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Steuer- und strafrechtliche Verwertungsmöglichkeiten von Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden

Steuer- und strafrechtliche Verwertungsmöglichkeiten von Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Jan Freyer
  • Abgabedatum: Oktober 2005
  • Umfang: 81 Seiten
  • Dateigröße: 312,9 KB
  • Note: 2,7
  • Institution / Hochschule: FH Nordhessen, Standort Kassel Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9441-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9441-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9441-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Freyer, Jan Oktober 2005: Steuer- und strafrechtliche Verwertungsmöglichkeiten von Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Steuerrecht, Verwertungsverbote, Kontrollmitteilungen, Steuerfahndung

Diplomarbeit von Jan Freyer

Problemstellung:

Verstöße gegen gesetzliche Regelungen, insbesondere denen des Steuerrechts, können die Verwertungsmöglichkeiten von erlangten Informationen von Banken durch die Steuerfahndung einschränken oder sogar zu einem Verwertungsverbot führen. Wann eine Verwertung nicht mehr möglich ist, kann ein Laie in der Regel nur schwer erkennen. Die im Steuerrecht niedergeschriebenen Regelungen, vor allem zur Informationsbeschaffung, betreffen gleichsam den einzelnen Steuerpflichtigen und die Kreditinstitute. Wann Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter verwertet werden dürfen, hängt von einer Vielzahl von Verfahrensvorschriften ab, die in der Bundesrepublik Deutschland einen großen Umfang angenommen haben.

Um eine Eingrenzung der Thematik zu erreichen, beschränken sich die Ausführungen im Wesentlichen auf natürliche Personen, welche Einkünfte entspr. § 20 Abs. 1 und 2 EStG beziehen. Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG beziehen, werden ansatzweise betrachtet. Die Problematik der Verwertungsmöglichkeiten, und gerade derer im Steuerrecht, sind sehr vielschichtig. Aus diesem Grund kann im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht auf alle Sachverhalte vollumfänglich eingegangen werden. Vielmehr werden – nach Meinung des Verfassers – in der Praxis häufig vorkommende Verwertungsverbote analysiert.

Ziel der Arbeit ist es, als Ergebnis der Analyse von Ermittlungsbefugnissen der Finanzbehörden festzustellen, welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Die Arbeit stellt dementsprechend keine ausschließliche Betrachtung bestehender Gestaltungsmöglichkeiten dar, sondern soll den Leser über eine Analyse der Grundlagen zur Erlangung von Informationen zu den Verwertungsmöglichkeiten hinführen und den Rahmen dieser aufzeigen.

Über eine Analyse ausgewählter Verwertungsverbote im Steuerrecht sollen Aussagen zu Verwertungsmöglichkeiten erlangter Informationen herausgearbeitet werden. Dabei werden Aspekte betrachtet, die die Informationsweitergabe von Banken, aber auch Ermittlungen im persönlichen Bereich des Steuerpflichtigen betreffen.

Gang der Untersuchung:

Zunächst wird dargestellt und erläutert, wann ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren und wann ein Steuerermittlungsverfahren vorliegt und auf welchen Rechtsgrundlagen diese basieren. Im Weiteren wird die Entwicklung der Abgabenordnung, angefangen vom Dritten Reich bis dato beschrieben. Dabei liegt der Fokus auf den gesetzlichen Normen und Regelungen, die Grundlagen für Auskunftsersuchen der zuvor genannten Ermittlungsbehörden sind. Am Beispiel der Volksbank Saaletal eG werden die Unterschiede von Auskunftsersuchen gegenüber Kunden und Mitarbeitern herausgearbeitet. Sodann wird mit Hilfe von Statistiken erarbeitet, in welchem Umfang Ermittlungen in der Bundesrepublik Deutschland angestellt wurden und zu welchen Ergebnissen diese führten. Abschließend werden die Grundzüge des automatisierten Abrufs von Kontoinformationen dargestellt.

Dieses Thema wurde vom Verfasser gewählt, weil es für den steuerpflichtigen Bürger der Bundesrepublik Deutschland von wesentlicher Bedeutung ist, ob die erlangten Auskünfte der Behörden im Steuerermittlungs- und Steuerstrafverfahren zum einen überhaupt rechtmäßig erlangt wurden und zum anderen zu seinen Ungunsten verwertet werden können.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis VIII
Literaturverzeichnis IX
Urteilsverzeichnis XV
Eidesstattliche Erklärung XVII
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 1
1.3 Zielsetzung 2
1.4 Methodischer Aufbau der Arbeit 2
2. Die Steuerfahndung 4
2.1 Definition Steuerhinterziehung 4
2.2 Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit 5
2.3 Die Aufgaben der Steuerfahndung 7
2.3.1 Ermittlung von Steuerstraftaten nach § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO 8
2.3.2 Ermittlung von Steuerstraftaten nach § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO 11
2.3.3 Vorfeldermittlungen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO 14
2.3.4 Wertung der Aufgabenbereiche 17
2.4 Das Beschwerdeverfahren 17
2.5 Befugnisse der Steuerfahndung im Steuerverfahren 18
3. Die Entwicklung der Abgabenordnung 21
3.1 Entwicklung vor dem ersten Weltkrieg bis 1950 21
3.2 Die Entstehung des § 30a AO 24
4. Exkurs Bankgeheimnis 27
4.1 Begriffsbestimmung Bankgeheimnis 27
4.2 Umfang und Gegenstand des Bankgeheimnisses 27
4.3 Besonderheit Bankauskunft 28
4.3.1 Unterscheidung nach Privat- und Geschäftskunden 30
4.3.2 Wertung 31
5. Gesetzeszweck des § 30a AO – Schutz des Bankkunden 32
5.1 Der Schutz des Bankkunden 33
5.1.1 Besondere Rücksichtnahme 33
5.1.2 Allgemeine Überwachung 34
5.1.3 Kontrollmitteilungen 35
5.1.4 Angabe von Kontonummern 36
5.1.5 Auskunftsersuchen 36
5.2 Wertung 37
6. Auskunftsersuchen der Finanzbehörden bei der Volksbank Saaletal eG 38
6.1 Auskunftsersuchen gegenüber Kunden 39
6.2 Ermittlungssache gegen Mitarbeiter der Bank 42
7. Verwertungsmöglichkeiten 43
7.1 Definition des Verwertungsverbotes 43
7.2 Rechtsgrundlagen 45
7.3 Verletzung der Schutzwürdigkeit des Bankkunden 47
7.4 Fehlende Belehrung von Angehörigen 49
7.5 Verletzung des Auskunftsverweigerungsrechts 50
7.6 Fehlende Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht 50
7.7 Unbefugtes Erlangen von Gutachten und Urkunden 51
7.8 Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses 52
7.9 Beeinträchtigung des staatlichen Wohls 52
7.10 Verletzung der Ausweispflicht 53
7.11 Verstöße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 54
7.12 Fehlerhafte Anordnung 55
8. Statistiken 57
8.1 Umfang der Steuerprüfungen nach Anzahl bundesweit 57
8.2 Erzielte Mehrsteuern durch Prüfungen bundesweit 58
8.3 Verhängung von Freiheitsstrafen auf Grund Ermittlungsverfahren bundesweit 59
8.4 Zusammensetzung der Mehrerlöse Jahr 2000 nach Steuerarten bundesweit 60
9. Erweiterte Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden durch automatisierten Abruf von Kontoinformationen 61
10. Schlussbetrachtung mit Ausblick 63

Automatisiert erstellter Textauszug:

Ermittlungshandlungen dürfen jedoch nicht erkennbar außer Verhältnis stehen (AEAO zu § 88 AO, abgedruckt in AO-Handbuch). Die Aufklärungspflicht der Finanzbehörden wird durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten gem. § 90 AO begrenzt. Die Behörden sind insbesondere nicht verpflichtet, den Sachverhalt auf verschiedene Fallkonstellationen zu betrachten. Sie können Angaben eines Steuerpflichtigen Glauben schenken, wenn nicht greifbare Umstände vorliegen, die darauf hindeuten, dass seine Angaben falsch oder unvollständig sind (BFH vom 11.07.1978, BStBl. II 1979 S. 57). Der Absatz 1 soll eine Art Präampel für die folgenden Absätze 2 bis 5 des § 30a AO darstellen. Erreicht werden soll die gebotene verfassungskonforme Auslegung des § 30a AO (BFH vom 18.02.1997, BStBl. II den 1997, S. 504). der Insbesondere sollen und die der [...]

Wie bereits dargelegt, wurde im Zuge des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25.07.198794 der Bankenerlass aus dem Jahr 1979 in die Abgabenordnung eingefügt. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die durch die Einführung der Quellensteuer entstandenen Befürchtungen, die Anonymität von Bankkunden sei nicht mehr sicher, nicht zum Tragen kommen.95 Die Sicherung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunde gem. § 30a AO hat nicht zuletzt kapitalmarktpolitische Gründe. Hierdurch sollten Kapitalmarktabflüsse in das Ausland entgegengewirkt werden.96 Durch mögliche Kapitalabwanderungen wurde im Inland eine Gefahr der Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gesehen.97 Durch die gewählte Überschrift (Schutz von Bankkunden) als auch die Nähe zur Schutzvorschrift des § 30 AO (Steuergeheimnis) wird deutlich, dass § 30a AO eine Art Schutzvorschrift darstellen soll und auch darstellt.98 Dies macht auch Sinn, wenn man betrachtet, dass es ein wirkliches Bankgeheimnis i.d.S. gar nicht gibt.99 Der Beschuldigte muss davon ausgehen, dass ihn im Steuerstrafbzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren kein Bankgeheimnis schützt. [...]

[OHG] und Kommanditgesellschaft [KG]) sowie die im Handelsregister eingetragenen Kaufleute einschließlich der persönlich haftenden Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaften. Unter die zuvor genannte Definition fallen allerdings nicht Gewerbetreibende, Handwerker und Freiberufler.89 Anders sieht Schebesta90 den Kaufmannsbegriff. § 24 AGB-Gesetz91 stellt seit der Neufassung des Handelsrechtsreformgesetzes nicht mehr auf den Kaufmann, sondern, anlehnend an EU- Recht, auf den Unternehmer ab. Der Begriff des Unternehmers hat nunmehr seine Definition in § 14 BGB gefunden und grenzt ihn deutlich vom Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ab. Der Unternehmerbegriff, welcher Freiberufler und Landwirte umfasst, ersetzt im Verbraucherrecht den Begriff des Kaufmanns und zugleich den Begriff des Gewerbetreibenden, an welchem das Bürgerliche Gesetzbuch in [...]

Arbeit zitieren:
Freyer, Jan Oktober 2005: Steuer- und strafrechtliche Verwertungsmöglichkeiten von Informationen der Kreditinstitute über deren Kunden und Mitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
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