Steuerrechtliche Problematik von Asset-backed Securitisations unter besonderer Berücksichtigung der Gewerbesteuer
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Bernhard K. Quensel
- Abgabedatum: Juni 2003
- Umfang: 73 Seiten
- Dateigröße: 565,3 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7325-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7325-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7325-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Quensel, Bernhard K. Juni 2003: Steuerrechtliche Problematik von Asset-backed Securitisations unter besonderer Berücksichtigung der Gewerbesteuer, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Wirtschaftsrecht, Unternehmensfinanzierung, Forderungsverbriefung, Handels- und Steuerbilanz, Wirtschaftliches Eigentum
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Diplomarbeit von Bernhard K. Quensel
Problemstellung:
Häufigkeit und Ausführlichkeit der Beschäftigung des Schrifttums mit Asset-backed Securitisations (und ähnlichen Verbriefungstransaktionen) verhält sich geradezu umgekehrt proportional zur Bedeutung dieses Finanzierungsinstrumentes. Immerhin wächst die Erkenntnis der volkswirtschaftlichen Relevanz, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Änderungen des Kreditwesens, die mit Einführung der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) verbunden sind. Bei immer enger werdenden Margen für das klassische Kreditgeschäft ist es vor allem die Mittelstandsfinanzierung, die von einer Ausweitung der Möglichkeiten zur Liquiditätsaufnahme an den Geld- und Kapitalmärkten großen Nutzen ziehen könnte. In diese Richtung weisen sowohl die geplante Gründung einer entsprechenden Zweckgesellschaft durch die größten deutschen Banken zusammen mit der KfW-Bankengruppe im Rahmen einer ›True Sale‹-Initiative für den Finanzplatz Deutschland wie dazu gewissermaßen spiegelbildlich auch der regierungsseitige Vorstoß, das gewerbesteuerliche Bankenprivileg hinsichtlich der Freistellung von der hälftigen Hinzurechnung der Entgelte für Dauerschulden zum Gewerbeertrag nun ebenfalls auf entsprechende Verbriefungs-Vehikel auszudehnen.
In dieser Situation scheint es durchaus angezeigt, eine analytische Bestandsaufnahme der mit Asset-backed Securitisations verbundenen wirtschaftlichen Interessen und rechtlichen Probleme vorzunehmen. In dieser Arbeit soll dies unter steuerrechtlichem Fokus geschehen, wobei im ersten Kapitel die zu dieser Betrachtung wesentlichen Strukturargumente überhaupt erst zu entwickeln sind. Daran anschließend werden zunächst die steuerlichen Auswirkungen von Asset-backed Securitisations beim Originator behandelt, welcher Finanzaktiva aus seinem Vermögen auf eine eigens hierfür gegründete Zweckgesellschaft verkauft und überträgt. Hier sind es vor allem Probleme der Zuordnung des ›wirtschaftlichen Eigentums‹, die der Erörterung bedürfen. In einem weiteren Kapitel geht es dann um die steuerliche Behandlung des Transaktionsvehikels selbst, also vor allem um Fragen der persönlichen Steuerpflicht, des steuerlich relevanten Verhältnisses zum Originator und um etwaige steuertatbestandliche Sondervorschriften der Gewinnzuweisung. Da bei der Durchführung von Asset-backed Securitisations in Deutschland vor allem auch die Realbesteuerung des Gewerbeertrags – besonders im Zusammenhang der Refinanzierung des Transaktionsvehikels durch Begebung von Schuldtiteln am Kapitalmarkt – erhebliche Probleme bereitet, ist diesem Themenkomplex gerade vor dem Hintergrund neuerer gesetzgeberischer Entwicklungen das Schlußkapitel dieser Arbeit gewidmet.
Inhaltsverzeichnis:
| Vorwort | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Einleitung | 1 | |
| I | Asset-backed Securitisation | 3 |
| 1 | Rechtliche Konstruktion | 3 |
| 2 | Wirtschaftliche Betrachtung | 10 |
| 3 | Steuerrechtliche Problematik | 14 |
| II | Steuerliche Auswirkungen beim Originator | 16 |
| 1 | Die Übertragung der Assets: Handelsbilanzielle Betrachtung | 17 |
| 2 | Ertragsteuerliche Auswirkungen | 28 |
| a) | Erfolgswirksame Effekte der Asset-Übertragung | 28 |
| b) | Weitere transaktionsbedingte Wirkungen auf den Unternehmensgewinn | 29 |
| c) | Bedeutung für die gewerbesteuerliche Besteuerungsgrundlage | 30 |
| 3 | Steuerbare Umsätze des Originators | 32 |
| III | Steuerliche Behandlung des SPV | 35 |
| 1 | Persönliche Steuerpflicht | 35 |
| a) | Unbeschränkte Steuerpflicht | 36 |
| b) | Beschränkte Steuerpflicht | 39 |
| 2 | Ertrag- und umsatzsteuerliche Folgebetrachtung | 44 |
| 3 | Das steuerrechtliche Verhältnis zum Originator | 48 |
| a) | Körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft | 48 |
| b) | Besondere Steuertatbestände | 49 |
| IV | Gewerbesteuerliche Problematik zur Refinanzierung des SPV | 51 |
| 1 | Realbesteuerung des Gewerbeertrags | 51 |
| 2 | Hinzurechnung sog Dauerschuldzinsen nach § 8 Nr.1 GewStG | 53 |
| 3 | Neuere Entwicklung | 55 |
| Ausblick: Volkswirtschaftliche Bedeutung | 58 | |
| Literaturverzeichnis | 60 |
Bei wirtschaftlicher Beurteilung dieser Wirkung ist allerdings zu berücksichtigen, daß die auf die Betriebsschulden anfallenden Entgelte nach Tilgung selbstverständlich auch nicht bei der – auch für den Gewerbeertrag maßgeblichen – Ermittlung des betrieblichen Gewinns aufwandswirksam einbeziehbar sind. Im Ergebnis erhöht sich also der Gewerbeertrag ceteris paribus gegenüber einer Berechnung unter Einbezug von Dauerschuldzinsen um die Hälfte der eingesparten Entgelte; ob durch die dadurch bedingt höhere Gewerbesteuerschuld, welche im Rahmen der Einkommensermittlung selbst wiederum abzugsfähig ist (§ 4 Abs.4 EStG, ggf. i.V.m. § 8 Abs.1 S.1 KStG),66 der Effekt kompensiert wird, ist von den Parametern des Einzelfalls abhängig. 67 Der Originator ist daher angehalten, solches im Hinblick auf die Verwendung der Liquidität aus dem Asset-Verkauf zu bedenken. [...]
der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG). Die Durchführung von ABSs kann sich beim Originator in zweierlei Weise auf den Gewerbeertrag auswirken: Indem sie zunächst unmittelbar Anlaß für Veränderungen des gem. § 7 S.1 1.Hälfte GewStG nach den Vorschriften des EStG/KStG zu ermittelnden Gewinns aus dem Gewerbebetrieb des Originators gibt; indem sie des weiteren Anlaß geben kann für die Anwendung von Korrekturvorschriften gem. § 7 S.1 2.Hälfte GewStG, konkret hier: hinsichtlich der hälftigen Hinzurechnung sog. Dauerschuldzinsen (§ 8 Nr.1 GewStG). Denn nicht nur kann die aus einer Verbriefungstransaktion bezogene Liquidität helfen, weitere langfristige Betriebsschulden65 zu vermeiden, sondern natürlich kann sie ebenso genutzt werden, mit bilanzverkürzendem Effekt bestehende Dauerschulden zu tilgen. [...]
Hier sind nur die für ABSs typischen Vorgänge zu betrachten: Soweit das Servicing durch den Originator (kommissionsweise) als entgeltliche Geschäftsbesorgung erfolgt,58 sind die Entgelte, sofern sie (teilweise) im voraus erbracht werden, erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgswirksam zu vereinnahmen. 59 Rückzahlungsansprüche bezüglich eines etwaigen positiven Saldos, der je nach Ausgestaltung zu vertraglich bestimmten Zeiten während der Transaktion oder erst nach deren Beendigung auf Reserve- oder Garantiekonten zu Buche steht, sind aufgrund ihrer nicht konkretisierbaren Bewertung nicht aktivierungsfähig und führen nach dem Realisationsprinzip erst im Moment der tatsächlichen Auskehrung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu außerordentlichen Erträgen.60 Darin liegt immerhin ein gewisser Steuerstundungseffekt. Auf der anderen Seite sind wegen der Übernahme von Bonitätsrisiken unter der Bilanz sog. Eventualverbindlichkeiten zu vermerken (§ 251 HGB),61 die indes erst zu passivieren sind, wenn die Bedingung, die eine Einstandsverpflichtung des Originators auslöst, eingetreten ist oder ihr Eintritt überwiegend wahrscheinlich ist.62 Die Transaktions- und Programmkosten63 sind entweder sofort als Aufwendungen erfolgswirksam oder mit Bezug auf spätere Perioden in die transitorischen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen (§ 250 Abs.1 S.1 HGB, § 5 Abs.5 S.1 Nr.1 EStG, R 31b Abs.1 S.2 EStR). – Zur Bedeutung des sog. tax shield: siehe oben Kap. I.2 (Steuerliche Erwägungen). c) Bedeutung für die gewerbesteuerliche Besteuerungsgrundlage Der Originator unterliegt mit dem Betrieb seines gewerblichen Unternehmens der Gewerbesteuer (§ 2 Abs.1 GewStG), sofern er nicht nach der Begünstigungsvorschrift § 3 (z.B. Nr.2) GewStG64 davon befreit ist. Besteuerungsgrundlage ist [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832473259
Arbeit zitieren:
Quensel, Bernhard K. Juni 2003: Steuerrechtliche Problematik von Asset-backed Securitisations unter besonderer Berücksichtigung der Gewerbesteuer, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Wirtschaftsrecht, Unternehmensfinanzierung, Forderungsverbriefung, Handels- und Steuerbilanz, Wirtschaftliches Eigentum



