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Der Standardentwurf des IASB zur Bilanzierung von Aktienoptionsplänen (ED 2 "Share-based Payment")

Eine kritische Analyse

Der Standardentwurf des IASB zur Bilanzierung von Aktienoptionsplänen (ED 2 "Share-based Payment")
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Christian Richter
  • Abgabedatum: Juli 2003
  • Umfang: 54 Seiten
  • Dateigröße: 392,0 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Bochum Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7664-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7664-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7664-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Richter, Christian Juli 2003: Der Standardentwurf des IASB zur Bilanzierung von Aktienoptionsplänen (ED 2 "Share-based Payment"), Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: aktienbezogene Vergütung, Personalaufwand, fair value, Arbeitsleistung, Aktie

Diplomarbeit von Christian Richter

Einleitung:

Die Bilanzierung von Aktienoptionsplänen, die Mitarbeitern und Führungskräften zum Zweck der Entlohnung gewährt werden, wurde bislang nicht von den im Rahmen der IFRS (international financial reporting standards) verabschiedeten Rechnungslegungsnormen abgedeckt. Nicht zuletzt aus diesem Grund war dieses Thema Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen den Experten der internationalen Rechnungslegung.

Das IASB hat den Regelungsbedarf erkannt und veröffentlichte deshalb am 7. November 2002 seinen exposure draft 2 „share-based payment“, den die interessierte Öffentlichkeit bis zum 7. März 2003 kommentieren konnte.

Gang der Untersuchung:

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Diskussionsentwurf des IASB kritisch zu hinterfragen und eventuelle, inhaltliche Defizite ausfindig zu machen. Da ED 2 bislang nicht in einen endgültigen Standard überführt wurde, entfällt eine kritische Analyse anhand praktischer Erfahrungen und kann sich lediglich auf theoretische Überlegungen stützen, die von Fallbeispielen untermauert werden sollen. Die Arbeit versucht dabei nicht, Lösungsvorschläge möglicher Problemstellungen zu entwickeln, da zu diesem Zweck ebenso die Vorschläge anderer Standardsetter in die Betrachtung mit einfließen müssten.

Bevor jedoch der Standardentwurf kritisch gewürdigt wird, sollen dem Leser im zweiten Kapitel die zum weiteren Verständnis der Ausführungen notwendigen Grundlagen der Aktienoptionspläne vermittelt werden. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die differenzierte Darstellung der vom IASB im Rahmen von ED 2 veröffentlichten Vorschriften, die im dritten Kapitel vorgestellt werden. Ebenso bedeutsam ist das darauf folgende vierte Kapitel, in dem die zuvor beschriebenen Regelungen einer sachlichen Prüfung unterzogen werden.

Das fünfte Kapitel fasst die Ergebnisse der vorangegangen Überlegungen kurz zusammen und gibt einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen bezüglich der Konvergenzbestrebungen der Standardsetter.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VII
1. Einleitung und Gang der Arbeit 1
2. Aktienoptionspläne 3
2.1 Zum Begriff des Aktienoptionsplans 3
2.2 Ausgestaltungsformen von Aktienoptionsplänen 6
2.2.1 Reale Aktienoptionspläne 6
2.2.2 Virtuelle Aktienoptionspläne 6
2.2.3 Sonstige Formen aktienbezogener Vergütung 7
2.2.3.1 Bonus Stock Award Plans 7
2.2.3.2 Phantom Stocks 7
2.3 Bewertung von Aktienoptionen 8
2.3.1 Der innere Wert einer Option 8
2.3.2 Der Zeitwert 10
2.3.3 Kurzer Abriss ausgewählter Optionswertmodelle 11
2.3.3.1 Das Diffusionsmodell 11
2.3.3.2 Das Binomialmodell 12
3. Darstellung des Standardentwurfs 14
3.1 Geltungsbereich von ED 2 14
3.2 Bilanzansatz 15
3.2.1 Reale Aktienoptionspläne 15
3.2.2 Virtuelle Aktienoptionspläne 17
3.2.3 Kombinationsformen 18
3.3 Bewertung 20
3.3.1 Reale Aktienoptionspläne 20
3.3.2 Virtuelle Aktienoptionspläne 24
3.3.3 Kombinationsformen 25
3.4 Änderungen der Aktienoptionspläne während der Laufzeit 28
3.5 Anhangangaben 29
4. Kritische Betrachtung von ED 2 32
4.1 Ermittlung des Personalaufwands im Abrechnungszeitraum 32
4.2 Ansatz- vs. Bewertungsvorschriften 36
4.3 Höhe des Personalaufwands bei virtuellen Aktienoptionen 37
4.4 Verrechnung von Arbeitsleistungen bei Planänderungen 38
5. Fazit und Ausblick 39
Literaturverzeichnis 41

Automatisiert erstellter Textauszug:

Modelle sind ebenfalls zulässig, solange folgende Faktoren mit in die Berechnung einbezogen werden: a) der Ausübungspreis der Option, b) die (erwartete) Laufzeit der Option,96 c) der gegenwärtige Kurs des Bezugswertes, d) die erwartete Volatilität des Aktienkurses, e) u. U. die erwarteten Dividenden97 und f) der risikolose Zinssatz für die Laufzeit der Option. 98 Als Bewertungszeitpunkt ist der Moment der Zusage (grant date) zu wählen, sofern das Unternehmen Leistungen von Mitarbeitern erhält; leistet hingegen ein unternehmensfremder Dritter, muss zum „Lieferzeitpunkt“ bewertet werden.99 Ausübungszeitpunkt (exercise date) und Zeitpunkt der Unverfallbarkeit (vesting date) scheiden als Bewertungszeitpunkte aus, da die Werte der empfangenen Leistungen durch Wertänderungen der Optionen über die Laufzeit direkt verändert würden.100 Dabei soll eine Wertänderung der empfangenen Leistungen gerade nicht erfolgen;101 auch spätere Wertänderungen der Aktienoptionen werden nicht in die Bewertung miteinbezogen.102 Periodengerechte Verteilung des Personalaufwands Werden Aktienoptionen sofort unverfallbar und können sogleich ausgeübt werden, mutmaßt der Diskussionsentwurf, dass das Unternehmen bereits erbrachte Mitarbeiterleistungen vergütet. [...]

3.2.3 Kombinationsformen Neben der Entlohnung rein über reale oder virtuelle Aktienoptionen besteht die Möglichkeit, diese beiden Vergütungsformen miteinander zu kombinieren (share-based payment transactions with cash alternatives). ED 2 räumt in diesem Zusammenhang entweder der Vertragspartei oder dem Unternehmen das Recht zur Entscheidung über die Wahl der Vergütung ein.82 Im Standardentwurf des IASB ist zunächst der Fall geregelt, in dem der Arbeitnehmer bzw. ein Dritter über die Vergütungsform entscheiden kann (share-based payment transactions in which the counterparty has the choice of settlement).83 Das bedeutet, dass das Unternehmen ein strukturiertes Finanzinstrument (compound financial instrument) betrachtet, das neben einem Eigenkapitalauch einen Verbindlichkeitsteil umfasst.84 Hierbei kann das Recht auf Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten als Teil des Eigenkapitals und das Recht auf [...]

3.2.2 Virtuelle Aktienoptionspläne Im Gegensatz zu den oben erläuterten realen Optionen sind virtuelle Aktienoptionen unbedingt in der Bilanz anzusetzen,77 weil sie für die Gesellschaft eine Schuld (liability) darstellen, über deren Höhe oder den Zeitpunkt des Vermögensabflusses Unsicherheit besteht. Damit bleibt allerdings noch zu klären, wann eine Rückstellungsbildung vorzunehmen ist. Bei der Beantwortung dieser Frage stellt man fest, dass während der Sperrfrist noch keine gegenwärtige Verpflichtung (present obligation) existiert.78 IAS 37 (provisions, contingent liabilities and contingent assets) beschreibt diesen Fall als sog. Eventualschuld (contingent liability), d. h. ihr Bestehen muss zunächst durch den Eintritt eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Begebenheiten bestätigt werden. Deshalb wäre diese Eventualschuld im Anhang (appendix) offenzulegen (disclose); eine Passivierung der Rückstellung ist jedoch nicht möglich.79 Da sich eine gegenwärtige Verpflichtung allerdings erst mit Ablauf der Sperrfrist ergibt, ist das IASB der Auffassung, dass eine Verbindlichkeitsrückstellung bereits während der Sperrfrist gebildet werden muss.80 Sofern dem Unternehmen Ressourcen über mehrere Perioden zufließen, sind die Verbindlichkeiten im Zeitpunkt des Zugangs der Waren und Dienstleistungen zu bilanzieren.81 [...]

Arbeit zitieren:
Richter, Christian Juli 2003: Der Standardentwurf des IASB zur Bilanzierung von Aktienoptionsplänen (ED 2 "Share-based Payment"), Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
aktienbezogene Vergütung, Personalaufwand, fair value, Arbeitsleistung, Aktie

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