Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Übergabe von Betriebsvermögen in vorweggenommener Erbfolge

Eine steuerliche Betrachtung

Übergabe von Betriebsvermögen in vorweggenommener Erbfolge
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Stefanie Katulski
  • Abgabedatum: November 2005
  • Umfang: 100 Seiten
  • Dateigröße: 1,6 MB
  • Note: 2,5
  • Institution / Hochschule: Rheinische Fachhochschule Köln Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9672-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9672-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9672-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Katulski, Stefanie November 2005: Übergabe von Betriebsvermögen in vorweggenommener Erbfolge, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Erbschaftssteuerreform, Erbschaftssteuer, Erbschaftssteuergesetz, Steuer, Gesetz

Diplomarbeit von Stefanie Katulski

Einleitung:

Das Erbvermögen in Deutschland wächst rasant. Vier Milliarden Euro Steuern konnten die Finanzminister im Jahr 2004 von den Erben einnehmen. Die Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren weiter beschleunigen, denn die durchaus vermögensstarke Nachkriegsgesellschaft befindet sich bereits in ihrem Lebensabend. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (kurz: DIA) gehen im kommenden Jahrzehnt Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation über. Nach einer Erhebung des DIA erben zwischen 2001 und 2010 ca. 15,1 Millionen Haushalte.

Dennoch ist in nur ca. 20% der Fälle nach dem Tod eines Bundesbürgers eine testamentarische Verfügung vorhanden. Niemand setzt sich gerne mit dem eigenen Tod oder dem Tod naher Angehörigen auseinander. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es gerade für Unternehmer wichtig ist, frühzeitig und sorgfältig die Vermögensnachfolge zu planen. Hierbei steht besonders die Übergabe von Betriebsvermögen in vorweggenommener Erbfolge im Zentrum der Planungen.

Bei der Entscheidungsfindung sollten dabei nicht nur außersteuerliche Überlegungen, sondern auch steuerliche Gesichtspunkte eine bedeutende Rolle spielen. Neben dem personellen Wechsel in der Unternehmensführung, der mit der Unternehmensnachfolge einhergeht, werden regelmäßig zum Teil erhebliche Steuerbelastungen ausgelöst, die die Unternehmensfortführung beeinträchtigen oder sogar gefährden können. Für verantwortungsbewusste Unternehmer gehört es somit zu den dringlichsten Aufgaben, die eigene Nachfolge rechtzeitig und mit besonderer Sorgfalt zu regeln. Ohne Wissen um die entstehende Steuerbelastung kann es beispielsweise zu ungeplanten Liquiditätsabflüssen in der ohnehin kritischen Phase des Unternehmensübergangs kommen. Durch Gestaltung der Unternehmensnachfolge lassen sich diese Risiken begrenzen.

Im Rahmen der Vermögensübertragung besitzt insbesondere die Erbschaftsteuer wirtschaftliche Relevanz. Aus diesem Grund werden in dieser Arbeit in erster Linie die Aspekte dieser Steuerart betrachtet. Verkehrsteuerliche Überlegungen werden in Anbetracht ihrer geringen praktischen Bedeutung bei der Unternehmensnachfolge nicht behandelt. Die Untersuchung beschränkt sich auf rein inländische Sachverhalte.

Als außersteuerlicher Aspekt sollte jedoch nicht die weitere Sicherung des Lebensstandards der weichenden Generation außer Betracht gelassen werden. Dies kann z.B. durch eine Nießbrauchsvereinbarung berücksichtigt werden.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen zu erst erbrechtlichen Grundbegriffe erläutern. Im Folgenden werden die Besonderheiten unter Ehegatten betrachtet. Der nächste Teil wird einen Überblick über das Erbschaftsteuergesetz geben. Daraufhin werden Möglichkeiten bei der Übertragung von Betriebsvermögen in vorweggenommener Erbfolge dokumentiert. Wie die Berechnung der Erbschaftsteuer erfolgt wird im nächsten Teil erläutert. Der letzte Teil soll einen Ausblick auf die geplante Erbschaftsteuerreform im Jahre 2006 geben. Die Schlussbemerkung fasst die wichtigsten zuvor gewonnen Erkenntnisse und Aussagen nochmals zusammen.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1. VORWORT 1
2. RECHTSGESCHICHTLICHER HINTERGRUND DER ERBSCHAFTSTEUER 3
3. DEFINITIONEN 5
3.1 ERBE 5
3.1.1 Die gesetzliche Erbfolge 5
3.1.2 Pflichtteil 8
3.1.2.1 Pflichtteilsberechtigte 8
3.1.2.2 Berechnung des Pflichtteils 11
3.1.2.3 Entzug des Pflichtteils 11
3.1.2.4 Verjährung des Pflichtteilsanspruchs 12
3.1.3 Testament 12
3.1.3.1 Formvorschriften 13
3.1.3.2 Nottestament 14
3.1.3.2 Aufbewahrung eines Testaments 15
3.1.4 Erbvertrag 15
3.1.5 inhaltliche Ausgestaltung der letztwilligen Verfügung 17
3.1.5.1 Erbeinsetzung 18
3.1.5.2 Vor- und Nacherbschaft 19
3.1.5.3 Ersatzerbschaft 21
3.1.5.4 Vermächtnis 21
3.1.5.5 Auflage 24
3.1.5.6 Testamentsvollstrecker 24
3.1.5.7 Erbverzicht 25
3.2 SCHENKUNG 26
3.2.1 Schenkung unter Lebenden 26
3.2.2 Schenkungen wegen Tod 27
3.2.3 Vertrag zugunsten Dritter 28
3.2.4 Unbenannte Zuwendungen 28
3.3 BETRIEBSVERMÖGEN 28
3.4 VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE 29
4. BESONDERHEITEN UNTER EHEGATTEN 30
4.1 „VORAUS“ 30
4.2 „DREIßIGSTER“ 31
4.3 SCHEIDUNG DER EHEGATTEN 31
4.4 HÖHE DES ERBTEILS 32
4.5 BEDEUTUNG DES GÜTERSTANDS 32
4.5.1 Zugewinngemeinschaft 32
4.5.2 Gütertrennung 34
4.5.3 Gütergemeinschaft 34
4.6 GEMEINSCHAFTLICHES TESTAMENT 35
5. ÜBERBLICK ÜBER DAS ERBSCHAFTSTEUERGESETZ 36
5.1 GEGENSTAND DER ERBSCHAFTSTEUER 36
5.2 VERHÄLTNIS DES ERBSCHAFTSTEUERRECHTS ZUM ZIVILRECHT UND AUSLEGUNG DES ERBSTG 37
5.3 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN STEUERN 39
5.3.1 Verhältnis zur Einkommensteuer 39
5.3.2 Verhältnis zur Grunderwerbsteuer 40
5.4 ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER - VERKNÜPFUNGSREGELUNGEN 41
6. ÜBERGABE VON BETRIEBSVERMÖGEN IN VORWEGGENOMMENER ERBFOLGE 42
6.1 BEWERTUNG DES BETRIEBSVERMÖGENS 45
6.2 ÜBERGABE VON BETRIEBSVERMÖGEN IN VORWEGGENOMMENER ERBFOLGE UND ZUSAMMENHANG ZUR SCHENKUNGSTEUER 46
6.2.1 Betriebsübergabe als freiwillige Zuwendung 46
6.2.1.1 Betriebsübertragung gegen Schuldübernahme 46
6.2.1.2 gemischt-freigebige Zuwendung durch Betriebsübergabe gegen Versorgungsleistungen und Abstandszahlungen 52
6.2.1.3 Ausgleichszahlungen an Dritte 53
6.2.1.4 Wertermittlung bei Betriebsübergabe 61
6.2.2 Freigebige Zuwendung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens 62
6.2.2.1 unentgeltliche Übertragung 62
6.2.2.2 teilentgeltliche Übertragung 63
6.2.3 Freigebige Zuwendung von Nutzungsrechten 64
6.2.3.1 Unternehmensnießbrauch 64
6.2.3.2 Zuwendungsnießbrauch an Einzelwirtschaftsgütern 69
6.2.4 Schenkung auf den Todesfall 70
7. BERECHNUNG DER ERBSCHAFTSTEUER 73
7.1 STEUERKLASSEN 73
7.2 PERSÖNLICHE FREIBETRÄGE 75
7.3 STEUERSÄTZE 75
7.3.1 Erbschaftsteuertarif 75
7.3.2 Progressionsvorbehalt 76
7.3.3 Härteausgleich 77
7.4 TARIFBEGRENZUNG DURCH ENTLASTUNGSBETRAG 77
7.4.1 begünstigte Erwerbe und Erwerber 77
7.4.2 begünstigtes Vermögen 79
7.4.3 Berechnung des Entlastungsbetrags 79
7.5 STEUERMINDERUNG BEI MEHRFACHEM ERWERB DESSELBEN VERMÖGENS 80
7.5.1 Voraussetzungen 81
7.5.2 Ermittlung des Ermäßigungsbetrags 85
7.5.3 Ermäßigungshöchstbetrag 85
8. ERBSCHAFTSTEUERREFORM 2006: FRAGWÜRDIGER GESETZESENTWURF 86
8.1 PROBLEM UND ZIEL 86
8.2 LÖSUNG 87
8.3 ALTERNATIVEN 87
8.4 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 88
9. SCHLUSSBEMERKUNGEN 89
LITERATURVERZEICHNIS 92
Lebenslauf 93

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die Frage der Vermögens- und Unternehmernachfolge stellt sich zwingend erst beim Tod des bisherigen Vermögensinhabers, dessen Vermögen nicht subjektlos werden kann und deshalb rechtlich einer anderen Person zugeordnet werden muss. Will der Vermögensinhaber seine Nachfolge nicht lediglich durch letztwillige Verfügung für den Todesfall gestalten, sondern neben der persönlichen und gegenständlichen Nachfolgeregelung auch den Zeitpunkt des Vermögensübergangs bestimmen, z.B. um den Vollzug seiner Anordnungen überwachen und notfalls korrigierend eingreifen zu können, kann er sein Vermögen oder Teile davon bereits zu Lebzeiten auf Personen übertragen, die er als seine Nachfolger erkoren hat. Lebzeitige Vermögensübertragungen mit dieser Zielsetzung, die auf einer einzelvertraglichen Regelung beruhen, werden als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet. Sie haben in der steuerlichen Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Ob der Vermögensübergang erst mit dem Ableben oder bereits zu Lebzeiten erfolgen soll, muss der Vermögensinhaber selbst entscheiden. Besteht das Vermögen zu einem wesentlichen Teil aus Betriebsvermögen, so handelt es sich letztlich um eine unternehmerische Entschei- [...]

42 Bei Auslegung des § 1 Abs. 2 ErbStG ist auch auf solche Vorschriften hinzuweisen, die Schenkungen unter Lebenden betreffen, und nur in diesen Fällen anwendbar sind. So unterliegt z.B. ein von Todes wegen erworbenes „Übermaß an Gewinnbeteiligung“ im Sinne des § 7 Abs. 5 ErbStG nicht der ErbSt. Gleiches gilt auch für die Zuwendung einer Gesellschaftsbeteiligung unter einer Buchwertklausel (§ 7 Abs. 6 ErbStG). Die Steuerbefreiung für das Familienwohnheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG), die Weitergabe des Pflegegeldes (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 a ErbStG), Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG) sowie die üblichen Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG) kommen bei Erwerben von Todes wegen nicht in Betracht. [...]

Nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 ErbStG gelten die Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch für Schenkungen unter Lebenden. Bei der Besteuerung von Schenkungen unter Lebenden gelten alle Bestimmungen des ErbStG, sofern diese nicht Sachverhalte betreffen, die allein bei Erwerben von Todes wegen vorkommen. Konkret sind folgende Erbschaftsteuerregelungen sind auch auf Schenkungsfälle anwendbar: • • • § 10 Abs. 4 ErbStG § 10 Abs. 8 ErbStG Herausnahme der Anwartschaft eines Verbot der Abzugsfähigkeit der SchenFreibetrag von 5200 Euro für ErwerNacherben auch beim Erwerb durch Schenkung unter Lebenden kungsteuer beim Erwerber § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG schenkweiser Einräumung. Nach R 1 Satz 3 ErbStR sind die folgenden Vorschriften nicht auf Schenkungen anzuwenden: • • • • zum Abzug von Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) zum Pauschbetrag für Erbfallkosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) zum Rückfall von Vermögensgegenständen an die Eltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG) zur Steuerklasse der Eltern bei Erwerben von Todes wegen (§ 25 Abs. 1 ErbStG) oder zu Erwerbern aufgrund gemeinschaftlicher Testamente von Ehegatten (§ 15 Abs. 3 ErbStG) • • • zum besonderen Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehepartner oder die Kinder des Erblassers (§ 17 ErbStG) zur Haftung von Kreditinstituten (§ 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG) zur Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens (§ 27 ErbStG) be als Entgelt für Pflege- und Unterhaltsleistungen auch bei [...]

Arbeit zitieren:
Katulski, Stefanie November 2005: Übergabe von Betriebsvermögen in vorweggenommener Erbfolge, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Erbschaftssteuerreform, Erbschaftssteuer, Erbschaftssteuergesetz, Steuer, Gesetz

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren