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Theorie und Empirie unvollständiger Arbeitsverträge

Theorie und Empirie unvollständiger Arbeitsverträge
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jens Richterich
  • Abgabedatum: August 2004
  • Umfang: 95 Seiten
  • Dateigröße: 625,4 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Universität Mannheim Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8491-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8491-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8491-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Richterich, Jens August 2004: Theorie und Empirie unvollständiger Arbeitsverträge, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Reziprozität, Investitionsverhalten, bilaterale Beziehung, Vertragsgestaltung, Informationsasymmetrie

Diplomarbeit von Jens Richterich

Einleitung:

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Betrachtung klassischer sowie neuerer Ansätze zur Überwindung von Ineffizienzen, die aus unvollständigen Arbeitsverträgen resultieren.

Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie geht von einem kompetitiven Umfeld aus, bei dem Arbeitsangebot und -nachfrage und somit Lohn und Beschäftigung langfristig zu einem stabilen, markträumenden Gleichgewicht finden. Jeder Arbeitnehmer, der bereit ist zu den vorherrschenden Konditionen Arbeit anzubieten, wird eine Beschäftigung finden. Langfristig tendiert der Markt zur Vollbeschäftigung. Die unfreiwillige Arbeitslosigkeit wird nach dieser Theorie durch Staatseingriffe, hohem Gewerkschaftsgrad und Branchenumstrukturierungen bedingt.

Kritiker dieser Theorie sehen dabei einen wichtigen Aspekt vernachlässigt. Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind meist in hohem Grade unvollständig. Sie regeln die Entlohnung, Sozialleistungen, Arbeitszeit u.ä.. Der eigentliche Anlass für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, nämlich die Leistung des Arbeitnehmers, wird meist nur sehr ungenau spezifiziert. Der Arbeitnehmer hat innerhalb dieser Vertragsschranken häufig einen hohen diskretionären Entscheidungsspielraum. Hieraus ergibt sich unmittelbar die Prinzipal-Agenten-Problematik. Der Arbeiter hat die Möglichkeit, seinen Freiraum sowohl zur Steigerung des Leistungsniveaus wie auch zur Bummelei zu nutzen. Zudem sind die Leistungen des Arbeitnehmers zwar häufig für beide Parteien beobachtbar, aber weder vertraglich bestimmbar noch gegenüber einer dritten Partei verifizierbar. Der Arbeitgeber versucht diese Unsicherheit der Leistungsimplementierung mit den ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Instrumenten zu überwinden.

Klassische Arbeitsmarktmodelle gehen seit mehr als 100 Jahren ausschließlich von egoistischen Akteuren aus. Der sog. homo oeconomicus ist ein vollständig rationales Wesen, das ständig bemüht ist, seinen eigenen Nutzen durch optimale Wahl seiner Entscheidungsvariablen zu maximieren. Unter der Annahme dieses Menschentypen wurden diverse Modelle entwickelt, die anhand von Effizienzlöhnen den Arbeitnehmer zu einer effizienten Leistungserbringung disziplinieren sollen.

In den letzten zwei Jahrzehnten kündigte sich in den Wirtschaftswissenschaften durch die Berücksichtung eines neuen Menschentyps ein Paradigmenwechsel an. Kooperatives und loyales Verhalten des Arbeitnehmers lassen sich weder erzwingen noch vertraglich fixieren. Durch Zahlung höherer Löhne ex-ante erwartet der Arbeitgeber, dass dieser Vertrauensvorschuss mit erhöhter Arbeitsanstrengung belohnt wird. Diese psychologischen Erwägungen sind unter dem homo oeconomicus irrelevant. Zahlreiche experimentelle Studien ergaben, dass die Annahme des rein egoistischen Menschenbildes in bilateralen Arbeitsbeziehungen oftmals nicht zutreffend ist bzw. unter Berücksichtigung sozialer Präferenzen die Resultate klassischer Modelle in Frage stehen. Gemäß dem neueren Ansatz wird die Festlegung des Lohnes nicht allein durch Angebot und Nachfrage, sondern auch aufgrund psychologischer Überlegungen determiniert.

Die Intention dieser Arbeit ist die Analyse, ob Instrumente, welche sich unter egoistischen Individuen theoretisch als effizient erweisen, bei der Modifikation des Menschenbildes weniger effizient oder sogar kontraproduktiv wirken können. Dies könnte einen entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages sowie auf weitere Komponenten der Vertragsbeziehung, wie etwa dem Lohnfindungsprozess, haben.

Obwohl 77% aller Arbeitsverträge Tarifverträge sind, werden in 76% aller Unternehmen individuelle Lohnvereinbarungen über Einzelverträge getroffen. Der Einfluss der Variation der Präferenzannahmen sowie die Ineffizienzen aus unvollständigen Arbeitsverträgen lassen sich auf individueller Ebene deutlicher veranschaulichen. Deshalb beschäftigt sich diese Arbeit mit der individuellen Vertragsgestaltung. Kollektive Verträge werden dabei nicht berücksichtigt.

Im folgenden Kapitel werden die wesentlichen Vor- und Nachteile einer Unternehmensökonomie im Vergleich zu der Marktökonomie gegeneinander abgewogen. Dies soll dem Leser verdeutlichen, warum es effizienter sein kann, Transaktionen in einem Unternehmen anstatt am Markt zu vollziehen. Darauf aufbauend folgt in diesem Kapitel die ökonomische und rechtliche Begründung von Arbeitsverträgen innerhalb von Unternehmen.

Im dritten Kapitel werden zunächst die traditionellen Begründungen und anschließend die neuen Erklärungsansätze für unvollständige Arbeitsverträge erläutert.

Die von der klassischen Theorie propagierten Ineffizienzen, die sich aus der Existenz unvollständiger Arbeitsverträge ergeben, sind – wie im vierten Kapitel analysiert wird – stark von den Präferenzannahmen abhängig. Es wird theoretisch und empirisch gezeigt, dass sowohl die Wahl als auch die Wirkung der Instrumente stark von dem unterstellten Menschenbild abhängig sind. Je realistischer das Verhalten der Individuen modelliert wird, desto wirkungsvollere Prognosen können getroffen werden. Dabei wird insbesondere auf die Durchsetzbarkeit der gewünschten Leistungen, das Investitionsverhalten und die Vertragsgestaltung eingegangen. Abschließend folgt eine kritische Würdigung der Ergebnisse dieser Arbeit.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis III
1. Einführung in die Problematik 1
2. Gründe für die Existenz von Unternehmen und Arbeitsverträgen 3
2.1 Unterschiede zwischen einer Markt- und einer Unternehmensökonomie 4
2.2 Sinn und Zweck von Arbeitsverträgen 7
2.2.1 Arbeitsverträge aus ökonomischer Sicht 7
2.2.2 Arbeitsverträge aus juristischer Sicht 9
3. Unvollständige Arbeitsverträge: Definitionen und Erklärungsansätze 11
3.1 Beschränkte Rationalität und Informationsasymmetrie 12
3.2 Kosten der Vertragsgestaltung 14
3.3 Weitere Erklärungsansätze für unvollständige Verträge 16
3.3.1 Reziprozität als Grund für unvollständige Arbeitsverträge 18
3.3.2 Komplexe Arbeitsaufgaben 22
3.3.3 Intrinsische Motivation 23
4. Konsequenzen und Lösungsansätze unvollständiger Arbeitsverträge 26
4.1 Durchsetzung von Arbeitsverträgen 26
4.1.1 Selbstdurchsetzbarkeit von Verträgen 27
4.1.2 Reziprozität und langfristige bilaterale Beziehungen als Vertragsdurchsetzung 28
4.1.2.1 Erhöhte Leistungswahl aufgrund von Reziprozität 28
4.1.2.2 Reputationen und langfristige bilaterale Verhandlungen 31
4.1.3 Gerichtliche Vertragsdurchsetzung 34
4.1.4 Lohnpolitik als Mittel zur Steigerung des Leistungsniveaus 36
4.1.4.1 Effizienzlohnmodell von Shapiro und Stiglitz 37
4.1.4.2 Lohnkürzungen und Lohnfairnesshypothese 42
4.2 Investitionsverhalten 48
4.2.1 Hold-up Problem 50
4.2.2 Investitionsverhalten unter verschiedenen Eigentumsstrukturen 56
4.3 Vertragsgestaltung 60
4.3.1 Arbeitsplätze mit geringem diskretionären Entscheidungsspielraum 61
4.3.2 Arbeitsplätze mit hohem diskretionären Entscheidungsspielraum 66
5. Abschließende Bemerkung 74
Anhang 1: Ungleichheitsaversionsmodell von Fehr und Schmidt (1999) 76
Anhang 2: Modifikation des Modells von Malcomson (1999) 77
Literaturverzeichnis 78

Automatisiert erstellter Textauszug:

Ein Hauptproblem unvollständiger Arbeitsverträge besteht darin, dass das Verhalten der Arbeitnehmer gesteuert werden muss, da sie ansonsten, in Abhängigkeit ihrer Präferenzen, eventuell nicht die geforderte Leistung erbringen werden. Das wichtigste Instrument zur Leistungssteuerung ist der Lohn, da dieser den Arbeitnehmer für seine erbrachte Leistung kompensiert. Löhne über dem Gleichgewichtslohn können als Disziplinierungsmittel, aber auch als Geschenk des Arbeitgebers dienen und somit zur Durchsetzung der gewünschten Arbeitsleistung beitragen. Unter den Annahmen vollständig funktionierender Märkte wären diese Funktionen irrelevant. Lediglich eine Kompensation in Höhe der erbrachten Leistung wäre von dem Arbeitgeber zu gewähren. Den Lohn als Motivationsfaktor bzw. Anreizinstrument zu betrachten, ist unter einer derartigen Konstellation nicht relevant. In Abhängigkeit der Präferenzen der beiden Parteien kann das Phänomen, dass trotz hoher andauernder Arbeitslosigkeit ein höherer als der markträumende Lohn gezahlt wird, auf verschiedene Weise erklärt werden. Insbesondere unter den Annahmen des homo oeconomicus wurden zahlreiche mikroökonomische Modelle zu der Effizienzlohntheorie entwickelt. Die Kernaussage aller Effizienzlohnmodelle ist, dass aufgrund hoher Kosten der Kontrolle von Arbeitsprozessen und der positiven Abhängigkeit des Lohnsatzes von der Leistungsintensität es rational für den Arbeitgeber ist, einen höheren als den markträumenden Lohn zu zahlen.84 Der Arbeitnehmer arbeitet mit hoher Leistungsintensität, da er ansonsten im Fall, dass er beim Bummeln erwischt wird, Lohneinbußen aufgrund der vorhandenen Arbeitslosigkeit hinzunehmen hat. Mit dem Einzug sozialer Präferenzen in die Wirtschaftstheorie wurden anhand von Experimenten zu dem Phänomen erhöhter Lohnzahlungen neue Erklärungsansätze gefunden. Zunächst wird im folgenden Unterabschnitt das Shirking-Modell von Shapiro und Stiglitz (1984) als ein Beispiel der klassischen Effizienzlohntheorie vorgestellt, um dann im darauf folgenden Abschnitt erhöhte Lohnzahlungen unter dem Aspekt sozialer Präferenzen zu untersuchen. [...]

vertragsschließenden Parteien beobachtbar sein, müssen aber nicht notwendigerweise vor den Gerichten verifizierbar sein. Ist die Lohnhöhe an Zustände gekoppelt, die nur von den beiden Vertragsparteien beobachtet werden können, hat der Arbeitgeber einen Anreiz diese Zustände schlecht zu reden, um somit geringere Lohnzahlungen durchsetzen zu können. Richter haben in ihren Urteilen Ermessensspielräume bezüglich der Interpretation des Vertrages.80 Sie müssen versuchen zu ergründen, was die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses unter den strittigen Vertragspunkten verstanden haben, um somit eine Einigung erlangen zu können. Etwa 25% der Vertragsfälle vor Gericht werden aufgrund von Interpretationsfragen behandelt.81 Insbesondere Fragen, die Qualitätsaspekte betreffen können meist nur sehr schwer unumstritten in einem Vertrag formuliert und festgehalten werden. Aufgrund des Ermessensspielraumes birgt jeder Richterspruch auch Restunsicherheit in sich, zudem kann das Richterrecht auch rückwirkend in Kraft treten. Im Falle einer Kündigung muss das Gericht feststellen, ob es sich um eine opportunistische Kündigung handelt oder ob sie gerechtfertigt ist. Bei einer Entlohnung gemäß dem Senioritätsprinzip82, wie es in Deutschland sehr oft vorzufinden ist, hätte der Arbeitgeber ein hohes Interesse daran, den Arbeitnehmer im höheren Alter aus opportunistischen Gründen zu kündigen. Laut Kündigungsschutzgesetz ist eine ordentliche Kündigung nur dann wirksam, wenn sie entweder durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers, sein Verhalten oder dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist (§ 1 II KSchG).83 Abfindungszahlungen sollen den Arbeitnehmer weitgehend vor opportunistischen Kündigungen schützen. Jedoch geben gerade eben diese Abfindungszahlungen auch Anreiz für den Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung herbeizuführen. Die erwartete Abfindung könnte unter Umständen höher sein als der Barwert aus der Fortführung des Vertrages. In den meisten Fällen wird vor einem Arbeitsgericht nicht mehr über die Fortführung des Vertrages entschieden, sondern vielmehr über eine gerechte, meist finanzielle Trennung der beiden Vertragsparteien. [...]

Ineffizienzen mit sich bringen kann. Ein Gericht wird aber schwerlich Nachverhandlungen verbieten, auch wenn dies in dem Vertrag so festgeschrieben wurde, aber dennoch von beiden Seiten nachträglich gefordert wird. Zudem können über Nachverhandlungen die Parteien wieder zu einer Einigung finden auch ohne erst vor Gericht gehen zu müssen. Des Weiteren kann die Existenz von Gerichten zur Senkung von Vertragskosten beitragen. Die Parteien antizipieren bei der Vertragsgestaltung bereits gefällte Gerichtsurteile und lassen Vertragspunkte aus bzw. ziehen erst gar nicht vor Gerichte, wenn sie die Interpretation und frühere Urteile kennen.79 Genau aus diesem Grund bieten Gerichte einen indirekten Schutz vor opportunistischen Verhaltensweisen, ohne dass es erst zu Gerichtsverhandlungen kommen muss. Offensichtlicher Opportunismus der Parteien wird somit allein durch die Existenz von Gerichten gemildert. Bei unvollständigen Arbeitsverträgen ist es für die juristischen Entscheidungsträger sowohl kosten- als auch zeitintensiv sich in die Materie hineinzuarbeiten. Oftmals liegen Informationsasymmetrien zwischen den kontrahierbaren Parteien aber auch gegenüber den Gerichten vor. Die relevanten Informationen können zwar von den [...]

Arbeit zitieren:
Richterich, Jens August 2004: Theorie und Empirie unvollständiger Arbeitsverträge, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Reziprozität, Investitionsverhalten, bilaterale Beziehung, Vertragsgestaltung, Informationsasymmetrie

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