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Standort der Frauenförderung in Oberösterreich vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung

Rechtliche Analyse des Istzustandes in Betrachtnahme von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Normen der kollektiven Rechtsgestaltung

Standort der Frauenförderung in Oberösterreich vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Nikola Katja Hofka
  • Abgabedatum: März 1999
  • Umfang: 150 Seiten
  • Dateigröße: 2,2 MB
  • Institution / Hochschule: Johannes Kepler Universität Linz Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-5123-3
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-5123-3 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-5123-3 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hofka, Nikola Katja März 1999: Standort der Frauenförderung in Oberösterreich vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Europa, Frauen, Frauenförderung, Oberösterreich, Recht

Diplomarbeit von Nikola Katja Hofka

Gang der Untersuchung:

Leitthema meiner Arbeit ist die Frage, wie mit den Mitteln der Frauenförderung und der Gleichstellung die berufliche Integration von Frauen vorangetrieben und die Berufswelt rechtlich so verändert werden kann, dass die Interessen der Frauen besser berücksichtigt werden.

Der Anfang der Arbeit beschäftigt sich mit der Geschlechtergleichheit und wie weit im Laufe der geschichtlichen Entwicklung die Gleichberechtigung Einzug in die Gesellschaft nehmen konnte (Kapitel 2). Denn oft steht formeller Gleichbehandlung und Freiheit in der Entscheidung dennoch eine faktische Ungleichbehandlung gegenüber.

Anschließend beleuchtet die Arbeit Frauenförderung in Österreich und wirft einen Blick auf die aktuelle innerstaatliche Rechtsentwicklung (Kapitel 3).

Die österreichischen Gesetze zur Frauenförderung wie das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Landesgleichbehandlungsgesetz werden in Kapitel 4 näher ausgeführt.

Kapitel 5 beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Frauenförderungsmaßnahmen.

Die Europarechtliche Entwicklung sowie die wichtigsten Europäischen Richtlinien in Bezug auf Rechte der Frauen werden in Kapitel 6 beleuchtet.

Auf zwei Rechtssprechungen des Europäischen Gerichtshofes, die für die Rechte der Frau und die Möglichkeiten der Frauenförderung von großer Bedeutung sind, wird in Kapitel 7 näher eingegangen.

Daraufhin informiert die Arbeit über die Europarechtskonformität der österreichischen Gesetze (Kapitel 8).

In Kapitel 9 geht es um den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie.

Kapitel 10 beinhaltet den Vertrag von Amsterdam.

Kapitel 11 beschäftigt sich mit den Frauenförderplänen und der damit häufig entstehenden Quotendiskussion.

Konkrete Frauenförderungsmaßnahmen, in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, werden hingegen in Kapitel 12 aufgezählt und dem Leser näher gebracht, indem sie mit je einem konkreten Projekt, das in Oberösterreich bereits existiert, veranschaulicht werden.

Die Arbeit endet schließlich mit persönlichen Bemerkungen (Kapitel 13).

Inhaltsverzeichnis:

1. EINLEITUNG 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 3
1.2 Vorgehensweise
1.3 Informationssuche 4
1.4 Das Rollenbild und Rollenverständnis der Frauen von heute 5
2. GESCHLECHTERGLEICHHEIT 10
3. FRAUENFÖRDERUNG: AKTUELLE INNERSTAATLICHE RECHTSENT-WICKLUNG 14
4. ÖSTERREICHISCHE RECHTSGRUNDLAGEN 15
4.1 Gleichbehandlungsgrundsatz 15
4.2 Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) 1979 16
4.3 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG) 1993 23
4.4 Landesgleichbehandlungsgesetz 31
4.5 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) 33
5. VERFASSUNGSRECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT VON FRAUEN-FÖRDERUNGSMAßNAHMEN 36
6. EUROPARECHTLICHE ENTWICKLUNG 38
6.1 Art 119 EWGV von 1957 47
6.2 Die Lohngleichheits- oder Entgeltrichtlinie 75/117/EWG vom 10. Februar 1975 49
6.3 Die Gleichbehandlungs- oder Zugangsrichtlinie 76/207/EWG vom 6. Februar 1976 51
6.4 Richtlinie des Rates 79/7/EWG vom 19. Dezember 1978 53
6.5 EG- Richtlinie 86/378/EWG vom 24. Juli 1986 54
6.6 Richtlinie des Rates 86/613/EWG vom 11. Dezember 1986 54
6.7 Richtlinie des Rates 92/85/EWG vom 19. Oktober 1992 54
6.8 Empfehlungen 55
6.9 Entschließungen 56
7. RECHTSPRECHUNG DES EUGH 57
7.1 Rechtssache Kalanke gegen Freie Hansestadt Bremen 57
7.2 Rechtssache Marschall gegen Nordrhein-Westfahlen 64
8. EUROPARECHTSKONFORMITÄT DER ÖSTERREICHISCHEN QUOTEN-REGELUNGEN 68
9. VORSCHLAG DER KOMMISSION ZUR ÄNDERUNG DER GLEICH-BEHANDLUNGS-RICHTLINIE 70
10. DER VERTRAG VON AMSTERDAM 73
10.1 Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam 73
10.2 Bedeutung der Vorgaben des Marschall Urteils für die österreichischen Frauenförderbestimmungen 75
11. FRAUENFÖRDERPLÄNE – QUOTENDISKUSSION 76
12. FRAUENFÖRDERUNGSMASSNAHMEN 81
12.1 Allgemeine Maßnahmen 81
12.1.1 Weiterbildungsangebote für Frauen 85
12.1.2 Arbeitsplatzsicherheit 87
12.1.3 Karenzurlaub 87
12.1.4 Kinderbetreuungseinrichtungen 89
12.1.5 Beurlaubungsregelungen 90
12.1.6 Arbeitszeitflexibilisierung 91
12.1.7 Geschlechtsneutrale Sprachregelungen 94
12.2 Frauenförderung in der Privatwirtschaft 95
12.2.1 Möglichkeiten und Grenzen in der Privatwirtschaft 95
12.2.1.1 Frauen in kollektiven Interessensvertretungen 97
12.2.1.2 Strukturelle Förderungsmaßnahmen des ÖGB 99
12.2.1.3 Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates 100
12.2.2 Beispiele für Frauenförderungskonzepte in Betrieben 104
12.2.2.1 Allgemein 104
12.2.2.2 Chancengleichheitsplan 106
12.2.2.3 Weiterbildung 106
12.2.2.4 Kinderbetreuung 108
12.2.2.5 Teilzeitarbeit 108
12.3 Frauen im öffentlichen Dienst 109
12.3.1 Allgemein 109
12.3.2 Frauenförderung an den Hochschulen 110
12.3.2.1 Allgemein 110
12.3.2.2 UOG 113
12.3.2.3 Frauenbericht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr 1998 115
12.4 Frauen in Führungspositionen 116
13. SCHLUSSBEMERKUNGEN 117
14. ANHANG 119
14.1 „Taten statt Worte“ 119
14.2 Projektauftrag Frauenförderung 122
15. LITERATURVERZEICHNIS 131

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die geschlechtsspezifische Teilung des Arbeitsmarktes geht auch immer mehr in Richtung niedrig qualifizierte, schlechtbezahlte Teilzeitarbeit für Frauen und stabile, existenzsichernde Vollarbeitszeit für Männer. Es erscheint oft so, als ob Frauen aus dem Arbeitsmarkt hinaus zurück in die Familie gedrängt werden sollten. Neue Arbeitsformen wie die Telearbeit tragen ihren Teil dazu bei. Frauen sind weiters überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen und haben Schwierigkeiten nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung wieder den Einstieg ins Erwerbsleben zu finden.18 Oft befinden sich Frauen in einer Art Teufelskreis, aus dem sie sich ohne Hilfe von außen nicht mehr befreien können. Sie kommen beruflich nicht voran, weil sie die Haushalts- und Kindererziehungspflichten übernehmen. Dies geschieht deßhalb, weil sie regelmäßig weniger verdienen als ihre Partner. Sie verdienen aber weniger, weil sie es sind, die die Erwerbsarbeit zugunsten der Gratisarbeit im Privatbereich unterbrechen. Dieser Kreislauf kann durch formal geschlechtsneutrales Recht nicht unterbrochen werden.19 [...]

1.4 Das Rollenbild und Rollenverständnis der Frauen von heute Es macht einen großen Unterschied, ob Menschen als weiblich oder männlich geboren werden, denn unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen werden über die Kategorie Geschlecht maßgeblich Lebensweise und Lebenschancen der einzelnen Menschen bestimmt.12 Frauen und Männer durchleben auch ihre gesamte Erwerbstätigkeit unter verschiedenen Rahmenbedingungen. Es stellt sich die Frage warum es für viele Frauen so schwer ist, auf dem freien Arbeitsmarkt eine ihrem Ausbildungsstand adäquate Stelle zu finden. Frauen sind in qualifizierten Positionen unterrepräsentiert, ihre beruflichen Aufstiegschancen sowie ihre Entlohnung sind im Durchschnitt geringer als die der männlichen Kollegen. Frauen sind am häufigsten in den niedrigen und schlechter bezahlten Positionen zu finden, auf befristeten Arbeitsverhältnissen oder Teilzeitarbeitsplätzen, die auch oft unter der Sozialversicherungsgrenze liegen. Frauenarbeit ist in unserer Gesellschaft weniger ”wert” und daher schlechter bezahlt. Dabei ist zu beachten dass sich der gegenwärtige Gebrauch des Begriffs “Arbeit” nur auf Erwerbsarbeit in bezahlter Form bezieht. Die unentgeltlich geleistete Haus-, Familien-, Betreuungs- und Pflegearbeit, die zum Großteil nur von Frauen entrichtet wird, fällt aus dieser Definition überhaupt heraus.13 Wieviel Frauen verdienen, hängt also mit der Bewertung ihrer Arbeit zusammen. Ansatzpunkte für eine Milderung bzw. Aufhebung der Einkommensdiskrepanz lägen daher in einer völlig neuen Arbeitsbewertung, d.h. Anerkennung von gleichwertiger Qualifikation, Berücksichtigung nicht nur schwerer körperlicher Belastung sondern auch psychischer Strapazen. Weiters sollten sehr detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen angefertigt werden, um zu gewährleisten, dass erworbene Qualifikationen und vom Betrieb gestellte Anforderungen übereinstimmen und Frauen auf den ihren Qualifikationen adäquaten Positionen beschäftigt werden.14 Es scheint, als ob der Arbeitsmarkt für die Geschlechter unterschiedlich aufgeteilt sei und den Frauen nur ein faktisch ”stark verengtes Spektrum” von Arbeitsplätzen zur Verfügung stehe. Für das Verständnis geschlechtsspezifischer Arbeitsmarktsegregation ist insbesondere folgende Implikation der gesellschaftlichen Arbeitsteilung bedeutsam.15 ”Erwerbsarbeitsverhältnisse und Berufsrollen sind in Bezug auf Zeitstruktur, Einkommenskonzentration und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf kontinuierlich voll verfügbare, d.h.: dauerhaft von Familien- und Hausarbeit freigestellte und reproduktiv versorgte Arbeits12 13 14 [...]

rechtliche Entwicklung sowie die wichtigsten Europäischen Richtlinien in Bezug auf Rechte der Frauen werden in Kapitel 6 beleuchtet. Auf zwei Rechtssprechungen des Europäischen Gerichtshofes, die für die Rechte der Frau und die Möglichkeiten der Frauenförderung von großer Bedeutung sind, wird in Kapitel 7 näher eingegangen. Daraufhin informiert die Arbeit über die Europarechtskonformität der österreichischen Gesetze (Kapitel 8). In Kapitel 9 geht es um den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie. Kapitel 10 beinhaltet den Vertrag von Amsterdam. Kapitel 11 beschäftigt sich mit den Frauenförderplänen und der damit häufig entstehenden Quotendiskussion. Konkrete Frauenförderungsmaßnahmen, in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, werden hingegen in Kapitel 12 aufgezählt und dem Leser näher gebracht, indem sie mit je einem konkreten Projekt, das in Oberösterreich bereits existiert, veranschaulicht werden. Die Arbeit endet schließlich mit persönlichen Bemerkungen (Kapitel 13). 1.3 Informationssuche Ausführliche Literatur, die Frauenförderung rechtlich sowie gesellschaftspolitisch diskutiert, lässt sich leicht finden. Vor allem die Bundesministerien für Frauenangelegenheiten sowie für Arbeit und Soziales stehen rasch und kompetent allen Informationssuchenden mit vielen Publikationen zur Seite. Konkrete Beispiele der Frauenförderung ausfindig zu machen erwies sich jedoch schon als bedeutend schwieriger. In der gegenwärtigen Diskussion ist oft von Frauennetzen, die sich untereinander fördern, die Rede. Auch ich hatte das Glück in den verschiedensten Institutionen engagierte Frauen zu finden, die sich bereit erklärten, mich in meiner Arbeit tatkräftig durch Informationsmaterial und auch durch konkrete Gespräche und Interviews zu unterstützen. Für die schriftlichen Informationen möchte ich mich daher bei Frau Kiesewetter von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Frau Mag. Dürrer-Roittner vom Arbeitsmarkt Service, Frau Lohnecker, Frauenbeauftragte des Landes OÖ, Nationalratsbgeordnete Ridi Steibl, und bei Frau Ruprecht vom ÖGB, bedanken. Frau Mag. Wagner ermöglichte es mir die Bibliothek des Linzer Frauenbüros zu durchforsten. Für die Zeit, die sie für persönliche Gespräche geopfert haben, möchte ich mich bei Frau Prammreiter vom Berufsförderungsinstitut und vor allem bei Frau Weber und Frau Labg. Peutlberger-Naderer, beide VOEST Linz - bedanken. Auf universitärer Ebene unterstützten mich in Linz Frau Mag. Neuwirth und Frau Dr. Siegmund-Ulrich von der Uni Graz. Schlussendlich gilt mein Dank aber meiner Professorin Frau Dr. Barbara Trost, die immer für mich Zeit freimachen konnte und mich stets bestens wissenschaftlich und persönlich betreut hat. [...]

Arbeit zitieren:
Hofka, Nikola Katja März 1999: Standort der Frauenförderung in Oberösterreich vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Europa, Frauen, Frauenförderung, Oberösterreich, Recht

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