Teilzeit-Elternurlaub in der Europäischen Union
Eine vergleichende länderspezifische Analyse
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Claudia Panwinkler
- Abgabedatum: Juli 1998
- Umfang: 107 Seiten
- Dateigröße: 453,1 KB
- Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5122-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5122-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5122-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Panwinkler, Claudia Juli 1998: Teilzeit-Elternurlaub in der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Elternurlaub/Karenz, EU, Mutter-/Vaterschaftsurlaub, Teilzeitarbeit, Typologie der Wohlfahrtsstaaten
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Diplomarbeit von Claudia Panwinkler
Einleitung:
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich vor allem mit dem Elternurlaub (in Österreich: Karenzurlaub), der meist im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub angetreten wird und der Kinderbetreuung dienen soll. Wenn dieser auf Teilzeitbasis in Anspruch genommen wird, so bedeutet dies, dass die betreffende Person nur zum Teil freigestellt ist, da sie einer Beschäftigung im verminderten Stundenausmaß nachgeht.
Um die Situation der Mütter und Väter in der EU darzulegen sind vor allem die Regelungen der einzelnen EU-Länder bezüglich Gestaltungsformen des (Teilzeit-) Elternurlaubs von Interesse.
Da sich vor allem Frauen um die Versorgung der Familie und die Betreuung der Kinder kümmern, liegt das Augenmerk dieser Arbeit bei dieser Personengruppe. So wird eingehend generell die Situation der Frauen am Arbeitsmarkt dargestellt.
Darüber hinaus erfordert die Teilzeitbeschäftigung als eine spezielle Form der Arbeitszeitgestaltung eine genauere Betrachtung, die vor allem Ausmaß, Auswirkungen und Verbreitung dieser Arbeitsform beinhaltet und das Erfordernis einer EU-weit einheitlichen Definition aufwirft.
Gang der Untersuchung:
Nachdem geklärt wird, inwieweit die Europäische Union Bestimmungen erlassen hat, die mit dem Teilzeit-Elternurlaub in Verbindung stehen, werden die Regelungen der einzelnen Staaten betrachtet. Um einen Vergleich mittels einer Typologie zu ermöglichen, werden die Länder anhand verschiedener Kriterien bewertet und in die Grundtypen wohlfahrtsstaatlicher Politik eingeteilt. Somit erfolgt sowohl beim Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub als auch beim Elternurlaub jeweils eine gemeinsame Betrachtung der liberalen, sozialdemokratischen, konservativen und postautoritären Staaten. Im Anschluss an die länderspezifischen Bestimmungen wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Typologie der Wohlfahrtsstaaten von Esping-Andersen zutrifft.
Abschließend werden Erwerbstätigenquoten bzw. Teilzeitquoten von Frauen mit Kindern betrachtet, um Parallelen bzw. Gegensätze zu den bestehenden Regelungen aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang wird vor allem analysiert, ob die Bestimmungen zum Elternurlaub auf Teilzeitbasis Auswirkungen auf den Beschäftigungsstatus von Müttern haben.
Inhaltsverzeichnis:
| VORWORT | 7 | |
| 1. | DIE ROLLE DER FRAU AM ARBEITSMARKT | 10 |
| 1.1 | Steigende Frauenerwerbstätigkeit | 10 |
| 1.2 | Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen | 12 |
| 1.3 | Frauenerwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Kinderzahl | 14 |
| 1.4 | Berufsrückkehrerinnen | 17 |
| 2. | TEILZEITARBEIT | 18 |
| 2.1 | Begriffsbestimmung | 18 |
| 2.2 | Ausmaß von Teilzeitbeschäftigungen | 20 |
| 2.3 | Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung | 22 |
| 2.3.1 | Auswirkungen auf ArbeitnehmerInnen | 23 |
| 2.3.2 | Auswirkungen auf UnternehmerInnen | 26 |
| 2.4 | Teilzeitarbeit in der Europäischen Union | 27 |
| 3. | REGELUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION | 30 |
| 3.1 | Richtlinie über Teilzeitarbeit | 30 |
| 3.2 | Richtlinie zum besseren Mutterschutz | 32 |
| 3.3 | Regelungen zum Vaterschaftsurlaub | 33 |
| 3.4 | Richtlinie über Elternurlaub | 34 |
| 3.5 | Bewertung der EU-Richtlnien | 35 |
| 4. | GRUNDTYPEN WOHLFAHRTSSTAATLICHER POLITIK | 37 |
| 5. | MUTTERSCHAFTS- BZW. VATERSCHAFTSURLAUB | 44 |
| 5.1 | Liberale Wohlfahrtsstaaten | 45 |
| Vereinigtes Königreich | 45 | |
| Irland | 46 | |
| 5.2 | Konservative Wohlfahrtsstaaten | 47 |
| Belgien | 41 | |
| Deutschland | 48 | |
| Finnland | 48 | |
| Frankreich | 49 | |
| Luxemburg | 50 | |
| Niederlande | 51 | |
| Österreich | 51 | |
| 5.3 | Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten | 52 |
| Dänemark | 52 | |
| Schweden | 53 | |
| 5.4 | Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten | 54 |
| Griechenland | 54 | |
| Italien | 54 | |
| Portugal | 55 | |
| Spanien | 56 | |
| 5.5 | Länderübergreifende Betrachtung zum Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub | 57 |
| 6. | ELTERNURLAUB | 60 |
| 6.1 | Liberale Wohlfahrtsstaaten | 61 |
| Vereinigtes Königreich | 62 | |
| Irland | 62 | |
| 6.2 | Konservative Wohlfahrtsstaaten | 63 |
| Belgien | 64 | |
| Deutschland | 64 | |
| Finnland | 65 | |
| Frankreich | 66 | |
| Luxemburg | 67 | |
| Niederlande | 67 | |
| Österreich | 68 | |
| 6.3 | Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten | 69 |
| Dänemark | 69 | |
| Schweden | 70 | |
| 6.4 | Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten | 71 |
| Griechenland | 72 | |
| Italien | 72 | |
| Portugal | 73 | |
| Spanien | 74 | |
| 6.5 | Länderübergreifende Betrachtung zum Elternurlaub | 74 |
| 7. | TYPOLOGISIERUNG DER REGELUNGEN | 77 |
| 7.1 | Liberale Wohlfahrtsstaaten | 79 |
| 7.2 | Konservative Wohlfahrtsstaaten | 80 |
| 7.3 | Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten | 81 |
| 7.4 | Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten | 82 |
| 7.5 | Länderübergreifende Betrachtung zur Typologisierung | 83 |
| 8. | TEILZEITURLAUB IN DER EUROPÄISCHEN UNION | 86 |
| 8.1 | Liberale Wohlfahrtsstaaten | 92 |
| 8.2 | Konservative Wohlfahrtsstaaten | 93 |
| 8.3 | Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten | 95 |
| 8.4 | Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten | 96 |
| 8.5 | Länderübergreifende Betrachtung zum Teilzeiturlaub | 97 |
| 9. | SCHLUSSBEMERKUNG | 98 |
| TABELLENVERZEICHNIS | 101 | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | 101 | |
| LITERATURVERZEICHNIS | 102 |
Portugal Bei Mutterschaft ruht das Arbeitsverhältnis für die Dauer von insgesamt 90 Tagen. Ein obligatorischer Teil von 60 Tagen ist für die Zeit nach der Entbindung vorgesehen. Die restlichen 30 Tage können nach Belieben aufgeteilt werden. Bei Annahme eines Kindes beträgt der Urlaub 60 Tage. Der Adoptionsurlaub ist unmittelbar nach Aufnahme des Kindes im Haushalt zu nehmen. Die Vergütung für den Mutterschaftsurlaub beträgt 100% des Einkommens und zusätzlich wird ein Mutterschaftsgeld bezahlt. Nach dem Mutterschafts- bzw. Adoptionsurlaub haben die ArbeitnehmerInnen Anspruch auf Elternurlaub. Im Falle einer Wiederbeschäftigung sind sie während des ersten Lebensjahres des Kindes berechtigt, täglich zwei Freistellungen von der Arbeit, die jeweils maximal eine Stunde betragen, in Anspruch zu nehmen, wenn sie das Kind stillen. [...]
5.4 Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten Griechenland In Griechenland ist der Mutterschaftsurlaub durch einen landesweit geltenden Beschäftigungsvertrag geregelt. Dieser sieht für die Dauer von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eine Freistellung vor. Die Zeit nach der Entbindung verlängert sich gegebenenfalls um den nicht genutzten Teil der acht Wochen vor der Geburt. Geldleistungen während des Mutterschaftsurlaubs werden vom Sozialversicherungsträger erbracht. Nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs kann die Arbeitnehmerin für die Dauer von zwei Jahren eine Stunde später zur Arbeit kommen, sie eine Stunde früher verlassen oder eine Pause von einer Stunde einlegen, um das Neugeborene zu stillen. Bei entsprechender Absprache mit dem Arbeitgeber ist für die Dauer von einem Jahr eine Arbeitszeitverkürzung im Ausmaß von zwei Stunden pro Tag möglich. Während des Mutterschaftsurlaubs sind Entlassungen unzulässig. [...]
Schweden Arbeitnehmerinnen, die ihren üblichen Aufgaben nicht mehr nachkommen und nicht auf eine andere Stelle versetzt werden können, haben das Recht, sich 60 Tage vor der Entbindung freistellen zu lassen. Für 50 Tage erhalten die betreffenden Mütter ein Schwangerschaftsgeld, die Vergütung für die restlichen zehn Tage erfolgt im Rahmen des Elternurlaubs. Da in Schweden die Gleichstellung zwischen Müttern und Vätern angestrebt wird, gibt es keine umfassende Gesetzgebung zum Mutterschaftsurlaub, sondern der Anspruch auf eine Freistellung entsteht für beide Elternteile gleichermaßen auf Basis des Elternurlaubs. Auf Wunsch können Arbeitnehmerinnen bis zu 60 Tage des Elternurlaubs bereits vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin in Anspruch nehmen. Der Elternurlaub umfaßt insgesamt eine Dauer von 450 Tagen (siehe weiters Abschnitt 6.3). [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832451226
Arbeit zitieren:
Panwinkler, Claudia Juli 1998: Teilzeit-Elternurlaub in der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Elternurlaub/Karenz, EU, Mutter-/Vaterschaftsurlaub, Teilzeitarbeit, Typologie der Wohlfahrtsstaaten



