Steuerliche Konsequenzen von deutschen Immobilieninvestitionen in den USA
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Eike Lindner
- Abgabedatum: April 2000
- Umfang: 85 Seiten
- Dateigröße: 432,5 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-2990-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-2990-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-2990-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Lindner, Eike April 2000: Steuerliche Konsequenzen von deutschen Immobilieninvestitionen in den USA, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Immobilieninvestitionen, US-Immobilien, Internationales Steuerrecht, Immobilienfonds
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Diplomarbeit von Eike Lindner
Einleitung:
US-Immobilienfonds stellten im letzten Jahr die mit Abstand erfolgreichsten Auslandsfonds in Deutschland dar. Die bevorzugte Rechtsform dieser Immobilienfonds ist die „Limited Partnership“, die mit der deutschen Kommanditgesellschaft vergleichbar ist. Deutsche Anleger können diesen Immobilienfonds als „Limited Partner“ (Kommanditisten) beitreten und somit ihre Haftung auf den Betrag der Kommanditeinlage beschränken. Der Fond investiert die eingezahlten Einlagen in Immobilien, die vermietet werden. Eine weitere verbreitete Form der Anlage in US-Grundvermögen ist die direkte Investition. Hier ist der Eigentümer zwar in erhöhtem Maße einer zivilrechtlichen Haftung ausgesetzt, allerdings stellt die Direktinvestition eine einfache Anlageform ohne besonderen Strukturierungsaufwand dar. Gegenstand dieser Arbeit sind die einkommenssteuerlichen Konsequenzen, die sich aus deutschen Investitionen dieser Art in US-Grundvermögen ergeben. Hierbei ist die Frage zu beantworten, mit welcher Art von Einkünften ein in Deutschland ansässiger Investor in den USA steuerpflichtig ist und auf welche Weise die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt.
Bei der Untersuchung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Investor zu allen Zeiten nur in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und in den USA als nicht ansässig gilt. Bei dem Investor soll es sich um eine natürliche Person handeln.
Es werden zwei Formen der Vermögensanlage eines deutschen Investors in US-Grundbesitz untersucht: die direkte Investition, sowie die indirekte Investition über die Beteiligung an einer US-Personengesellschaft. Die direkte Investition stellt dabei den Schwerpunkt der Untersuchung dar.
Inhaltsverzeichnis:
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | V | |
| TABELLENVERZEICHNIS | VIII | |
| A. | Einleitung | 1 |
| B. | Grundlagen | 4 |
| I. | Steuersystematische Behandlung von US-Personengesellschaften | 4 |
| 1. | Kapitalgesellschaftskonzept vs. Transparenzprinzip | 4 |
| 2. | Grundzüge relevanter Rechtsformen von US-Personengesellschaften | 5 |
| 3. | Grundzüge der Besteuerung der Personengesellschaft in den USA | 5 |
| 4. | Option für die Behandlung als Kapitalgesellschaft | 7 |
| 5. | Die Qualifikation von US-Personengesellschaften nach deutschem Recht | 8 |
| II. | Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht in den USA | 9 |
| C. | Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 11 |
| I. | Besteuerung der laufenden Einkünfte auf US-Bundesebene | 11 |
| 1. | Einkunftskategorien beschränkt Steuerpflichtiger in den USA | 11 |
| 2. | Zuordnung der Einkünfte zu US- oder ausländischen Quellen | 11 |
| 3. | Investmenteinkünfte aus US-Quellen | 12 |
| a) | Direktinvestition | 12 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 13 |
| 4. | Einkünfte aus einer US-Geschäftstätigkeit („effectively connected income“) | 14 |
| a) | Tatbestandsmerkmale der US-Geschäftstätigkeit | 14 |
| aa) | Direktinvestition | 14 |
| ab) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 16 |
| b) | Der „asset-use-test“ und der „business-activity-test“ | 17 |
| c) | Besonderheiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage | 17 |
| ca) | Direktinvestition | 17 |
| cb) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 22 |
| d) | Steuersätze bei der Bundeseinkommensteuer | 23 |
| da) | Normalbesteuerung | 23 |
| db) | Alternative Mindestbesteuerung | 25 |
| dc) | Quellensteuer auf die Einkünfte aus einer US-Geschäftstätigkeit | 25 |
| 5. | Wahlrecht zur Nettobesteuerung bei Einkünften aus Grundvermögen | 25 |
| a) | Direktinvestition | 25 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 27 |
| 6. | Steuererklärungspflichten | 27 |
| a) | Direktinvestition | 27 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 28 |
| II. | Besteuerung der laufenden Einkünfte auf Abkommensebene | 29 |
| 1. | Das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen (1989) | 29 |
| 2. | Schutzberechtigte unter dem Abkommen | 30 |
| 3. | Die Besteuerung der Vermietungseinkünfte unter Art. 6 DBA-USA | 30 |
| a) | Allgemeines | 30 |
| b) | Der Begriff des „unbeweglichen Vermögens“ im Sinne des Art. 6 Abs. 2 | 31 |
| c) | Ermittlung der Einkünfte | 32 |
| 4. | Die Besteuerung der Zinseinkünfte unter Art. 11 DBA-USA | 33 |
| 5. | Die Besteuerung von Betriebsstätteneinkünften unter Art. 7 DBA-USA | 34 |
| a) | Direktinvestition | 34 |
| aa) | Allgemeines | 34 |
| ab) | Subsidiaritätsklausel | 35 |
| ac) | „Gewerbliche Gewinne“ aus US-Grundvermögen | 35 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 36 |
| 6. | Qualifikationskonflikte | 37 |
| 7. | Anwendung des Kapitalgesellschaftskonzeptes durch die USA | 38 |
| III. | Besteuerung der laufenden Einkünfte auf deutscher Ebene | 39 |
| 1. | Gewinnfall | 39 |
| a) | Direktinvestition | 39 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 39 |
| 2. | Verlustfall | 40 |
| a) | Direktinvestition | 40 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 41 |
| D. | Besteuerung der Veräußerung von US-Grundvermögen | 42 |
| I. | Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf US-Bundesebene | 42 |
| 1. | Die Besteuerung vor dem FIRPTA-Gesetz | 42 |
| 2. | Das FIRPTA-Gesetz | 43 |
| 3. | Der Begriff der Eigentumsrechte an US-Grundvermögen | 44 |
| 4. | Besteuerung der Veräußerungsgewinne nach Sec. 897 IRC | 45 |
| a) | Direktinvestition | 45 |
| aa) | Allgemeine Regelungen für Veräußerungsgewinne | 45 |
| ab) | Der Begriff der „capital gains“ | 46 |
| ac) | Steuerliche Behandlung der „capital gains“ | 46 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 47 |
| 5. | Die Erhebung der Quellensteuer („FIRPTA Withholding“) | 48 |
| a) | Direktinvestition | 48 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 49 |
| ba) | Veräußerung von Eigentumsrechten an US-Grundvermögen durch eine Personengesellschaft | 49 |
| bb) | Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften | 50 |
| bc) | Ausschüttungen von Personengesellschaften | 51 |
| 6. | Ausnahmen von der Quellenbesteuerung | 52 |
| 7. | Steuererklärungspflichten | 53 |
| a) | Direktinvestition | 53 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 54 |
| II. | Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf Abkommensebene | 54 |
| 1. | Die Besteuerung der Veräußerungsgewinne unter Art. 13 DBA-USA | 54 |
| a) | Direktinvestition | 54 |
| aa) | Allgemeines | 54 |
| ab) | Der Einfluss von FIRPTA im DBA-USA | 55 |
| b) | Besonderheiten bei Personengesellschaften | 56 |
| III. | Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf deutscher Ebene | 56 |
| 1. | Gewinnfall | 56 |
| 2. | Verlustfall | 57 |
| E. | Einkommensbesteuerung der Bundesstaaten | 57 |
| F. | Zusammenfassung | 58 |
| ANHANGSVERZEICHNIS | IX | |
| LITERATURVERZEICHNIS | XIV | |
| VERZEICHNIS DER ENTSCHEIDUNGEN | XIX | |
| VERZEICHNIS DER ERLASSE UND DER SONSTIGEN QUELLEN | XX | |
| VERSICHERUNG NACH § 16 ABS. 7 PO | XXI |
5. Die Besteuerung von Betriebsstätteneinkünften unter Art. 7 DBA-USA a) Direktinvestition aa) Allgemeines Art. 7 mit dem darin verankerten Betriebsstättenprinzip regelt die Besteuerungsabgrenzung zwischen den Vertragsstaaten im Unternehmensbereich.187 Damit betrifft dieser Artikel für diese Untersuchung neben Personengesellschaften natürliche Personen, die das US-Grundvermögen als Betriebsvermögen halten. Das Betriebsstättenprinzip, das – nach dem Vorbild des OECD-MA – in Art. 7 Abs. 1 des deutsch-amerikanischen DBA verankert ist, erlaubt eine Besteuerung von Unternehmensgewinnen im anderen Vertragsstaat nur unter der Voraussetzung, daß dort eine Betriebsstätte im Sinne von Art. 5 unterhalten wird.188 Erzielt also ein deutscher Unternehmer im Rahmen einer US-Betriebsstätte gewerbliche Einkünfte, so werden diese Einkünfte in den USA gemäß Art. 7 voll besteuert. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die gewerblichen Gewinne dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können.189 Anders als im deutschen Recht hat das Betriebsstättenprinzip des Art. 7 Abs. 1 im amerikanischen Steuerrecht keine Parallele. Nichtansässige Ausländer und ausländische Körperschaften unterliegen vielmehr schon dann grundsätzlich der Steuerpflicht in den USA, wenn sie dort eine Geschäftstätigkeit („US trade or business“) ausüben und die Einkünfte in einem tatsächlichen Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen („effectively connected income“).190 Zu klären ist in diesem Zusammenhang, was die USA als Anwendestaat unter „gewerblichen Gewinnen“ im Sinne von Art. 7 DBA-USA verstehen. Dieser Ausdruck wird im DBA-USA nicht näher definiert. Deshalb kann grundsätzlich jeder Vertragsstaat für die Auslegung dieses Begriffes gemäß Art. 3 Abs. 2 auf sein [...]
4. Die Besteuerung der Zinseinkünfte unter Art. 11 DBA-USA Zinsen sind nach Art. 11 des DBA-USA in dem Vertragsstaat zu besteuern, in dem der Empfänger ansässig ist. Als Konsequenz aus der Zuordnung des ausschließlichen Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat ergibt sich, daß die Zinsen im Quellensteuerstaat nicht steuerpflichtig sind. Bezieht also eine in Deutschland ansässige natürliche Person Zinseinkünfte im Zusammenhang mit dem USGrundvermögen, so wird im Sinne von Art. 11 Abs. 1 DBA-USA der reguläre US-Quellensteuersatz von 30 % auf 0 % reduziert. Die Befreiung von der USQuellensteuer gilt jedoch nicht, wenn der Betriebsstättenvorbehalt von Abs. 3 eingreift. Übt der Nutzungsberechtige im anderen Vertragsstaat eine gewerbliche [...]
33 entweder auf Bruttobasis mit 30 %180 oder auf Nettobasis nach den allgemeinen Steuersätzen.181 Für den ausländischen Steuerpflichtigen besteht das Wahlrecht zur Nettobesteuerung für Vermietungseinkünfte, die nicht als Einkünfte aus einer US-Geschäftstätigkeit angesehen werden. Dieses Wahlrecht wurde auch im alten DBA von 1954/1965 durch Art. IX Abs. 2 ermöglicht, so daß das Wahlrecht entweder nach nationalem US-Recht oder nach dem DBA ausgeübt werden konnte.182 Der Vorteil des DBA-Wahlrechtes bestand darin, daß dieses Wahlrecht jedes Jahr neu ausgeübt werden konnte, während das Wahlrecht nach dem Internal Revenue Code (Sec. 871(d)) nur mit Zustimmung der Finanzbehörde widerrufen werden kann. Das neue DBA sieht kein solches Wahlrecht mehr vor, so daß man sich nur noch nach dem IRC für die Nettomethode entscheiden kann mit dem soeben beschriebenen Nachteil.183 Die Ausübung des Wahlrechts verändert auf Ebene des Abkommens nicht den Charakter der Einkünfte als solche im Sinne des Art. 6 Abs. 1.184 Gelten die Einkünfte des Steuerpflichtigen als im Zusammenhang mit einer US- [...]
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