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Tarifvertragliche Wege der Beschäftigungssicherung

Tarifvertragliche Wege der Beschäftigungssicherung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jens Ostendorf
  • Abgabedatum: August 2000
  • Umfang: 101 Seiten
  • Dateigröße: 668,6 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Universität der Bundeswehr Hamburg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4759-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4759-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4759-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Ostendorf, Jens August 2000: Tarifvertragliche Wege der Beschäftigungssicherung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Beschäftigungssicherung, Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle, Flexibilisierung, Teilzeitarbeit

Diplomarbeit von Jens Ostendorf

Einleitung:

Zum Jahresbeginn 1994 waren bei der Bundesanstalt für Arbeit erstmals mehr als vier Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen - schwache Konjunktur, hoher Schuldenstand der öffentlichen Haushalte - dürfte sich die Lage kurzfristig nicht verbessern. Mittelfristig ist auch nicht zu erwarten, daß durch einen eventuellen kräftigen Wachstumsschub die Zahl der Arbeitslosen deutlich verringert werden kann. In der öffentlichen Diskussion beschäftigt man sich immer häufiger und auf breiterer Ebene mit Fragen zu Beschäftigungskonzepten und Arbeits- und Betriebszeitmodellen. Es werden Lösungen gesucht, die dauerhaft zu einer Vollbeschäftigung führen können oder zumindest nachhaltig die Arbeitslosenzahlen sinken lassen. Aufsehen haben dabei Tarifabschlüsse erregt, mit denen als Ziel die Beschäftigungssicherung verfolgt wird. Dort ist insbesondere der Tarifvertrag zwischen der Volkswagen AG und der IG-Metall vom 01.01.1994 zu nennen, der in der Literatur starke Beachtung gefunden hat und dem sowohl eine Signalwirkung als auch ein Pilotcharakter für die Tarifrunde 1994 zugeschrieben wird. Die Tarifrunde 1995 hat die Tendenz zu beschäftigungssichernden Regelungen in Tarifverträgen fortgeführt. So ist beispielsweise der VW - Tarifvertrag in wesentlichen Punkten verlängert und eine Beschäftigungsgarantie über den 31.12.1995 hinaus vereinbart worden.

Die vorliegende Arbeit zeigt Möglichkeiten und Konzepte auf, die in der Diskussion um die Beschäftigungssicherung starke Beachtung finden und untersucht, inwieweit sie bereits in bestehenden Tarifverträgen verwirklicht wurden und welche ökonomische Bedeutung diesen Konzepten zukommt. Abschließend werden rechtliche Probleme aufgezeigt, die bei einer tarifvertraglichen Beschäftigungssicherung auftreten können. Dabei werden rechtliche Restriktionen erläutert, die eine mögliche Behinderung der Umsetzung in Tarifverträgen darstellen.

Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in West- und Ostdeutschland ist eine Gesamtbetrachtung nicht angebracht. Viele Ergebnisse und Zahlen würden stark verfälscht und gravierende Unterschiede verwischt. Die Ausgangssituation in Ostdeutschland unterscheidet sich erheblich von der westdeutschen. Deshalb beschäftigt sich diese Arbeit in erster Linie mit den Entwicklungen und den Diskussionen über Beschäftigungssicherungsstrategien in Westdeutschland.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis 4
1. Anlässe der Erörterung 6
2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen aktueller Bestrebungen tarifvertraglicher Beschäftigungssicherung 8
2.1 Die wirtschaftliche Situation Westdeutschlands seit 1992 8
2.2 Die Arbeitsmarktsituation in Deutschland 9
3. Möglichkeiten der tarifvertraglichen Beschäftigungssicherung 12
3.1 Die Arbeitszeit als Ansatzpunkt zur Beschäftigungssicherung durch Tarifvertrag 12
3.1.1 Kurzarbeit 13
3.1.2 Teilzeitarbeit 13
3.1.2.1 Gleichmäßig verteilte Arbeitszeit 14
3.1.2.2 Ungleichmäßig verteilte Arbeitszeit 14
3.1.2.3 Sonderform: Geringfügige Beschäftigung 15
3.1.2.4 Sonderform: Arbeitsplatzteilung (job - sharing) 15
3.1.2.5 Sonderform: Jahresarbeitszeitvertrag und (Kurz-) Sabbatical 16
3.1.3 Arbeit auf Abruf 17
3.1.4 Arbeitszeit in Abhängigkeit vom Alter der Arbeitnehmer 17
3.2 Die Betriebszeit als Ansatzpunkt zur Beschäftigungssicherung durch Tarifvertrag 18
3.2.1 Notwendigkeit einer Flexibilisierung 18
3.2.2 Möglichkeiten einer Betriebszeitflexibilisierung 20
3.3 Das Zusammenwirken von Arbeitszeit- und Betriebszeitflexibilisierung 20
3.3.1 Die Notwendigkeit einer gemeinsamen Betrachtung 20
3.3.2 Variable Arbeitszeitmodelle 21
3.3.2.1 Pausenspringermodelle 21
3.3.2.2 Arbeitsplatzteilung 21
3.3.2.3 Integrierte Schichtsysteme 22
3.4 Erweiterter Kündigungsschutz 23
3.5 Regelungen zur Mehrarbeit 24
4. Bereits bestehende Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung 1994/95 26
4.1 Tarifverträge zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit in Westdeutschland 26
4.1.1 Entwicklung der Arbeitszeit 26
4.1.2 Tarifverträge mit Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung 27
4.1.2.1 Verkürzung der Wochenarbeitszeit 28
4.1.2.2 Vorziehen vereinbarter Arbeitszeitverkürzungen 28
4.1.2.3 Befristete (optionale) Arbeitszeitverkürzungen 29
4.2 Tarifverträge zur Differenzierung und Flexibilisierung der Arbeitszeit 30
4.2.1 Arbeitszeitkorridor 30
4.2.2 Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonto 30
4.2.3 Ausgleichszeitraum 31
4.2.4 Regelungen zur Mehrarbeit 31
4.3 Tarifverträge mit Regelungen zum Kündigungsschutz 32
4.3.1 Kündigungsfristen in ausgewählten Tarifbereichen 33
4.3.2 Besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer 34
4.3.3 Zeitlich befristeter Kündigungsausschluß 34
5. Ökonomische Bewertung beschäftigungssichernder Tarifverträge 36
5.1 Grundlegende Bewertung 36
5.2 Betriebswirtschaftliche Bewertung 39
5.2.1 Kosteneffekte einer flexiblen Arbeitszeitverkürzung 39
5.2.2 Einkommens- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen flexibler Arbeitszeitverkürzung 41
5.3 Volkswirtschaftliche Bewertung - Beschäftigungsökonomische Aspekte flexibler Arbeitszeitverkürzung 44
5.4 Kritische Würdigung des VW - Tarifvertrages vom 01.01.1994 als ausgewähltes Beispiel 47
6. Rechtliche Bewertung tarifvertraglicher Beschäftigungssicherung 53
6.1 Das TVG - Möglichkeit zur Einflußnahme auf die Beschäftigung? 53
6.2 Gesetze, die die tarifvertragliche Beschäftigungssicherung betreffen -Möglichkeiten und Restriktionen 56
6.2.1 Das Arbeitszeitgesetz 56
6.2.2 Das Beschäftigungs- und Arbeitsförderungsgesetz 57
6.3 Probleme einer tarifvertraglichen Beschäftigungssicherung 60
6.3.1 Allgemeine Probleme 60
6.3.2 Spezielle Probleme flexibler Arbeitszeitmodelle 62
6.3.2.1 Arbeit auf Abruf 62
6.3.2.2 Arbeitszeit in Abhängigkeit des Alters der Arbeitnehmer 66
6.4 Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter 69
7. Abschließende Betrachtung 71
Literaturverzeichnis 73
Anhang
1. Der Sozialversicherungsschutz in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit 83
2. Tarifvertrag zur Einführung der 4-Tage-Woche zwischen der Volkswagen AG und der IG-Metall Bezirksleitung Hannover vom 01.01.1994 84
3. Verhandlungsergebnis zwischen der Volkswagen AG und der IG-Metall Bezirksleitung Hannover vom 12.09.1995 87
4. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zwischen Nordmetall, Metall Unterweser, Nord-West-Metall und der IG-Metall Bezirk Küste vom 01.04.1994 94
Lebenslauf 96
Ehrenwörtliche Erklärung 97

Automatisiert erstellter Textauszug:

zum anderen die Kostenstruktur des Unternehmens verbessern sollen, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen. Nach § 1 hat dieser Vertrag für alle Mitglieder der IG-Metall, die in den sechs inländischen Werken beschäftigt sind, Gültigkeit. D.h. er gilt nicht für außertariflich Angestellte und Nicht-IG-Metallmitglieder. Diese sollen gemäß der Präambel jedoch durch geeignete Maßnahmen den Regelungen des Tarifvertrages angeschlossen werden. Die regelmäßige Arbeitszeit soll gemäß § 2 um 20%, von 35 Stunden auf nun 28,8 Wochenstunden herabgesetzt werden, wobei diese Arbeitszeit in der Regel auf 4 Tage die Woche, von Montag bis Freitag, verteilt werden soll. Zusätzlich zu dieser drastischen Arbeitszeitverkürzung und den realen Lohneinbußen der Arbeitnehmer werden, gemäß Präambel, noch zwei weitere Modelle eingeführt. Zum einen das Modell der "Block-Freizeit"124, demzufolge die ledigen Beschäftigten unter 30 Jahre 8 oder 9 Monate im Jahr arbeiten sollen und sich während der restlichen 3 Monate, mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit, weiterqualifizieren. Zum anderen das „Stafetten-Modell“ , welches sich auf die gerade Ausgebildeten und die Arbeitnehmer über 50 Jahre bezieht. Die Ausgebildeten sollen vom Betrieb übernommen werden, jedoch vorerst nur im Teilzeitarbeitsverhältnis. Die Arbeitszeit wird dann in gestaffelten Abständen der Regelarbeitszeit angeglichen. Die älteren Beschäftigten sollen die Möglichkeit haben, durch sich reduzierende Arbeitszeiten, in den Ruhestand zu gleiten.125 Zusammen mit einer 20%igen Arbeitszeitverkürzung ist eine 20%ige Absenkung der Löhne verbunden. Diese wird allerdings durch verschiedene Komponenten teilweise ausgeglichen. Die für Oktober 1995 vorgesehene Verkürzung der Regelarbeitszeit von 36 auf 35 Stunden wurde bei vollem Lohnausgleich auf den 01.01.1994 verschoben. Im Vorgriff auf die im August 1994 anstehende Tarifrunde wurden Löhne und Gehälter ab dem 01.01.1994 um 1% erhöht. Die bereits vereinbarte Tariferhöhung von 3,5% wurde vom 01.11.1993 auf den 01.01.1994 verschoben. Der bisher vorgesehene Sonderurlaub (im Durchschnitt zwei Tage pro Jahr) und die Erholungsbeihilfe sind weggefallen. [...]

5.4 Kritische Würdigung des VW - Tarifvertrages vom 01.01.1994 als ausgewähltes Beispiel Anhand des folgenden Beispieles, eines Tarifvertrages zur Sicherung der Standorte und Beschäftigung, sollen betriebs- und volkswirtschaftliche Konsequenzen tariflicher Wege zur Beschäftigungssicherung aufgezeigt werden. Eine rechtliche Bewertung enthält dieser Abschnitt nicht; diese wird in Kapitel 6 auf einer allgemeinen Ebene vollzogen. Am 25.11.1993 ist ein Verhandlungsergebnis zwischen der IG-Metall und Volkswagen erzielt worden, welches am 15.12.1993 in Form einer Tarifvereinbarung unterzeichnet wurde.123 Es handelt sich bei dem Tarifvertrag um eine ergänzende Vereinbarung in Form eines Haustarifvertrages zu dem bei Volkswagen bereits bestehenden Haus-Manteltarifvertrag, der eine gewisse Schlüsselstellung in der Tarifrunde 1994/95 eingenommen hat. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre, vom 01.01.1994 bis zum 31.12.1995. Der Tarifvertrag enthält eine Reihe von Regelungen, die zum einen die Beschäftigung sichern und [...]

mit der geringeren Lohnsumme Beitragszahlungen, doch überwiegen die Entlastungen. Nach Maßgabe der geringeren Lohnsumme entfallen ebenfalls Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, wobei keine Teilkompensation, wie im obigen Fall, erfolgt, so daß per Saldo Renten- und Krankenversicherung im Umlageverfahren belastet werden. Die Lohneinbußen für die einzelnen Arbeitnehmer werden durch den Progressionseffekt der Einkommensteuer gering gehalten, doch bedeutet dieses für den öffentlichen Haushalt Ausfälle bei den Steuereinnahmen. Kurzfristig können diese Effekte kontraktive Wirkung auf den Staatshaushalt bedeuten, mittel- und langfristig gesehen, dürfte er insgesamt durch die positiven Beschäftigungsaspekte jedoch entlastet werden. Gemeint sind die Kosteneinsparungen der Unternehmen, die auf längere Sicht eine höhere Investitionstätigkeit, mit mehr Wachstum und Beschäftigung zur Folge haben.122 [...]

Arbeit zitieren:
Ostendorf, Jens August 2000: Tarifvertragliche Wege der Beschäftigungssicherung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Beschäftigungssicherung, Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle, Flexibilisierung, Teilzeitarbeit

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