Steuer- und strafrechtliche Verwertungsmöglichkeiten von Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jan Freyer
- Abgabedatum: Oktober 2005
- Umfang: 81 Seiten
- Dateigröße: 312,9 KB
- Note: 2,7
- Institution / Hochschule: FH Nordhessen, Standort Kassel Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9441-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9441-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9441-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Freyer, Jan Oktober 2005: Steuer- und strafrechtliche Verwertungsmöglichkeiten von Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Steuerrecht, Verwertungsverbote, Kontrollmitteilungen, Steuerfahndung
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Diplomarbeit von Jan Freyer
Problemstellung:
Verstöße gegen gesetzliche Regelungen, insbesondere denen des Steuerrechts, können die Verwertungsmöglichkeiten von erlangten Informationen von Banken durch die Steuerfahndung einschränken oder sogar zu einem Verwertungsverbot führen. Wann eine Verwertung nicht mehr möglich ist, kann ein Laie in der Regel nur schwer erkennen. Die im Steuerrecht niedergeschriebenen Regelungen, vor allem zur Informationsbeschaffung, betreffen gleichsam den einzelnen Steuerpflichtigen und die Kreditinstitute. Wann Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter verwertet werden dürfen, hängt von einer Vielzahl von Verfahrensvorschriften ab, die in der Bundesrepublik Deutschland einen großen Umfang angenommen haben.
Um eine Eingrenzung der Thematik zu erreichen, beschränken sich die Ausführungen im Wesentlichen auf natürliche Personen, welche Einkünfte entspr. § 20 Abs. 1 und 2 EStG beziehen. Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG beziehen, werden ansatzweise betrachtet. Die Problematik der Verwertungsmöglichkeiten, und gerade derer im Steuerrecht, sind sehr vielschichtig. Aus diesem Grund kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht auf alle Sachverhalte vollumfänglich eingegangen werden. Vielmehr werden – nach Meinung des Verfassers – in der Praxis häufig vorkommende Verwertungsverbote analysiert.
Ziel der Arbeit ist es, als Ergebnis der Analyse von Ermittlungsbefugnissen der Finanzbehörden festzustellen, welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Die Arbeit stellt dementsprechend keine ausschließliche Betrachtung bestehender Gestaltungsmöglichkeiten dar, sondern soll den Leser über eine Analyse der Grundlagen zur Erlangung von Informationen zu den Verwertungsmöglichkeiten hinführen und den Rahmen dieser aufzeigen.
Über eine Analyse ausgewählter Verwertungsverbote im Steuerrecht sollen Aussagen zu Verwertungsmöglichkeiten erlangter Informationen herausgearbeitet werden. Dabei werden Aspekte betrachtet, die die Informationsweitergabe von Banken, aber auch Ermittlungen im persönlichen Bereich des Steuerpflichtigen betreffen.
Gang der Untersuchung:
Zunächst wird dargestellt und erläutert, wann ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren und wann ein Steuerermittlungsverfahren vorliegt und auf welchen Rechtsgrundlagen diese basieren. Im Weiteren wird die Entwicklung der Abgabenordnung, angefangen vom Dritten Reich bis dato beschrieben. Dabei liegt der Fokus auf den gesetzlichen Normen und Regelungen, die Grundlagen für Auskunftsersuchen der zuvor genannten Ermittlungsbehörden sind. Am Beispiel der Volksbank Saaletal eG werden die Unterschiede von Auskunftsersuchen gegenüber Kunden und Mitarbeitern herausgearbeitet. Sodann wird mit Hilfe von Statistiken erarbeitet, in welchem Umfang Ermittlungen in der Bundesrepublik Deutschland angestellt wurden und zu welchen Ergebnissen diese führten. Abschließend werden die Grundzüge des automatisierten Abrufs von Kontoinformationen dargestellt.
Dieses Thema wurde vom Verfasser gewählt, weil es für den steuerpflichtigen Bürger der Bundesrepublik Deutschland von wesentlicher Bedeutung ist, ob die erlangten Auskünfte der Behörden im Steuerermittlungs- und Steuerstrafverfahren zum einen überhaupt rechtmäßig erlangt wurden und zum anderen zu seinen Ungunsten verwertet werden können.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Tabellenverzeichnis | VIII | |
| Literaturverzeichnis | IX | |
| Urteilsverzeichnis | XV | |
| Eidesstattliche Erklärung | XVII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes | 1 |
| 1.3 | Zielsetzung | 2 |
| 1.4 | Methodischer Aufbau der Arbeit | 2 |
| 2. | Die Steuerfahndung | 4 |
| 2.1 | Definition Steuerhinterziehung | 4 |
| 2.2 | Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit | 5 |
| 2.3 | Die Aufgaben der Steuerfahndung | 7 |
| 2.3.1 | Ermittlung von Steuerstraftaten nach § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO | 8 |
| 2.3.2 | Ermittlung von Steuerstraftaten nach § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO | 11 |
| 2.3.3 | Vorfeldermittlungen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO | 14 |
| 2.3.4 | Wertung der Aufgabenbereiche | 17 |
| 2.4 | Das Beschwerdeverfahren | 17 |
| 2.5 | Befugnisse der Steuerfahndung im Steuerverfahren | 18 |
| 3. | Die Entwicklung der Abgabenordnung | 21 |
| 3.1 | Entwicklung vor dem ersten Weltkrieg bis 1950 | 21 |
| 3.2 | Die Entstehung des § 30a AO | 24 |
| 4. | Exkurs Bankgeheimnis | 27 |
| 4.1 | Begriffsbestimmung Bankgeheimnis | 27 |
| 4.2 | Umfang und Gegenstand des Bankgeheimnisses | 27 |
| 4.3 | Besonderheit Bankauskunft | 28 |
| 4.3.1 | Unterscheidung nach Privat- und Geschäftskunden | 30 |
| 4.3.2 | Wertung | 31 |
| 5. | Gesetzeszweck des § 30a AO – Schutz des Bankkunden | 32 |
| 5.1 | Der Schutz des Bankkunden | 33 |
| 5.1.1 | Besondere Rücksichtnahme | 33 |
| 5.1.2 | Allgemeine Überwachung | 34 |
| 5.1.3 | Kontrollmitteilungen | 35 |
| 5.1.4 | Angabe von Kontonummern | 36 |
| 5.1.5 | Auskunftsersuchen | 36 |
| 5.2 | Wertung | 37 |
| 6. | Auskunftsersuchen der Finanzbehörden bei der Volksbank Saaletal eG | 38 |
| 6.1 | Auskunftsersuchen gegenüber Kunden | 39 |
| 6.2 | Ermittlungssache gegen Mitarbeiter der Bank | 42 |
| 7. | Verwertungsmöglichkeiten | 43 |
| 7.1 | Definition des Verwertungsverbotes | 43 |
| 7.2 | Rechtsgrundlagen | 45 |
| 7.3 | Verletzung der Schutzwürdigkeit des Bankkunden | 47 |
| 7.4 | Fehlende Belehrung von Angehörigen | 49 |
| 7.5 | Verletzung des Auskunftsverweigerungsrechts | 50 |
| 7.6 | Fehlende Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht | 50 |
| 7.7 | Unbefugtes Erlangen von Gutachten und Urkunden | 51 |
| 7.8 | Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses | 52 |
| 7.9 | Beeinträchtigung des staatlichen Wohls | 52 |
| 7.10 | Verletzung der Ausweispflicht | 53 |
| 7.11 | Verstöße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 54 |
| 7.12 | Fehlerhafte Anordnung | 55 |
| 8. | Statistiken | 57 |
| 8.1 | Umfang der Steuerprüfungen nach Anzahl bundesweit | 57 |
| 8.2 | Erzielte Mehrsteuern durch Prüfungen bundesweit | 58 |
| 8.3 | Verhängung von Freiheitsstrafen auf Grund Ermittlungsverfahren bundesweit | 59 |
| 8.4 | Zusammensetzung der Mehrerlöse Jahr 2000 nach Steuerarten bundesweit | 60 |
| 9. | Erweiterte Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden durch automatisierten Abruf von Kontoinformationen | 61 |
| 10. | Schlussbetrachtung mit Ausblick | 63 |
Ermittlungshandlungen dürfen jedoch nicht erkennbar außer Verhältnis stehen (AEAO zu § 88 AO, abgedruckt in AO-Handbuch). Die Aufklärungspflicht der Finanzbehörden wird durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten gem. § 90 AO begrenzt. Die Behörden sind insbesondere nicht verpflichtet, den Sachverhalt auf verschiedene Fallkonstellationen zu betrachten. Sie können Angaben eines Steuerpflichtigen Glauben schenken, wenn nicht greifbare Umstände vorliegen, die darauf hindeuten, dass seine Angaben falsch oder unvollständig sind (BFH vom 11.07.1978, BStBl. II 1979 S. 57). Der Absatz 1 soll eine Art Präampel für die folgenden Absätze 2 bis 5 des § 30a AO darstellen. Erreicht werden soll die gebotene verfassungskonforme Auslegung des § 30a AO (BFH vom 18.02.1997, BStBl. II den 1997, S. 504). der Insbesondere sollen und die der [...]
Wie bereits dargelegt, wurde im Zuge des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25.07.198794 der Bankenerlass aus dem Jahr 1979 in die Abgabenordnung eingefügt. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die durch die Einführung der Quellensteuer entstandenen Befürchtungen, die Anonymität von Bankkunden sei nicht mehr sicher, nicht zum Tragen kommen.95 Die Sicherung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunde gem. § 30a AO hat nicht zuletzt kapitalmarktpolitische Gründe. Hierdurch sollten Kapitalmarktabflüsse in das Ausland entgegengewirkt werden.96 Durch mögliche Kapitalabwanderungen wurde im Inland eine Gefahr der Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gesehen.97 Durch die gewählte Überschrift (Schutz von Bankkunden) als auch die Nähe zur Schutzvorschrift des § 30 AO (Steuergeheimnis) wird deutlich, dass § 30a AO eine Art Schutzvorschrift darstellen soll und auch darstellt.98 Dies macht auch Sinn, wenn man betrachtet, dass es ein wirkliches Bankgeheimnis i.d.S. gar nicht gibt.99 Der Beschuldigte muss davon ausgehen, dass ihn im Steuerstrafbzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren kein Bankgeheimnis schützt. [...]
[OHG] und Kommanditgesellschaft [KG]) sowie die im Handelsregister eingetragenen Kaufleute einschließlich der persönlich haftenden Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaften. Unter die zuvor genannte Definition fallen allerdings nicht Gewerbetreibende, Handwerker und Freiberufler.89 Anders sieht Schebesta90 den Kaufmannsbegriff. § 24 AGB-Gesetz91 stellt seit der Neufassung des Handelsrechtsreformgesetzes nicht mehr auf den Kaufmann, sondern, anlehnend an EU- Recht, auf den Unternehmer ab. Der Begriff des Unternehmers hat nunmehr seine Definition in § 14 BGB gefunden und grenzt ihn deutlich vom Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ab. Der Unternehmerbegriff, welcher Freiberufler und Landwirte umfasst, ersetzt im Verbraucherrecht den Begriff des Kaufmanns und zugleich den Begriff des Gewerbetreibenden, an welchem das Bürgerliche Gesetzbuch in [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832494414
Arbeit zitieren:
Freyer, Jan Oktober 2005: Steuer- und strafrechtliche Verwertungsmöglichkeiten von Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Steuerrecht, Verwertungsverbote, Kontrollmitteilungen, Steuerfahndung



