Steuern in der Unternehmensbewertung
Auswirkungen der Steuerreform 2008/2009 auf die Unternehmensbewertung nach IDW S 1
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Ralf Schütte
- Abgabedatum: Juni 2008
- Umfang: 101 Seiten
- Dateigröße: 1,2 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg Deutschland
- Bibliografie: ca. 80
- ISBN (eBook): 978-3-8366-1983-7
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schütte, Ralf Juni 2008: Steuern in der Unternehmensbewertung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Unternehmensbewertung, Steuerreform, IDW S 1, Ertragswertmethode, Unternehmenssteuerreform
38,00 €
PDF-eBook Download: 38,00 €
Diplomarbeit von Ralf Schütte
Problemstellung:
Nach ausgiebiger Diskussion in Theorie und Praxis, inwiefern neben Steuern auf Unternehmensebene auch persönliche Ertragssteuern bei der Unternehmensbewertung einzubeziehen sind, stellte das IDW 1997 die Relevanz persönlicher Steuern bei der Unternehmensbewertung heraus. Am 28. Juni 2000 erließ das IDW den IDW S 1 als ersten Standard, der verbindliche Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen für alle Wirtschaftsprüfer umfasste. Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) vom 6. Juli 2001 und der damit verbundenen Einführung des HEV wurden seine Schwächen offenkundig, sodass eine erneute Überarbeitung notwendig war. Der daraus resultierende IDW S 1 i.d.F. 2005 enthielt wesentliche Neuerungen, die auch gegenwärtig für die Unternehmensbewertung von entscheidender Bedeutung sind. Diese Ausführungen verdeutlichen, dass der IDW S 1 an veränderte steuerliche Rahmenbedingungen in regelmäßigen Abständen anzupassen ist.
An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an. Sie untersucht, inwiefern das am 6. Juni 2008 durch den Bundesrat gebilligte Unternehmenssteuerreformgesetz Auswirkungen auf die Ermittlung und die Höhe objektivierter Unternehmenswerte hat. Dabei liegt dieser Arbeit der am 5. September vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB), verabschiedete Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: ‚Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen’ zugrunde. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge nahm das IDW bis zum 31. März 2008 entgegen. Im Juni hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA), den vom FAUB neu verabschiedeten IDW S 1 i.d.F. 2008 billigend zur Kenntnis genommen. Eine Veröffentlichung erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung dieser Arbeit. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen jedoch, dass der Entwurf diesem neuen Standard im Wesentlichen entspricht. Ziel dieser Arbeit ist es, auf der Grundlage der mit der Unternehmenssteuerreform einhergehenden Änderungen, die Konsequenzen für die Unternehmensbewertung aufzuzeigen und die Anpassungen im neuen IDW S 1 herauszustellen.
Gang der Untersuchung:
Im zweiten Kapitel werden zunächst wesentliche Elemente des IDW S 1 aufgezeigt. Dabei erfolgt insbesondere eine Darstellung der Funktionenlehre des IDW, nach der der Wirtschaftsprüfer bei einer Unternehmensbewertung drei unterschiedliche Funktionen einnehmen kann. Im Mittelpunkt dieses Kapitels steht jedoch die sich daran anschließende skizzierte Entwicklung des IDW S 1. Sie soll aufzeigen, inwiefern Anpassungen des IDW S 1 in der Vergangenheit notwendig waren.
Das dritte Kapitel dient zur Einführung in den Hauptteil und setzt sich mit der Unternehmenssteuerreform auseinander. Dabei konzentrieren sich die Ausführungen auf die Kernpunkte bewertungsrelevanter Parameter. Eine detaillierte Beschreibung aller mit der Reform einhergehenden Veränderungen ist unter Rücksichtnahme auf den Umfang dieser Arbeit nicht möglich. Die steuerlichen Veränderungen werden sowohl auf Unternehmens- als auch auf Gesellschafterebene getrennt voneinander beleuchtet. Ziel dieses Kapitels ist es, ein Grundverständnis wesentlicher steuerrechtlicher Veränderungen zu schaffen.
Ausgehend von diesen Erläuterungen erfolgt im vierten Kapitel die Darstellung der mit der Steuerreform verbundenen Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung nach IDW S 1. Es bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Dabei werden in einem ersten Schritt grundlegende Anpassungen des Standards zur Unternehmenswertung aufgezeigt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die neu eingeführte Trennung von unmittelbarer und mittelbarer Typisierung zu nennen, die sich an den Informationsbedürfnissen der Adressaten einer Unternehmensbewertung orientiert.
Im Anschluss daran werden sowohl die Auswirkungen der steuerlichen Änderungen auf die Ertragsüberschüsse als auch auf den Kapitalisierungszinssatz erläutert. Insbesondere die Konsequenzen auf den Diskontierungsfaktor werden ausführlich behandelt, da mit der Abgeltungsteuer auf bislang steuerfreie Kursgewinne weitreichende Auswirkungen verbunden sind. Dem schließt sich die Darstellung zum Werteinfluss der Ausschüttungspolitik an. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang insbesondere, inwiefern sich die Bedingungen in der ewigen Rente für die Irrelevanz persönlicher Steuern verändern. Abschließend werden anhand von Rechenbeispielen Tendenzen aufgezeigt, welche Konsequenzen die Steuerreform für die Höhe objektivierter Unter-nehmenswerte hat und ein Ausblick gegeben, welche Veränderungen bei IDW RS HFA 10 zu erwarten sind.
Die Arbeit schließt mit dem fünften Kapitel, das wesentliche Ergebnisse zusammenfasst und die Auswirkungen der Steuerreform kritisch beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Tabellenverzeichnis | V | |
| Abkürzungs- und Symbolverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 2 |
| 2. | Begriffliche Grundlagen | 3 |
| 2.1 | IDW S 1 | 3 |
| 2.1.1 | Der Inhalt des Unternehmenswerts | 3 |
| 2.1.2 | Bewertungsanlässe | 3 |
| 2.1.3 | Funktionenlehre des IDW | 4 |
| 2.1.4 | Entwicklung des IDW S 1 | 7 |
| 2.1.5 | Äquivalenzprinzipien | 10 |
| 2.1.5.1 | Risikoäquivalenz | 10 |
| 2.1.5.2 | Steueräquivalenz | 11 |
| 2.1.5.3 | Ausschüttungsäquivalenz | 11 |
| 2.2 | Methoden der Unternehmensbewertung | 12 |
| 2.2.1 | Einordnung der Verfahren | 12 |
| 2.2.2 | Ertragswertverfahren | 13 |
| 2.2.2.1 | Ermittlung der finanziellen Überschüsse | 13 |
| 2.2.2.2 | Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes | 15 |
| 3. | Die Unternehmenssteuerreform | 19 |
| 3.1 | Ausgangslage | 19 |
| 3.2 | Bewertungsrelevante Eckpunkte der Steuerreform | 21 |
| 3.2.1 | Änderungen auf Unternehmensebene | 21 |
| 3.2.1.1 | Grundsätzliches | 21 |
| 3.2.1.2 | Körperschafts- und Gewerbesteuer | 22 |
| 3.2.1.3 | Zinsschranke | 24 |
| 3.2.1.4 | Thesaurierungsbegünstigung | 27 |
| 3.2.2 | Änderungen auf Gesellschafterebene – Abgeltungsteuer | 29 |
| 3.2.2.1 | Besteuerung auf Anteilseignerebene vor der Steuerreform | 29 |
| 3.2.2.2 | Grundkonzept der Abgeltungsteuer | 30 |
| 4. | Unternehmensbewertung und Steuerreform | 33 |
| 4.1 | Weiterentwicklung des IDW S 1 | 33 |
| 4.1.1 | Grundlegende Anpassungen | 33 |
| 4.1.2 | Mittelbare Typisierung | 36 |
| 4.1.3 | Unmittelbare Typisierung | 37 |
| 4.2 | Auswirkungen auf die Ertragsüberschüsse | 39 |
| 4.2.1 | Ebene der Kapitalgesellschaft | 39 |
| 4.2.2 | Gesellschafterebene | 41 |
| 4.2.3 | Konsequenzen für Personengesellschaften | 43 |
| 4.3 | Auswirkungen auf den Kapitalisierungszinssatz | 47 |
| 4.3.1 | Das Tax-CAPM im Einperiodenkontext | 47 |
| 4.3.2 | Das Tax-CAPM im Mehrperiodenkontext | 49 |
| 4.3.2.1 | Nominale und effektive Einkommensteuer auf Kursgewinne | 49 |
| 4.3.2.2 | Tax-CAPM mit effektiver Einkommensteuer auf Kursgewinne | 51 |
| 4.3.2.3 | Konsequenzen für die Marktrisikoprämie | 53 |
| 4.3.2.4 | Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung | 57 |
| 4.4 | Auswirkungen auf den Werteinfluss der Ausschüttungspolitik | 59 |
| 4.4.1 | Steuerinduziertes Wachstum | 59 |
| 4.4.1.1 | Grundkonzept | 59 |
| 4.4.1.2 | Bedingungen für die Steuerirrelevanz | 61 |
| 4.5 | Auswirkungen auf den Steuervorteil der Fremdfinanzierung | 63 |
| 4.5.1 | Steuerersparnis | 63 |
| 4.5.2 | Bestimmung der Tax Shields unter Berücksichtigung der Zinsschranke | 63 |
| 4.6 | Auswirkungen auf den Unternehmenswert | 66 |
| 4.6.1 | Unternehmensbewertung vor der Steuerreform | 66 |
| 4.6.2 | Unternehmensbewertung nach der Steuerreform | 69 |
| 4.6.2.1 | Unternehmensbewertung ohne Kursgewinnbesteuerung | 69 |
| 4.6.2.2 | Unternehmensbewertung mit Kursgewinnbesteuerung | 70 |
| 4.6.3 | Unternehmensbewertung mit angepasster Marktrisikoprämie | 73 |
| 4.6.4 | Unternehmensbewertung bei Verschuldung | 73 |
| 4.6.5 | Auswirkungen auf die Bewertung von Personengesellschaften | 76 |
| 4.7 | Ausblick auf den IDW RS HFA 10 | 77 |
| 4.7.1 | Grundsätzliches | 77 |
| 4.7.2 | Veränderungen durch die Unternehmenssteuerreform | 79 |
| 5. | Schlussbetrachtung | 81 |
| Anhang | 84 | |
| Formelsammlung | 84 | |
| Literaturverzeichnis | 87 |
Textprobe:
Kapitel 2.1.4, Entwicklung des IDW S 1:
Der HFA des IDW hat 1983 in einer Stellungnahme erstmalig Grundsätze zu Unternehmensbewertungen deklariert, die für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer bindend waren. Danach galt die Berücksichtigung persönlicher Steuern im Rahmen einer Unternehmensbewertung als unüblich. Steuern traten lediglich in einem zweiten Bewertungsschritt hinzu, sofern ein entsprechender Auftrag durch den Auftraggeber, dem Unternehmenseigner, vorlag. Demzufolge spielten Steuern nur im Rahmen eines subjektiven Unternehmenswertes eine Rolle.
Sowohl Theorie als auch Praxis belegten in der Folgezeit, dass Unternehmenswerte vor und nach persönlichen Ertragssteuern erheblich differierten. Insbesondere beim Vorliegen steuerlicher Verlustvorträge, schwankender Jahreserfolge des Unternehmens sowie nicht betriebsnotwendigem Vermögen können persönliche Ertragssteuern Unternehmenswerte erheblich beeinflussen. Auf ihre Berücksichtigung kann jedoch verzichtet werden, sofern die Einnahmenüberschüsse des zu bewertenden Unternehmens in gleichem Maße der Einkommensteuer unterliegen wie die der Alternativanlage. Dann ist eine Diskontierung der Zahlungsüberschüsse (vor persönlichen Steuern der Anteilseigner) mit dem Kapitalisierungszinssatz (vor persönlichen Steuern der Anteilseigner) möglich. Diese Anwendung ist auf die Bewertung auf Basis der ewigen Rente begrenzt.
In Theorie und Praxis fand in den Jahren nach der Stellungnahme des IDW eine ausführliche Diskussion über die Berücksichtigung persönlicher Ertragssteuern statt. Da das Ertragwertverfahren den Überschuss zugrunde legt, der dem Unternehmenseigner nach Abzug aller damit in Zusammenhang stehender Ausgaben zur Verfügung steht, sind u. a. nach König und Zeidler auch persönliche Steuern in das Bewertungskalkül mit einzubeziehen.
Im Jahr 1997 stellte das IDW die Relevanz persönlicher Steuern bei der Unternehmensbewertung heraus. Nach dem dort beschriebenen Zuflussprinzip ist nur der Nutzen bewertungsrelevant, der dem Unternehmenseigner auch tatsächlich zufließt. Dieser Nutzenzufluss bzw. Konsumstrom wird in der Unternehmensbewertung ausschließlich in Geldeinheiten ausgedrückt. Ein Einfluss persönlicher Ertragssteuern auf den Konsumstrom ist nicht zu leugnen. Demzufolge ist ein Abzug persönlicher Steuern unerlässlich. Seit 1997 gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Dissens mehr über die Berücksichtigung persönlicher Ertragssteuern.
Insofern ist eine entsprechende Nachsteuerrechnung vorzunehmen. In einem ersten Schritt sind die Ertragssteuern auf Unternehmensebene von den finanziellen Überschüssen abzuziehen. Vorwiegend handelt es sich bei Kapitalgesellschaften um die Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Des Weiteren sind die den Unternehmenseignern zufließenden Zahlungsüberschüsse um ihre Einkommensteuer, den SolZ sowie um ggf. die Kirchensteuer zu kürzen. Zudem muss der Kapitalisierungszinssatz um die Ertragssteuern gekürzt werden.
Bei der Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte, z.B. im Rahmen der Beratungs-funktion als Wirtschaftsprüfer, sind die individuellen Steuerverhältnisse des potentiellen Eigentümers zu verwenden. Wird hingegen ein objektivierter Unternehmenswert berechnet, wie es z.B. beim Squeeze out zur Ermittlung der Abfindungsansprüche der Minderheitsaktionäre der Fall ist, sind die individuellen Steuerverhältnisse in der Regel nicht bekannt. Demzufolge hat das IDW den Steuersatz auf 35% normiert, dessen Höhe mit statistischen Daten über Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Kapitalvermögen begründet wird.
Am 28. Juni 2000 erließ das IDW den IDW S 1, dessen Schwächen jedoch insbesondere mit der Einführung des HEV im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) vom 6. Juli 2001 erkennbar wurden. Insbesondere die Berücksichtigung persönlicher Ertragssteuern stand weiterhin in der Kritik. Dabei verwiesen die Kritiker vorwiegend darauf, dass Deutschland mit der Steuerberücksichtigung einen Sonderweg in der Unternehmensbewertung ging. International war eine Berücksichtigung persönlicher Ertragssteuern nicht vorgesehen. Hierzu ist festzustellen, dass es für die Nichtberücksichtigung persönlicher Ertragssteuern keine plausiblen Gründe gibt. ‘Persönliche Steuern sind nur in einer völlig unrealistischen Welt entscheidungsirrelevant’, da Steuern Preise mit beeinflussen.
Auch die ‘willkürliche’ Normierung des Steuersatzes auf 35% wurde kritisiert. Des Weitern stand in der Kritik, dass die Rendite der Alternativanlage um den vollen Steuersatz von 35% gekürzt wurde, hingegen bei Kapitalgesellschaften auf Grund des HEV der halbe Steuersatz beim zu diskontierenden Ertrag Anwendung fand. Dieser Umstand führte c.p. zu einem steigenden Unternehmenswert. Beide Umstände sind aus theoretischer Sicht angreifbar. Die Theorie hat sich mit der Normierung nie angefreundet, da ein objektivierter Unternehmenswert sowohl für Käufer als auch Verkäufer ohne Aussage ist. Weitere Normierungen, wie z.B. die Vernachlässigung von Synergieeffekten sowie die Vollausschüttungsannahme im Rahmen des IDW S 1 i.d.F. 2000 bestärkten dies.
Im Jahre 2005 kam es demzufolge zu einer grundlegenden Überarbeitung des IDW S 1 i.d.F. 2000 durch den AKU. Der am 18. Oktober erlassene IDW S 1 n.F. enthielt gegenüber der Vorversion wesentliche Neuerungen, die auch gegenwärtig für die Unternehmensbewertung von entscheidender Bedeutung sind. ‘Bewerten heißt vergleichen’. ‘Grenzpreise/Unternehmenswerte werden nur richtig ermittelt, wenn die Alternative zutreffend gewählt wird’. Im Zentrum des IDW S 1 stehen dabei drei Äquivalenzgrundsätze, die das Verhältnis zwischen den Zahlungsströmen als Zähler-größe des Bewertungsobjekts und ihrer Abzinsung durch den Kapitalisierungszinssatz der Alternativanlage im Nenner regeln.
Äquivalenzprinzipien:
Risikoäquivalenz:
Nach dem IDW S 1 i.d.F. 2000 erfolgte die Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes anhand risikoloser langfristiger Wertpapiere. Dabei stellt die festverzinsliche risikofreie Anlage verglichen mit einem riskanten Investment für den Investor keine echte Alternative dar. Es ist davon auszugehen, dass ein riskanter Investor unter Berücksichtigung seiner Risikoeinstellung als Alternativinvestition in der Regel kein festverzinsliches Wertpapier wählt. Für Investoren, die im Rahmen aktienrechtlicher Bewertungsanlässe, wie z.B. dem Squeeze out Verfahren, gilt dies insbesondere, da diese bereits in riskante Unternehmensanteile investiert haben.
Aus diesem Grund sieht der IDW S 1 i.d.F. 2005 vor, als Alternativinvestition eine risikoäquivalente Alternativanlage in Unternehmensanteile im Kapitalisierungszinssatz zu verwenden. Zur Herstellung der Risikoäquivalenz zwischen zu diskontierendem finanziellen Überschuss und der Alternativanlage wird das Risiko im Nenner durch Risikoprämien erfasst. Trotz restriktiver Annahmen wird in der Regel auf das capital asset pricing model (CAPM) zurückgegriffen, um die Risikoprämie intersubjektiv nachprüfbar zu machen. Die Annahme von Unternehmensanteilen als mögliche Alternativanlage spiegelt sich auch treffender in der Kapitalmarkttheorie wieder, nach der jeder Investor zunächst in ein alle riskanten Kapitalmarkttiteln umfassendes Aktienportfolio investiert. Entsprechend seiner Risikoeinstellung kauft er dann zusätzlich entweder festverzinsliche Wertpapiere hinzu oder bedient sich zur Finanzierung seines Investments an Fremdkapital. Dabei setzt sich die Rendite der Unternehmensanteile zum einen aus bislang noch steuerfreien Kursrenditen und steuerpflichtigen Dividendenrenditen zusammen, deren differenzierte steuerliche Behandlung äquivalent im Nenner, dem Kapitalisierungszinssatz, erfolgen muss. Dies kann auf der Grundlage des Tax-CAPM nach Brennan erfolgen.
38,00 €
PDF-eBook Download: 38,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836619837
Arbeit zitieren:
Schütte, Ralf Juni 2008: Steuern in der Unternehmensbewertung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Unternehmensbewertung, Steuerreform, IDW S 1, Ertragswertmethode, Unternehmenssteuerreform



