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Strukturierung von Private Equity-Fonds

Chancen nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und neuere steuerliche Aspekte

Strukturierung von Private Equity-Fonds
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jens Wendlandt
  • Abgabedatum: Mai 2003
  • Umfang: 91 Seiten
  • Dateigröße: 1.016,8 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Universität Potsdam Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6771-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6771-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6771-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wendlandt, Jens Mai 2003: Strukturierung von Private Equity-Fonds, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Steuern, Rechtsformwahl, Vermögensverwaltung, Carried Interest, Management Gebühr

Diplomarbeit von Jens Wendlandt

Zusammenfassung:

Das deutsche Steuerrecht befindet sich in den letzten Jahren, insbesondere seit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 in ständigem Umbruch. Natürliche Personen, Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften sind alle von der steuerlichen Neuregelungsflut betroffen. Die Darstellung der Auswirkungen dieser vielen neuen Regelungen für Fondsinitiatoren und Anlager der Private Equity-Branche ist Ziel und Gegenstand der Diplomarbeit „Strukturierung von Private Equity-Fonds – Chancen nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und neuere steuerliche Aspekte“. Dabei wurde die aktuelle Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema herangezogen und aufgearbeitet. Durch die detaillierte Steuerbelastungsrechung ist es für Anleger und Fondsinitiatoren und deren Berater problemlos möglich die steuerliche Belastung auf Fondsebene bzw. Anteilseignerebene bei einer Investition in einen Private Equity-Fonds nach neuem Recht zu ermitteln. Private Equity-Investoren, beispielsweise Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Dachfonds oder auch Privatanleger, verlangen nach einer optimierten Anlage ihrer Finanzmittel unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten sowie Fungibilitätsaspekten. Insbesondere die institutionellen Anleger scheuen nicht den Aufwand, ihre Portfolios neu zu strukturieren, um sich den verändernden Marktbedingungen anzupassen. Neben internen Motiven führen die externen Rahmenbedingungen, wie etwa geänderte steuerliche Bedingungen, zur Suche nach strategischen Handlungsalternativen. Eben diese steuerlichen Rahmenbedingungen für Private Equity-Investments sind ein ganz entscheidender Einflussfaktor für das Eingehen von Investitionen. Im Hinblick auf den internationalen Charakter des Private Equity-Geschäfts besteht hinsichtlich der Tätigkeit der Private Equity-Gesellschaften eine gewisse Flexibilität, so dass bei der Standortwahl auch steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, unter welchen steuerlichen Bedingungen Private Equity-Gesellschaften in Deutschland strukturiert werden können und welche Rechtsform für Private Equity-Fonds steuerlich am vorteilhaftesten ist. Dafür wird im zweiten Kapitel ein kurzer Überblick über die Definition und das Wesen des Begriffs „Private Equity“ gegeben; zudem wird eine Darstellung des Marktes und der verschiedenen Finanzierungsphasen für Private Equity vorgenommen. Im dritten Kapitel wird als „historischer Abriss“ aufgezeigt, welchen Steuern Private Equity-Fonds vor der Unternehmenssteuerreform 1999/2000/2002 unterlagen, einzelne Steuern, die für diese Fonds anfallen können, werden zum weiteren Verständnis in aller Kürze erläutert. Als Ergebnis dieses Teils der Arbeit wird die vorteilhafteste Gesellschaftsstruktur für Private Equity-Fonds nach altem Recht dargestellt, um dann im weiteren Verlauf einen Vergleich mit dem aktuellen Recht vornehmen zu können.

Im vierten Abschnitt werden die relevanten steuerlichen Neuregelungen der letzten Jahre seit der Unternehmenssteuerreform 1999/2000/2002 erläutert und die Konsequenzen für Anleger und Initiatoren von Private Equity-Fonds dargestellt. Das fünfte Kapitel beinhaltet die Auswirkungen der steuerlichen Neuregelungen für die unterschiedlichen Gesellschaftsformen, unter denen Private Equity-Fonds in Deutschland wählen können. Die Auswirkungen werden für die Anteilseigner in Form von natürlichen Personen bzw. Kapitalgesellschaften dargestellt. Bis hierhin wurden alle Untersuchungen auf nationaler Ebene vorgenommen.

Nun soll im sechsten Kapitel komprimiert gezeigt werden, welche steuerlichen Änderungen sich ergeben, wenn der Fonds nicht im Inland angesiedelt ist, sondern seine Beteiligungen vom Ausland aus betreut. Die Anleger sind dabei weiterhin in Deutschland ansässig. Abschließend werden die steuerlichen Auswirkungen verglichen, die sich für die verschiedenen Akteure auf dem Private Equity-Markt nach altem und neuem Recht ergeben. Die vorteilhaftesten Strukturen für Private Equity-Fonds werden aufgezeigt und es werden Anregungen für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland dargestellt.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1. Einleitung1
2. Definition, Wesen und Abgrenzung des Begriffs „Private Equity“ 3
2.1 Was ist „Private Equity“? 3
2.2 Der Markt für Private Equity 4
2.2.1 Gesetzlich geregelte Beteiligungsformen 5
2.2.1.1 Unternehmensbeteiligungsgesellschaft 5
2.2.1.2 Kapitalanlagegesellschaft 6
2.2.2 „Freie“, gesetzlich nicht geregelte Beteiligungsformen 6
2.2.2.1 Einzelinvestments 6
2.2.2.2 Der Private Equity-Fonds als Anlagemedium 7
2.2.2.3 Dachfonds 11
2.3 Rendite und Risiko 12
2.4 Finanzierungsphasen 13
2.4.1 Frühphase (Early Stage) 13
2.4.2 Expansionsphase 14
2.4.3 Late Stage 14
2.4.4 Turn Around 15
3. Steuerliche Strukturierung von Private Equity-Fonds nach altem Recht 16
3.1 Zielsetzungen und Prämissen 16
3.1.1 Gestaltung des Private Equity-Fonds als Kapitalgesellschaft 17
3.1.1.1 Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 17
3.1.1.2 Gewerbesteuer 18
3.1.2 Gestaltung des Private Equity-Fonds als Personengesellschaft 18
3.1.3 Umsatzsteuer auf Ebene des Fonds 20
3.2 Einkünfte der Anteilseigner des Private Equity-Fonds 21
3.2.1 Kapitalgesellschaften als Anteilseigner 21
3.2.1.1 Liquidation bzw. Gewinnverteilung 21
3.2.1.2 Einkünfte der Managementgesellschaft aus derManagement Fee 23
3.2.2 Natürliche Personen als Anteilseigner 23
3.2.2.1 Liquidation bzw. Gewinnverteilung 23
3.2.2.2 Steuerliche Behandlung des Carried Interest bei den Fondsmanagern und Sponsoren 25
3.2.3 Umsatzsteuer auf Ebene der Anteilseigner 25
3.3 Vorteilhafte Strukturierung von Private Equity-Fonds nach altem Recht 26
4. Problembereiche der Besteuerung von Private Equity-Fonds nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und neuere steuerliche Aspekte 28
4.1 Allgemeine steuerliche Änderungen mit Bedeutung für Private Equity-Fonds und deren Anteilseigner 28
4.1.1 Einführung des Halbeinkünfteverfahrens 28
4.1.2 Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EstG 29
4.2 Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen 30
4.2.1 Ausweitung der Spekulationsfrist 30
4.2.2 Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 EStG für natürliche Personen 31
4.2.3 Die Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen und Ausschüttungen nach § 8b KStG 33
4.3 Steuerliche Behandlung des Carried Interest 34
4.3.1 Stellungnahme des BMF 35
4.3.2 Qualifikation der aus dem Carried Interest entstehenden Einkünfte auf Ebene des Fonds 36
4.3.3 Qualifikation der Einkünfte auf Ebene der Gesellschafter 36
4.4 Steuerliche Belastung der Management-Fee 40
4.5 Neuere Auffassung der Finanzverwaltung zur Gewerblichkeit von Private Equity-Fonds 41
4.5.1 Regelungen des BMF-Entwurfs42
4.5.2 Diskussion der einzelnen Gewerblichkeitsmerkmale des BMF 43
4.5.2.1 Private Equity-Fonds ohne Inkubatoren 43
4.5.2.2 Private Equity-Fonds mit Inkubatoren 47
5. Untersuchung nationaler Gestaltungsmöglichkeiten nach neuem Recht 48
5.1 Prämissen 48
5.2 Verwendung einer Kapitalgesellschaft als Vehikel für einen Private Equity-Fonds 49
5.2.1 Kapitalgesellschaften als Anteilseigner 50
5.2.2 Natürliche Personen als Anteilseigner 50
5.3 Verwendung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft als Vehikel für einen Private Equity-Fonds 52
5.3.1 Kapitalgesellschaften als Anteilseigner 53
5.3.2 Natürliche Personen als Anteilseigner 53
5.4 Verwendung einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft als Vehikel für einen Private Equity-Fonds 54
5.4.1 Kapitalgesellschaften als Anteilseigner 55
5.4.2 Natürliche Personen als Anteilseigner 55
5.5 Vorteilhafte Strukturierung von Private Equity-Fonds nach neuem Recht 56
6. Verlagerung des Private Equity Fonds ins Ausland – ein Ausweg? 59
6.1 Rechtsgrundlagen der Besteuerung ausländischer Private Equity-Fonds 59
6.2 Steuerliche Behandlung der Einkünfte der Anteilseigner in Deutschland 62
6.3 Ausländische Private Equity-Fonds und Doppelbesteuerungsabkommen 64
6.4 Zwischenergebnis 64
7. Handlungsempfehlung für Fondsinitiatoren, Anleger und für den Gesetzgeber 66
Anlagen VIII
Quellenverzeichnis XVI

Automatisiert erstellter Textauszug:

Wie in Kapitel 2.2.2.2 dargestellt, erhalten die Manager und Sponsoren des Private Equity-Fon ds einen über ihren kapitalmäßigen Anteil hinausgehenden Anteil am Gewinn (Carried Interest), denn der Erfolg des Fonds hängt stark von den persönlichen Fähigkeiten und dem Engagement dieser Personen ab. Das Carried Interest stellt einen vorab gewährten Anteil an den Überschüssen einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft dar.121 Der ihnen zuzurechnende Gewinn in Form des Carried Interest eines vermögensverwaltend tätigen Fonds stellt für natürliche Personen, soweit die §§ 17 und 23 EStG nicht einschlägig sind, steuerfreie Einnahmen dar.122 Dies gilt nicht, soweit die Beteiligung in einem Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehalten wird. Die steuerliche Behandlung des Carried Interest als Form der Gewinnverwendung wird neuerdings von der Finanzverwaltung wieder kritisch gesehen, da der Gesellschafter einen überproportionalen Anteil an den Veräußerungsgewinnen als Gewinnvorab erhält. [...]

doch kann eine Kapitalgesellschaft Anteilseigner eines Private Equity-Fonds in Form einer gewerblichen Personengesellschaft sein.119 Die zuvor besprochene Steuerfreiheit bezieht sich nach einhelliger Meinung auch auf die Gewerbesteuer.120 Der § 8b KStG schlägt damit auf die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage der veräußernden Kapitalgesellschaft durch. Diese wird um die im Gewinn der Kapitalgesellschaft enthaltenen Veräußerungsgewinne i. S. v. § 8b KStG gemindert. Durch die Hinzurechungsvorschrift des § 8 Nr. 5 GewStG wird die Gewerbesteuerfreiheit allerdings wieder negiert. Die für Private Equity-Fonds typischen Veräußerungsgewinne sind damit als Konsequenz auf Ebene des Fonds, der als Kapitalgesellschaft strukturiert ist, nicht mehr körperschaft- und nur noch teilweise gewerbesteuerpflichtig. Eine Besteuerung findet auf Ebene der Anteilseigner statt, wenn die Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an natürliche Personen ausschüttet oder liquidiert wird. [...]

Nach altem Recht war die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch eine Kapitalgesellschaft als steuerpflichtige Einnahme zu erfassen und darauf Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag zu entrichten. Das gleiche galt, soweit Liquidationsgewinne von einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine andere ausgeschüttet wurden. Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens hätte diese Vorgehensweise zu einer doppelten Steuerbelastung geführt.116 Werden die Liquidationsgewinne über mehrere Kapitalgesellschaften an den Anteilseigner in Form einer natürlichen Person ausgekehrt, würden diese Gewinne auf jeder Stufe wieder der Körperschaftsteuer unterliegen, aber diese wäre im Gegensatz zum Vollanrechnungsverfahren nach dem Halbeinkünfteverfahren nicht mehr anrechenbar. Um dieser Mehrfachbesteuerung zu begegnen, sehen klassische Körperschaftsteuersysteme regelmäßig eine Befreiung der Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften vor.117 Der § 8b KStG wurde dementsprechend neu gefasst. Dieser sieht nun vor, dass Dividenden gemäß § 8b (1) KStG und Veräußerungsgewinne gemäß § 8b (2) KStG bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens außer Ansatz bleiben. Diese Regelungen sind erstmals ab 1. Januar 2002 für inländische Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die Steuerfreiheit gilt nach § 8b (6) KStG auch für die Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften, die in der Form von Mitunternehmerschaften ausgestaltet sind. Damit sind ausschließlich gewerbliche, aber nicht vermögensverwaltende Personengesellschaften erfasst.118 Private Equity-Fonds beteiligen sich zwar in der Regel nur an Kapitalgesellschaften, je- [...]

Arbeit zitieren:
Wendlandt, Jens Mai 2003: Strukturierung von Private Equity-Fonds, Hamburg: Diplomica Verlag

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