Theoretische Grundlagen, Umsetzung und Problemfelder der Bilanzierung von Immobilienleasing anhand des Vergleichs zwischen HGB und IAS
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Dörthe Krüger
- Abgabedatum: März 2005
- Umfang: 112 Seiten
- Dateigröße: 509,9 KB
- Note: 1,5
- Institution / Hochschule: Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8839-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8839-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8839-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Krüger, Dörthe März 2005: Theoretische Grundlagen, Umsetzung und Problemfelder der Bilanzierung von Immobilienleasing anhand des Vergleichs zwischen HGB und IAS, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Ansatzvorschrift, Bewertungsvorschrift, Leasing, Immobilie, Bilanz
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Diplomarbeit von Dörthe Krüger
Einleitung:
Das Leasing und hier im Folgenden das Immobilienleasing als Alternative zum Immobilienkauf gehörte in den letzten Jahren zu den Wachstumsbranchen. Hervorgerufen durch die allgemeine Konjunkturschwäche und die sich verstärkende Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe - u. a. durch Basel II und den damit verbundenen verschärften Ratingerfordernissen - wurden in der jüngsten Vergangenheit zunehmend die Investitionsfähigkeit und -tätigkeit von Unternehmen mittels Kreditengagements beeinträchtigt. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind hier existenziell betroffen. Ihnen ist durch den beschränkten Zugang zum Kapitalmarkt, der restriktiven Kreditvergabe durch die Banken und den damit verbundenen Schwierigkeiten der Kapitalbeschaffung und -verwendung eine effiziente Nutzung des Kapitals oft nur schwer möglich.
Insofern erlangt die Form des (Immobilien-)Leasings als bedeutendes Finanzierungsinstrument mehr und mehr Beachtung. Sie hat sich seit Mitte der 70er Jahre - insbesondere im gewerblichen Bereich - zu einer allgemein bekannten und anerkannten Finanzierungsform entwickelt und sich als Alternative zu den bis dahin dominanten Finanzierungsinstrumenten Eigenkapital- bzw. Darlehensaufnahme durchgesetzt.
Die Finanzierungs- bzw. Investitionsalternative Leasing ebnet einerseits den Weg für ein effizientes Asset Management, d. h. Steuerung der Aktiva zur Optimierung des Kapitaleinsatzes, und eröffnet dem Unternehmen andererseits Möglichkeiten zur Mobilisierung ungenutzter Reserven.
Auch die zunehmende Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten durch die Globalisierung oder dem Zusammenwachsen der Kapitalmärkte gibt dem Leasing weitere Wachstumsimpulse. Vor allem die so genannten Leasinggesellschaften werden zukünftig ihr Auslandsengagement verstärken, d. h. ihre Netzwerke international ausbauen, und damit die Leasingquote in Deutschland (derzeit ca. 20%) an das relativ hohe Niveau in den USA und England weiter annähern.
Leasinggeschäfte bzw. Immobilienleasinggeschäfte sind jedoch sehr komplex. Besonders in Bilanzierungsfragen besteht trotz zahlreich vorhandener Fachliteratur weiterhin zivilrechtlich als auch handels- und steuerrechtlich Ungewissheit. U. a. ist hier die Problematik der Entscheidung über die Zurechnung des Leasingobjektes zum Vermögen des Leasinggebers bzw. –nehmers zu nennen.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor bei der Bilanzierung von Leasinggeschäften im Hinblick auf die zunehmende Internationalisierung stellt die immer noch hohe Regelungsvarianz zwischen den Ländern dar, obwohl bereits eine Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Standards internationaler Rechnungslegung verfolgt wird.
Einerseits misst die Gesetzesänderung des HGB 1998, wonach börsennotierte Unternehmen einen Konzernabschluss mit befreiender Wirkung nach international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften aufstellen dürfen (§ 292a Abs. 2 HGB), der Vereinheitlichung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften sehr große Bedeutung zu. Andererseits ist die Entscheidung der EU-Kommission, durch Verordnung vom 19. Juli 2002, ausschließlich die International Accounting Standards (IAS) ab 2005 – in Ausnahmefällen ab 2007 – als verbindliches Regelwerk zur Erstellung konsolidierter Abschlüsse für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU einzuführen, ebenfalls wesentlich für die zukünftige Fokussierung auf die internationale Bilanzierung.
Ziel dieser Arbeit ist es, Vorgehensweisen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Probleme im Zusammenhang mit der Immobilienleasingbilanzierung nach dem deutschen Handels-/Steuerrecht und den internationalen Rechnungslegungsstandards auf der Grundlage der aktuellen Gesetzgebung und den Kriterien zur Aufstellung eines Einzelabschlusses aufzuzeigen.
Auf Themengebiete wie Forfaitierung, spezielle Leasingverhältnisse wie Herstellerleasing oder Sale-and-lease-back-Transaktionen (von der Begriffsklärung abgesehen), Besonderheiten beim Konzernabschluss, abweichenden Regelungen bei Erbbaurechten oder eventuell auftretenden Problemen bei der Vertragsdurchsetzung wird in dieser Arbeit zugunsten tiefer gehender Betrachtung der vorgenannten Gliederungspunkte nicht eingegangen. Ebenfalls außer Betracht bleiben betriebswirtschaftliche Vorteilhaftigkeitsuntersuchungen, wie z. B. der Alternativenvergleich Leasing oder Kreditkauf von Immobilien.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einführung | 1 |
| 1.1 | Einleitung | 1 |
| 1.2 | Begriffsbestimmung Leasing | 3 |
| 1.2.1 | Immobilienleasing | 4 |
| 1.2.2 | Abgrenzung Immobilienleasing – Miete | 7 |
| 2. | Allgemeine Grundlagen des Immobilienleasings | 8 |
| 2.1 | Vertragliche Grundlagen | 9 |
| 2.1.1 | Vertragsbeziehungen und –beteiligte | 9 |
| 2.1.2 | Erscheinungsformen von Leasingverträgen | 12 |
| 2.1.2.1 | Operatingleasing | 12 |
| 2.1.2.2 | Finanzierungsleasing | 13 |
| 2.1.3 | Leasingformen | 16 |
| 2.1.3.1 | Neubau-Leasing | 16 |
| 2.1.3.2 | Buy-and-lease | 17 |
| 2.1.3.3 | Sale-and-lease-back | 18 |
| 2.1.4 | Vertragstypen | 20 |
| 2.1.4.1 | Vollamortisationsverträge („Full-Pay-Out-Verträge“) | 20 |
| 2.1.4.2 | Teilamortisationsverträge („Non-Pay-Out-Verträge“) | 22 |
| 2.1.4.3 | Teilamortisationsverträge mit Mieterdarlehen | 24 |
| 2.1.5 | Beispiel einer Leasingratenberechnung | 26 |
| 2.1.6 | Dienstleistungsvarianz bei Leasingverhältnissen | 30 |
| 2.2 | Rechtliche Grundlagen | 31 |
| 2.2.1 | Zivilrecht/Handelsrecht | 31 |
| 2.2.2 | Steuerrecht | 32 |
| 2.2.3 | International Accounting Standards | 34 |
| 3. | Bilanzielle Behandlung von Immobilienleasinggeschäften | 35 |
| 3.1 | Bilanzierungspflicht von Leasinggeschäften | 35 |
| 3.2 | Ansatzvorschriften deutsches Recht | 36 |
| 3.2.1 | Das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums | 36 |
| 3.2.2 | Handelsrechtliche Zuordnung von Immobilienleasingobjekten | 37 |
| 3.2.3 | Steuerrechtliche Zuordnung von Immobilienleasingobjekten | 38 |
| 3.2.3.1 | Vollamortisationverträge | 38 |
| 3.2.3.2 | Teilamortisationverträge | 42 |
| 3.3 | Ansatzvorschriften IAS | 46 |
| 3.4 | Vergleich der Ansatzvorschriften zu Immobilienleasingobjekten nach deutschem Recht und nach IAS | 55 |
| 3.5 | Bilanzielle Darstellung und Bewertungsvorschriften deutsches Recht | 59 |
| 3.5.1 | Zuordnung des Immobilienleasingobjektes zum Leasinggeber | 59 |
| 3.5.1.1 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 59 |
| 3.5.1.2 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 62 |
| 3.5.2 | Zuordnung des Immobilienleasingobjektes zum Leasingnehmer | 63 |
| 3.5.2.1 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 63 |
| 3.5.2.2 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 69 |
| 3.6 | Bilanzielle Darstellung und Bewertungsvorschriften IAS | 70 |
| 3.6.1 | Zuordnung des Immobilienleasingobjektes zum Leasinggeber | 71 |
| 3.6.1.1 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 71 |
| 3.6.1.2 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 73 |
| 3.6.2 | Zuordnung des Immobilienleasingobjektes zum Leasingnehmer | 74 |
| 3.6.2.1 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 74 |
| 3.6.2.2 | Bilanzierung beim Leasinggeber | 77 |
| 3.7 | Vergleich der bilanziellen Darstellung und Bewertungsvorschriften nach deutschem Recht und nach IAS | 81 |
| 3.8 | Informationsregeln und Angaben im Anhang | 83 |
| 3.8.1 | Deutsches Recht | 83 |
| 3.8.2 | IAS | 84 |
| 3.9 | Darstellung von Leasinggeschäften in der Kapitalflussrechnung | 86 |
| 3.9.1 | Zurechnung des Immobilienleasingobjektes zum Leasingnehmer | 87 |
| 3.9.2 | Zurechnung des Immobilienleasingobjektes zum Leasinggeber | 89 |
| 4. | Schlussbetrachtung | 90 |
| 4.1 | Kritische Würdigung | 90 |
| 4.2 | Ausblick | 96 |
| Literaturverzeichnis | 97 |
50 2. Kaufoptionskriterium bzw. bargain purchase option test Aufgrund einer günstigen Kaufoption zugunsten des Leasingnehmers wird bereits bei Vertragsbeginn eine hinreichend sichere Optionsausübung, d. h. ein so genannter wirtschaftlicher Zwang zur Ausübung in Form des Erwerbs des Immobilienleasingobjektes unterstellt. Günstig ist eine Kaufoption dann, wenn der im Voraus festgelegte Erwerbspreis deutlich unter dem erwarteten beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt der Optionsausübung liegt, „a price which is expected to be sufficiently lower than the fair value at the date the option becomes exercisable“ (IAS 17.8b). Als fair value gilt ein objektivierter Betrag, der sich an entsprechenden Börsen- oder Marktpreisen orientiert oder durch ein unabhängiges Wertgutachten bestimmt wird. Infolge eines in IAS 17 fehlenden konkreten Grenzpreises und der damit verbundenen Schwierigkeit der Bestimmung eines günstigen Optionspreises bereits bei Vertragsbeginn wird aus Gründen der Praktikabilität das Kaufpreiskriterium auch dann als erfüllt angesehen, wenn ein Preis vereinbart ist, der unterhalb des bilanziellen Restbuchwertes mit Zugrundelegung linearer Abschreibung im Optionsausübungszeitpunkt liegt. Die Vermutung des späteren Erwerbs der Immobilie impliziert nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Übergang von sämtlichen Risiken und Chancen aus dem Objekt und charakterisiert diesen Vertragstyp folglich als „finance lease“ mit bilanzieller Zurechnung zum Leasingnehmer. Erkennbar ist die starke Ähnlichkeit zu den deutschen Richtlinien. Auch hier erfolgt nach den Leasingerlassen eine Zurechnung zum Leasingnehmer bei Verträgen mit einer als günstig einzustufenden Kaufoption.100 3. Mietzeitkriterium bzw. economic life time test Ein “finance lease” im Sinne des Mietzeitkriteriums gilt dann als gegeben, wenn die Grundmietzeit des Leasingvertrages den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Immobilienobjektes, „the major part of the economic life“, umfasst, wobei es sich hier um die unkündbare Grundmietzeit handelt sowie eine darüber hinausgehende aufgrund einer Optionsausübung wahrscheinliche Mietperiode. [...]
49 IAS 17.8 gibt fünf Situationsbeispiele, „Examples of situations where a lease would normally be classified as a finance lease“, zur Abgrenzung eines Finanzierungsleasings vor (siehe Tab. 5), darüber hinaus führt IAS 17.9 drei weitere Indikatoren auf, „Indicators of situations which individually or in combination could also lead to a lease being classified as a finance lease“, welche jedoch nur ergänzenden Charakter haben und entweder einzeln oder in Kombination auf ein “finance lease” schließen könnten (siehe Tab. 5).97 Keinesfalls sind diese Kriterien zur Qualifizierung als Finanzierungsleasing obligatorisch, vielmehr stellen sie lediglich Orientierungs- bzw. Interpretationshilfen dar. Das bedeutet u. a., dass aufgrund konkreter Argumentation bzw. Begründung ein scheinbar nach vorgenannten Kriterien klassifiziertes Finanzierungsleasing auch als Operatingleasing eingestuft werden kann und umgekehrt. Insofern kommt der Gesamtwürdigung aller mit dem Immobilienleasingvertrag einhergehenden Umstände einzelfallabhängig besondere Wichtigkeit zu.98 Zu den Klassifizierungskriterien im Einzelnen: 1. Eigentumsübergangskriterium bzw. transfer of ownership test Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Prüfung eines automatischen Eigentumsübergangs am Ende der Vertragslaufzeit, die Vereinbarung einer Kaufoption bleibt einer gesonderten Beurteilung vorbehalten. Ein solcher Vertrag wird gemeinhin als verdeckter Raten- bzw. Mietkaufvertrag typisiert, bei dem die Leasingraten tatsächlich Ratenzahlungen des „Kaufpreises“ sind. Der juristische Eigentümer, der Leasinggeber, bleibt von der wirtschaftlichen Einwirkung auf Substanz und Ertrag des Immobilienobjekts dauerhaft ausgeschlossen und rechtfertigt damit die Einordnung als [...]
48 5. Spezielle Beschaffenheit des Leasingobjektes, so dass eine Nutzung durch den Leasingnehmer ohne wesentliche Veränderung möglich ist Ergänzende Indikatoren a) Bei Vorliegen eines Kündigungsrechtes durch den Leasingnehmer Übernahme der aus der Kündigung für den Leasinggeber entstehenden Verluste durch den Leasingnehmer b) Leasingnehmer trägt Gewinne und Verluste aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes gegenüber dem vertraglich vereinbarten Restwert c) Leasingnehmer hat das Recht der Verlängerung des Leasingverhältnisses um eine weitere Mietperiode, während der die Mietraten wesentlich geringer sind als die marktübliche Miete Indikatoren a) bis c) sind keine selbständigen Kriterien, vielmehr ist das wirtschaftliche Gesamtbild aus Klassifizierungskriterien und Indikatoren zur Definition eines „finance“ oder „operating lease“ entscheidend Siehe Erläuterung bei den Klassifizierungskriterien (IAS 17.8) [...]
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Arbeit zitieren:
Krüger, Dörthe März 2005: Theoretische Grundlagen, Umsetzung und Problemfelder der Bilanzierung von Immobilienleasing anhand des Vergleichs zwischen HGB und IAS, Hamburg: Diplomica Verlag
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Ansatzvorschrift, Bewertungsvorschrift, Leasing, Immobilie, Bilanz



