Tarifvertragliche Wege der Beschäftigungssicherung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jens Ostendorf
- Abgabedatum: August 2000
- Umfang: 101 Seiten
- Dateigröße: 668,6 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Universität der Bundeswehr Hamburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4759-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4759-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4759-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Ostendorf, Jens August 2000: Tarifvertragliche Wege der Beschäftigungssicherung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Beschäftigungssicherung, Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle, Flexibilisierung, Teilzeitarbeit
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Diplomarbeit von Jens Ostendorf
Einleitung:
Zum Jahresbeginn 1994 waren bei der Bundesanstalt für Arbeit erstmals mehr als vier Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen - schwache Konjunktur, hoher Schuldenstand der öffentlichen Haushalte - dürfte sich die Lage kurzfristig nicht verbessern. Mittelfristig ist auch nicht zu erwarten, daß durch einen eventuellen kräftigen Wachstumsschub die Zahl der Arbeitslosen deutlich verringert werden kann. In der öffentlichen Diskussion beschäftigt man sich immer häufiger und auf breiterer Ebene mit Fragen zu Beschäftigungskonzepten und Arbeits- und Betriebszeitmodellen. Es werden Lösungen gesucht, die dauerhaft zu einer Vollbeschäftigung führen können oder zumindest nachhaltig die Arbeitslosenzahlen sinken lassen. Aufsehen haben dabei Tarifabschlüsse erregt, mit denen als Ziel die Beschäftigungssicherung verfolgt wird. Dort ist insbesondere der Tarifvertrag zwischen der Volkswagen AG und der IG-Metall vom 01.01.1994 zu nennen, der in der Literatur starke Beachtung gefunden hat und dem sowohl eine Signalwirkung als auch ein Pilotcharakter für die Tarifrunde 1994 zugeschrieben wird. Die Tarifrunde 1995 hat die Tendenz zu beschäftigungssichernden Regelungen in Tarifverträgen fortgeführt. So ist beispielsweise der VW - Tarifvertrag in wesentlichen Punkten verlängert und eine Beschäftigungsgarantie über den 31.12.1995 hinaus vereinbart worden.
Die vorliegende Arbeit zeigt Möglichkeiten und Konzepte auf, die in der Diskussion um die Beschäftigungssicherung starke Beachtung finden und untersucht, inwieweit sie bereits in bestehenden Tarifverträgen verwirklicht wurden und welche ökonomische Bedeutung diesen Konzepten zukommt. Abschließend werden rechtliche Probleme aufgezeigt, die bei einer tarifvertraglichen Beschäftigungssicherung auftreten können. Dabei werden rechtliche Restriktionen erläutert, die eine mögliche Behinderung der Umsetzung in Tarifverträgen darstellen.
Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in West- und Ostdeutschland ist eine Gesamtbetrachtung nicht angebracht. Viele Ergebnisse und Zahlen würden stark verfälscht und gravierende Unterschiede verwischt. Die Ausgangssituation in Ostdeutschland unterscheidet sich erheblich von der westdeutschen. Deshalb beschäftigt sich diese Arbeit in erster Linie mit den Entwicklungen und den Diskussionen über Beschäftigungssicherungsstrategien in Westdeutschland.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | 4 | |
| 1. | Anlässe der Erörterung | 6 |
| 2. | Wirtschaftliche Rahmenbedingungen aktueller Bestrebungen tarifvertraglicher Beschäftigungssicherung | 8 |
| 2.1 | Die wirtschaftliche Situation Westdeutschlands seit 1992 | 8 |
| 2.2 | Die Arbeitsmarktsituation in Deutschland | 9 |
| 3. | Möglichkeiten der tarifvertraglichen Beschäftigungssicherung | 12 |
| 3.1 | Die Arbeitszeit als Ansatzpunkt zur Beschäftigungssicherung durch Tarifvertrag | 12 |
| 3.1.1 | Kurzarbeit | 13 |
| 3.1.2 | Teilzeitarbeit | 13 |
| 3.1.2.1 | Gleichmäßig verteilte Arbeitszeit | 14 |
| 3.1.2.2 | Ungleichmäßig verteilte Arbeitszeit | 14 |
| 3.1.2.3 | Sonderform: Geringfügige Beschäftigung | 15 |
| 3.1.2.4 | Sonderform: Arbeitsplatzteilung (job - sharing) | 15 |
| 3.1.2.5 | Sonderform: Jahresarbeitszeitvertrag und (Kurz-) Sabbatical | 16 |
| 3.1.3 | Arbeit auf Abruf | 17 |
| 3.1.4 | Arbeitszeit in Abhängigkeit vom Alter der Arbeitnehmer | 17 |
| 3.2 | Die Betriebszeit als Ansatzpunkt zur Beschäftigungssicherung durch Tarifvertrag | 18 |
| 3.2.1 | Notwendigkeit einer Flexibilisierung | 18 |
| 3.2.2 | Möglichkeiten einer Betriebszeitflexibilisierung | 20 |
| 3.3 | Das Zusammenwirken von Arbeitszeit- und Betriebszeitflexibilisierung | 20 |
| 3.3.1 | Die Notwendigkeit einer gemeinsamen Betrachtung | 20 |
| 3.3.2 | Variable Arbeitszeitmodelle | 21 |
| 3.3.2.1 | Pausenspringermodelle | 21 |
| 3.3.2.2 | Arbeitsplatzteilung | 21 |
| 3.3.2.3 | Integrierte Schichtsysteme | 22 |
| 3.4 | Erweiterter Kündigungsschutz | 23 |
| 3.5 | Regelungen zur Mehrarbeit | 24 |
| 4. | Bereits bestehende Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung 1994/95 | 26 |
| 4.1 | Tarifverträge zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit in Westdeutschland | 26 |
| 4.1.1 | Entwicklung der Arbeitszeit | 26 |
| 4.1.2 | Tarifverträge mit Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung | 27 |
| 4.1.2.1 | Verkürzung der Wochenarbeitszeit | 28 |
| 4.1.2.2 | Vorziehen vereinbarter Arbeitszeitverkürzungen | 28 |
| 4.1.2.3 | Befristete (optionale) Arbeitszeitverkürzungen | 29 |
| 4.2 | Tarifverträge zur Differenzierung und Flexibilisierung der Arbeitszeit | 30 |
| 4.2.1 | Arbeitszeitkorridor | 30 |
| 4.2.2 | Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonto | 30 |
| 4.2.3 | Ausgleichszeitraum | 31 |
| 4.2.4 | Regelungen zur Mehrarbeit | 31 |
| 4.3 | Tarifverträge mit Regelungen zum Kündigungsschutz | 32 |
| 4.3.1 | Kündigungsfristen in ausgewählten Tarifbereichen | 33 |
| 4.3.2 | Besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer | 34 |
| 4.3.3 | Zeitlich befristeter Kündigungsausschluß | 34 |
| 5. | Ökonomische Bewertung beschäftigungssichernder Tarifverträge | 36 |
| 5.1 | Grundlegende Bewertung | 36 |
| 5.2 | Betriebswirtschaftliche Bewertung | 39 |
| 5.2.1 | Kosteneffekte einer flexiblen Arbeitszeitverkürzung | 39 |
| 5.2.2 | Einkommens- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen flexibler Arbeitszeitverkürzung | 41 |
| 5.3 | Volkswirtschaftliche Bewertung - Beschäftigungsökonomische Aspekte flexibler Arbeitszeitverkürzung | 44 |
| 5.4 | Kritische Würdigung des VW - Tarifvertrages vom 01.01.1994 als ausgewähltes Beispiel | 47 |
| 6. | Rechtliche Bewertung tarifvertraglicher Beschäftigungssicherung | 53 |
| 6.1 | Das TVG - Möglichkeit zur Einflußnahme auf die Beschäftigung? | 53 |
| 6.2 | Gesetze, die die tarifvertragliche Beschäftigungssicherung betreffen -Möglichkeiten und Restriktionen | 56 |
| 6.2.1 | Das Arbeitszeitgesetz | 56 |
| 6.2.2 | Das Beschäftigungs- und Arbeitsförderungsgesetz | 57 |
| 6.3 | Probleme einer tarifvertraglichen Beschäftigungssicherung | 60 |
| 6.3.1 | Allgemeine Probleme | 60 |
| 6.3.2 | Spezielle Probleme flexibler Arbeitszeitmodelle | 62 |
| 6.3.2.1 | Arbeit auf Abruf | 62 |
| 6.3.2.2 | Arbeitszeit in Abhängigkeit des Alters der Arbeitnehmer | 66 |
| 6.4 | Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter | 69 |
| 7. | Abschließende Betrachtung | 71 |
| Literaturverzeichnis | 73 | |
| Anhang | ||
| 1. | Der Sozialversicherungsschutz in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit | 83 |
| 2. | Tarifvertrag zur Einführung der 4-Tage-Woche zwischen der Volkswagen AG und der IG-Metall Bezirksleitung Hannover vom 01.01.1994 | 84 |
| 3. | Verhandlungsergebnis zwischen der Volkswagen AG und der IG-Metall Bezirksleitung Hannover vom 12.09.1995 | 87 |
| 4. | Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zwischen Nordmetall, Metall Unterweser, Nord-West-Metall und der IG-Metall Bezirk Küste vom 01.04.1994 | 94 |
| Lebenslauf | 96 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 97 |
zum anderen die Kostenstruktur des Unternehmens verbessern sollen, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen. Nach § 1 hat dieser Vertrag für alle Mitglieder der IG-Metall, die in den sechs inländischen Werken beschäftigt sind, Gültigkeit. D.h. er gilt nicht für außertariflich Angestellte und Nicht-IG-Metallmitglieder. Diese sollen gemäß der Präambel jedoch durch geeignete Maßnahmen den Regelungen des Tarifvertrages angeschlossen werden. Die regelmäßige Arbeitszeit soll gemäß § 2 um 20%, von 35 Stunden auf nun 28,8 Wochenstunden herabgesetzt werden, wobei diese Arbeitszeit in der Regel auf 4 Tage die Woche, von Montag bis Freitag, verteilt werden soll. Zusätzlich zu dieser drastischen Arbeitszeitverkürzung und den realen Lohneinbußen der Arbeitnehmer werden, gemäß Präambel, noch zwei weitere Modelle eingeführt. Zum einen das Modell der "Block-Freizeit"124, demzufolge die ledigen Beschäftigten unter 30 Jahre 8 oder 9 Monate im Jahr arbeiten sollen und sich während der restlichen 3 Monate, mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit, weiterqualifizieren. Zum anderen das „Stafetten-Modell“ , welches sich auf die gerade Ausgebildeten und die Arbeitnehmer über 50 Jahre bezieht. Die Ausgebildeten sollen vom Betrieb übernommen werden, jedoch vorerst nur im Teilzeitarbeitsverhältnis. Die Arbeitszeit wird dann in gestaffelten Abständen der Regelarbeitszeit angeglichen. Die älteren Beschäftigten sollen die Möglichkeit haben, durch sich reduzierende Arbeitszeiten, in den Ruhestand zu gleiten.125 Zusammen mit einer 20%igen Arbeitszeitverkürzung ist eine 20%ige Absenkung der Löhne verbunden. Diese wird allerdings durch verschiedene Komponenten teilweise ausgeglichen. Die für Oktober 1995 vorgesehene Verkürzung der Regelarbeitszeit von 36 auf 35 Stunden wurde bei vollem Lohnausgleich auf den 01.01.1994 verschoben. Im Vorgriff auf die im August 1994 anstehende Tarifrunde wurden Löhne und Gehälter ab dem 01.01.1994 um 1% erhöht. Die bereits vereinbarte Tariferhöhung von 3,5% wurde vom 01.11.1993 auf den 01.01.1994 verschoben. Der bisher vorgesehene Sonderurlaub (im Durchschnitt zwei Tage pro Jahr) und die Erholungsbeihilfe sind weggefallen. [...]
5.4 Kritische Würdigung des VW - Tarifvertrages vom 01.01.1994 als ausgewähltes Beispiel Anhand des folgenden Beispieles, eines Tarifvertrages zur Sicherung der Standorte und Beschäftigung, sollen betriebs- und volkswirtschaftliche Konsequenzen tariflicher Wege zur Beschäftigungssicherung aufgezeigt werden. Eine rechtliche Bewertung enthält dieser Abschnitt nicht; diese wird in Kapitel 6 auf einer allgemeinen Ebene vollzogen. Am 25.11.1993 ist ein Verhandlungsergebnis zwischen der IG-Metall und Volkswagen erzielt worden, welches am 15.12.1993 in Form einer Tarifvereinbarung unterzeichnet wurde.123 Es handelt sich bei dem Tarifvertrag um eine ergänzende Vereinbarung in Form eines Haustarifvertrages zu dem bei Volkswagen bereits bestehenden Haus-Manteltarifvertrag, der eine gewisse Schlüsselstellung in der Tarifrunde 1994/95 eingenommen hat. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre, vom 01.01.1994 bis zum 31.12.1995. Der Tarifvertrag enthält eine Reihe von Regelungen, die zum einen die Beschäftigung sichern und [...]
mit der geringeren Lohnsumme Beitragszahlungen, doch überwiegen die Entlastungen. Nach Maßgabe der geringeren Lohnsumme entfallen ebenfalls Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, wobei keine Teilkompensation, wie im obigen Fall, erfolgt, so daß per Saldo Renten- und Krankenversicherung im Umlageverfahren belastet werden. Die Lohneinbußen für die einzelnen Arbeitnehmer werden durch den Progressionseffekt der Einkommensteuer gering gehalten, doch bedeutet dieses für den öffentlichen Haushalt Ausfälle bei den Steuereinnahmen. Kurzfristig können diese Effekte kontraktive Wirkung auf den Staatshaushalt bedeuten, mittel- und langfristig gesehen, dürfte er insgesamt durch die positiven Beschäftigungsaspekte jedoch entlastet werden. Gemeint sind die Kosteneinsparungen der Unternehmen, die auf längere Sicht eine höhere Investitionstätigkeit, mit mehr Wachstum und Beschäftigung zur Folge haben.122 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832447595
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