Stiftung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Systematische Darstellung und Gestaltungsmöglichkeiten
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Elena Schäfer
- Abgabedatum: Dezember 2008
- Umfang: 88 Seiten
- Dateigröße: 489,2 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Amberg-Weiden Deutschland
- Bibliografie: ca. 38
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2846-4
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schäfer, Elena Dezember 2008: Stiftung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Stiftung, Erbe, Erbfolge, Vermögensplanung, Gemeinnützigkeit
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Diplomarbeit von Elena Schäfer
Einleitung:
Für die Wahl des Themas „Stiftung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge - systematische Darstellung und Gestaltungsmöglichkeiten“ sprach sowohl der aktuell herrschende Stiftungsboom in Deutschland als auch die Bedeutung der Vermögensübertragung im unternehmerischen sowie im privaten Bereich.
Deutschland erlebt seit Jahren einen Stiftungs-Gründungsboom. Die Zahl der jährlich neugegründeten Stiftungen hat erstmals in der Stiftungsgeschichte die 1.000er Marke durchbrochen. 1.134 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts wurden im Jahr 2007 gegründet. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 26 %. Damit gibt es in Deutschland aktuell ca. 15.500 Stiftungen. Diese Steigerung lässt sich vor allem mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements erklären.
Die Bedeutung einer vorsorgenden Gestaltung der Vermögensübertragung, die das Ziel einer Optimierung der Steuerbelastung mit einschließt nimmt vor dem Hintergrund, dass rund 70.000 Unternehmen bundesweit jedes Jahr vor einem Generationswechsel stehen, immer mehr zu. Es geht dabei um ein Vermögen von rund einer Billion Euro. Der These, dass wir uns momentan in der Erbengeneration der Nachkriegszeit befinden lässt das Thema der Erbfolge die Aktualität nicht so schnell verlieren.
Die Suche nach Wegen zur steueroptimalen Vermögensübertragung muss daher immer mehr intensiviert werden. Die gesetzliche Erbfolge stellt allerdings nicht immer eine Ideallösung dar.
Das Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die Stiftung mit ihren beiden Ausprägungen der Familienstiftung und gemeinnützigen Stiftung hinsichtlich ihrer Eignung als alternative Rechtsform für die Vermögensübertragung im Rahmen der Nachfolgeplanung zu analysieren. Hierbei soll, ausgehend von der Darstellung der Besteuerung, eine Untersuchung hinsichtlich steuerlicher Vor- oder Nachteile der Familien- und gemeinnützigen Stiftungen gegenüber einer gewöhnlichen Vermögensübertragung im Rahmen der Schenkung vorgenommen werden.
Vor dem Hintergrund des neuen Steuerreformgesetzes sowie des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements und der Änderung des Spendenrechts ist es durchaus sinnvoll rechtzeitig die Steuervorteile, die ein optimales Konzept der Nachfolgeplanung mit sich bringen würde auszunutzen. Mit Hilfe der Durchführung der Beispielrechnungen für einen praxisnahen Fall wird eine Handlungsempfehlung für den „illusorischen“ Mandant erarbeitet, durch die die Gesamtsteuerbelastung der Vermögensübertragung an die Nachfolger minimiert werden soll.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in vier Teile. Der Einleitung nachfolgend werden im zweiten Teil zunächst grundlegende Betrachtungen hinsichtlich des Begriffs und des Motivs zur Errichtung einer Stiftung angestellt. Hiermit soll als Einstieg ein Verständnis für das Wesen der Stiftung erzeugt werden, das nachfolgend mit der Vorstellung verschiedener Stiftungsformen hinsichtlich der steuerlichen Gegebenheiten einzelner Stiftungsarten weiter fortgeführt wird.
Im Gliederungspunkt 2 des zweiten Teils wird die steuerliche Behandlung der Vermögensübertragung auf die Stiftung dargestellt. Dabei wird auf die für die Unternehmensnachfolge in Betracht kommende Stiftungsarten wie die Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung und Treuhandstiftung eingegangen. Die Untersuchung der Vermögensübertragung auf eine Stiftung aus steuerlicher Sicht schließt die Besteuerung bei Errichtung der Stiftung sowie die laufende Besteuerung der Stiftung und die Besteuerung bei ihrer Auflösung mit ein. Ferner wird auf die Besteuerung der Stiftung selbst wie auch auf die Besteuerung der Destinatäre eingegangen. Die Erörterung des Problems der steuerlichen Absetzbarkeit der Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer rundet den Gliederungspunkt 2 dieses Teils ab.
Da der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der optimalen Handlungsempfehlung der Nachfolgeplanung aus steuerlicher Sicht liegt, wird hier auch auf die Alternative der vorweggenommenen Erbfolgeregelung eingegangen. Die Ermittlung der hieraus resultierenden Schenkungsteuer wird im Punkt „Schenkungsteuerliche Behandlung der Vermögensübertragung“ ausführlich dargestellt.
Der (praktische) dritte Teil dieser Arbeit beginnt mit der Darstellung eines Falles anhand dessen die Steuerbelastung im Rahmen der Vermögensübertragung auf die nächste Generation ausgerechnet wird und ein optimales Konzept der Nachfolgeplanung für den „illusorischen“ Mandanten zusammengestellt wird. Hierbei soll sowohl die Besteuerung der gemeinnützigen Stiftung als auch der Familienstiftung untersucht werden. Als Alternativen dazu werden auch die schenkungsteuerlichen Folgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sowie die Auswirkungen der Einbringung des Vermögens als „Großspende“ in eine gemeinnützige Stiftung analysiert. Da eine Nachfolgeplanung in der Regel über mehrere Generationen hinweg geht, werden in diesem Punkt auch die steuerlichen Auswirkungen des Vermögensübergangs auf die dritte Generation im Rahmen der Familienstiftung der Schenkung gegenüber gestellt. Abschließend werden noch kurz die sonstigen Gestaltungsmodelle der Nachfolgeplanung wie die Doppelstiftung und die Stifterrente aufgeführt.
Der vierte und letzte Teil dieser Arbeit enthält eine Zusammenfassung, in der auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolgeplanung und daraus resultierende steuerliche Konsequenzen eingegangen wird. Den Schluss bildet dann die Darlegung des Fazits der vorliegenden Diplomarbeit.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| ERSTER TEIL: Themenwahl und Gang der Arbeit | 1 | |
| 1. | Rechtfertigung der Themenstellung | 1 |
| 2. | Ziel der Arbeit | 2 |
| 3. | Aufbau der Arbeit | 2 |
| ZWEITER TEIL: Theoretische Darstellung des Problems und der Lösungen | 4 | |
| 1. | Grundlagen der Stiftung im Zivilrecht | 4 |
| 1.1 | Definition | 4 |
| 1.2 | Motive und Bewegungsgründe der Stifter | 4 |
| 1.3 | Die Stiftungserrichtung | 6 |
| 1.3.1 | Das Stiftungsgeschäft | 6 |
| 1.3.2 | Die Stiftungssatzung | 7 |
| 1.3.3 | Die Stiftungsrechtliche Genehmigung | 11 |
| 1.4 | Arten der Stiftungszwecke | 12 |
| 1.4.1 | Allgemeines | 12 |
| 1.4.2 | Öffentliche Zwecke | 12 |
| 1.4.3 | Private Zwecke | 13 |
| 1.4.4 | Steuerbegünstigte Zwecke | 13 |
| 2. | Die steuerliche Behandlung der Vermögensübertragung auf die Stiftung | 14 |
| 2.1. | Allgemeines | 14 |
| 2.2. | Gemeinnützige Stiftung | 15 |
| 2.2.1 | Definition | 15 |
| 2.2.2 | Voraussetzungen für die Steuerbefreiung | 15 |
| 2.2.3 | Stiftungserrichtung | 17 |
| 2.2.4 | Laufende Besteuerung | 18 |
| 2.2.5 | Besteuerung der Destinatäre | 19 |
| 2.2.6 | Auflösung | 19 |
| 2.3 | Familienstiftung | 20 |
| 2.3.1 | Definition | 20 |
| 2.3.2 | Stiftungserrichtung | 21 |
| 2.3.3 | Laufende Besteuerung | 24 |
| 2.3.4 | Besteuerung der Destinatäre | 26 |
| 2.3.5 | Auflösung | 27 |
| 2.4. | Treuhandstiftung | 28 |
| 2.4.1 | Definition | 28 |
| 2.4.2 | Stiftungsentstehung | 29 |
| 2.4.3 | Errichtung der Treuhandstiftung | 29 |
| 2.4.4 | Kriterien für die Rechtsformwahl | 30 |
| 2.5. | Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen | 30 |
| 2.5.1 | Grundlagen des Spendenrechts | 30 |
| 2.5.2 | Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an die Stiftung | 31 |
| 2.5.3 | Der Spendenabzug nach Einführung der Abgeltungsteuer | 32 |
| 2.5.4 | Auswirkungen auf das Spendenrecht | 33 |
| 3. | Schenkungsteuerliche Behandlung der Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge | 33 |
| 3.1. | Einführung | 33 |
| 3.2. | Steuerpflicht und Entstehung der Steuer | 34 |
| 3.3. | Wertermittlung | 35 |
| 3.4. | Berechnung der Schenkungsteuer | 40 |
| DRITTER TEIL: Erarbeitung einer steueroptimalen Handlungsempfehlung | 42 | |
| 1. | Vorstellung des zu beratenden Mandanten | 42 |
| 2. | Zur Vorgehensweise | 44 |
| 3. | Ermittlung der Steuerbelastung bei der Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge | 45 |
| 3.1. | Ermittlung der Schenkungsteuer | 45 |
| 3.1.1 | Allgemeines | 45 |
| 3.1.2 | Ermittlung des Steuerpflichtigen Erwerbs | 45 |
| 3.1.3 | Ermittlung der Schenkungsteuer für das Jahr 2008 | 48 |
| 3.1.4 | Ermittlung der Schenkungsteuer für die nächste Generation | 48 |
| 3.2 | Ermittlung der laufenden Besteuerung des Beschenkten | 49 |
| 3.2.1 | Gewerbesteuer | 49 |
| 3.2.2 | Einkommensteuer | 50 |
| 3.2.3 | Umsatzsteuer | 52 |
| 3.3. | Gesamtsteuerbelastung | 52 |
| 4. | Ermittlung der Steuerbelastung bei der Vermögensübertragung an die Familienstiftung | 53 |
| 4.1. | Besteuerung der Stiftung | 53 |
| 4.1.1 | Besteuerung bei der Stiftungserrichtung | 53 |
| 4.1.2 | Laufende Besteuerung der Stiftung | 54 |
| 4.2 | Besteuerung der Destinatäre | 57 |
| 4.3 | Gesamtsteuerbelastung | 57 |
| 5. | Ermittlung der Steuerbelastung bei der Vermögensübertragung an die gemeinnützige Stiftung | 58 |
| 5.1. | Besteuerung der Stiftung | 58 |
| 5.1.1 | Besteuerung der Stiftungserrichtung | 58 |
| 5.1.2 | Laufende Besteuerung der Stiftung | 58 |
| 5.2 | Besteuerung der Destinatäre | 59 |
| 5.3. | Gesamtsteuerbelastung | 60 |
| 5.4. | Steuerbegünstigte Zuwendungen an die gemeinnützige Stiftung | 61 |
| 6. | Gesamtergebnis | 63 |
| 7. | Gestaltungsmöglichkeiten | 64 |
| 7.1. | Vermögensplanung | 64 |
| 7.2. | Doppelstiftung | 65 |
| 7.3. | Stifterrente | 66 |
| VIERTER TEIL: Zusammenfassung | 68 | |
| Anhang | 71 | |
| Quellenverzeichnis | 76 |
Textprobe:
Kapitel 2.5, Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen:
Grundlagen des Spendenrechts: Spenden sind nur im Rahmen gewisser Höchstgrenze steuerbegünstigt. Gesetzlich geregelt ist der Spendenabzug in § 10b EStG sowie in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG. Hierbei wird nach abzugsberechtigten Personen unterschieden.
Natürliche Personen können ihre Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke gemäß § 10b EStG steuerlich geltend machen. Danach sind Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO als Sonderausgaben abziehbar, und zwar insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Der Spendenabzug für Körperschaften ist in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG geregelt. Die Bestimmung entspricht weitgehend den Spendenabzugsregelungen im Einkommensteuerrecht mit dem entscheidenden Unterschied, dass Körperschaften im Gegensatz zu einkommensteuerpflichtigen Personen keinen Vermögenshöchstbetrag bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung in Höhe von 1.000.000 Euro geltend machen können.
Das Gewerbesteuerrecht enthält in § 9 Nr. 5 GewStG eine eigene Spendenabzugsregelung in Anlehnung an die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Bestimmungen, die aber abhängig von dem nach § 8 Nr. 9 GewStG korrigierten Gewinn des Gewerbebetriebes ist.
Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an die Stiftung:
Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro „zusätzlich zu den Höchstbeträgen nach Absatz 1 Satz 1“ je Ehegatten abgezogen werden. Dieser besondere Abzugsbetrag „Vermögenshöchstbetrag“ kann nur einmal innerhalb von 10 Jahren in Anspruch genommen werden und ist innerhalb dieses Zeitraums frei verteilbar.
Bei zusammen veranlagten Ehegatten tritt keine Verdoppelung der Abzugshöchstbeträge nach § 10 b Abs. 1 Satz 3 EStG und § 10 b Abs. 1 a EStG ein. Der Abzugsbetrag steht jedem Ehegatten einzeln zu. Die Ehegatten müssen deutlich machen, dass die Zuwendung ihnen beiden jeweils zuzurechnen ist, ggf. unter Angabe des Zurechnungsbetrages.
Der Spendenabzug nach Einführung der Abgeltungsteuer:
Mit dem neuen Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 tritt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Kraft. Nach dieser Neuregelung unterliegen die Kapitaleinkünfte ab dem Jahr 2009 dem linearen 25 %-igen Einkommensteuersatz. (§ 32d Abs. 1 EStG n. F.). Das bedeutet, dass die Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr zur Einkommensveranlagung herangezogen werden und gehören demnach auch nicht zum Gesamtbetrag der Einkünfte. Für den Spendenabzug hat dies zur Folge, dass die Zuwendungen nicht mehr von den Kapitaleinkünften abgezogen werden dürfen, da die Bemessungsgrundlage des Spendenabzugs gem. § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte gem. § 2 Abs. 3 EStG richtet.
Der Höchstbetrag für Spenden kann zwar unter Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte ermittelt werden, der Abzug der Spenden von Einkünften aus Kapitalvermögen ist jedoch nicht möglich. Die Spende kann daher nur von den übrigen Einkünften abgezogen werden, welche Gegenstand der Einkommensteuerveranlagung sind.
Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger erzielt 6 Mio. Euro Einkünfte aus Kapitalvermögen und 500.000 Euro Einkünfte aus anderen sechs Einkunftsarten, die der Veranlagung unterliegen.
Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 5b S. 2 Nr. 1 EstG: 6.500.000 Euro; davon 20 %: 1.300.000 Euro; Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 S. 1 EstG: 1.300.000 Euro.
Der Spendenabzug kann in dem vorliegenden Beispiel von den übrigen Einkünften abgezogen werden, so dass in diesem Beispielsfall ein negatives Einkommen entsteht. Dieses kann in die späteren Veranlagungszeiträumen in bestimmten Grenzen vorgetragen werden, es darf aber auch nicht von den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden.
Auswirkungen auf das Spendenrecht:
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Abgeltungsteuer dazu führt, dass insbesondere für wohlhabende Steuerpflichtige, welche nur Einkünfte aus Kapitalerträgen beziehen, ein Spendenabzug unter Ausnutzung der Höchstbeträge nicht mehr möglich ist. Insbesondere ist gemäß § 10b Abs. 1a EStG eine Ausschöpfung des Spendenabzugs von 1 Mio. Euro bei Gründung und Zustiftung in eine gemeinnützige Stiftung nicht möglich. Die so genannten „Großspenden“ werden wohl in Zukunft zumindest nicht mehr aus steuerlichen Gründen getätigt. Wird beabsichtigt, im Rahmen einer Großspende oder einer Stiftungsdotation die Vorteile des § 10b Abs. 1 S. 1 EStG und § 10b Abs. 1a EStG zu nutzen, so sollte dies noch im Jahr 2008 erfolgen, um die noch geltenden Möglichkeiten des Spendenabzugs voll auszuschöpfen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836628464
Arbeit zitieren:
Schäfer, Elena Dezember 2008: Stiftung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Stiftung, Erbe, Erbfolge, Vermögensplanung, Gemeinnützigkeit



