Supervision und Psychiatrie
Die Institutionalisierung der Selbstreflexion im Berufsvollzug und ihre Bedeutung für die Psychiatrie
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Simone Brandenberg
- Abgabedatum: Mai 2002
- Umfang: 90 Seiten
- Dateigröße: 609,9 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität - Gesamthochschule Essen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6046-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6046-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6046-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Brandenberg, Simone Mai 2002: Supervision und Psychiatrie, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Balint-Gruppen, Salzburger Modell, Qualitätsmerkmal Supervision, Coaching, interpersonale Abwehr
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Diplomarbeit von Simone Brandenberg
Einleitung:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zunächst mit dem Thema der Supervision. Dieses Beratungsverfahren stellt derweil ein bedeutendes und fest etabliertes Praxisfeld und Forschungsgebiet dar. Der Begriff „Supervision“ umschreibt jedoch kein klar definiertes Verfahren. Form, Methodik und Zielsetzung variieren je nach Bereich, in dem Supervision angewandt werden soll.
Die Komplexität der Bereiche, in denen Supervision und Beratung heute zum Tragen kommen, verdeutlichen eine Ausweitung von dem traditionell mit Supervision verbundenen sozialen Bereich, über alle Disziplinen und Organisationsbereiche. Aufgrund dieser Ausweitung hat man begonnen, die Selbstreflexion im Berufsvollzug zu institutionalisieren. Supervision nimmt heute einen wichtigen Platz in psychotherapeutischen, psychosozialen, medizinischen, pädagogischen und organisationalen Handlungsfeldern ein.
Die Aufgaben der Supervision können demnach ausgesprochen vielfältig sein, vor allem im Hinblick auf die differenten Zielsetzungen des jeweiligen Supervisionsauftrages. Ihre Ziele können eher der Unternehmenslogik oder der Professionslogik verschrieben sein, d.h., dass der Supervisionsauftrag entweder im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit einer Organisation bzw. eines Unternehmens steht, oder das Gemeinwohl in den Vordergrund gestellt wird.
Supervision ist aufgrund ihres historischen Ursprungs der Gesellschaft in gewisser Weise ethisch verpflichtet. Beachtet der Supervisor die moralischen Dimensionen, steht das Postulat der sozialen Gerechtigkeit mit dem professionellen Handeln im Zusammenhang, so kann dieses Beratungsverfahren einen aktiven Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Zur besseren Anschaulichkeit eines Supervisionsprozesses in der Praxis wird das von M. Balint eigens entwickelte Gruppenkonzept zur beruflichen Qualifizierung von Ärzten angeführt.
Gang der Untersuchung:
Der zweite Teil der Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Institution Psychiatrie. Eine historische Betrachtung der Psychiatriegeschichte ist sinnvoll hinsichtlich des Verständnisses der derzeitigen Bedeutung von Psychiatrie. Die aktuelle Bedeutung wurde stark beeinflusst durch die tiefgreifende Erschütterung der deutschen Psychiatrie während der Zeit des Nationalsozialismus und der damit verbundenen Abwanderung bedeutender Psychiater in das Exil. Zusätzlich erschwert das spezifisch gegliederte soziale Versicherungssystem die Gleichstellung von somatisch und psychisch erkrankten Menschen.
Als Meilenstein der sozialpsychiatrischen Entwicklung in Deutschland ist die Psychiatrie- Enquête zu sehen, in der, ausgehend von einer Bestandsaufnahme, eine umfassende Reform der psychiatrischen Versorgung entworfen und geplant wurde. Seither findet u.a. ein zunehmender Ausbau des komplementären Angebotes psychiatrischer Versorgung statt.
Im letzten Teil der Ausarbeitung werden die beiden Komponenten Supervision und Psychiatrie zusammengeführt. Welche Bedeutung hat die Institutionalisierung der Selbstreflexion im Berufsvollzug für die psychiatrische Praxis, und wie sinnvoll ist ihr Einsatz in diesem Bereich? Um dies zu klären, werden zunächst verschiedene Gesichtspunkte näher erläutert. In der heutigen Zeit ist eine Verschmelzung institutioneller und organisationaler Faktoren in der Praxis unumgänglich. Daher muss der Blick in der Psych- iatrie im Zusammenhang mit professioneller Beratung ebenfalls auf die Struktur- und Aufbauorganisation gerichtet sein.
Weiterhin wird beschrieben, welche konkreten Anlässe den Einsatz dieses Beratungsverfahrens in der Psychiatrie legitimieren, und es wird der Ansatz Harald Pühls dargestellt, der Supervision im Krankenhaus als eine Art praktischer Ethnopsychoanalyse auffasst.
Im Anschluss an diese Kapitel wird das „Salzburger Modell“ vorgestellt, das deutlich macht, in welcher Form Supervision in einem Krankenhaus eingesetzt und angewandt werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
| 0. | Vorwort | 5 |
| 1. | Einleitung | 7 |
| 2. | Was ist Supervision? | 9 |
| 3. | Historische Entwicklung der Supervision | 10 |
| 3.1 | Anfänge in den USA - das amerikanische Casework | 12 |
| 3.2 | Psychoanalytische Einflüsse | 13 |
| 3.3 | Rezeption der Methodenliteratur | 14 |
| 3.4 | Methodenpluralismus | 15 |
| 4. | Formen der Supervision | 16 |
| 4.1 | Einzelsupervision | 17 |
| 4.2 | Gruppensupervision | 19 |
| 4.3 | Teamsupervision | 20 |
| 4.4 | Organisationsentwicklung | 21 |
| 4.5 | Fall- vs. Teamsupervision | 23 |
| 5. | Der Supervisionsprozess | 24 |
| 6. | Balint- Gruppen | 27 |
| 6.1 | Anfänge und Grundlagen der Balint- Arbeit | 28 |
| 6.2 | Der Gruppenprozess | 29 |
| 7. | Was ist Psychiatrie? | 31 |
| 8. | Historische Entwicklung der Psychiatrie | 32 |
| 8.1 | Aspekte der Entstehungsgeschichte | 33 |
| 8.1.1 | Altertum und Mittelalter | 34 |
| 8.1.2 | Die Zeit bis zur Industrialisierung | 36 |
| 8.1.3 | Das 19. Jahrhundert | 38 |
| 8.2 | Anstaltspsychiatrie während des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit | 41 |
| 8.2.1 | Ideologische Veränderungen | 41 |
| 8.2.2 | Massenvernichtungen | 43 |
| 8.2.3 | Erste Reformansätze | 45 |
| 8.3 | Psychiatrie der Gegenwart | 48 |
| 8.3.1 | Grundgedanken einer gemeindenahen Sozial-Psychiatrie | 49 |
| 8.3.2 | Die Therapeutische Gemeinschaft | 52 |
| 9. | Psychiatrische Versorgungsstruktur | 54 |
| 9.1 | Behandlungsinstitutionen | 54 |
| 9.2 | Stationäre Angebote | 55 |
| 9.3 | Teilstationäre Behandlung | 56 |
| 9.4 | Ambulante Behandlung | 57 |
| 10. | Supervision und Psychiatrie | 58 |
| 10.1 | Supervision als Qualitätsmerkmal? | 60 |
| 10.2 | Supervision im institutionellen Kontext | 61 |
| 10.3 | Supervision an der Grenze zur Organisationsentwicklung | 62 |
| 10.4 | Anlässe für Supervision in der Psychiatrie | 65 |
| 10.5 | Identitäten und interpersonale Abwehr in Teams | 67 |
| 10.6 | Supervision als praktische Ethnopsychoanalyse | 69 |
| 10.7 | Das „Salzburger Modell“ | 71 |
| 11. | Resümee | 75 |
| 12. | Quellennachweis | 81 |
| 13. | Bibliographie | 86 |
b) auf Grund der Bedingungen des totalitären Systems gibt es folglich eine steigende Anzahl sich abweichend verhaltender Menschen, die kurzerhand für verrückt erklärt und eingewiesen werden. So entsteht zwangsläufig ein höherer Anteil an Langzeitpatienten, die, als unheilbar krank diagnostiziert, nicht entlassen werden können. Gemäß der faschistischen Ideologie handelt es sich bei den Insassen um minderwertiges Leben, welches nur ein möglichst geringes Maß an Lebensqualität benötigt. Als Folge werden die Pflegekosten immer weiter reduziert, was wiederum eine Verschlechterung der realen Lebensbedingungen in den Anstalten nach sich zieht.71 Dieser menschenunwürdige Umgang, der sich gegen psychisch Kranke und gegen andere zu Unrecht untergebrachte Menschen richtet, nimmt tendenziell zu und macht letztlich auch vor der geplanten Ermordung der Patienten nicht halt. Die Anstaltspsychiater sind mitverantwortlich für die lebensunwürdigen Zustände in den Einrichtungen, sei es durch die unhinterfragte Ausführung von Anweisungen, sei es durch die Beteiligung an Zwangsmaßnahmen jeglicher Art. Die Vernichtung psychisch Kranker wird genauestens vorbereitet und durchorganisiert. Wissenschaftliche Vokabeln und medizinische Definitionen dienen als Euphemismen dafür, den Tötungscharakter zu verschleiern. Begriffe wie „Gnadentod“, „Ende des qualvollen Leidens“ und „chronisch unheilbar“ werden bei der Diskussion zum Entwurf des Euthanasiegesetzes 1940 auf ihre Wirksamkeit überprüft; hieran sind namenhafte Psychiater der damaligen Zeit beteiligt. Weiterhin werden Meldebogen an die Anstalten verschickt, auf denen die Psychiater diejenigen Patienten einzutragen haben, die aufgrund ihrer erhaltenen Diagnose für die Ermordungen vorgesehen sind. Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist das Eliminieren von störenden, auffälligen, arbeitunfähigen und für den Krieg nutzlosen Menschen. Der Widerstand einiger Anstaltsleiter wird schnell unterbunden. Eine eigens zu diesem Zweck gegründete Kontrollkommission setzt jeden, der sich weigert, die Meldebogen auszufüllen, bis zum Äußersten unter Druck. [...]
1934 in Kraft tretende Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und beteiligen sich an den Überlegungen, wie die zu sterilisierenden am besten zu erfassen sind. Die eugenische Orientierung in der Psychiatrie ist charakteristisch für die Gesinnung der Ärzte während des Nationalsozialismus. Die Gesundheit des Individuums steht nicht weiter im Vordergrund, und die sich immer stärker abzeichnende aggressive und vernichtende Einstellung der Psychiater gegenüber den Patienten verschärft sich in zunehmendem Maße: „Mit der Zustimmung zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses war die Zustimmung verbunden, der Staat habe das Recht, mit terroristischen Mitteln gegen grundlegende Bedürfnisse und Rechte von bestimmten Menschengruppen zu verstoßen. Mit der aktiven Teilnahme an diesen terroristischen Maßnahmen nahmen sich die Psychiater das Recht, mit besonders repressiven Maßnahmen gegen vermeintlich Erbkranke vorzugehen.“69 Bis 1945 fallen ungefähr 300.000 Menschen, die nur zum Teil an erblichen Störungen litten, der Zwangssterilisation zum Opfer.70 Die organisatorischen Voraussetzungen für die veränderten Auffassungen der Psychiater sind schnell geschaffen. 1935 wird die Gesellschaft deutscher Neurologen und Psychiater gegründet. Verschiedene bestehende Verbände lösen sich auf bzw. verlieren ihre Bedeutung. Die neu gegründete Gesellschaft dient nun als alleiniges Forum der Meinungsbildung und als Sprachrohr für Reichsinteressen. [...]
Anstaltspsychiatrie in voller Blüte. Noch nie verfügte sie über eine dermaßen große Anzahl an Betten, noch nie behandelte sie so viele Menschen. Knapp über 300.000 Menschen wurden in 415 Anstalten mit 168.828 Betten verpflegt und behandelt“.68 Gleichwohl stagniert diese Entwicklung noch im gleichen Jahr. Die Weltwirtschaftskrise erzwingt Sparmaßnahmen, die Kosten für Anstaltsaufenthalte werden zu hoch und die Zahl der Einweisungen sinkt. Zwar wird die Gesamtzahl der Betten nicht reduziert, aber die Finanzierung ist ungesichert. Die Behörden fordern drastische Einsparungen der Klinikkosten, was dazu führt, dass die Behandlungen der Patienten abgebrochen werden und es statt dessen wieder zu einer Verwahrung eben dieser Patienten in den Anstalten kommt (sog. kustodiale Psychiatrie). Die Psychiatrie gerät in eine Krise. Der Psychiater befindet sich in dem Widerspruch, einerseits als Arzt heilen zu wollen, andererseits den staatlichen Forderungen nach Kostensenkung Folge zu leisten. Bedingt durch ihre obrigkeitshörige Haltung, fügen sich die Anstaltsleitungen und die meisten ärztlichen Mitarbeiter in die Interessen und Forderungen des Staates. Dabei fallen Bedürfnisse und Rechte der Patienten dementsprechend eben diesen Interessen zum Opfer. Zudem wird die Frage nach der Heil- bzw. Unheilbarkeit diverser psychischer Erkrankungen erneut stark diskutiert und in diesem Zusammenhang taucht bereits vor dem Jahr 1933 die Überlegung auf, „lebensunwertes“ Leben zu vernichten. Ein zentrales Thema, mit dem sich die Psychiatrie nun beschäftigt, ist die Eugenik (Erbgesundheitsforschung und –lehre mit dem Ziel, erbschädigende Einflüsse und die Verbreitung von Erbkrankheiten zu verhüten). Es findet keine wissenschaftliche Auseinandersetzung statt, bei der die Sinnhaftigkeit dieses folgenschweren Begriffes diskutiert wird, sondern die Sterilisation wird kritiklos und unhinterfragt als offizielle Behandlungsmethode eingeführt. Die deutschen Anstaltspsychiater befürworten das im Januar [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832460464
Arbeit zitieren:
Brandenberg, Simone Mai 2002: Supervision und Psychiatrie, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Balint-Gruppen, Salzburger Modell, Qualitätsmerkmal Supervision, Coaching, interpersonale Abwehr



