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Systeme der Finanzbuchführung

Systeme der Finanzbuchführung
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Julia Jander
  • Abgabedatum: November 2009
  • Umfang: 27 Seiten
  • Dateigröße: 341,9 KB
  • Note: 1,6
  • Institution / Hochschule: FH Wien Österreich
  • Bibliografie: ca. 19
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-0651-1
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Jander, Julia November 2009: Systeme der Finanzbuchführung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Einnahmenrechnung, Ausgabenrechnung, Doppelte Buchführung, Kostenrechnung, Finanzrechnung

Bachelorarbeit von Julia Jander

Einleitung:

Bereits im Mittelalter entstand in einigen Unternehmen das Bedürfnis nach einer Finanzbuchführung. Damals gab es allerdings keine allgemeingültigen Regeln zur Buchführung und somit konnten die Gläubiger und Lieferanten die Genauigkeit und die Zuverlässigkeit der durch diese verschiedenartigen Buchführungen gelieferten Informationen nicht beurteilen. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Regelungen zur Ermittlung der Vermögenslage entwickelt wovon die wichtigsten Eingang in gesetzliche Bestimmungen zur Rechenschaftslegung der Unternehmensleitung über das Vermögen und die Schulden der Unternehmen fanden.

In den letzten Jahren hat sich die Rechnungslegungslandschaft in Österreich maßgeblich verändert und das Unternehmensgesetzbuch (UGB) wird laufend reformiert. Die vorliegende Arbeit zeigt die seit 1.1.2007 geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rechnungslegung in Österreich auf und gibt somit einen kompakten Überblick über die allgemeinen Regeln zur Erstellung eines Jahresabschlusses.

Eine Übersicht der Systeme der Finanzbuchführung im Sinne der Gesetze wird im Ersten Kapitel aufgezeigt, wobei hier zwischen UGB und BAO/EStG unterschieden wird. Das zweite Kapitel gibt einen Überblick über das Rechnungswesen allgemein sowie eine ausführliche Erklärung der Systeme der Finanzbuchführung. Es folgt eine Verknüpfung zur Betriebswirtschaftslehre sowie eine Schlussbetrachtung.

Inhaltsverzeichnis:

Abstract I
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung 1
1.3 Argumentationsgang 1
2. Systeme der Finanzbuchführung im gesetzlichen Hinblick 2
2.1 Unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht nach UGB 2
2.2 Steuerrechtliche Regelungen gemäß BAO und EStG 4
2.3 Zusammenfassende Übersicht der Buchführungspflicht 7
3. Rechnungswesen und Buchhaltungssysteme im Überblick 9
3.1 Die Doppelte Buchführung (Doppik) 11
3.2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 12
3.3 Pauschalierung 14
4. Verknüpfung der Finanzbuchführung mit dem internen Rechnungswesen 15
4.1 Kostenrechnung 15
4.2 Lager- und Gästebuchführung 17
4.3 Finanz- und Liquiditätsrechnung 17
5. Schlussbetrachtung 19
6. Literaturverzeichnis 20

Textprobe:

Kapitel 2, Systeme der Finanzbuchführung im gesetzlichen Hinblick:

In Österreich sind die Rechnungslegungsvorschriften im Wesentlichen durch Gesetze bestimmt. Es handelt sich dabei überwiegend um Gesetze im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts (UGB), aber auch im Bereich des Steuerrechts (EStG/BAO) sind einige Vorschriften verankert, an die sich der Unternehmer/das Unternehmen zu halten hat.

Grundsätzlich werden Unternehmen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eingeteilt. Rechtsformen der Personengesellschaften sind die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Auf detailliertere Eigenschaften dieser Rechtsformen, bezüglich Haftung, sowie auf andere Abwandlungen der Rechtsformen wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.

Wie bereits an vorangehender Stelle erwähnt, ist das UGB die wichtigste Rechtsquelle hinsichtlich der Buchführungspflicht. Das UGB ist in fünf Bücher unterteilt, wobei für diese Arbeit ausschließlich das dritte Buch, Rechnungslegung (Bilanz, Jahresabschluss, Bewertung), relevant ist.

2.1, Unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht nach UGB:

Im ersten Abschnitt des Dritten Buches (§§ 189-216) gelten seit 1.1.2007 folgende allgemeine Vorschriften: Gemäß § 189 Abs 1, sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie unternehmerisch tätige offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG) unabhängig von der Höhe der Umsatzerlöse, buchführungspflichtig.

Alle anderen Unternehmen, also insbesondere alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen mindestens ein/-e voll haftende/-r Gesellschafter eine natürliche Person ist, sind erst rechnungspflichtig, wenn sie mehr als Euro 400.000 Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen. Die Firmenbucheintragung spielt für die Rechnungslegungspflicht keine Rolle, d.h. wenn im Firmenbuch eingetragene Unternehmen einen Umsatz von weniger als Euro 400.000 erwirtschaften, besteht trotzdem keine Buchführungspflicht.

Gemäß § 189 Abs 2 Z 1 tritt die Rechnungslegungspflicht ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr ein, wenn der Grenzwert von Euro 400.000 in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten wird; wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr überschritten wird, entfällt sie ab dem folgenden Geschäftsjahr. Die Rechnungslegungspflicht tritt jedoch bereits im Folgejahr ein, wenn der Grenzwert mindestens zweimal um die Hälfte (Euro 600.000) überschritten wird. Das Gleiche gilt für den Fall der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge, wenn der Rechtsvorgänger zur Rechnungslegung verpflichtet war, es sei denn der Wert wurde in den letzten zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren für den übernommenen Betrieb oder Teilbetrieb nicht erreicht.

Die Erstellung des Jahresabschlusses hat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu erfolgen. Diese lauten:

Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzkontinuität (formell und materiell), Bilanzidentität und Bilanzvorsicht. Die GoB stellen allgemeine Regelungen über die Führung der Handelsbücher sowie die Erstellung des Jahresabschlusses dar und müssen von allen Unternehmen gleichermaßen beachtet werden. Es gibt keine gesetzliche Verankerung des Begriffs GoB, dennoch verweisen die Gesetze (z.B. § 243 Abs 1) auf die zwingende Einhaltung der Rechtssätze.

Für Angehörige der freien Berufe (Rechtsanwälte, Künstler), Land- und Forstwirte sowie für Unternehmer mit Überschusseinkünften (Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, z.B. bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) besteht laut Gesetz die Erleichterung, dass keine doppelte Buchführung, sondern nur eine der Steuerbemessung dienende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu führen ist. Ein Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2 UGB), welcher die Grenzen des § 125 Bundesabgabenordnung (BAO) übersteigt, ist im vollen Umfang rechnungslegungspflichtig und muss somit die doppelte Buchführung vorweisen.

Arbeit zitieren:
Jander, Julia November 2009: Systeme der Finanzbuchführung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Einnahmenrechnung, Ausgabenrechnung, Doppelte Buchführung, Kostenrechnung, Finanzrechnung

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