Steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen
Vergleich der deutschen mit der kroatischen Regelung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Marco Veselka
- Abgabedatum: Oktober 1999
- Umfang: 92 Seiten
- Dateigröße: 719,3 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-2336-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-2336-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-2336-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Veselka, Marco Oktober 1999: Steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: intersektorale Neutralität, marktorientierte Besteuerung, Veräußerungsgewinnbesteuerung, Entscheidungsneutralität, intertemporale Neutralität
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Diplomarbeit von Marco Veselka
Einleitung:
Sowohl der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen als auch die Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, d. h. Vorgänge außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, bei denen die rechtliche Struktur eines Unternehmens betroffen ist, beruht einerseits auf wirtschaftlichen Überlegungen aber auch andererseits auf steuerlichen Belastungsvergleichen. Die Steuerbelastung ist somit lediglich ein, wenn auch regelmäßig wichtiger Einflussfaktor auf die Vorteilhaftigkeit unternehmerischer Entscheidungen.
Gang der Untersuchung:
In der vorliegenden Arbeit wird zunächst die Entscheidungsneutralität als ein Bezugsmodell für die Untersuchung von Unternehmenssteuern (Kapitel II) vorgestellt. Die Forderung nach einer entscheidungsneutralen Besteuerung stützt sich auf der Überlegung, dass Marktkräfte im allgemeinen eher als die Staatslenkung in der Lage sind, eine möglichst effiziente Nutzung knapper Ressourcen zu gewährleisten. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang steuerliche Regelungen unternehmerische Entscheidungen beeinflussen und somit die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft beeinträchtigen.
Zunächst wird die steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in der Bundesrepublik Deutschland behandelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Steuersystem sich sehr stark an traditionellen Besteuerungsgrundsätzen orientiert. Damit wiederum verbunden ist eine zeitabschnittsbezogene Sichtweise und Besteuerung. Die hieraus, im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, resultierenden Konsequenzen sollen in Kapitel III behandelt werden.
In Kapitel IV folgt dann die Darstellung und Untersuchung der entsprechenden steuerlichen Regelungen in der Republik Kroatien. Mit der Umsetzung der großen Steuerreform im Jahre 1994 schlug Kroatien im Bereich der Steuergesetzgebung sowohl im Vergleich zu den zuvor geltenden Besteuerungsregeln als auch im Vergleich zur international üblichen Besteuerungspraxis einen völlig anderen Weg ein. Sowohl die Einkommen- als auch die Gewinnbesteuerung wurden anhand einer Konsumorientierung völlig neu geordnet. Im Gegensatz zu Deutschland orientiert sich die Besteuerung somit nicht an einem bestimmten Zeitabschnitt, sondern strebt im Rahmen einer lebenszeitlichen Betrachtung eine einmalige steuerliche Belastung der Konsumleistungsfähigkeit an, welche auch das grundlegende Steuersystemkonzept darstellt. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere auch steuersystematische Unterschiede und die hieraus resultierenden Steuerwirkungen herausgearbeitet werden. Für die Bewertung der dargestellten Steuerwirkungen wird wiederum das vorgestellte Beurteilungskriterium der Entscheidungsneutralität herangezogen.
In Kapitel III und IV wurden, in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, zwei unterschiedlichen Steuersysteme vorgestellt. Mit Hilfe einer Zinsbereinigung verwirklicht die Republik Kroatien ein Steuersystem, welches als konsum- oder marktorientiert bezeichnet werden kann, wobei insbesondere die vollständige Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft erhalten bleiben soll. Der Steuergesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich hingegen weitestgehend an traditionellen Besteuerungsgrundsätzen. In Kapitel V erfolgt schließlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Die hieraus sich ergebenden Schlussfolgerungen beruhen auf ökonomischen Überlegungen, die aus dem zuvor dargestellten Konzept der Entscheidungsneutralität der Besteuerung abgeleitet werden.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | Einleitung | 01 |
| II. | Entscheidungsneutralität als Bezugsmodell für die Untersuchung von Unternehmenssteuern | 05 |
| 2.1 | Das Entscheidungsproblem der Kapitalgeber und der Unternehmen | 05 |
| 2.2 | Auswahl von Neutralitätskriterien | 06 |
| 2.3 | Intersektorale Neutralität | 08 |
| 2.4 | Intertemporale Neutralität | 09 |
| III. | Steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in der Bundesrepublik Deutschland | 11 |
| 3.1 | Allgemeine Charakteristika der deutschen Unternehmensbesteuerung | 11 |
| 3.2 | Die steuerliche Behandlung von Beteiligungen | 13 |
| 3.2.1 | Vorbemerkungen | 13 |
| 3.2.2 | Der Erwerb einer Beteiligung und sein Einfluss auf die Steuerbemessungsgrundlage | 14 |
| 3.2.3 | Das Halten von Beteiligungen | 15 |
| 3.2.4 | Die Veräußerung von Beteiligungen | 18 |
| 3.2.5 | Zwischenfazit | 19 |
| 3.3 | Die steuerliche Behandlung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen | 22 |
| 3.3.1 | Vorbemerkungen | 22 |
| 3.3.2 | Die Aufgabe eines Unternehmens | 23 |
| 3.3.3 | Steuerliche Aspekte der Umwandlung | 25 |
| 3.3.3.1 | Begriff und Arten der Umwandlung | 25 |
| 3.3.3.2 | Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft | 27 |
| 3.3.3.3 | Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft | 29 |
| 3.3.4 | Steuerliche Aspekte der Verschmelzung | 31 |
| 3.3.5 | Die Realteilung von Personengesellschaften und die Spaltung von Kapitalgesellschaften | 33 |
| 3.3.5.1 | Realteilung von Personengesellschaften | 33 |
| 3.3.5.2 | Spaltung von Kapitalgesellschaften | 34 |
| 3.3.6 | Zwischenfazit | 35 |
| IV. | Steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in der Republik Kroatien | 40 |
| 4.1 | Allgemeine Charakteristika der kroatischen Unternehmensbesteuerung | 40 |
| 4.2 | Die steuerliche Behandlung von Beteiligungen | 42 |
| 4.2.1 | Vorbemerkungen | 42 |
| 4.2.2 | Der Erwerb einer Beteiligung und sein Einfluss auf die Gewinnsteuerbemessungsgrundlage | 43 |
| 4.2.3 | Das Halten von Beteiligungen | 44 |
| 4.2.4 | Die Veräußerung von Beteiligungen | 46 |
| 4.2.5 | Besonderheiten bei Beteiligungen an Unternehmen, deren Gewinne nach dem Einkommensteuergesetz behandelt werden | 47 |
| 4.2.6 | Zwischenfazit | 50 |
| 4.3 | Die steuerliche Behandlung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen | 52 |
| 4.3.1 | Vorbemerkungen | 52 |
| 4.3.2 | Die Liquidation eines gewinnsteuerpflichtiges Unternehmens | 53 |
| 4.3.3 | Steuerliche Aspekte bei Rechtsformänderungen | 54 |
| 4.3.4 | Steuerliche Aspekte der Verschmelzung | 55 |
| 4.3.5 | Die Aufspaltung eines gewinnsteuerpflichtigen Unternehmens | 57 |
| 4.3.6 | Gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei Unternehmen, die nach einkommensteuerlichen Vorschriften behandelt werden | 58 |
| 4.3.7 | Zwischenfazit | 60 |
| Schlussbetrachtung | 64 | |
| Anhang | 67 | |
| Literaturverzeichnis | 82 |
licht im Vergleich zur Buchwertverknüpfung aufgrund höherer Ausgangswerte Steuerersparnisse in der Zukunft. Beim Zwischenwertansatz wird schließlich ein dazwischen liegenden Ergebnis realisiert. Da die Steuerzahlungen nicht zum gleichen Zeitpunkt anfallen, ist es notwendig zukünftige Steuerzahlungen abzudiskontieren, um eine Vergleichbarkeit der Zahlungen herzustellen. Grundsätzlich kann man dann sagen, dass die Auflösung der stillen Reserven dann vorteilhaft ist, wenn der Barwert der zukünftigen Steuerersparnisse im Planungszeitraum größer ist als die gegenwärtige Steuerzahlung aufgrund der Realisierung eines Umwandlungsgewinnes. Ist hingegen der Barwert der sich zukünftig, im Rahmen der schrittweisen Auflösung der stillen Reserven oder bei der Veräußerung, ergebenden Steuern niedriger als die mit der Vermeidung eines Umwandlungsgewinnes verbundenen Steuerersparnis, so stellt die Buchwertverknüpfung die aus steuerlicher Sicht günstigere Alternative dar. Die Entscheidung Buchwerte fortzuführen oder einen höheren Wert anzusetzen, lässt sich somit durch einen Vergleich der jeweiligen Steuerbarwerte ermitteln. Aufgrund der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, die den Unternehmen bzw. deren Anteilseignern offenstehen, ist eine eindeutige Handlungsempfehlung nicht möglich, sondern muss in der jeweiligen Situation mittels Steuerlastvergleich ermittelt werden. Es ist aus diesem Grund davon auszugehen, dass die deutsche Unternehmensbesteuerung einen starken Einfluss auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge, wie Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung, nimmt. Der Umstrukturierungsvorgang kann zwar in aller Regel ertragsteuerlich neutral im Wege der Buchwertverknüpfung gestaltet werden. Diese Vorgehensweise ist aber nicht in jedem Fall die günstigste Alternative für das oder die beteiligten Unternehmen. Es kann somit im allgemeinen vermutet werden, dass die deutsche Unternehmensbesteuerung bezüglich ihrer Behandlung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen mit den aufgestellten Neutralitätspostulaten nicht vereinbar ist. Eine weitere Ursache für die fehlende Neutralität der deutschen Unternehmensbesteuerung liegt in der rechtsformabhängigen Besteuerung der Unter38 [...]
Investitionstätigkeit führt einerseits zu geringeren Markteinkommen in der Gegenwart und andererseits zu einer schlechteren Konsumgüterausstattung der Gesellschaft in der Zukunft. Neben der Investitionsentscheidung auf Unternehmensebene wird somit also auch, die auf der Haushaltsebene zu fällende, intertemporale Konsumentscheidungen beeinflusst. Die steuerliche Problematik bezüglich Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen dürfte in den wesentlichen Punkten übereinstimmen. Von besonderem Interesse ist hierbei, ob die steuerlichen Regelungen eine neutrale Umsetzung der jeweiligen Umstrukturierungsmaßnahme erlauben oder ob einzelne Vorgänge entweder subventioniert oder diskriminiert werden. Diese Begünstigung oder Benachteiligung kann sich aus der steuerlichen Behandlung des Umstrukturierungsprozesses selbst oder aber auch aus einem steuerlichen Lastvergleich von gegenwärtigen Ist-Zustand und alternativen Zuständen in der Zukunft ergeben. Während des Umstrukturierungsprozesses haben die Entscheidungsträger in aller Regel ein Wahlrecht bezüglich der Auflösung der stillen Reserven. In der jeweiligen Situation entscheiden zu können, ob der Buch-, der Zwischen- oder der Teilwertansatz26 optimal ist, setzt die Berücksichtigung von verschiedenen Aspekten voraus, denn für diese Entscheidung sind sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Steuerzahlungen von Bedeutung. Bei der Buchwertfortführung wird im Zeitpunkt der Umstrukturierung beim ursprünglichen Unternehmen kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn realisiert, so dass das betrachtete Unternehmen keinen ertragssteuerlichen Pflichten nachkommen muss. Diesem steuerlichen Vorteil steht allerdings entgegen, dass die übernehmende Gesellschaft in der Zukunft die in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven auflösen muss und somit auf dieser Ebene Steuerpflichten entstehen. Der Teilwertansatz hat wiederum zur Folge, dass die stillen Reserven im Zeitpunkt der Umwandlung aufgedeckt werden und das ursprüngliche Unternehmen bzw. seine Anteilseigner einen entsprechenden Veräußerungsgewinn zu versteuern haben. Die Nachfolgeunternehmung verwirk26 [...]
Im Rahmen der deutschen Unternehmensbesteuerung ist grundsätzlich die vollständige steuerliche Erfassung – entweder nach einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Regeln – des Gewinnes als steuerliche Größe vorgesehen. Bei dieser undifferenzierten Vorgehensweise bleibt allerdings außer Betracht, dass es sich bei ein Teil dieses Betrages überhaupt nicht um einen tatsächlichen Gewinn handelt. Der steuerlich erfasste Gewinn beinhaltet neben der ökonomischen Rente einer Investition – dem Reingewinn – auch die Opportunitätskosten des Kapitals – die sog. Normalrendite. Aus diesem Grund steigt die steuerliche Belastung einer Investition, je länger diese aufrechterhalten bleibt und positive Erträge abwirft.25 Mit anderen Worten: Eine Investition muss, um mit Alternativanlagen konkurrieren zu können, eine umso höhere Rendite abwerfen, je langfristiger das Engagement angelegt ist. Ein Unternehmer hat somit also unter Umständen einen Anreiz seinen Betrieb aufgrund steuerlicher Gründe frühzeitig wieder zu liquidieren, obwohl eine Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit aus wirtschaftlicher Sicht durchaus sinnvoll erscheinen würde. In der Phase des Bestehens bildet ein Unternehmen in aller Regel, beispielsweise durch die Ausnutzung von Bewertungswahlrechten, stille Reserven in zum Teil erheblichem Umfang. Die steuerliche Erfassung des Liquidationsgewinns stellt nun sicher, dass diese stillen Reserven der Besteuerung nicht entzogen werden. Die Aufdeckung und Besteuerung von stillen Reserven ist grundsätzlich mit einem neutralen Steuersystem vereinbar, da nicht nur die Doppelbesteuerung, sondern auch die steuerliche Nichterfassung von Einkünften zu vermeiden ist. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass es auch in diesem Fall zu einer undifferenzierten Behandlung des Aufgabe- oder Abwicklungsgewinns kommt, so dass wiederum neben dem tatsächlichen Reingewinn auch Opportunitätskosten steuerlich erfasst und belastet werden. Es ist somit festzuhalten, dass sowohl die laufende Gewinnbesteuerung als auch die steuerliche Behandlung der Unternehmensaufgabe selbst zu Verzerrungen im unternehmerischen Entscheidungskalkül führen. Die suboptimale [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832423360
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Veselka, Marco Oktober 1999: Steuerliche Behandlung von Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, Hamburg: Diplomica Verlag
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intersektorale Neutralität, marktorientierte Besteuerung, Veräußerungsgewinnbesteuerung, Entscheidungsneutralität, intertemporale Neutralität



