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Steuerliche Behandlung von strukturierten Produkten

Steuerliche Behandlung von strukturierten Produkten
Über dieses Buch
  • Art: MA-Thesis / Master
  • Autor: Jörg Wild
  • Abgabedatum: Juni 2008
  • Umfang: 109 Seiten
  • Dateigröße: 1,5 MB
  • Note: 1,2
  • Institution / Hochschule: Universität Zürich Schweiz
  • Bibliografie: ca. 63
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3872-2
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wild, Jörg Juni 2008: Steuerliche Behandlung von strukturierten Produkten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: EU-Zinsbesteuerung, Finanzprodukte, Einkommenssteuer, Verrechnungssteuer, Stempelsteuer

MA-Thesis / Master von Jörg Wild

Einleitung:

Ausgangslage:

Die Geschichte strukturierter Produkte begann im Jahre 1991, als der damalige Schweizerische Bankverein das erste kapitalgeschützte Produkt emittierte. Der überwältigende Erfolg dieses Produkts veranlasste sogleich weitere Banken strukturierte Produkte zu lancieren. Bis zum Ende des Jahres wurden letztendlich kapitalgeschützte Produkte im Wert von über 1.5 Mrd. Schweizer Franken emittiert.

In den vergangenen 17 Jahren erfuhr die Produktentwicklung und Emissionstätigkeit von strukturierten Produkten einen regelrechten Boom. Per Ende Juli 2007 befanden sich bereits strukturierte Produkte für 346 Mrd. Schweizer Franken in den Portfolios der Schweizer Banken. Dies entspricht mittlerweile 6,5 Prozent der gesamten Wertschriftenbestände in der Schweiz und einem Wachstum von über 21 Prozent seit Ende 2006.

Aus Gründen des Marketing gingen Emissionsbanken dazu über, eigene proprietäre Bezeichnungen für Produkte zu entwickeln, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Vom Aufbau her identisch wurden strukturierte Produkte je nach Emittent mit ihrem eigenen Label bezeichnet, was oftmals neben der eigentlichen Komplexität der Produkte zur Verwirrung der Kundschaft führte und die Akzeptanz unnötigerweise beeinträchtigte.

Im Jahre 2006 gründeten die wichtigsten Emittenten den Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte, dessen Ziel es unter anderem ist, die Interessen der Mitglieder zu vertreten und das Ansehen von strukturierten Produkten zu fördern. Zu diesem Zweck wurde die Swiss Derivative Map ins Leben gerufen, welche den Produkten die geläufigsten Namen zuweist, ihre Merkmale erläutert und sie in Kategorien aufteilt.

Die Besteuerung von derivativen Finanzinstrumenten wurde erstmals im Kreisschreiben Nr. 4 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) vom 12.04.1999 umfassend dargestellt. In den folgenden Jahren nahm nicht nur die Emissionstätigkeit der Banken in Form von neunen und komplexeren Produkten zu; es wurden auch zwei neue verfahrens- bzw. abrechnungstechnische Hilfsmittel seitens der Behörden eingeführt: Die Praxis der EStV entwickelte sich dahingehend, gewisse Produkte in eigener Regie nachträglich transparent zu machen. Des Weiteren wurde es durch die Einführung des BondFloorPricing-Systems möglich, den steuerbaren Vermögensertrag für jede Haltezeit zu berechnen.

Diese beiden Hilfsmittel, die nachträgliche Herstellung der Transparenz und das BondFloorPricing-System, standen im Jahr 1999 noch nicht zur Verfügung, was schliesslich zur Neuauflage des Kreisschreibens führte: Das neue Kreisschreiben Nr. 15 der EStV vom 07.02.2007, Obligationen und derivative Finanzinstrumente als Gegenstand der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer sowie der Stempelabgaben, regelt einerseits die Bedingungen der nachträglichen Herstellung der Transparenz und andererseits wird mittels Gutachten der Schweizerischen Bankiervereinigung der Nachweis erbracht, dass das BondFloorPricing-System geeignet ist, den steuerbaren Vermögensertrag in rechtsgenügender Weise zu ermitteln. Mit dem neuen Kreisschreiben wurde also nicht eine eigentliche Praxisänderung der EStV herbeigeführt, sondern lediglich die bestehende Praxis bestätigt.

Zielsetzung und Aufbau:

Das Ziel der vorliegende Arbeit ist die Anwendung des Kreisschreibens Nr. 15 der EStV auf die unterschiedlichen Kategorien strukturierter Produkte, wie sie vom SVSP in der Swiss Derivative Map unterschieden werden. Der Überführung steuerlicher Produktdefinitionen in eine in der Praxis verbreitete Terminologie kommt deshalb entscheidende Bedeutung zu. Sowohl Anlegern als auch Emittenten soll eine kompakte und übersichtliche Möglichkeit gegeben werden, sich die steuerlichen Konsequenzen ihrer Produkte zu vergegenwärtigen.

In einem ersten Schritt werden die für die Besteuerung relevanten juristischen Begriffe und Rechtsgrundlagen behandelt. Es handelt sich dabei um einen Überblick über die Terminologie der Gesetzgebung und der EStV, wie sie für strukturierte Produkte verwendet wird. Ausserdem werden die Arten von Steuern, von welchen strukturierte Produkte betroffen sind, dargestellt und aufsichtsrechtliche Belange, welche die Offenlegung der Besteuerung fordern, erklärt.

Das folgende Kapitel setzt sich mit den Anforderungen auseinander, welche erfüllt sein müssen, dass ein Produkt als transparent gilt, sowie den entsprechenden Folgen, falls es als transparent oder intransparent eingestuft wird. Nachfolgend werden reine und modifizierte Differenzbesteuerung erläutert und deren Berechnungen dargelegt.

Vom vierten bis zum siebten Kapitel, dem eigentlichen Hauptteil der Arbeit, wird die Besteuerung der Produkte der Swiss Derivative Map aufgezeigt. Es werden die steuerrechtlichen Konsequenzen für inländische Halter von Hebel-, Partizipations-, Renditeoptimierungs- und Kapitalschutzprodukten beschrieben, welche die Produkte in ihrem Privatvermögen halten. Jede Kategorie wird unter dem Aspekt der Einkommensteuer, der Verrechnungssteuer sowie der Stempelsteuer untersucht.

Im Rahmen eines bilateralen Abkommens mit der EU hat die Schweiz der Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an EU-Bürger zugestimmt. Da auch strukturierte Produkte Zinsen im Sinne des Abkommens generieren können, wird in einem letzten Schritt analysiert, unter welchen Bedingungen und für welche Produkte die EU-Zinssteuer anfällt.

Definition des Untersuchungsgegenstandes:

Seit ihrem Aufkommen anfangs der neunziger Jahre haben sich mehrere Definitionen für den Begriff strukturierte Produkte verbreitet. In der finanzökonomischen Literatur wird unter dem Begriff ‘strukturiertes Produkt’ gemeinhin eine Kombination von zwei oder mehreren Finanzinstrumenten verstanden, wovon mindestens eines ein Derivat ist, wodurch das neue Finanzinstrument ebenfalls über derivative Eigenschaften verfügt. Das so entstandene neue Finanzinstrument wird in der Regel verbrieft und kann an einer Börse kotiert werden. Ein strukturiertes Produkte ist somit:

eine Kombination, mindestens zweier Finanzinstrumente, wovon mindestens eines ein Derivat (Option oder Future) ist, welches verbrieft und somit als Ganzes handelbar ist.

Options- und Wandelanleihen erfüllen ebenfalls die genannten Kriterien für strukturierte Produkte. Sie dienen dem Emittenten allerdings primär der Aufnahme von Eigenkapital. Da Emission und Liberierung zeitlich auseinander fallen, kann das vereinnahmte Kapital nicht eindeutig dem Fremd- bzw. dem Eigenkapital zugerechnet werden, weshalb sie oftmals auch als hybride Finanzinstrumente bezeichnet werden. Obwohl in der Konstruktion mit den Kapitalschutz-Produkten verwandt, werden hybride Finanzinstrument deshalb meist nicht zu den strukturierten Produkten gerechnet.

Neben der Ausklammerung der beiden hybriden Finanzinstrumente bedarf die Definition strukturierter Produkte zweier Erweiterungen: Als strukturierte Produkte im weiteren Sinn gelten Tracker-Zertifikate und Mini-Futures.

Tracker-Zertifikate sind nennwertlose derivative Produkte, welche in der Regel die Kursentwicklung einer Aktie, eines Rohstoffs, eines Index oder eines ausgewählten Korbes (Basket) von Aktien, Rohstoffen etc. durch Verbriefung synthetisch nachbilden. Da der Wert des Tracker-Zertifikats stets dem Kursverlauf des Basiswerts entspricht, kann es durch Kauf der entsprechenden Basiswerte einfach nachgebildet werden. Oberflächlich betrachtet fehlt an sich die Kombination mit einem Derivat, welche für strukturierte Produkte vorausgesetzt wird. Da jedoch die Auszahlungsstruktur von Tracker-Zertifikaten üblicherweise mittels einer verzinslichen Anlage und eine Future-Position repliziert wird, erfüllen sie die genannte Voraussetzung und können trotzdem zu den strukturierten Produkten gezählt werden.

Mini-Futures werden oft zu den Derivaten im engeren Sinn wie Optionen und Futures gezählt, da sie auch unter die Kategorie der Hebel-Produkte fallen und oftmals zur kurzfristigen Spekulation eingesetzt werden. Optionen und Futures verbindet, dass sie stets eine feste Laufzeit aufweisen; Mini-Futures ihrerseits werden in der Regel ohne feste Laufzeit emittiert. Im Gegensatz zu Derivaten im engeren Sinn können sie auch als eine Kombination eines Futures und einer Sicherheitshinterlage aufgefasst werden und erfüllen somit das Kriterium der Kombination. Sie fallen somit im Rahmen dieser Arbeit auch unter die Definition von strukturierten Produkten.

Typologie strukturierter Produkte:

ABN AMRO, Credit Suisse, UBS, die Bank Vontobel AG und die Zürcher Kantonalbank gründeten am 4. April 2006 den Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP). Der Verband umfasst mittlerweile die 18 bedeutendsten Emittenten der Schweiz, welche über 95 Prozent des Marktvolumens strukturierter Produkte in der Schweiz vereinen. Verbandszweck ist u.a. die Förderung der Bekanntheit von strukturierten Produkte sowie über Produkte zu informieren und Branchenstandards zu setzen. Zur Erhöhung der Verständlichkeit der verschiedenen strukturierten Produkte und ihrer Auszahlungsstruktur führte der Verband am 28. September 2006 die Swiss Listed Derivative Map ein, welche damals vier Hauptkategorien und 14 Unterkategorien umfasste. Unterdessen wurden die Unterkategorien auf 21 erweitert und der Name in SVSP Swiss Derivative Map 2008 geändert, wobei die Jahreszahl die jeweils aktuelle Ausgabe indiziert. Die 21 Produkte werden in vier Hauptkategorien eingeteilt, die im Folgenden kurz vorgestellt werden. Die vollständige Map befindet sich in Anhang I.

Hebel-Produkte:

Diese Kategorie umfasst gehandelte Optionen wie Warrants, Spread Warrants, Knock-out Warrants. Allen Optionen ist eigen, dass sie eine begrenzte Laufzeit haben und oft zur kurzfristigen Spekulation eingesetzt werden. Ebenfalls zu dieser Kategorie werden Mini-Futures, die eine relative neue Anlageform darstellen, gerechnet. Sie eignen sich auch zur kurzfristigen Spekulation, weisen aber im Gegensatz zu Optionen oftmals keine beschränkte Laufzeit auf.

Partizipations-Produkte:

Die Kategorie der Partizipations-Produkte beinhaltet zum ersten die Tracker-Zertifikate. Im Gegensatz zu den Unterkategorien Bonus-, Outperformance-, Outperformance-Bonus-, Airbag- und Twin-Win-Zertifikate enthalten sie keine Options-Komponente sondern stellen eine eigene Form von strukturierten Produkten dar. Sie werden steuerlich zu den Spezialfällen gezählt. Die letztgenannten Produkte mit Options-Komponente ermöglichen eine sowohl nach oben als auch nach unten unbeschränkte Partizipation am Basiswert. Die Laufzeit der Partizipations-Produkte beträgt in der Regel einige Monate bis mehrere Jahre.

Renditeoptimierungs-Produkte:

Die Renditeoptimierungs-Produkte Discount- und Barrier-Discount-Zertifikate, Reverse- und Barrier-Reverse-Convertibles, Barrier Range Reverse Convertibles und Capped-Outperformance-, und Capped-Bonus-Zertifikat setzten sich aus einer Put-Option und einem Zerobond zusammen und weisen eine Laufzeit von einigen Monaten bis mehreren Jahren auf. Express-Zertifikate, auch Autocallables genannt, haben keine fixe aber eine maximale Laufzeit und werden mit einem Coupon rückvergütet, wenn der Basiswert eine bestimmte Barriere erreicht. Verbindendes Merkmal von Renditeoptimierungs-Produkten ist ihr nach oben begrenztes Gewinnpotenzial. Ihr Ertrag wird entweder als Diskont oder als Zinszahlung an den Anleger übermittelt.

Kapitalschutz-Produkte:

Kapitalschutz-Produkte existieren mit und ohne Cap sowie einer Variante mit einem variablen Coupon. Sie weisen in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren auf und bestehen aus einer Kombination aus einem Zerobond und einer Call-Option. Verfügt das Produkt über einen Cap, wird gleichzeitig eine Call-Option mit Ausübungspreis bei Cap verkauft. Bei Kapitalschutz-Produkten mit Coupon wird entweder der gesamte oder ein Teil der mit der Option erzielten Erträge in der Form von Zinszahlungen an den Investor ausgeschüttet.

Verbindendes Merkmal innerhalb der Hauptkategorien der Swiss Derivative Map ist die Gleichartigkeit in der Konstruktion der Produkte, welche sich in ähnlichen Auszahlungsprofilen äussert. Einzig Zertifikate unterscheiden sich von den übrigen Partizipations-Produkten wesentlich im Aufbau, denn ihre Struktur wird nicht durch den Einsatz von Optionen erreicht. Die Swiss Derivative Map kann Anlegern und Emittenten als Übersicht der gängigen Produkte dienen, mit welchen sich bestimmte Auszahlungs- und Risikoprofile erreichen lassen. Gegenwärtig laufen Bestrebungen seitens des SVSP, steuerliche Aspekte in die Swiss Derivative Map zu integrieren.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einführung 1
1.1 Ausgangslage 1
1.2 Zielsetzung und Aufbau 2
1.3 Definition des Untersuchungsgegenstandes 3
1.4 Typologie strukturierter Produkte 4
2. Juristische Grundlagen 7
2.1 Steuerrechtliche Terminologie 7
2.1.1 Derivative Finanzinstrumente 7
2.1.2 Obligationen 7
2.1.3 Kombinierte Produkte 8
2.2 Betroffene Steuerarten 9
2.2.1 Einkommenssteuer 10
2.2.2 Verrechnungssteuer 11
2.2.3 Stempelsteuern 12
2.2.3.1. Emissionsabgabe 12
2.2.3.2. Umsatzabgabe 13
2.2.4 Weitere Steuerarten 14
2.3 Aufsichtsrechtliche Grundlagen 15
2.4 Zusammenfassung 17
3. Verfahrenstechnische Grundlagen und Methoden 18
3.1 Transparenz vs. Intransparenz 18
3.2 Überwiegende Einmalverzinsung vs. überwiegende periodische Verzinsung 19
3.3 Modifizierte Differenzbesteuerung 21
3.4 Zusammenfassung 23
4. Besteuerung von Hebel-Produkten 25
4.1 Warrants, Spread Warrants und Knock-out Warrants 25
4.1.1 Einkommenssteuer 26
4.1.2 Verrechnungssteuer 26
4.1.3 Stempelsteuer 26
4.2 Mini-Futures 26
4.2.1 Einkommenssteuer 27
4.2.2 Verrechnungssteuer 28
4.2.3 Stempelsteuer 28
4.3 Beispiele 28
4.4 Zusammenfassung 29
5. Besteuerung von Partizipations-Produkten 30
5.1 Tracker-Zertifikate 30
5.1.1 Einkommenssteuer 31
5.1.2 Verrechnungssteuer 34
5.1.3 Stempelsteuer 34
5.2 Bonus-, Outperformance-, Outperformance-Bonus-, Airbag- und Twin-Win-Zertifikate 36
5.2.1 Einkommenssteuer 36
5.2.2 Verrechnungssteuer 37
5.2.3 Stempelsteuer 37
5.3 Beispiele 37
5.4 Zusammenfassung 38
6. Besteuerung von Renditeoptimierungs-Produkten 40
6.1 Discount- und Barrier-Discount-, Capped-Outperformance- und Capped-Bonus-Zertifikate 40
6.1.1 Einkommenssteuer 41
6.1.2 Verrechnungssteuer 41
6.1.3 Stempelsteuer 42
6.2 Reverse, Barrier Reverse und Barrier Range Reverse Convertibles 42
6.2.1 Einkommenssteuer 42
6.2.2 Verrechnungssteuer 43
6.2.3 Stempelsteuer 43
6.3 Express-Zertifikate 43
6.3.1 Einkommenssteuer 44
6.3.2 Verrechnungssteuer 44
6.3.3 Stempelsteuer 44
6.4 Beispiele 44
6.5 Zusammenfassung 47
7. Besteuerung von Kapitalschutz-Produkten 49
7.1 Kapitalschutz-Produkte mit und ohne Cap 49
7.1.1 Einkommenssteuer 49
7.1.2 Verrechnungssteuer 50
7.1.3 Stempelsteuer 50
7.2 Kapitalschutz-Produkte mit Coupon 51
7.2.1 Einkommenssteuer 51
7.2.2 Verrechnungssteuer 51
7.2.3 Stempelsteuer 52
7.3 Beispiele 52
7.4 Zusammenfassung 53
8. EU-Zinsbesteuerung in der Schweiz 55
8.1 Gesetzliche Grundlagen 55
8.2 Erhebung und Abwicklung 57
8.3 Besteuerung strukturierter Produkte gemäss Swiss Derivative Map 58
8.4 Beispiele 60
8.5 Zusammenfassung 61
9. Schlussfolgerungen und Ausblick 62
9.1 Schlussfolgerungen 62
9.2 Ausblick 64
Literaturverzeichnis 67
Anhang I: Swiss Derivative Map 72
Anhang II: Umsatzabgabe bei derivativen Finanzinstrumenten 75
Anhang III: Termsheets der Beispiele aus den Kapiteln 0-0 78
Anhang IV: Swiss Derivative Taxation Map 89

Textprobe:

Kapitel 5.2, Bonus-, Outperformance-, Outperformance-Bonus-, Airbag- und Twin-Win-Zertifikate:

Die fünf im Titel erwähnten Produkte setzen sich jeweils aus einer Optionsstrategie und einer Obligation zusammen. Es kommen unter anderem Call-Optionen zum Einsatz, welche eine Partizipation am Basiswert ab einer gewissen Grenze nach oben ermöglichen. Dies unterscheidet sie von Renditeoptimierungs-Produkten, deren potentielle Gewinne nach oben begrenzt sind. Sie fallen steuerrechtlich unter die Kategorie der Reverse Convertibles ohne Coupon Der Verkauf von Put-Optionen sowie einbehaltene Dividendenerträge seitens des Emittenten finanzieren ihre Struktur.

5.2.1, Einkommenssteuer:

Die Produkttypen können entweder durch den Emittenten oder allenfalls die EStV mit geringem Aufwand transparent gemacht werden. Es wird deshalb im Folgenden davon ausgegangen, dass sie das Kriterium der Transparenz erfüllen. Da die fünf Produkte keine Couponzahlungen ausrichten, handelt es sich bei der verwendeten Obligation um eine ausschliesslich einmal verzinsliche. Es kommt somit die modifizierte Differenzbesteuerung zur Anwendung. Erträge aus der Optionsstrategie gelten als steuerfreie Kapitalgewinne, wohingegen die während der Haltedauer erwirtschafteten Vermögenserträge aus der Obligationskomponente der Einkommensbesteuerung unterstehen.

Unterjährige Produkte qualifizieren als steuerfreie Termingeschäfte. Der Wertgewinn der Obligation muss in diesem Fall nicht als Einkommen versteuert werden und der gesamte Gewinn gilt als steuerfrei.

5.2.2, Verrechnungssteuer:

Bei inländischen überjährigen Produkten wird am Ende der Laufzeit die Verrechnungssteuer auf dem Originaldiskont der Obligation fällig. Im Rahmen einer Ausnahmeregelung wird bei unterjährigen Reverse Convertibles ohne garantierte Couponzahlung keine Verrechnungssteuer auf dem Originaldiskont erhoben.

5.2.3, Stempelsteuer:

Unterjährige Produkte sind generell von der Emissions- und Umsatzabgabe befreit. Auf inländische Produkte mit überjähriger Laufzeit wird sowohl die Emissions- als auch die Umsatzabgabe erhoben.

Sekundärmarkttransaktionen von überjährigen ausländischen Produkten unterliegen der Umsatzabgabe. Für Primärmarkttransaktionen ausländischer Produkte wird keine Umsatzabgabe geschuldet.

Kommt es bei Verfall des Produkts zu einer Titellieferung, wird die Umsatzabgabe erhoben.

5.3, Beispiele:

Beispiel 5.3.1: Open End Perles auf den SLI Swiss Leader Index der UBS AG, Zürich, Tracker-Zertifikat ohne Laufzeitbeschränkung ISIN CH0032085208, Valor 3’208’520, Symbol SLIPR Der SLI Swiss Leader Index bildet die Kursentwicklung der 30 grössten und liquidesten Titel des Schweizer Aktienmarktes nach. Nach bestimmten objektiven und im Voraus festgelegten Kriterien wird die Zusammensetzung mehrmals jährlich den Vorgaben angepasst. Das Produkt sieht keine Auszahlungen vor; sämtliche Gewinne werden thesauriert. Da dem Anleger jeweils am 09. Juli jeden Jahres die Möglichkeit geboten wird, das Produkt auszuüben, erfolgt die Besteuerung identisch zu Index- und Basketzertifikaten mit einer beschränkten Laufzeit, die passiv bewirtschafte werden. Gewinne gelten als steuerfrei; es werden weder die Verrechnungssteuer noch Emissions- oder Umsatzabgabe erhoben.

Beispiel 5.3.2, Twin-Win Voncert auf den DJ EURO STOXX 50 der Bank Vontobel, Grand Cayman, Twin-Win-Zertifikat:

ISIN CH0025070035, Valor 2’507’003, Symbol TWDJE Das vorliegende Twin-Win-Zertifikat wurde bei einem Strike von EUR 3‘823.11, was dem Stand des DJ EURO STOXX 50 am 07.04.06 entspricht, und einem Bezugsverhältnis von 1:10 zum Betrag von EUR 382.31 emittiert. Der Anleger profitiert sowohl bei einem Ansteigen als auch beim Absinken bis zum Knock-in von EUR 2‘733.53 (71.5 Prozent) am Kursverlauf des Basiswerts. Wird der Knock-in erreicht bzw. unterschritten, wandelt sich das Produkt in ein Tracker-Zertifikat um, welches den Basiswert 1:1 nachbildet. Der Bondfloor von EUR 350.50 sowie der verwendete Zinssatz von 3.54 Prozent sind im Termsheet ausgewiesen; das Produkt gilt deshalb als transparent. Erlöse aus den verwendeten Optionen (Kauf einer Knock-in Put-Option und einer Call-Option) bilden sodann steuerlich unbeachtlichen Kapitalgewinn. Da keine Couponzahlungen garantiert sind, handelt es sich bei der verwendeten Obligation um eine überwiegend einmal verzinsliche. Es kommt somit die modifizierte Differenzbesteuerung zur Anwendung. Wird das Produkt von Emission bis Fälligkeit gehalten, resultiert ein steuerbarer Vermögensertrag von EUR 382.31 –EUR 350.50 = EUR 31.81. Da das Produkt von einer ausländischen Tochtergesellschaft emittiert wurde, entfallen Verrechnungssteuer und Emissionsabgabe. Sekundärmarkttransaktionen unterliegen der Umsatzabgabe, weil es sich um ein überjähriges Produkt handelt.

5.4, Zusammenfassung:

Die Besteuerung von Tracker-Zertifikaten kann sich als äusserst aufwändig erweisen. Abgesehen von Zertifikaten auf Obligationen und Anlagefonds gilt es im Wesentlichen vier Regeln zu befolgen, um in den Genuss der Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen zu kommen: Das Produkt sollte statisch sein oder passiv bewirtschaftet werden und, wenn es sich auf Aktien bezieht, aus mindesten fünf Basiswerten bestehen. Dem Anleger sollte ein jährliches Kündigungsrecht eingeräumt werden, falls das Produkt keine feste Laufzeit besitzt, und es sollten keine Ausgleichzahlungen in der Form von Coupons garantiert werden. Erfüllt das Produkt diese Anforderungen, gelten Gewinne als steuerfrei und Transaktionen unterliegen nicht der Umsatzabgabe.

Das Zertifikat kann in diesem Fall sogar zu einem steuerlichen Vorteil gegenüber einem direkten Engagement in Aktien führen. Werden die Titel nämlich einzeln erworben, sind Dividenden bei ihrer Fälligkeit als Einkommen zu versteuern. Ein Zertifikat hingegen, dass sämtliche Dividenden thesauriert und das aufgrund dessen in seinem Verkaufswert steigt, kann in der Regel am Sekundärmarkt verkauft werden. Der dabei erzielte Kursgewinn ist steuerfrei und die Dividenden müssen nicht versteuert werden.

Seitens des Emittenten besteht somit der Anreiz, Tracker-Zertifikate steuerfrei auszugestalten, da zum einen die Attraktivität für die Anleger gesteigert wird. Zum andern bedeutet eine Einstufung des Produkts als ‘fondsähnlich’ einen erheblichen Mehraufwand, da eine Fondsbuchhaltung geführt werden muss, welche die steuerfreien Kapitalgewinne von den steuerbaren Vermögenserträgen trennt. Anleger sollten beim Kauf von ausländischen Produkten, die als ‘fondsähnlich’ gelten, prüfen, ob eine entsprechende Buchhaltung überhaupt verfügbar ist. Das Fehlen einer solchen würde zwangsläufig zur reinen Differenzbesteuerung führen, was steuerlich einer erheblichen Mehrbelastung gleichkommen würde.

Abgesehen von den Tracker-Zertifikaten gestaltet sich die Besteuerung der übrigen Partizipations-Produkte trotz zahlreicher unterschiedlicher Auszahlungsprofile relativ einfach. Sie gelten alle steuerlich als transparent und einmal verzinslich. Der steuerbare Vermögensertrag wird deshalb mittels der modifizierten Differenzbesteuerung errechnet. Die Verrechnungssteuer von inländischen Produkten wird am Ende der Laufzeit erhoben. Im unterjährigen Fall wird weder der Vermögensertrag aus der Obligation als Einkommen besteuert, noch werden Stempelabgaben eingefordert.

Arbeit zitieren:
Wild, Jörg Juni 2008: Steuerliche Behandlung von strukturierten Produkten, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
EU-Zinsbesteuerung, Finanzprodukte, Einkommenssteuer, Verrechnungssteuer, Stempelsteuer

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