Theoretische Möglichkeiten und Konzepte zur Existenzgründung am Beispiel der Geschäftsidee 'Einbau von Autogasanlagen in bereits zugelassene PKWs'
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Klaus Bernauer
- Abgabedatum: Mai 2004
- Umfang: 140 Seiten
- Dateigröße: 1,5 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8074-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8074-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8074-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Bernauer, Klaus Mai 2004: Theoretische Möglichkeiten und Konzepte zur Existenzgründung am Beispiel der Geschäftsidee 'Einbau von Autogasanlagen in bereits zugelassene PKWs', Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Basel II, Rechtsform, Kraftstoff, Standort, Finanzierung
In den Warenkorb
74,00 €
Diplomarbeit von Klaus Bernauer
Zusammenfassung:
In der vorliegenden Diplomarbeit sollen Möglichkeiten zur Existenzgründung aufgezeigt werden.
In Abschnitt I sind verschiedene Rechtsformen – sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften – auf eine mögliche Geschäftsgründung hin untersucht und verglichen worden. Abschnitt II behandelt Finanzierungsmaßnahmen und mögliche Fördergelder für Existenzgründer.
In Abschnitt III werden die Gewerbeanmeldung und steuerliche Neuregelung erläutert. Abschnitt IV beleuchtet die Kriterien zu BASEL II für Existenzgründer. In Abschnitt V werden BASEL II und die Ratingbedingungen erklärt sowie die Probleme für Existenzgründer dargestellt. Im Abschnitt VI sollen kurz Standort- und Marktanalysen sowie die Auswertung der Umfrageergebnisse im Hinblick auf den Einbau von Autogasanlagen ausgewertet werden. Im Abschnitt VI wird näher auf die technische Seite von Autogasanlagen eingegangen.
Abschnitt VII behandelt die rechtlichen Aspekte und was zu beachten ist beim Einbau von Autogasanlagen. Der Abschnitt VII beinhaltet des weiteren eine Primärforschung mit 30 Fragebögen über den möglichen Einbau von Autogasanlagen an zwei ausgewählten Kfz-Werkstätten (Toyota-Werkstatt und eine freie Werkstatt); die Befragungen sind im Raum Bergstraße durchgeführt worden. Im Abschnitt VII wird außerdem ausführlich auf die CO2 Problematik eingegangen.
Es wurden überwiegend die Vorteile der Auto-Gasanlage herausgearbeitet. In Diagrammen werden die Abgasbelastungen für die Umwelt im Vergleich Diesel, Otto und Erdgas beschrieben. Im letzten Abschnitt VIII wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Autogasanlagen sowie die Eintragungen beim TÜV eingegangen.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Mögliche Rechtsformen zur Existenzneugründung | 1 |
| 1.1 | Die Personengesellschaft | 1 |
| 1.1.1 | Das Einzelunternehmen | 1 |
| 1.1.2 | Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) | 2 |
| 1.1.3 | Rechte der OHG- Gesellschafter | 3 |
| 1.1.4 | Die Pflichten der OHG-Gesellschafter | 3 |
| 1.1.5 | Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | 4 |
| 1.1.6 | Rechte der Gesellschafter der GbR | 4 |
| 1.1.7 | Pflichten des Gesellschafter seiner GbR | 5 |
| 1.1.8 | Die KG (Kommanditgesellschaft) | 6 |
| 1.1.9 | Rechte des Kommanditisten | 6 |
| 1.2 | Pflichten des Kommanditisten | 7 |
| 1.2.1 | Allgemeines zum Handelsregister | 8 |
| 1.2.2 | Unterscheidung zwischen eintragungspflichtigen und eintragungsfähigen Tatsachen | 9 |
| 1.2.3 | Eintragung und Eintragungswirkung | 9 |
| 1.2.4 | Publizitätswirkungen des Handelsregisters gem. § 15 HGB | 9 |
| 1.2.5 | Eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau (e.K., e. Kfm. / e.Kfr.) | 10 |
| 2. | Die wesentlichen Kapitalgesellschaften | 11 |
| 2.1 | Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | 11 |
| 2.1.1 | Gründung und Organe der GmbH | 12 |
| 2.1.2 | Rechte der GmbH- Gesellschafter | 13 |
| 2.1.3 | Pflichten der GmbH- Gesellschafter | 13 |
| 2.1.4 | Die Einmann-GmbH | 14 |
| 2.1.5 | Die GmbH & Co KG | 15 |
| 2.1.6 | Vergleich GmbH und KG | 16 |
| 2.1.7 | Vergleich Einzelunternehmer und Kommanditist | 17 |
| 2.1.8 | Die AG (Aktiengesellschaft) | 18 |
| 2.1.9 | Die kleine AG | 19 |
| 2.2 | Mögliche Umwandlung der Rechtsform | 21 |
| 2.2.1 | Die formwechselnde Umwandlung | 22 |
| 2.2.2 | Die übertragene Umwandlung | 22 |
| 2.2.3 | Die Umwandlung mit formeller Liquidation | 22 |
| 2.2.4 | Eine Umwandlung der Rechtsform ist kosten- und zeitaufwendig | 22 |
| 3. | Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer/innen | 24 |
| 3.1 | Die Finanzierung | 24 |
| 3.1.1 | Das Eigenkapital | 25 |
| 3.1.2 | Kapitalbeteiligungsgesellschaften | 25 |
| 3.1.3 | Fremdkapital | 25 |
| 3.1.4 | Kontokorrentkredit | 26 |
| 3.1.5 | Lieferantenkredit | 26 |
| 3.1.6 | Leasing | 26 |
| 3.1.7 | Das Gespräch mit der Bank | 26 |
| 3.1.8 | Kreditunterlagen | 27 |
| 3.1.9 | Was kostet ein Kredit? | 27 |
| 3.2 | Kreditprüfung | 27 |
| 3.2.1 | Sicherheiten | 28 |
| 3.2.2 | Ausfallbürgschaften | 28 |
| 3.2.3 | Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) | 29 |
| 3.2.4 | Das DtA-Micro Darlehen für Kleinstgründungen | 29 |
| 3.2.5 | ERP – Eigenkapitalhilfe (EKH)- Programm zur Förderung selbstständiger Existenzen | 30 |
| 3.2.6 | ERP Existenzgründungsprogramm (DtA) | 31 |
| 4. | Gewerbeanmeldung und aktuelle Steuerreform zur Existenzgründung | 34 |
| 4.1 | Gewerbeanmeldung | 34 |
| 4.1.1 | Wichtige Neuregelungen zur Steuerreform des Mittelstandes | 35 |
| 5. | BASEL II für kleine und mittlere Unternehmen | 37 |
| 5.1 | Begriff BASEL II | 37 |
| 5.1.1 | Ziel von BASEL II | 37 |
| 5.1.2 | Welcher Konsequenzen ergeben sich für kleine und mittlere Unternehmen aus den Anforderungen von BASEL II? | 38 |
| 5.1.3 | Was können Unternehmen tun? | 40 |
| 6. | Standort-/Marktanalyse und empirische Befragung | 42 |
| 6.1 | Grundregel der Standortanalyse | 42 |
| 6.1.1 | Folgenden Standort-Faktoren sollte beachtet werden | 42 |
| 6.1.2 | Auswertung der Umfrageergebnisse zur Primärbefragung | 44 |
| 6.1.3 | Kunden, die sich gegeben den Einsatz von erdgasbetriebenen Fahrzeugen entscheiden (Toyota) | 49 |
| 6.1.4 | Kunden, die sich für den Einsatz eines erdgasbetriebenen Fahrzeuges entscheiden (Toyota) | 51 |
| 6.1.5 | Kunden, die sich gegeben den Einsatz von erdgasbetriebenen Fahrzeugen entscheiden (andere Automarken) | 53 |
| 6.1.6 | Kunden, die sich für den Einsatz eines erdgasbetriebenen Fahrzeuges entscheiden (andere Automarken) | 55 |
| 7 | Technische Grundlagen zum Einbau von Autogasanlagen | 56 |
| 7.1 | Die zunehmende Klimaerwärmung | 56 |
| 7.1.1 | Standardisierte Verbrauchsmessung in Europa | 58 |
| 7.1.2 | Umweltbelastungen durch Kraftfahrzeuge | 59 |
| 7.1.3 | Autoabgase und Gesundheitsbelastung | 60 |
| 7.1.4 | Belastung der Natur | 61 |
| 7.1.5 | Wesentliche Autoabgase, die Umweltbelastungen auslösen | 62 |
| 7.1.6 | Kraftstoff Erdgas mit Zukunft | 63 |
| 7.1.7 | Weniger Emissionen mit Erdgas | 64 |
| 7.1.8 | Ökologisch sinnvolle Alternative und politisch gewollt | 64 |
| 7.1.9 | Verfügbarkeit/Förderung/Transport | 65 |
| 7.2 | Energieausnutzung/Motortechnik | 66 |
| 7.2.1 | Wirtschaftlichkeit | 66 |
| 7.2.2 | Unterscheidung monovalent und bivalent | 68 |
| 7.2.3 | Die Reichweite von Erdgasfahrzeugen und Sicherheitsvorschriften der Gas-Tanks | 68 |
| 7.2.4 | Vergleich Diesel-Erdgas | 69 |
| 7.2.5 | Vergleich Benzin Erdgas | 70 |
| 7.2.6 | Kosten der Umrüstung / Erweiterung auf Erdgasbetrieb | 72 |
| 8. | Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zulassung von Autogasfahrzeugen in Deutschland | 75 |
| 8.1 | Ist-Situation in Deutschland | 75 |
| 8.1.1 | Europäische Richtlinien | 76 |
| 8.1.2 | UN-Vorschrift R 67-01 für Autogasfahrzeuge | 77 |
| 8.1.3 | Nachträglicher Einbau einer Autogasanlage | 78 |
Drittens Regelungen zur Veräußerung des Betriebes: "Die Neuregelung setzt an allen Punkten im Bereich der Nachfolge an“, erklärt Susanne Herre. „Das heißt: Freibeträge im Bereich der Veräußerungsgewinn-Besteuerung werden reduziert. Entsprechendes gilt auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, auch dort werden Freibeträge verkleinert. Bei der Übergabe des Betriebsvermögens werden Bewertungsabschläge reduziert, und auch eine Tarifbeschränkung, die im Erbschaftssteuerrecht gilt, wird verringert. Das trifft den kompletten Mittelstand - auch kleine Unternehmen - und ist im Hinblick darauf, dass in den nächsten Jahren sehr viele Betriebe zur Übergabe anstehen, aus unserer Sicht äußerst kritisch zu bewerten." Viertens Abschreibungsvorschriften - kurz AfA: "Die Neuregelung sieht die Abschaffung einer bisher geltenden Vereinfachungsregelung vor, nach der die volle Jahres-AfA in Anspruch genommen werden konnte, wenn ein Wirtschaftsgut im ersten Halbjahr angeschafft wurde. Wenn im zweiten Halbjahr angeschafft wurde, konnte die Halbjahres-Afa in Anspruch genommen werden. Jetzt muss monatsgenau berechnet werden, wie die Abschreibung aussieht. Dies gilt für alle Unternehmen. Insbesondere im Hinblick auf den Vereinfachungseffekt ist es eine Regelung, die für kleine und mittlere Unternehmen einschneidend ist. Denn dort fehlen häufig die Mittel, um die AfA so zielgenau auszurechnen,“ warnt die IHK-Mitarbeiterin. Den Gesamteffekt für die Unternehmen hat Steuerexpertin Susanne Herre von der IHK Stuttgart ausgerechnet: „Wir haben zwar durch die Tarifentlastung eine Entlastung von 15 Milliarden Euro, die aber durch diese Gegenfinanzierungsmaßnahmen bis auf 0,6 Milliarden Euro Entlastung wieder aufgehoben wird, so dass also dort eine starke Belastung auch des Mittelstandes stattfindet." Die Unternehmen haben jetzt erst einmal hunderte neuer Regelungen umzusetzen. Aber das kann nur ein Anfang sein. [...]
Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden sollen und den vor Ort Betrieb anmelden. Die Betriebsnummer müssen in die Versicherungsnachweise der Arbeitnehmer/innen eingetragen werden. Auch bei einen schon bestehenden Betriebsübernahme, sind eine neue Betriebsnummer zu beantragen, die an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhält man auch ein „Schlüsselverzeichnis“ über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigt werden. Krankenkasse/Sozialversicherung Falls Arbeitnehmer eingestellt werden sollen, ist die zuständige Krankenkasse/Ersatzkasse/Rentenversicherung zu informieren. Auch von der Krankenkasse erhält man dann eine Betriebsnummer. 4.1.1 Wichtige Neuregelungen zur Steuerreform des Mittelstandes17 In dem jüngsten Reformwerk treffen vier Regelungen die Unternehmen besonders. Auf weitere steuerliche Aspekte soll hier nicht eingegangen werden, da die Bundesregierung ständige Änderungen vornimmt. Es wird daher auch auf aktuelle und einschlägige Literatur verwiesen. Ab 01.01.2004 gelten einige Neuregelungen, welche Susanne Herre in N-TV vorgestellt und erläutert hatte. Erstens der Verlustabzug: "Die Mindestbesteuerung sieht Verschlechterungen beim Verlustvortrag vor“, erläutert Susanne Herre. „Verluste, die über 1 Million Euro hinausgehen, können künftig im Folgejahr nur noch zu 60 Prozent mit entstehenden Gewinnen verrechnet werden. Diese Regelung trifft besonders Existenzgründer und Unternehmen in der Krise, die hoffen, im Folgejahr wieder Gewinne zu machen." Zweitens die Gesellschafter-Fremdfinanzierung: "Die Gesellschafter-Fremdfinanzierung trifft vor allem Kapitalgesellschaften, die eine Finanzierung über ihre Gesellschafter in Form von Gesellschafter-Darlehen haben. Dort können, wenn eine bestimmte Quote nicht überstiegen wird, die Zinsen für diese Darlehen nur noch beschränkt abgezogen werden," kritisiert die Steuerexpertin [...]
Es ist trotzdem zu empfehlen, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt klären zu können. Handelsregister Siehe auch Abschnitt 1, Seite 8 Wenn es sich bei Ihrem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt, müssen Sie ihn beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen und diese Eintragung von einem Notar beglaubigen lassen. Finanzamt Das Finanzamt teilt dem Existenzgründer eine Steuernummer zu. Auf einem Fragebogen sind verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen zu beantworten. Bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vorgehen, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt. Man sollte vor allen Dingen daran denken, dass in der Anlaufphase die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen überdurchschnittlich hoch sein können. Man muss bei den Personalkosten, wenn man Arbeitnehmer einstellt auch die Lohnsteuer mit einzukalkulieren, die regelmäßig an das Finanzamt abgeführt werden muss. Berufsgenossenschaft In einer Reihe von Berufsgenossenschaften ist man als Unternehmer/in ebenfalls pflichtversichert, in den anderen Fällen kann man sich freiwillig versichern lassen. Arbeitsamt 34 [...]
In den Warenkorb
74,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832480745
Arbeit zitieren:
Bernauer, Klaus Mai 2004: Theoretische Möglichkeiten und Konzepte zur Existenzgründung am Beispiel der Geschäftsidee 'Einbau von Autogasanlagen in bereits zugelassene PKWs', Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Basel II, Rechtsform, Kraftstoff, Standort, Finanzierung



