Steueroptimale Finanzierung einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft unter Ausnutzung ausländischer Finanzierungsgesellschaften in einem EU-Konzern
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Lukas Zanoza
- Abgabedatum: Oktober 2009
- Umfang: 97 Seiten
- Dateigröße: 836,3 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität Osnabrück Deutschland
- Bibliografie: ca. 81
- ISBN (eBook): 978-3-8366-3915-6
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Zanoza, Lukas Oktober 2009: Steueroptimale Finanzierung einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft unter Ausnutzung ausländischer Finanzierungsgesellschaften in einem EU-Konzern, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Unternehmensbesteuerung, steueroptimale Finanzierung, Finanzierungsgesellschaften, ausländische Tochtergesellschaften, Konzern
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Diplomarbeit von Lukas Zanoza
Einleitung:
Der Trend zur Globalisierung und die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes verleiten deutsche Unternehmen immer mehr ihre Direktinvestitionen grenzüberschreitend zu tätigen. Dabei zählt die Errichtung einer Tochterkapitalgesellschaft im Ausland zu der gängigsten Investitionsvariante. Bei dem sich daraus ergebenden internationalen Konzern stellt sich die Entscheidung über die Finanzierung der ausländischen Konzerneinheiten als besonders relevant dar. Das erforderliche Kapital kann entweder direkt von der Muttergesellschaft oder indirekt über eine zwischengeschaltete konzerneigene Finanzierungsgesellschaft in Form von Eigen- oder Fremdkapital zugeführt werden. Damit die Finanzierungsgesellschaft ihre Funktion ausüben kann, muss diese mit Finanzmitteln ausgestattet werden, die entweder konzernintern von der Muttergesellschaft oder unmittelbar über den Kapitalmarkt bereitgestellt werden. Daraus ergibt sich eine Vielfalt an Finanzierungsalternativen, die grundsätzlich zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führen. Aus diesem Grund besteht ein Anreiz für Unternehmen die steueroptimale Finanzierungsalternative zu ermitteln, so dass die Steuerbelastung als ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl einer Finanzierungsalternative darstellt.
Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit liegt darin, aus einem vorgegebenen Entscheidungsfeld die steueroptimale Finanzierungsalternative zu eruieren. Dabei soll untersucht werden, inwieweit der Einsatz einer ausländischen Konzernfinanzierungsgesellschaft zu einer Minderung der Konzernsteuerbelastung führt. Weiterhin gilt es zu analysieren, wie sich die Veränderung relevanter Einflussgrößen auf die steuerliche Vorteilhaftigkeit der Finanzierungsalternativen auswirkt. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen sollen situationsbezogene Handlungsempfehlungen für eine steueroptimale Finanzierung abgeleitet werden.
In dem zweiten Kapitel wird auf die Finanzierung in einem internationalen Konzern eingegangen. Nach der Darstellung der Erscheinungsformen und Funktionen von Finanzierungsgesellschaften folgen finanzwirtschaftliche und steuerliche Gründe für die Einschaltung einer ausländischen Finanzierungsgesellschaft. Darauf folgend werden, ausgehend von dem Erfordernis der Deckung des Kapitalbedarfs der Tochtergesellschaft, Finanzierungsmöglichkeiten nach dem in Frage kommenden Träger der Finanzierung systematisiert.
In dem dritten Kapitel werden nach der Festlegung der in der Untersuchung geltenden Annahmen die Besteuerung der Finanzierungsalternativen ausführlich erläutert und die zugehörenden Konzernsteuerbelastungsgleichungen aufgestellt. Dabei wird eine Unterteilung in direkte und indirekte Finanzierungsalternativen vorgenommen.
Nach der Aufstellung der Belastungsgleichungen erfolgen in dem vierten Kapitel die Analyse und die Bewertung der Finanzierungsalternativen. Dazu wird zunächst eine Vorteilhaftigkeitsrangfolge für eine fest vorgegebene Datenkonstellation ermittelt. Darauf aufbauend wird die Standhaftigkeit der Rangfolge der Finanzierungsalternativen auf äußere Änderungen bestimmter Einflussgrößen geprüft. Das Ziel ist dabei kritische Werte zu ermitteln, bei derer Über- bzw. Unterschreitung an der Spitze der Rangfolge Vorteilhaftigkeitswechsel ausgelöst werden. Die aus der Einflussanalyse gewonnenen Erkenntnisse dienen schließlich dazu, Handlungsempfehlungen für die steueroptimale Finanzierung einer Tochtergesellschaft abzuleiten. Im weiteren Verlauf des Kapitels erfolgt eine kritische Würdigung der während der Analyse zum Vorschein gekommenen Problemschwerpunkte. Dabei werden das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Finanzierungsneutralität als Beurteilungskriterien herangezogen.
Das Kapitel fünf gibt abschließend in einer Schlussbetrachtung die wesentlichen Ergebnisse dieser Arbeit wieder.
Inhaltsverzeichnis:
| INHALTSVERZEICHNIS | II | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | VI | |
| SYMBOLVERZEICHNIS | VIII | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | X | |
| TABELLENVERZEICHNIS | XI | |
| 1. | EINLEITUNG | 1 |
| 1.1 | Zielsetzungen der Arbeit | 1 |
| 1.2 | Vorgehensweise der Arbeit | 2 |
| 2. | FINANZIERUNG IM KONZERN | 3 |
| 2.1 | Begriffliche Grundlagen | 3 |
| 2.1.1 | Zum Begriff ‘Konzern’ | 3 |
| 2.1.2 | Zum Begriff ‘Finanzierungsgesellschaft’ | 3 |
| 2.1.3 | Arten von Finanzierungsgesellschaften und ihre Funktionen | 4 |
| 2.1.3.1 | Reine Finanzierungsgesellschaft | 4 |
| 2.1.3.2 | Finanzierungsholding | 5 |
| 2.2 | Gründe für die Einschaltung von ausländischen Finanzierungsgesellschaften | 5 |
| 2.2.1 | Finanzwirtschaftliche Gründe | 5 |
| 2.2.2 | Steuerliche Gründe | 6 |
| 2.2.2.1 | Steuerliche Abschirmwirkung | 6 |
| 2.2.2.2 | Vermeidung der Gewerbesteuer | 8 |
| 2.2.2.3 | Vermeidung der Quellensteuerbelastung | 9 |
| 2.2.2.4 | Vermeidung der Zinsschrankenregelung | 10 |
| 2.2.2.4.1 | Das Grundkonzept der Zinsschranke | 10 |
| 2.2.2.4.2 | Möglichkeit zur Umgehung der Zinsschranke | 12 |
| 2.3 | Möglichkeiten zur Finanzierung einer Tochtergesellschaft | 13 |
| 2.3.1 | Externe und Interne Finanzierung | 13 |
| 2.3.2 | Die Tochtergesellschaft als Träger der Finanzierung | 14 |
| 2.3.3 | Die Mutter- oder Finanzierungsgesellschaft als Träger der Finanzierung | 15 |
| 2.3.3.1 | Finanzmittelbeschaffung und -weiterleitung durch die Muttergesellschaft | 15 |
| 2.3.3.2 | Finanzmittelbeschaffung und -weiterleitung durch die Finanzierungsgesellschaft | 16 |
| 3. | BESTEUERUNG DER FINANZIERUNGSALTERNATIVEN | 18 |
| 3.1 | Annahmen zu der Aufstellung der Konzernsteuerbelastungsgleichungen | 18 |
| 3.1.1 | Annahmen zu dem steuerlichen Geltungsbereich | 18 |
| 3.1.2 | Annahmen zu den Finanzierungs- und Beteiligungsverhältnissen | 18 |
| 3.1.3 | Annahmen zu der Ermittlung der Konzernsteuerbelastung | 19 |
| 3.2 | Direkte Finanzierung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft | 20 |
| 3.2.1 | Eigenkapitalfinanzierung | 20 |
| 3.2.1.1 | Bereitstellung aus eigenen Mitteln der Muttergesellschaft | 20 |
| 3.2.1.2 | Bereitstellung aus fremden Mitteln der Muttergesellschaft | 21 |
| 3.2.2 | Fremdkapitalfinanzierung | 22 |
| 3.2.2.1 | Bereitstellung aus eigenen Mitteln der Muttergesellschaft | 22 |
| 3.2.2.2 | Bereitstellung aus fremden Mitteln der Muttergesellschaft | 23 |
| 3.3 | Indirekte Finanzierung der Tochtergesellschaft durch die Finanzierungsgesellschaft | 24 |
| 3.3.1 | Finanzierung durch eine Finanzierungsholding | 24 |
| 3.3.1.1 | Eigenkapitalfinanzierung der Finanzierungsgesellschaft | 24 |
| 3.3.1.1.1 | Bereitstellung aus eigenen Mitteln der Muttergesellschaft | 24 |
| 3.3.1.1.2 | Bereitstellung aus fremden Mitteln der Muttergesellschaft | 25 |
| 3.3.1.1.3 | Finanzierung aus fremden Mitteln der Finanzierungsgesellschaft | 26 |
| 3.3.1.2 | Fremdkapitalfinanzierung der Finanzierungsgesellschaft | 27 |
| 3.3.1.2.1 | Bereitstellung aus eigenen Mitteln der Muttergesellschaft | 27 |
| 3.3.1.2.2 | Bereitstellung aus fremden Mitteln der Muttergesellschaft | 28 |
| 3.3.2 | Finanzierung durch eine reine Finanzierungsgesellschaft | 29 |
| 3.3.2.1 | Eigenkapitalfinanzierung der Finanzierungsgesellschaft | 29 |
| 3.3.2.1.1 | Bereitstellung aus eigenen Mitteln der Muttergesellschaft | 29 |
| 3.3.2.1.2 | Bereitstellung aus fremden Mitteln der Muttergesellschaft | 30 |
| 3.3.2.1.3 | Finanzierung aus fremden Mitteln der Finanzierungsgesellschaft | 30 |
| 3.3.2.2 | Fremdkapitalfinanzierung der Finanzierungsgesellschaft | 31 |
| 3.3.2.2.1 | Bereitstellung aus eigenen Mitteln der Muttergesellschaft | 31 |
| 3.3.2.2.2 | Bereitstellung aus fremden Mitteln der Muttergesellschaft | 32 |
| 4. | ANALYSE UND BEWERTUNG DER FINANZIERUNGSALTERNATIVEN | 34 |
| 4.1 | Ermittlung konkreter Konzernsteuerbelastungen der Finanzierungsalternativen | 34 |
| 4.1.1 | Grundlegende Annahmen | 34 |
| 4.1.2 | Aufstellung der Vorteilhaftigkeitsrangfolge und Ergebnisanalyse | 34 |
| 4.2 | Analyse der Änderung einzelner Einflussgrößen auf die Konzernsteuerbelastung | 39 |
| 4.2.1 | Einfluss der Gewinnhöhe der Tochtergesellschaft | 39 |
| 4.2.2 | Einfluss der Höhe der Refinanzierungsaufwendungen | 39 |
| 4.2.3 | Einfluss der Steuersätze | 42 |
| 4.2.3.1 | Körperschaftsteuersatz der Tochtergesellschaft | 42 |
| 4.2.3.2 | Körperschaftsteuersatz der Finanzierungsgesellschaft | 44 |
| 4.2.3.3 | Steuersatz der Muttergesellschaft | 46 |
| 4.2.3.3.1 | Gewerbesteuerhebesatz | 46 |
| 4.2.3.3.2 | Körperschaftsteuersatz | 48 |
| 4.2.4 | Einfluss der Gewinnverwendungsentscheidung | 50 |
| 4.2.4.1 | Gewinnverwendungsentscheidung der Tochtergesellschaft | 50 |
| 4.2.4.2 | Gewinnverwendungsentscheidung der Muttergesellschaft | 51 |
| 4.2.5 | Einfluss des Einbezugs von Quellensteuern | 52 |
| 4.2.6 | Einfluss des Einbezugs der Zinsschrankenregelung | 55 |
| 4.3 | Darstellung der Ergebnisse und Ableitung von Handlungsempfehlungen | 57 |
| 4.4 | Kritische Würdigung ausgewählter Problemschwerpunkte | 63 |
| 4.4.1 | Notwendige Anforderungen an ein Steuersystem | 63 |
| 4.4.1.1 | Leistungsfähigkeitsprinzip | 63 |
| 4.4.1.2 | Finanzierungsneutralität | 64 |
| 4.4.2 | Finanzierungsfreiheit ohne Finanzierungsneutralität | 64 |
| 4.4.3 | Kritik an der Fremdkapitalfinanzierung | 66 |
| 4.4.3.1 | Gewerbesteuerliche Hinzurechnungsvorschrift | 66 |
| 4.4.3.2 | Zinsschrankenregelung | 67 |
| 4.4.3.2.1 | Steuersystematische und verfassungsrechtliche Kritik | 67 |
| 4.4.3.2.2 | Europarechtliche Kritik | 69 |
| 4.4.4 | Kritik an der Eigenkapitalfinanzierung | 70 |
| 5. | SCHLUSSBETRACHTUNG | 72 |
| Anhang 1: Finanzierungsalternativen | 75 | |
| Anhang 2: Berechnung der Konzernsteuerbelastung der Finanzierungsalternativen | 76 | |
| Anhang 3: Berechnung der Konzernsteuerbelastung der Finanzierungsalternativen mit Berücksichtigung der Quellensteuer: | 78 | |
| Anhang 4: Beispiel zur Substanzbesteuerung | 80 | |
| LITERATURVERZEICHNIS | XII | |
| RECHTSQUELLENVERZEICHNIS | XVIII |
Textprobe:
Kapitel 1.2.1.1, Vermeidung der Gewerbesteuer:
Einer der wichtigsten steuerlichen Gründe für das Einschalten ausländischer Finanzierungsgesellschaften ist auf die in der deutschen Besteuerungspraxis anzutreffende Gewerbesteuer zurückzuführen. Besonders im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung ergeben sich nicht unbedeutende steuerliche Benachteiligungen. Während Zinseinnahmen in vollen Umfang mit der Gewerbesteuer zu belasten sind, dürfen korrespondierende Zinsaufwendungen nur zu drei viertel wieder gewerbesteuerlich geltend gemacht werden.
Das Ungleichgewicht folgt aus der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Entgelten für Schulden nach §8 Nr. 1 Buchst. a GewStG, wonach alle Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einer kurz- oder langfristigen Fremdfinanzierung, die bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder zu 25% hinzuzurechnen sind. Demzufolge erhöht sich der Gewerbeertrag, wodurch eine höhere Gewerbesteuerbelastung ausgelöst wird. Im Ergebnis führt die Refinanzierung mit Fremdkapital beim deutschen Kapitalbeschaffungsträger zu einer Verteuerung, da neben den Fremdkapitalzinsen eine Gewerbesteuerzusatzbelastung aufgrund der Hinzurechnung entsteht.
Aufgrund dieser Benachteiligung ist es sinnvoll eine ausländische Finanzierungsgesellschaft einzuschalten, durch die die Gewerbesteuer vermieden werden kann, da anderen Staaten nur selten eine Steuer erheben, die mit der deutschen Gewerbesteuer identisch ist. Durch die Auslagerung der Finanzierungstätigkeit auf eine ausländische Finanzierungsgesellschaft kann demnach die Gewerbesteuerbelastung vermieden werden, solange die zu finanzierende Gesellschaft im Ausland ansässig ist.
Liegt jedoch die zu finanzierende Gesellschaft in Deutschland, resultiert wiederum eine Gewerbesteuerzahlung aufgrund der Hinzurechnung nach §8 Nr. 1 Buchst. a GewStG. In diesem Fall kann die Gewerbesteuer nur umgangen werden, indem die zu finanzierende Gesellschaft durch Eigenkapital von der Finanzierungsgesellschaft ausgestattet wird.
Vermeidung der Zinsschrankenregelung:
Einen ebenfalls wichtigen steuerlichen Grund für die Errichtung einer ausländischen Finanzierungsgesellschaft stellt die unvorteilhafte Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen dar, die in Deutschland durch die Zinsschrankenregelung (§4h EStG, 8a KStG) gegeben ist. Nach §4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Unternehmens stets in Höhe des Zinsertrages abziehbar. Die Abzugsfähigkeit des übersteigenden Zinsaufwands ist auf 30 % des steuerpflichtigen Gewinns vor Zinsen und Abschreibungen, demnach auf das steuerliche EBITDA, beschränkt.
Gemäß §4h Abs. 3 S. 2 EStG stellen Zinsaufwendungen Vergütungen für Fremdkapital dar, die den maßgeblichen steuerlichen Gewinn gemindert haben. Zinserträge sind dagegen nach §4h Abs. 3 S. 3 EStG Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. Für die Zinsschrankenregelung gilt ein enger Zinsbegriff, da grundsätzlich nur Zinserträge und Zinsaufwendungen aus der vorübergehenden Überlassung von Geldkapital erfasst werden, wobei nicht zwischen Bank- oder Gesellschafterdarlehen unterschieden wird. Zinsen, die aus der Überlassung von Sachkapital resultieren, werden bei der Zinsschrankenregelung nicht berücksichtigt.
Die in einem Veranlagungszeitraum nicht abziehbaren Zinsaufwendungen sind gemäß §4h Abs. 1 S. 2 EStG zeitlich unbegrenzt in die Folgejahre vorzutragen (Zinsvortrag). Sie erhöhen zwar die Zinsaufwendungen dieser Wirtschaftsjahre, jedoch nicht den maßgeblichen Gewinn. Der maßgebliche Gewinn ist gemäß §4h Abs. 3 S. 1 EStG der mit Ausnahme des §4h Abs. 1 EStG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetztes ermittelte steuerpflichtige Gewinn.
Da grundsätzlich jedes Unternehmen unter die Zinsschranke fallen kann, gilt die Regelung rechtsformunabhängig und kommt demnach bei Einzelunternehmungen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften zur Anwendung. Ausnahmen sind in §4h Abs. 2 EStG geregelt:
Gemäß §4h Abs. 2 Buchst. a EStG findet die Zinsschrankenregelung keine Anwendung, wenn der die Zinserträge übersteigende Teil der Zinsaufwendungen weniger als eine Million Euro beträgt. Mit der Kodifizierung der Freigrenze sollten nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen von der Zinsschrankenregelung ausgenommen werden. Kritisch ist zu betrachten, dass bereits bei einer marginalen Überschreitung dieser Freigrenze die Zinsschranke vollumfänglich zur Anwendung kommt.
Aus dem Wortlaut des §4h Abs. 2 Buchst. b EStG ist zu entnehmen, dass die Zinsschranke keine Anwendung findet, wenn das Unternehmen nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört. Das ist typischerweise bei Einzelunternehmungen, die keine Beteiligungen halten oder bei im Streubesitz befindlichen Kapitalgesellschaften ohne weiteren Beteiligungen, der Fall. Hieraus wird das Ziel der Zinsschrankenregelung als Maßnahme gegen Finanzierungsmissbrauch ersichtlich. Gehört ein Unternehmen nicht zum Konzern, kann auch laut Gesetzgeber keine missbräuchliche Kreditvergabe erfolgen.
Die dritte Ausnahme zur Nichtanwendung der Zinsschrankenregelung beinhaltet der §4h Abs. 2 Buchst c EStG. Diesem Paragraphen nach gilt die Zinsschanke nicht, wenn das inländische Unternehmen zwar zu einem Konzern gehört, aber die Eigenkapitalquote am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtages die Eigenkapitalquote des Konzerns um mehr als einen Prozentpunkt unterschreitet. Bei der Überschreitung dieser Toleranzgrenze greift die Zinsschranke und führt zu einem eingeschränkten Betriebsausgabenabzug. Die Eigenkapitalquote wird gemäß §4h Abs. 2 Buchst c S. 3 EStG als das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme definiert. Während die Eigenkapitalquote des Konzerns nach dem konsolidierten Konzernabschluss ermittelt wird, bemisst sich die Eigenkapitalquote für das Unternehmen auf der Grundlage des Einzelabschlusses.
Auf Kapitalgesellschaften ist die Zinsschrankenregelung gemäß §8a Abs. 1 S. 4 KStG i.V.m. §4h Abs. 1 EStG anzuwenden. Allerdings schränkt §8a Abs. 2, 3 KStG die Ausnahmentatbestände der § 4h Abs. 2 Buchst. b, c EStG ein. Danach dürfen die Ausnahmeregelungen nicht in Anspruch genommen werden, sofern es sich um eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung handelt. Diese liegt nach §8a Abs. 2 KStG im Wesentlichen dann vor, wenn Vergütungen für Fremdkapital:
an einem zu mehr als 25% beteiligten Anteilseigner, eine diesem nahe stehende Person i.S. des §1 Abs. 2 AstG, einem Dritten, der auf den wesentlich beteiligten Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person zurückgreifen kann, gezahlt werden und mehr als 10% des negativen Zinssaldos betragen. Der Unterschied von §8a Abs. 3 KStG gegenüber der Regelung §8a Abs. 2 KStG besteht darin, dass bei der Überprüfung der Gesellschafterfremdfinanzierung nicht nur die Kapitalgesellschaft, sondern alle weltweit konzernzugehörige Rechtsträger als Zinsschuldner berücksichtigt werden. Folglich würde eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung bei irgendeinem konzernzugehörigen Rechtsträger genügen, um sich nicht für den Eigenkapitalvergleich des §4h Abs. 2 Buchst. c EStG zu qualifizieren.
Möglichkeit zur Umgehung der Zinsschranke:
Refinanziert sich eine deutsche Konzerneinheit durch eine Fremdkapitalaufnahme am Kapitalmarkt, fallen die für das Fremdkapital zu entrichtenden Zinszahlungen unter die Zinsabzugsbeschränkung, wenn die Ausnahmentatbestände der Zinsschrankenregelung nicht greifen. Im Falle der Überschreitung der Grenzen ist es daher nicht gleichgültig, ob die Darlehensaufnahme von einer deutschen oder einer ausländischen Konzerneinheit erfolgt. Aus diesem Grund kann die durch die Zinsschranke resultierende Steuermehrbelastung durch die Einschaltung einer ausländischen Finanzierungsgesellschaft vermieden werden, welche Fremdkapital auf internationalen Kapitalmärkten aufnimmt und an ausländische Konzerngesellschaften weitergibt.
Ferner kann die Einschaltung einer ausländischen Finanzierungsgesellschaft dazu führen, dass bei einer Fremdkapitalfinanzierung einer deutschen Konzerneinheit der Ausnahmetatbestand nach §4h Abs. 2 Buchst. c EStG eintritt. Dies ist dann der Fall, wenn die ausländische Finanzierungsgesellschaft Fremdkapital zur Finanzierung der ausländischen Konzerneinheiten auf dem Kapitalmarkt aufnimmt. Während die Eigenkaitalquote der inländischen Konzerngesellschaft dadurch unberührt bleibt, verringert sich die Konzerneigenkapitalquote. Ist diese Verringerung so groß, dass die Eigenkapitalquote des Konzerns die Eigenkaitalquote der inländischen Konzerngesellschaft unterschreitet, tritt der Ausnahmetatbestand ein.
Es kann jedoch vorkommen, dass das Ausland die Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten an ein bestimmtes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital oder Eigenkapital und Aktiva koppelt (sog. ‘Unterkapitalisierungsregeln’), die die steuerliche Vorteilhaftigkeit der Finanzierungsgesellschaft tendenziell einschränkt. Solche Beschränkungen greifen allerdings nur bei Gesellschafter-Fremdfinanzierungen und nicht bei der Refinanzierung über den Kapitalmarkt.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836639156
Arbeit zitieren:
Zanoza, Lukas Oktober 2009: Steueroptimale Finanzierung einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft unter Ausnutzung ausländischer Finanzierungsgesellschaften in einem EU-Konzern, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Unternehmensbesteuerung, steueroptimale Finanzierung, Finanzierungsgesellschaften, ausländische Tochtergesellschaften, Konzern




