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Stalking

Analyse einer neuen Straftat bzw. Krankheitsform unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Arbeit

Stalking
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Anna Bohr
  • Abgabedatum: Februar 2009
  • Umfang: 82 Seiten
  • Dateigröße: 769,5 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Dortmund Deutschland
  • Bibliografie: ca. 40
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-2821-6
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bohr, Anna Februar 2009: Stalking, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Stalking, Sozialarbeit, Tätermotiv, Therapie, Opferhilfe

Diplomarbeit von Anna Bohr

Einleitung:

Stalking, zu Deutsch ‘Nachstellung’ ist ein neues Massenphänomen. Seit 2007 ist Nachstellung in Deutschland ein Straftatbestand und in den letzten drei Jahren gab es auch in den Medien dafür ein verstärktes Interesse. Die Medien waren es auch bei mir, die mich zum allerersten Mal auf das Thema aufmerksam machten und ich begann, mich dafür zu interessieren.

Bei ersten Recherchen zu dem Thema fand ich fast gar keine Informationen über die Arbeit mit Stalkern und nur einige wenige Informationen über die Arbeit mit den Opfern, was meine Neugier für das Thema weiter verstärkte.

Mein Interesse an Stalking hängt sicherlich unter anderem auch mit meinem generellen Interesse für Sozialarbeit in der Zusammenarbeit mit Straftätern zusammen. Daher leistete ich auch mein Praxissemester im Büro für Täter-Opfer Ausgleich in Dortmund ab. Dort hatte ich dann einen realen Kontakt mit einem Stalkingopfer. Die junge Frau, die zu uns kam, hatte ihren Exfreund wegen Nachstellung angezeigt, da er unter anderem erotische Bilder an ihren Chef geschickt hatte und sie monatelang mit SMS-Nachrichten und Anrufen terrorisierte. Sie war sehr verzweifelt und der Fall erregte bei mir sehr großes Interesse, so sehr, dass ich mich nun entschieden habe, meine Abschlussarbeit über Stalking zu verfassen.

Ein anderer Grund war, dass ich den Eindruck hatte, dass Sozialarbeiter nicht wirklich wissen, wie sie mit Stalkern und ihren Opfern umgehen sollen, da das Thema einfach sehr neu ist, nur selten Fachkenntnis dazu vorliegt und es auch bisher keine einheitliche Vorgehensweise gibt. Daher möchte ich am Ende der Arbeit auch die Möglichkeiten für Sozialarbeiter im Umgang mit Stalking beschreiben. Zuvor möchte ich den Begriff Stalking ganzheitlich vorstellen und erklären. Des Weiteren möchte ich auf die rechtlichen Grundlagen und auf die Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten für Opfer und Täter eingehen. Zu Beginn soll der Stalkingbegriff an sich definiert werden.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 04
2. Stalking – Eine Einführung 05
2.1 Definition 05
2.2 Historischer Ursprung 09
3. Formen und Ausprägungen des Stalking heute 12
3.1 Täterarten und Tätermotive 12
3.1.1 Thesen und Theorien zur Ausbreitung von Stalking heute 17
3.2 Stalking bei Prominenten 22
3.3 Bedeutung und Folgen für die Opfer 23
4. Gesetzeslage 30
4.1 Positive Aspekte der neuen Gesetzeslage 31
4.2 Kritik an der Gesetzeslage 34
5. Stalking – Straftat oder Krankheit, oder beides? 37
6. Therapie und Hilfsangebote 39
6.1 Angebote für Opfer 39
6.2 Angebote für Täter 44
7. Stalking als neues Tätigkeitsfeld für Sozialarbeiter 53
8. Fazit 58
9. Quellenverzeichnis 62
9.1 Literaturquellen 62
9.2 Internetquellen 65
10. Anhang 67
10.1 Abbildung 1 (Flyer von No-Stalking) 67
10.2 Zeitungsbericht A (Beispiele für Stalkingfolgen für die Opfer) 69
10.3 Zeitungsbericht B (Beispiele für Stalking bei Prominenten) 73
10.4 Zeitungsbericht C (Beispiele für die kritische Auseinandersetzung mit dem neuen Nachstellungsgesetz) 77

Textprobe:

Kapitel 7, Stalking als neues Tätigkeitsfeld für Sozialarbeiter:

„Die Soziale Arbeit soll den Menschen zur Hilfe kommen, die Schwierigkeiten in Lebenslagen aufweisen und zwar nur in lenkender, aufzeigender Form.“ Sozialarbeiter können in vielen Tätigkeitsbereichen mit Stalkern zu tun haben. Innerhalb der Sozialen Arbeit ist Stalking noch nicht so bekannt wie in anderen Professionen, z.B. Psychologie oder Kriminologie. Diese Professionen werden allerdings auch sehr direkt mit Stalking konfrontiert. Daher ist es notwendig, sich mit der Materie des Stalkings auseinanderzusetzen. „Insgesamt lässt sich feststellen, dass anhand der Gegebenheiten und ständigen Veränderungen in unserer Gesellschaft eine Ausweitung des Berufsfeldes der Sozialen Arbeit zu verzeichnen ist.“ Die meisten Fachkräfte haben bisher nur ungenügende Kenntnisse und es fehlt an spezialisierten Einrichtungen, sowohl im Bereich der Beratung und Hilfe für Opfer, als auch ganz besonders im Bereich der Beratung und Hilfe für Täter. Die meisten Opfer haben viel Gesprächsbedarf und wollen eher eine Beratung, als eine Anzeige, oft jedoch ist nur die Polizei der alleinige Ansprechpartner. Die Sozialarbeit könnte sicherlich hier auch enorm die Polizei entlasten und mir ihr in der Arbeit im Stalkingbereich kooperieren.

Bisher war die Vernetzung, die für eine erfolgreiche Arbeit mit Stalkingopfern und Stalkingtätern nötig ist, eher schwierig, aufgrund der geringen Anzahl von Einrichtungen. Außerdem muss Stalking erforscht werden, um Standards für eine einheitliche Vorgehensweise zu entwickeln.

Wenn dann noch die Problematik des Stalkings auf allen Ebenen ausreichend bekannt wäre, wäre die Arbeit transparent und auch die Sozialarbeit könnte effektiver mit Opfern und Tätern arbeiten. Wichtig wäre außerdem die Erstellung eines Berichtes zu jedem Stalkingfall, auch, wenn es (noch) keine Straftat gab. Des Weiteren muss der Sozialarbeiter in der Arbeit mit Stalking enorm auf den Datenschutz achten und sollte sich auch gut mit den rechtlichen Gegebenheiten auskennen.

Bei jedem Klienten kann die Situation des Stalkings anders aussehen. Aber auch nicht jeder Stalking-Klient ist beim ersten Kontakt als solcher erkennbar. Viele der Opfer von extremen Stalkinghandlungen sind auch nicht sehr kommunikativ, da sie sich mitschuldig fühlen. Daher ist es wichtig, dem Opfer mitzuteilen, dass es nicht alleine schuldig und auch nicht alleine betroffen ist. Der Klient muss in seiner Ganzheit gesehen werden. Vor einem Gespräch sollten genug Informationen über die Täter-Opfer-Kombination gesammelt werden und auch die Erscheinungsformen des Stalkings sollten zusammengetragen werden, um den Stalker einem Täter-Typ zuordnen zu können. Auch das Umfeld des Opfers sollte miteinbezogen werden, um so noch weitere Beweise zu sammeln und auch, um die Hilfe zur Selbsthilfe voranzutreiben.

Des Weiteren sollte der Sozialarbeiter das Opfer über rechtliche Vorgehensweisen in Bezug auf Stalking beraten können und Verhaltensvorschläge an das Opfer weitergeben, wie es sich gegenüber dem Täter verhalten soll. Auch das soziale Umfeld des Opfers kann bei der Umsetzung der Verhaltensvorschläge helfen. Diese Verhaltensweisen werden zum einen in der verschiedenen Fachliteratur vorgestellt (wie bereits erwähnt), als auch von der Polizei angeraten. Drawe und Oetken (2005) empfehlen Sozialarbeitern, sich an den Verhaltensweisen der Polizei zu orientieren. […] Durch diese Vorgehensweise, bestehend aus dem Zusammentragen aller relevanten Informationen und Beweise, dem Aufzeigen von Verhaltensweisen und der Überlegung über eventuelle rechtliche Vorgehensweisen, wird mit dem Klienten insgesamt ein Konzept erarbeitet. Bei der rechtlichen Vorgehensweise muss jedoch die Intensität des Vorgehens und des Verhaltens des Stalkers beachtet werden. Denn rechtlich gegen einen Stalker vorzugehen, kann in manchen Fällen die Handlungen noch verstärken oder die Situation sogar eskalieren lassen. Auch hier zeigt sich wieder, dass die Maßnahmen immer nach dem individuellen Täter-Typ bzw. nach den Täter-Typen ausgerichtet werden müssen.

Die Beratung bietet also dem Sozialarbeiter viele Handlungsmöglichkeiten. Denkbar wäre auch die Professionalisierung einzelner Sozialarbeiter für Stalking, um dann Stalking-Beauftragter in einer Einrichtung zu werden.

In der Beratung kann es auch öfter zum Kontakt mit häuslicher Gewalt kommen. Häusliche Gewalt ist bereits ein Thema für Sozialarbeiter in Unterstützungseinrichtungen. Wichtig ist es, den Zusammenhang mit Stalking erkennen zu können, denn „50-60% der Opfer sind ehemalige Intimpartner des Stalkers“. Es kann während der Beziehung zu Taten häuslicher Gewalt kommen, die sich bereits als erste Stalkinghandlungen darstellen und sich nach der Trennung fortsetzen und auch verstärken können. Sozialarbeiter mit Erfahrung in der häuslichen Gewalt können daran anknüpfen und im Bezug auf Stalking hier präventiv tätig sein.

Neben der Beratung könnte die Soziale Arbeit Präventionsprojekte erarbeiten sowie Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Broschüren) leisten und damit auch ein größeres Bewusstsein für Stalking in der Gesellschaft erreichen. Außerdem könnten die Opfer auch besser in ihrem Umfeld aufgefangen werden, wenn das Bewusstsein dafür vorhanden wäre. Auch in gerichtlichen Verfahren könnten Sozialarbeiter unterstützend zur Beurteilung und Verständigung im Bereich des Stalking beitragen, wodurch eine bessere (gerechte) Sanktion folgen kann.

Im Moment bekommt die Soziale Arbeit in Bezug auf Stalking noch zu wenig Aufmerksamkeit. Jedoch „gerade, weil sich die Sozialarbeit auf Menschen bezieht, die Schwierigkeiten in Lebenslagen aufweisen, hat sie einen „Basiszugang“, der anderen Professionen nicht gegeben ist.“ Daher ist es wünschenswert, dass die Soziale Arbeit ihr Tätigkeitsfeld im Bereich Stalking zukünftig noch mehr ausweiten kann. Gerade im Bereich der Täterberatung ist der Bedarf fast gar nicht gedeckt, während die Opfer sich zumindest an allgemeine Opferberatungsstellen wenden können.

Arbeit zitieren:
Bohr, Anna Februar 2009: Stalking, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Stalking, Sozialarbeit, Tätermotiv, Therapie, Opferhilfe

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