Steuerliche Optimierung eines Unternehmenskaufs nach der Unternehmenssteuerreform 2001
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christoph Trixl
- Abgabedatum: Februar 2002
- Umfang: 79 Seiten
- Dateigröße: 574,7 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: European Business School Schloß Reichartshausen, Oestrich-Winkel Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-5362-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-5362-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-5362-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Trixl, Christoph Februar 2002: Steuerliche Optimierung eines Unternehmenskaufs nach der Unternehmenssteuerreform 2001, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Steuersenkungsgesetz, Steuern, Organschaftsmodell, Kombinationsmodell
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Diplomarbeit von Christoph Trixl
Einleitung:
Der Markt für Unternehmenskäufe (Mergers & Acquisitions) ist seit Jahren durch stetiges Wachstum gekennzeichnet. Lag das weltweite Transaktionsvolumen im Bereich Mergers and Acquisitions 1987 noch bei 404 Mio. Euro, betrug es im Jahre 1998 bereits 2,8 Billionen Euro. Im Jahre 1999 wuchs das Transaktionsvolumen nochmals um ein Drittel auf 4,1 Billionen Euro. Mit einem Geschäftswert von 285 Mrd. Euro war Deutschland das im Jahre 2000 unter diesem Gesichtspunkt am stärksten an grenzüberschreitenden Firmenkäufen beteiligte Land. Im zweiten Quartal 2001 sank das Transaktionsvolumen weltweit auf ca. ein Drittel des Werts des ersten Quartals 2000. Die Entwicklung der Aktienkurse und die lahmende Konjunktur haben dabei in besonderem Maße zur Abschwächung beigetragen. Zukünftig ist jedoch auf Grund der zunehmenden Konzentration der Unternehmen auf ihre Kernbereiche, der Verstärkung der Marktdurchdringung, sowie der Tendenz zur Internationalisierung der Geschäftstätigkeit ein weiteres Wachstum der Zahl an Transaktionen zu erwarten.
Der hieraus und aus den umfassenden Veränderungen durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) und das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) resultierenden hohen Aktualität und praktischen Relevanz des Themas Unternehmenskauf soll in dieser Arbeit Rechnung getragen werden, indem steuerliche Fragestellungen behandelt werden, die mit dem Ablauf einer Unternehmensakquisition verknüpft sind.
Einleitend ist festzuhalten, dass die im StSenkG vom 23.10.2000 enthaltenen Neuregelungen den Unternehmensveräußerer in eine, gegenüber der bisherigen Rechtslage zum Teil, deutlich verbesserte steuerliche Position versetzen, während sich der Unternehmenserwerber einer erheblichen Schlechterstellung konfrontiert sieht.
Die Besserstellung des Veräußerers bezieht sich vor allem auf die umfassende Privilegierung der Erzielung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, während die Schlechterstellung des Erwerbers mit den geänderten AfA – Vorschriften beim Kauf von Mitunternehmeranteilen und der zukünftig nicht mehr möglichen Transformation des Kaufpreises in Abschreibungsvolumen beim Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaftenbegründet werden kann. Darüber hinaus werden die Finanzierungskosten der Akquisition für den Erwerber gar nicht oder nur noch eingeschränkt abzugsfähig sein. Der zuvor bereits vorhandene Interessenskonflikt zwischen beiden Parteien des Unternehmens(ver)kaufs hinsichtlich des Kaufgegenstands wird insofern verschärft, als der Veräußerer zukünftig regelmäßig die Veräußerung der Kapitalgesellschaftsanteile bevorzugen, der Erwerber aber den Kauf der einzelnen Wirtschaftsgüter wegen der Transformation des Kaufpreises in Abschreibungspotenzial vorziehen wird.
Eine Unternehmensakquisition ist folglich aus Sicht des Käufers und des Verkäufers durch ein hohes Maß an Komplexität gekennzeichnet, die aus einer Vielfalt von Interessensgegensätzen beider Seiten und einem Zusammenspiel verschiedener betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte entsteht. Da derartige Vermögensübergänge erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, ist in der Vorbereitungsphase die steuerliche Strukturierung der Transaktion durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erforderlich, die den Unternehmenskauf begleiten.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| 1. | Der Unternehmenskauf als komplexe Transaktion | 1 |
| 2. | M&A - relevante Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2001 (StSenkG) und des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) | 3 |
| 2.1 | Körperschaftsteuerreform | 3 |
| 2.1.1 | Einführung des Halbeinkünfteverfahrens | 3 |
| 2.1.2 | Gewinnbesteuerung auf Ebene der Körperschaft | 3 |
| 2.1.3 | Besteuerung der privaten Gesellschafter | 4 |
| 2.1.4 | Verschärfung der Hinzurechnungsbesteuerung | 5 |
| 2.1.5 | Verschärfung der Gesellschafter – Fremdfinanzierung | 5 |
| 2.1.6 | Organschaft | 6 |
| 2.2 | Besteuerung von Personengesellschaften/Einzelunternehmen | 7 |
| 2.2.1 | Absenkung des Einkommensteuerhöchstsatzes | 7 |
| 2.2.2 | Ermäßigung der Einkommensteuer | 8 |
| 2.2.3 | Partielle Einführung des Mitunternehmererlasses | 8 |
| 2.2.4 | Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen | 9 |
| 2.2.5 | Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen durch Personengesellschaften | 9 |
| 2.3 | Zeitliche Anwendung | 10 |
| 3. | Steuerliche Gesichtspunkte beim Kauf unterschiedlicher Unternehmensformen | 10 |
| 3.1 | Grundsatzüberlegungen | 11 |
| 3.1.1 | Steuerliche Zielsetzungen des Erwerbers | 11 |
| 3.1.1.1 | Abschreibung des gezahlten Kaufpreises | 11 |
| 3.1.1.2 | Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten | 12 |
| 3.1.1.3 | Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten | 13 |
| 3.1.1.4 | Steuergünstige Exit-Möglichkeit | 15 |
| 3.1.2 | Steuerliche Zielsetzungen des Veräußerers | 15 |
| 3.1.3 | share-deal versus asset-deal | 16 |
| 3.1.4 | Interessensgegensätze zwischen Käufer und Verkäufer | 17 |
| 3.2 | Kauf einer Kapitalgesellschaft durch einen asset-deal | 19 |
| 3.2.1 | Besteuerung des Ertrags auf der Käuferseite | 19 |
| 3.2.2 | Besteuerung des Ertrags auf der Verkäuferseite | 19 |
| 3.2.3 | Verkehrssteuern | 21 |
| 3.3 | Kauf einer Kapitalgesellschaft durch einen share-deal | 22 |
| 3.3.1 | Besteuerung des Ertrags auf der Käuferseite | 22 |
| 3.3.2 | Besteuerung des Ertrags auf der Verkäuferseite | 25 |
| 3.3.2.1 | Anteile im Privatvermögen des Gesellschafters | 25 |
| 3.3.2.2 | Anteile im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft | 27 |
| 3.3.3 | Verkehrsteuern | 29 |
| 3.4 | Kauf einer Personengesellschaft | 30 |
| 3.4.1 | Besteuerung des Ertrags auf der Käufers | 30 |
| 3.4.2 | Besteuerung des Ertrags auf der Verkäuferseite | 31 |
| 3.4.3 | Verkehrssteuern | 33 |
| 4. | Akquisitionsmodelle beim Anteilserwerb an einer Kapitalgesellschaft zur Erreichung des step-up | 33 |
| 4.1 | Modelle des Unternehmenskaufs vor der Unternehmenssteuerreform | 34 |
| 4.1.1 | Kombinationsmodell | 34 |
| 4.1.2 | Umwandlungsmodell | 35 |
| 4.1.3 | Mitunternehmermodell | 36 |
| 4.2 | Modelle des Unternehmenskaufs nach der Unternehmenssteuerreform | 37 |
| 4.2.1 | Organschaftsmodell | 37 |
| 4.2.1.1 | Der Begriff der Organschaft | 37 |
| 4.2.1.2 | Modellgestaltung | 38 |
| 4.2.1.3 | Vorteilhaftigkeitsvergleich: Organschaftsmodell vs. Kombinationsmodell | 40 |
| 4.2.1.4 | Einwände gegen das Organschaftsmodell und Ausblick | 42 |
| 4.2.2 | Down-Stream-Merger-Modell | 44 |
| 4.2.3 | KGaA-Modell | 45 |
| 4.2.4 | GmbH-Einziehungsmodell | 47 |
| 5. | Schlussbemerkung | 48 |
| Anhangsverzeichnis | 51 |
zug der Veräußerungskosten und dem auf den Übertragungsstichtag nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelten Buchwert der veräußerten Anteile. Es gilt aber die sogenannte Einbringungsklausel119, die eine missbräuchliche Einbringung von Teilbetrieben in eine Kapitalgesellschaft und die anschließende steuerfreie Veräußerung verhindern soll.120 Lediglich einbringungsgeborene Anteile aus der Einbringung mehrheitsvermittelnder Anteile sind gem. § 21 UmwStG körperschaftsteuerfrei. Anwendung findet die neue Regelung grundsätzlich ab 1.1.2002 oder ab 2002/2003, wenn eine Abweichung des Wirtschaftsjahres vom Kalenderjahr vorliegt.121 Die Mindesthaltefrist beträgt derzeit gemäß § 8b Abs. 4 Satz 2 KStG sieben Jahre. Für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften sind die Veräußerungsgewinne auch dann steuerfrei, wenn die Anteile nicht in einer inländischen Betriebsstätte gehalten werden. Dies kann im speziellen für nicht durch Doppelbesteuerungsabkommen geschützte institutionelle Investoren von erheblicher Bedeutung für die Strukturierung ihrer Inlandsinvestition sein.122 Veräußerungsgewinne unterliegen nun der gleichen Behandlung wie die Dividenden der entsprechenden Gesellschaft. Köster beurteilt die Freistellung der Veräußerungsgewinne als konsequent, da Veräußerungsgewinne letztlich thesaurierte Gewinne und stille Reserven des veräußerten Unternehmens reflektieren, also Wertschöpfungen der operativen Einheit, die auch nur auf dieser Ebene der Besteuerung zugeführt werden sollen.123 Weitere Kriterien sind, dass die vorgesehene Mindesthaltefrist von einem Jahr nicht eingeführt wird, keine Mindestbeteiligungsgrenze besteht und damit eine Bezugnahme auf Schachtelprivilegierungen entfällt.124 Zweifelhaft ist derzeit, ob Veräußerungsgewinne und -verluste aus der Veräußerung von Organgesellschaften von § 8b Abs. 2 KStG erfasst werden, da der Organträger von der Organgesellschaft keine Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezieht. Es sprechen jedoch gewichtige Argumente für die Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf Gewinne aus der Veräußerung von Organgesellschaften.125 Soweit Anteile in früheren Wirtschaftsjahren steuerwirksam auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Wertes ausgeglichen worden ist, sind Veräußerungsgewinne voll steuerpflichtig. Da [...]
3.3.2.2 Anteile im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft Die bisherige Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen wird mittels § 8b Abs. 2 KStG auf Inlandsbeteiligungen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG führen, ausgedehnt. Verkaufte eine Kapitalgesellschaft vor dem StSenkG ihre Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft im Wege eines share-deals, war ein hierbei erzielter Gewinn bisher gemäß den Vorschriften des KStG als laufender Gewinn mit 40% zu versteuern. Seit dem 1.1.2001 bzw. einem vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr der veräußernden Kapitalgesellschaft ab Beginn des Geschäftsjahres 2001/2002, beträgt der Körperschaftsteuersatz 25% und für Veräußerungen, die seit dem 1.1.2002 bzw. bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr der Kapitalgesellschaft, deren Anteile veräußert werden, ab Beginn des Geschäftsjahres 2002/2003 stattfinden, ist die Veräußerung steuerfrei.118 Bei Verkäufen aus dem Betriebsvermögen ist die Bemessungsgrundlage der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis nach Ab117 118 [...]
trotz vorheriger Einbringung der Anteile in eine weitere Kapitalgesellschaft, einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft zu veräußern. Maßgebend war hierbei, dass die Einbringung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 UmwStG erfolgte, d.h. dass bei der Einbringung die übernehmende Kapitalgesellschaft unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft, deren Anteile eingebracht wurden, innehatte oder diese durch die Einbringung erlangte. So brachte im ersten Schritt eine natürliche Person ihre Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft A zu Buchwerten in eine andere Kapitalgesellschaft B ein, an der sie 100% hielt. Es handelte sich hierbei um einbringungsgeborene Anteile, die dem Halbeinkünfteverfahren unterlagen und daher nicht steuerfrei veräußert werden konnten. Die Kapitalgesellschaft B konnte nun gemäß § 8b Abs. 2 KStG die Anteile steuerfrei veräußern, soweit diese Anteile im Zeitpunkt der Veräußerung seit mindestens einem Jahr ununterbrochen zum Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft B gehört haben. Die 7-Jahresregelung galt nach dem StSenkG nur für natürliche Personen, nicht aber für Kapitalgesellschaften. Diese Gesetzeslücke wurde durch das UntStFG geschlossen, indem auch von Kapitalgesellschaften einbringungsgeborene Anteile 7 Jahre gehalten werden müssen, bevor diese steuerfrei veräußert werden können.117 [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832453626
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Trixl, Christoph Februar 2002: Steuerliche Optimierung eines Unternehmenskaufs nach der Unternehmenssteuerreform 2001, Hamburg: Diplomica Verlag
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Steuersenkungsgesetz, Steuern, Organschaftsmodell, Kombinationsmodell



