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Teilzeit-Elternurlaub in der Europäischen Union

Eine vergleichende länderspezifische Analyse

Teilzeit-Elternurlaub in der Europäischen Union
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Claudia Panwinkler
  • Abgabedatum: Juli 1998
  • Umfang: 107 Seiten
  • Dateigröße: 453,1 KB
  • Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5122-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5122-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5122-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Panwinkler, Claudia Juli 1998: Teilzeit-Elternurlaub in der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Elternurlaub/Karenz, EU, Mutter-/Vaterschaftsurlaub, Teilzeitarbeit, Typologie der Wohlfahrtsstaaten

Diplomarbeit von Claudia Panwinkler

Einleitung:

Diese Diplomarbeit beschäftigt sich vor allem mit dem Elternurlaub (in Österreich: Karenzurlaub), der meist im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub angetreten wird und der Kinderbetreuung dienen soll. Wenn dieser auf Teilzeitbasis in Anspruch genommen wird, so bedeutet dies, dass die betreffende Person nur zum Teil freigestellt ist, da sie einer Beschäftigung im verminderten Stundenausmaß nachgeht.

Um die Situation der Mütter und Väter in der EU darzulegen sind vor allem die Regelungen der einzelnen EU-Länder bezüglich Gestaltungsformen des (Teilzeit-) Elternurlaubs von Interesse.

Da sich vor allem Frauen um die Versorgung der Familie und die Betreuung der Kinder kümmern, liegt das Augenmerk dieser Arbeit bei dieser Personengruppe. So wird eingehend generell die Situation der Frauen am Arbeitsmarkt dargestellt.

Darüber hinaus erfordert die Teilzeitbeschäftigung als eine spezielle Form der Arbeitszeitgestaltung eine genauere Betrachtung, die vor allem Ausmaß, Auswirkungen und Verbreitung dieser Arbeitsform beinhaltet und das Erfordernis einer EU-weit einheitlichen Definition aufwirft.

Gang der Untersuchung:

Nachdem geklärt wird, inwieweit die Europäische Union Bestimmungen erlassen hat, die mit dem Teilzeit-Elternurlaub in Verbindung stehen, werden die Regelungen der einzelnen Staaten betrachtet. Um einen Vergleich mittels einer Typologie zu ermöglichen, werden die Länder anhand verschiedener Kriterien bewertet und in die Grundtypen wohlfahrtsstaatlicher Politik eingeteilt. Somit erfolgt sowohl beim Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub als auch beim Elternurlaub jeweils eine gemeinsame Betrachtung der liberalen, sozialdemokratischen, konservativen und postautoritären Staaten. Im Anschluss an die länderspezifischen Bestimmungen wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Typologie der Wohlfahrtsstaaten von Esping-Andersen zutrifft.

Abschließend werden Erwerbstätigenquoten bzw. Teilzeitquoten von Frauen mit Kindern betrachtet, um Parallelen bzw. Gegensätze zu den bestehenden Regelungen aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang wird vor allem analysiert, ob die Bestimmungen zum Elternurlaub auf Teilzeitbasis Auswirkungen auf den Beschäftigungsstatus von Müttern haben.

Inhaltsverzeichnis:

VORWORT 7
1. DIE ROLLE DER FRAU AM ARBEITSMARKT 10
1.1 Steigende Frauenerwerbstätigkeit 10
1.2 Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen 12
1.3 Frauenerwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Kinderzahl 14
1.4 Berufsrückkehrerinnen 17
2. TEILZEITARBEIT 18
2.1 Begriffsbestimmung 18
2.2 Ausmaß von Teilzeitbeschäftigungen 20
2.3 Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung 22
2.3.1 Auswirkungen auf ArbeitnehmerInnen 23
2.3.2 Auswirkungen auf UnternehmerInnen 26
2.4 Teilzeitarbeit in der Europäischen Union 27
3. REGELUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 30
3.1 Richtlinie über Teilzeitarbeit 30
3.2 Richtlinie zum besseren Mutterschutz 32
3.3 Regelungen zum Vaterschaftsurlaub 33
3.4 Richtlinie über Elternurlaub 34
3.5 Bewertung der EU-Richtlnien 35
4. GRUNDTYPEN WOHLFAHRTSSTAATLICHER POLITIK 37
5. MUTTERSCHAFTS- BZW. VATERSCHAFTSURLAUB 44
5.1 Liberale Wohlfahrtsstaaten 45
Vereinigtes Königreich 45
Irland 46
5.2 Konservative Wohlfahrtsstaaten 47
Belgien 41
Deutschland 48
Finnland 48
Frankreich 49
Luxemburg 50
Niederlande 51
Österreich 51
5.3 Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten 52
Dänemark 52
Schweden 53
5.4 Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten 54
Griechenland 54
Italien 54
Portugal 55
Spanien 56
5.5 Länderübergreifende Betrachtung zum Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub 57
6. ELTERNURLAUB 60
6.1 Liberale Wohlfahrtsstaaten 61
Vereinigtes Königreich 62
Irland 62
6.2 Konservative Wohlfahrtsstaaten 63
Belgien 64
Deutschland 64
Finnland 65
Frankreich 66
Luxemburg 67
Niederlande 67
Österreich 68
6.3 Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten 69
Dänemark 69
Schweden 70
6.4 Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten 71
Griechenland 72
Italien 72
Portugal 73
Spanien 74
6.5 Länderübergreifende Betrachtung zum Elternurlaub 74
7. TYPOLOGISIERUNG DER REGELUNGEN 77
7.1 Liberale Wohlfahrtsstaaten 79
7.2 Konservative Wohlfahrtsstaaten 80
7.3 Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten 81
7.4 Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten 82
7.5 Länderübergreifende Betrachtung zur Typologisierung 83
8. TEILZEITURLAUB IN DER EUROPÄISCHEN UNION 86
8.1 Liberale Wohlfahrtsstaaten 92
8.2 Konservative Wohlfahrtsstaaten 93
8.3 Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten 95
8.4 Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten 96
8.5 Länderübergreifende Betrachtung zum Teilzeiturlaub 97
9. SCHLUSSBEMERKUNG 98
TABELLENVERZEICHNIS 101
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 101
LITERATURVERZEICHNIS 102

Automatisiert erstellter Textauszug:

Portugal Bei Mutterschaft ruht das Arbeitsverhältnis für die Dauer von insgesamt 90 Tagen. Ein obligatorischer Teil von 60 Tagen ist für die Zeit nach der Entbindung vorgesehen. Die restlichen 30 Tage können nach Belieben aufgeteilt werden. Bei Annahme eines Kindes beträgt der Urlaub 60 Tage. Der Adoptionsurlaub ist unmittelbar nach Aufnahme des Kindes im Haushalt zu nehmen. Die Vergütung für den Mutterschaftsurlaub beträgt 100% des Einkommens und zusätzlich wird ein Mutterschaftsgeld bezahlt. Nach dem Mutterschafts- bzw. Adoptionsurlaub haben die ArbeitnehmerInnen Anspruch auf Elternurlaub. Im Falle einer Wiederbeschäftigung sind sie während des ersten Lebensjahres des Kindes berechtigt, täglich zwei Freistellungen von der Arbeit, die jeweils maximal eine Stunde betragen, in Anspruch zu nehmen, wenn sie das Kind stillen. [...]

5.4 Postautoritäre Wohlfahrtsstaaten Griechenland In Griechenland ist der Mutterschaftsurlaub durch einen landesweit geltenden Beschäftigungsvertrag geregelt. Dieser sieht für die Dauer von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eine Freistellung vor. Die Zeit nach der Entbindung verlängert sich gegebenenfalls um den nicht genutzten Teil der acht Wochen vor der Geburt. Geldleistungen während des Mutterschaftsurlaubs werden vom Sozialversicherungsträger erbracht. Nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs kann die Arbeitnehmerin für die Dauer von zwei Jahren eine Stunde später zur Arbeit kommen, sie eine Stunde früher verlassen oder eine Pause von einer Stunde einlegen, um das Neugeborene zu stillen. Bei entsprechender Absprache mit dem Arbeitgeber ist für die Dauer von einem Jahr eine Arbeitszeitverkürzung im Ausmaß von zwei Stunden pro Tag möglich. Während des Mutterschaftsurlaubs sind Entlassungen unzulässig. [...]

Schweden Arbeitnehmerinnen, die ihren üblichen Aufgaben nicht mehr nachkommen und nicht auf eine andere Stelle versetzt werden können, haben das Recht, sich 60 Tage vor der Entbindung freistellen zu lassen. Für 50 Tage erhalten die betreffenden Mütter ein Schwangerschaftsgeld, die Vergütung für die restlichen zehn Tage erfolgt im Rahmen des Elternurlaubs. Da in Schweden die Gleichstellung zwischen Müttern und Vätern angestrebt wird, gibt es keine umfassende Gesetzgebung zum Mutterschaftsurlaub, sondern der Anspruch auf eine Freistellung entsteht für beide Elternteile gleichermaßen auf Basis des Elternurlaubs. Auf Wunsch können Arbeitnehmerinnen bis zu 60 Tage des Elternurlaubs bereits vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin in Anspruch nehmen. Der Elternurlaub umfaßt insgesamt eine Dauer von 450 Tagen (siehe weiters Abschnitt 6.3). [...]

Arbeit zitieren:
Panwinkler, Claudia Juli 1998: Teilzeit-Elternurlaub in der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Elternurlaub/Karenz, EU, Mutter-/Vaterschaftsurlaub, Teilzeitarbeit, Typologie der Wohlfahrtsstaaten

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