb des Insolvenzverfahrens | 20 |
| 4.2.1.1 | Haftungsfragen beim Erwerb außerhalb des Insolvenzverfahrens | 20 |
| 4.2.1.1.1 | Share Deal | 20 |
| 4.2.1.1.2 | Asset Deal | 21 |
| 4.2.1.1.2.1 | Haftung des Erwerbers nach § 75 AO | 21 |
| 4.2.1.1.2.2 | Haftung des Erwerbers nach § 25 HGB | 23 |
| 4.2.1.1.2.3 | Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB | 24 |
| 4.2.1.1.2.3.1 | Betriebsbegriff i.S.d. § 613a BGB | 24 |
| 4.2.1.1.2.3.2 | Betriebsübergang | 24 |
| 4.2.1.1.2.3.3 | Rechtsfolge | 24 |
| 4.2.1.1.2.4 | Praxisrelevanz des Asset Deals bei der Übernahme außerhalb des Insolvenzverfahrens | 26 |
| 4.2.1.2 | Vertragliche Haftungsrisiken | 27 |
| 4.2.1.3 | Sanierungsrisiken | 27 |
| 4.2.1.3.1 | Haftung wegen Beihilfe/ Anstiftungzur Insolvenzverschleppung | 28 |
| 4.2.1.3.2 | Anfechtungsrisiken | 29 |
| 4.2.1.3.2.1 | Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO | 29 |
| 4.2.1.3.2.2 | Anfechtung nach § 131 InsO | 30 |
| 4.2.1.3.2.3 | Anfechtung nach § 132 Abs. 1 Nr.1 InsO | 30 |
| 4.2.1.3.2.4 | Anfechtung nach § 133 InsO | 31 |
| 4.2.1.4 | Haftung bei ,,faktischer Geschäftsführung“ des Erwerbers | 31 |
| 4.2.1.5 | Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs | 33 |
| 4.2.1.6 | Zusammenfassende Betrachtung der Chancen und Risken der Übernahme von Unternehmen außerhalb des geregelten Insolvenzverfahrens | 34 |
| 4.2.2 | Erwerb im Insolvenzeröffnungsverfahren | 35 |
| 4.2.2.1 | Erwerb vom „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter | 35 |
| 4.2.2.1.1 | Herrschende Meinung: Keine Verwertungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters | 35 |
| 4.2.2.1.2 | Mindermeinung: Verwertungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters | 36 |
| 4.2.2.1.3 | Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens | 36 |
| 4.2.2.1.4 | Stellungnahme | 37 |
| 4.2.2.2 | Erwerb vom „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter | 37 |
| 4.2.2.3 | Haftungsfragen | 38 |
| 4.2.2.3.1 | Haftung des Erwerbers nach § 75 AO | 38 |
| 4.2.2.3.2 | Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung gemäß § 25 HGB | 39 |
| 4.2.2.3.2.1 | Ansicht des BGH | 39 |
| 4.2.2.3.2.2 | Ansicht der Literatur | 39 |
| 4.2.2.3.3 | Haftungdes Erwerbers nach § 613a BGB | 40 |
| 4.2.2.3.4 | Anfechtungsrisiken | 41 |
| 4.2.2.3.4.1 | Anfechtung des Kaufs gemäß § 132 Abs. 1 Nr.1 InsO | 41 |
| 4.2.2.3.4.2 | Anfechtung des Kaufs gemäß § 133 InsO | 42 |
| 4.2.2.3.4.3 | Anfechtung bei einer Veräußerung des Unternehmens durch den “starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter | 42 |
| 4.2.2.4 | Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters in Bezug auf Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 2 InsO | 43 |
| 4.2.2.5 | Abschließende Bewertung der Chancen und Risiken des Unternehmenserwerbs vom vorläufigen Insolvenzverwalter | 43 |
| 4.2.3 | Erwerb im eröffneten Insolvenzverfahren | 43 |
| 4.2.3.1 | Haftungsfragen | 44 |
| 4.2.3.1.1 | Anfechtungsrisiken | 44 |
| 4.2.3.1.2 | Haftung des Erwerbers nach § 75 AO | 44 |
| 4.2.3.1.3 | Haftung des Erwerbers bei Fortführung der Firma nach § 25 HGB | 45 |
| 4.2.3.1.4 | Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB | 45 |
| 4.2.3.1.4.1 | Haftung für vor Verfahrenseröffnung entstandene Forderungen und Anwartschaften | 46 |
| 4.2.3.1.4.2 | Haftung für zwischen Verfahrenseröffnung und Betriebsübergang entstandene Lohn- und Gehaltsforderungen sowie Anwartschaften | 47 |
| 4.2.3.1.4.3 | Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers | 48 |
| 4.2.3.1.4.3.1 | Inhalt der Aufklärungspflicht | 49 |
| 4.2.3.1.4.3.2 | Folgen fehlender oder nicht ausreichender Unterrichtung | 50 |
| 4.2.3.1.4.4 | Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers | 50 |
| 4.2.3.1.4.4.1 | Voraussetzungen des Widerspruchs | 50 |
| 4.2.3.1.4.4.2 | Wirkungen des Widerspruchs | 51 |
| 4.2.3.1.4.4.3 | Verzicht des Arbeitnehmers auf das Widerspruchsrecht | 51 |
| 4.2.3.1.4.5 | Kündigungserleichterungen und Haftungsbegrenzungen in der Insolvenz | 52 |
| 4.2.3.1.4.5.1 | §113 Inso im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen | 52 |
| 4.2.3.1.4.5.2 | Kündigungserleichterungen im Rahmen des Interessenausgleichs nach §§ 125 bis 128 InsO | 53 |
| 4.2.3.1.4.5.2.1 | Pflicht zur Durchführung eines Interessenausgleichs | 53 |
| 4.2.3.1.4.5.2.2 | Verfahren beim Interessenausgleich in der Insolvenz | 54 |
| 4.2.3.1.4.5.2.3 | Folgen des Interessenausgleichs nach §§ 125 bis 128 InsO | 54 |
| 4.2.3.1.4.5.2.4 | Sozialauswahl | 55 |
| 4.2.3.1.4.5.2.5 | Beweislast | 56 |
| 4.2.3.1.4.5.2.6 | Anhörung des Betriebsrats | 56 |
| 4.2.3.1.4.5.3 | Erleichterungen im Rahmen des Sozialplans | 56 |
| 4.2.3.1.4.5.3.1 | Inhalt und Zweck des Sozialplans | 56 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2 | Aufstellung des Sozialplans nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens | 57 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.1 | Anwendbarkeit der §§ 112, 112a BetrVG in der Insolvenz | 57 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.2 | Aufstellungsverfahren des Sozialplans | 57 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.3 | Folgen des Sozialplans für den Erwerber | 58 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.4 | Sonderregeln der Insolvenzordnung | 58 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.5 | Unwirksamkeit | 59 |
| 4.2.3.1.4.5.3.3 | Erleichterungen bei vor Insolvenzeröffnung aufgestellten Sozialplänen | 60 |
| 4.2.3.1.4.5.4 | Abweichende vertragliche Vereinbarungen | 60 |
| 4.2.3.1.4.5.5 | Aufhebungs- und Änderungsverträge | 61 |
| 4.2.3.1.4.5.6 | Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters für Betriebsvereinbarungen | 62 |
| 4.2.3.2 | Abschließende Bewertung der Chancen und Risiken des Erwerbs im eröffneten Insolvenzverfahren | 62 |
| 5. | Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse | 62 |
| Literaturverzeichnis | 64 | |
| Abbildungsverzeichnis | 68 |
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. | Einleitung | 5 |
| 1.1 | Problemstellung | 5 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 6 |
| 2. | Entwicklung der Krise zur Insolvenz | 7 |
| 2.1 | Der Krisenfall | 7 |
| 2.1.1 | Krisenentwicklung | 7 |
| 2.1.2 | Folgen der Krise | 8 |
| 2.2 | Die Insolvenz | 9 |
| 2.2.1 | Verwertungsmöglichkeiten in der Insolvenz | 9 |
| 2.2.2 | Insolvenzgründe | 9 |
| 2.2.2.1 | Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO | 9 |
| 2.2.2.2 | Drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß §18 InsO | 10 |
| 2.2.2.3 | Überschuldung gemäß § 19 InsO | 11 |
| 2.2.3 | Folgen für den Erwerber | 11 |
| 3. | Ermittlung des Unternehmenswertes und Kaufpreisbildung | 12 |
| 3.1 | Prüfungsphase - Due Diligence | 12 |
| 3.1.1 | Bestimmung des Begriffs Due Diligence | 12 |
| 3.1.2 | Funktionen der Due Diligence | 12 |
| 3.1.2.1 | Funktionen und Ziele der Due Diligence bei Krisenunternehmen | 12 |
| 3.1.2.2 | Probleme der Due Diligence bei Krisenunternehmen | 13 |
| 3.2 | Kaufpreisbildung | 14 |
| 3.2.1 | Objektiver Unternehmenswert | 14 |
| 3.2.2 | Subjektiver Unternehmenswert | 14 |
| 3.2.3 | Liquidations- und Fortführungswert | 14 |
| 3.2.4 | Chancen für den Erwerber | 15 |
| 4. | Erwerbsalternativen und damit verbundene Chancen und Risiken für den Erwerber | 15 |
| 4.1 | Wahl der geeigneten Handlungs- bzw. Kaufoption | 15 |
| 4.1.1 | Share Deal | 16 |
| 4.1.2 | Asset Deal | 17 |
| 4.1.2.1 | Übertragende Sanierung | 17 |
| 4.1.2.1.1 | Ablösung sämtlicher Forderungen durch den Kaufpreis | 18 |
| 4.1.2.1.2 | Befriedigung der verbleibenden Forderungen zum Zerschlagungswert | 18 |
| 4.1.2.2 | Freie Sanierung im Rahmen des außergerichtlichen Vergleichs | 18 |
| 4.1.3 | Zusammenfassende Betrachtung: Asset Deal vs. Share Deal | 19 |
| 4.2 | Wahl des geeigneten Erwerbszeitpunktes | 20 |
| 4.2.1 | Erwerb außerhalb des Insolvenzverfahrens | 20 |
| 4.2.1.1 | Haftungsfragen beim Erwerb außerhalb des Insolvenzverfahrens | 20 |
| 4.2.1.1.1 | Share Deal | 20 |
| 4.2.1.1.2 | Asset Deal | 21 |
| 4.2.1.1.2.1 | Haftung des Erwerbers nach § 75 AO | 21 |
| 4.2.1.1.2.2 | Haftung des Erwerbers nach § 25 HGB | 23 |
| 4.2.1.1.2.3 | Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB | 24 |
| 4.2.1.1.2.3.1 | Betriebsbegriff i.S.d. § 613a BGB | 24 |
| 4.2.1.1.2.3.2 | Betriebsübergang | 24 |
| 4.2.1.1.2.3.3 | Rechtsfolge | 24 |
| 4.2.1.1.2.4 | Praxisrelevanz des Asset Deals bei der Übernahme außerhalb des Insolvenzverfahrens | 26 |
| 4.2.1.2 | Vertragliche Haftungsrisiken | 27 |
| 4.2.1.3 | Sanierungsrisiken | 27 |
| 4.2.1.3.1 | Haftung wegen Beihilfe/ Anstiftungzur Insolvenzverschleppung | 28 |
| 4.2.1.3.2 | Anfechtungsrisiken | 29 |
| 4.2.1.3.2.1 | Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO | 29 |
| 4.2.1.3.2.2 | Anfechtung nach § 131 InsO | 30 |
| 4.2.1.3.2.3 | Anfechtung nach § 132 Abs. 1 Nr.1 InsO | 30 |
| 4.2.1.3.2.4 | Anfechtung nach § 133 InsO | 31 |
| 4.2.1.4 | Haftung bei ,,faktischer Geschäftsführung“ des Erwerbers | 31 |
| 4.2.1.5 | Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs | 33 |
| 4.2.1.6 | Zusammenfassende Betrachtung der Chancen und Risken der Übernahme von Unternehmen außerhalb des geregelten Insolvenzverfahrens | 34 |
| 4.2.2 | Erwerb im Insolvenzeröffnungsverfahren | 35 |
| 4.2.2.1 | Erwerb vom „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter | 35 |
| 4.2.2.1.1 | Herrschende Meinung: Keine Verwertungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters | 35 |
| 4.2.2.1.2 | Mindermeinung: Verwertungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters | 36 |
| 4.2.2.1.3 | Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens | 36 |
| 4.2.2.1.4 | Stellungnahme | 37 |
| 4.2.2.2 | Erwerb vom „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter | 37 |
| 4.2.2.3 | Haftungsfragen | 38 |
| 4.2.2.3.1 | Haftung des Erwerbers nach § 75 AO | 38 |
| 4.2.2.3.2 | Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung gemäß § 25 HGB | 39 |
| 4.2.2.3.2.1 | Ansicht des BGH | 39 |
| 4.2.2.3.2.2 | Ansicht der Literatur | 39 |
| 4.2.2.3.3 | Haftungdes Erwerbers nach § 613a BGB | 40 |
| 4.2.2.3.4 | Anfechtungsrisiken | 41 |
| 4.2.2.3.4.1 | Anfechtung des Kaufs gemäß § 132 Abs. 1 Nr.1 InsO | 41 |
| 4.2.2.3.4.2 | Anfechtung des Kaufs gemäß § 133 InsO | 42 |
| 4.2.2.3.4.3 | Anfechtung bei einer Veräußerung des Unternehmens durch den “starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter | 42 |
| 4.2.2.4 | Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters in Bezug auf Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 2 InsO | 43 |
| 4.2.2.5 | Abschließende Bewertung der Chancen und Risiken des Unternehmenserwerbs vom vorläufigen Insolvenzverwalter | 43 |
| 4.2.3 | Erwerb im eröffneten Insolvenzverfahren | 43 |
| 4.2.3.1 | Haftungsfragen | 44 |
| 4.2.3.1.1 | Anfechtungsrisiken | 44 |
| 4.2.3.1.2 | Haftung des Erwerbers nach § 75 AO | 44 |
| 4.2.3.1.3 | Haftung des Erwerbers bei Fortführung der Firma nach § 25 HGB | 45 |
| 4.2.3.1.4 | Haftung des Erwerbers nach § 613a BGB | 45 |
| 4.2.3.1.4.1 | Haftung für vor Verfahrenseröffnung entstandene Forderungen und Anwartschaften | 46 |
| 4.2.3.1.4.2 | Haftung für zwischen Verfahrenseröffnung und Betriebsübergang entstandene Lohn- und Gehaltsforderungen sowie Anwartschaften | 47 |
| 4.2.3.1.4.3 | Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers | 48 |
| 4.2.3.1.4.3.1 | Inhalt der Aufklärungspflicht | 49 |
| 4.2.3.1.4.3.2 | Folgen fehlender oder nicht ausreichender Unterrichtung | 50 |
| 4.2.3.1.4.4 | Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers | 50 |
| 4.2.3.1.4.4.1 | Voraussetzungen des Widerspruchs | 50 |
| 4.2.3.1.4.4.2 | Wirkungen des Widerspruchs | 51 |
| 4.2.3.1.4.4.3 | Verzicht des Arbeitnehmers auf das Widerspruchsrecht | 51 |
| 4.2.3.1.4.5 | Kündigungserleichterungen und Haftungsbegrenzungen in der Insolvenz | 52 |
| 4.2.3.1.4.5.1 | §113 Inso im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen | 52 |
| 4.2.3.1.4.5.2 | Kündigungserleichterungen im Rahmen des Interessenausgleichs nach §§ 125 bis 128 InsO | 53 |
| 4.2.3.1.4.5.2.1 | Pflicht zur Durchführung eines Interessenausgleichs | 53 |
| 4.2.3.1.4.5.2.2 | Verfahren beim Interessenausgleich in der Insolvenz | 54 |
| 4.2.3.1.4.5.2.3 | Folgen des Interessenausgleichs nach §§ 125 bis 128 InsO | 54 |
| 4.2.3.1.4.5.2.4 | Sozialauswahl | 55 |
| 4.2.3.1.4.5.2.5 | Beweislast | 56 |
| 4.2.3.1.4.5.2.6 | Anhörung des Betriebsrats | 56 |
| 4.2.3.1.4.5.3 | Erleichterungen im Rahmen des Sozialplans | 56 |
| 4.2.3.1.4.5.3.1 | Inhalt und Zweck des Sozialplans | 56 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2 | Aufstellung des Sozialplans nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens | 57 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.1 | Anwendbarkeit der §§ 112, 112a BetrVG in der Insolvenz | 57 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.2 | Aufstellungsverfahren des Sozialplans | 57 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.3 | Folgen des Sozialplans für den Erwerber | 58 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.4 | Sonderregeln der Insolvenzordnung | 58 |
| 4.2.3.1.4.5.3.2.5 | Unwirksamkeit | 59 |
| 4.2.3.1.4.5.3.3 | Erleichterungen bei vor Insolvenzeröffnung aufgestellten Sozialplänen | 60 |
| 4.2.3.1.4.5.4 | Abweichende vertragliche Vereinbarungen | 60 |
| 4.2.3.1.4.5.5 | Aufhebungs- und Änderungsverträge | 61 |
| 4.2.3.1.4.5.6 | Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters für Betriebsvereinbarungen | 62 |
| 4.2.3.2 | Abschließende Bewertung der Chancen und Risiken des Erwerbs im eröffneten Insolvenzverfahren | 62 |
| 5. | Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse | 62 |
| Literaturverzeichnis | 64 | |
| Abbildungsverzeichnis | 68 |
Textprobe:
Kapitel 4.1. Wahl der geeigneten Handlungs- bzw. Kaufoption: Der Erwerber hat bei der Übernahme von Unternehmen im Wesentlichen zwei Handlungs- bzw. Kaufoptionen: den Share Deal oder den Asset Deal.
Welche der beiden Alternativen für den Käufer vorteilhafter ist, ist nach den Interessen und Motiven, die der Erwerber mit der Übernahme verfolgt, im Einzelfall festzulegen.
Kapitel 4.1.1, Share Deal: Beim so genannten „Share Deal“ werden lediglich die Geschäftsanteile des Krisenunternehmens veräußert. Die Identität des Unternehmens bleibt davon unberührt, weil das Unternehmensvermögen vom Gesellschaftervermögen separiert ist.
Durch den Übergang bzw. die Übertragung der Geschäftsanteile, bleibt das Unternehmen als Gesamtheit erhalten. Der Erwerber tritt im Rahmen der Übernahme der Geschäftsanteile in alle Rechte aber auch in sämtliche Pflichten des Veräußerers ein. Die Forderungen die gegen das Unternehmen bestehen, werden also ebenso in ihrer Gesamtheit mit übernommen.
Allerdings bietet der Fortbestand des Unternehmensträgers im Rahmen des Share Deals auch wesentliche Vorteile:
- Der Austausch der Gesellschafter verläuft in aller Regel ohne große Öffentlichkeitswirkungen. Damit kann gewährleistet werden, dass Irritationen von Lieferanten und anderen „sensiblen“ Vertragspartnern unterbleiben.
- Daneben bestehen für den Fortbestand des Unternehmens wichtige Vertragsbeziehungen weiter.
- Durch die Übernahme von Geschäftsanteilen eines in der Krise befindlichen Unternehmens ändert sich jedoch nichts an den Ursachen, die zur Krise bzw. Insolvenzreife geführt haben. Ein potentieller Übernehmer muss also zur Verhinderung des Eintretens einer Insolvenzsituation dem Unternehmen Kapital bzw. Mittel zur Verfügung stellen, die das übernommene Unternehmen in die Lage versetzen, die Krisensituation zu beheben.
In der Praxis wird diese Form der Unternehmensübernahme bei Krisenunternehmen daher eine untergeordnete Rolle spielen und nur in Einzelfällen in Betracht kommen.
So zum Beispiel, wenn der Erwerber Interesse an der Übernahme einer intakten Belegschaftsstruktur hat, oder mehrere konkurrierende Unternehmen an der Übernahme des Unternehmens interessiert sind. In diesem Fall kann mit der Übernahme des Unternehmens als Ganzem, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Verkaufsentscheidung erheblich beeinflusst werden, vorausgesetzt dem bisherigen Unternehmer ist an der weitestgehenden Erhaltung des Unternehmens und seiner Strukturen gelegen.
Kapitel 4.1.2, Asset Deal: Beim Asset Deal, der die übertragende Sanierung bezeichnet, werden die (einzelnen) Vermögenswerte (Assets) des Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger, meistens als Auffanggesellschaft bezeichnet, im Rahmen einer Singularsukzession übertragen.
Kaufgegenstand können dabei nicht nur Sachen, Rechte und sonstige Vermögensgegenstände, sondern auch das Know-how, die Kunden- und Lieferbeziehungen sein.
Es werden üblicherweise nur die werthaltigen Unternehmens- und Betriebsteile übertragen. Kredite und sonstige Verbindlichkeiten verbleiben beim schuldnerischen Unternehmen. Damit wird dem übernommenen Unternehmen bzw. Unternehmensteil ein belastungsfreier Neustart erst ermöglicht. Allerdings müssen auch hier die Ursachen, die zur Unternehmenskrise geführt haben, beseitigt werden.
Nachdem der Asset Deal eine Variante der Liquidation darstellt, wird den Gläubigern in der Regel zur Befriedigung ihrer Ansprüche nur der Zerschlagungswert als Teilungsmasse zur Verfügung stehen, obwohl das Vermögen bzw. der Unternehmensgegenstand fortgeführt wird. Ob die Loslösung der Schulden ohne Mitwirkung der Gläubiger im Rahmen der übertragenden Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens zulässig ist, ist umstritten.
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http://www.diplom.de/ean/9783836602389
Arbeit zitieren:
Gramatke, Mirko René November 2006: Übernahme insolventer Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Deutschland, Unternehmenskauf, Insolvenz, Share Deal, Haftungsbeschränkung



