Staatshaushalte in den EU-Beitrittsländern
Defizite, Strukturen und Rezessionsanfälligkeit
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Stefan Dietrich
- Abgabedatum: April 2005
- Umfang: 94 Seiten
- Dateigröße: 892,1 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Justus-Liebig-Universität Gießen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8810-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8810-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8810-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Dietrich, Stefan April 2005: Staatshaushalte in den EU-Beitrittsländern, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: EU-Integration, Maastricht, Konjunktur, Finanzwirtschaft, Osterweiterung
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Diplomarbeit von Stefan Dietrich
Problemstellung:
Am 01.05.2004 sind zu der bestehenden Europäischen Union zehn weitere Länder (AC-10) hinzugekommen, für die eine Vollmitgliedschaft, inklusive Währungsunion, vorgesehen ist.
Sowohl der Stabilitäts- und Wachstumspakt vom 17.06.1997, als auch der Vertrag über die Gründung der Europäischen Union vom 07.02.1992 betrachten einen tragfähigen und nachhaltigen Staatshaushalt als essentiellen Bestandteil zur Gewährleistung der Stabilität der Europäischen Union, sowie der Währungsunion. Die dafür festgelegten Konvergenzkriterien sind aber aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion immer wieder stark umstritten. Für die meisten AC-10 Länder stellt sich damit die einerseits Problematik auf die Transformation von einer ehemaligen Zentralplanwirtschaft zu einer Marktwirtschaft zu gestalten und andererseits dabei die Konvergenzkriterien auf dem Weg in die Europäische Union zu erfüllen. Die vorliegende Arbeit erörtert auf Basis der historischen Entwicklung und des aktuellen Stands der Staatshaushalte dreier dieser Länder, ob diese Probleme bewältigt wurden bzw. noch bewältigt werden können. Dazu werden im zweiten Kapitel die Theorien des Staatshaushaltes dargestellt und diskutiert. Hierfür ist vor allem die Abgrenzung des staatlichen Haushalts von der Privatwirtschaft, seine Gliederung in föderativen Systemen und die Anfälligkeit des Staatshaushaltes gegenüber rezessiven Entwicklungen relevant. Betrachtet werden dabei die staatlichen Ausgaben, Einnahmen und Schulden. Im dritten Kapitel findet eine empirische Bestandsaufnahme und Analyse der Staatshaushalte der betrachteten Länder, sowie seiner Verknüpfungen zum europäischen Haushalt statt. Hierbei wird einerseits die historische Entstehung der aktuellen Situation und andererseits der Vergleich mit den bisherigen Ländern der Europäischen Union im Vordergrund stehen. Das vierte Kapitel vertieft die Betrachtung der Rezessionsanfälligkeit und Tragfähigkeit der drei Staatshaushalte unter allgemeinen und europäischen Gesichtspunkten.
Zusammenfassung:
In Kapitel 2 wurde die Theorie des Staatshaushaltes diskutiert. Als erstes wurden hierzu die Gebietskörperschaften als Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft abgegrenzt. Das Budget als Planungsinstrument wurde zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben vorgestellt und die möglichen Gliederungen der Ausgaben diskutiert. Als international gebräuchlichste Gliederung der Ausgaben nach dem erweiterten Funktionalprinzip wurden die COFOG-Kriterien erklärt.
Bei der Betrachtung der staatlichen Einnahmen erwiesen sich die Steuern mit über 90% als Haupteinnahmequelle. Im Bereich der Steuern können verschiedene Gliederungen vorgenommen werden, die es dem Staat erleichtern, den Ansatzpunkt einer Steuer zu bestimmen. Bei der Untersuchung der Besteuerungswirkung kann zuerst von einer aktiven Reaktion (Substitution) und dann von einer passiven Wirkung (Konsumeinschränkung) ausgegangen werden. Um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten, sollte das Leistungsprinzip und das Äquivalenzprinzip erfüllt sein.
Im Abschnitt 2.4 wurden die Aspekte eines föderativen Systems diskutiert. Zur Rechtfertigung eines solchen Systems wurden politisch-soziologische als auch ökonomische Gründe aufgezeigt. Der Finanzausgleich letztendlich kann in einen passiven, einen horizontal-aktiven und einen vertikal-aktiven Ausgleich gegliedert werden.
Der Abschnitt 2.5 untersuchte dann die verschiedenen Möglichkeiten der öffentlichen Kreditaufnahme. Abschließend zeigte der Ansatz von BLANCHARD e.a. (2003), welche Kriterien erfüllt sein müssen, um die Tragbarkeit des staatlichen Haushaltes zu gewährleisten.
Im folgenden Abschnitt wurde die Rezessionsanfälligkeit des Staatshaushaltes diskutiert. Hierbei konnte sowohl eine direkte Anfälligkeit der Ausgaben und Einnahmen, als auch eine indirekte Anfälligkeit im Zuge einer antizyklischen Fiskalpolitik festgestellt werden. Des Weiteren konnte erläutert werden, dass gerade diese antizyklischen Maßnahmen in einer kritischen Finanzsituation des Staates zu einem Kollaps führen können.
Kapitel 3 startet mit der Betrachtung der Europäischen Union, die als oberste föderative Ebene angesehen werden kann. Die Rolle der Konvergenzkriterien bei der Stabilisierung der Europäischen Union wurden bezüglich der Staatshaushalte diskutiert und begründet. Der Abschnitt 3.1.2 erläuterte dann die Aufgaben und Bedeutungen der drei Spezialfonds der Europäischen Union, die zusammen die Heranführungshilfen bilden. Für die empirische Analyse wurden Ungarn, Polen und die Tschechische Republik als die bedeutendsten Beitrittsländer ausgewählt.
Alle drei Länder sind formell föderative Staaten mit drei Ebenen. Ein passiver Finanzausgleich wird durchweg angestrebt, ist aber durch Probleme bei der Kompetenzabgrenzung noch nicht umgesetzt. Ein aktiver vertikaler Finanzausgleich ist in allen drei Ländern gegeben und gerade für die regionalen Gebietskörperschaften von großer Bedeutung, während ein aktiver horizontaler Finanzausgleich in keinem der drei Länder vorgesehen ist. An dieser Stelle ist auf die Gefahr der Zunahme regionaler Stärken und Schwächen hinzuweisen, die zu zunehmenden interregionalen Diskrepanzen und Bevölkerungswanderungen führen können.
In allen drei Ländern sind seit 1989 grundlegende Reformen zu erkennen, die einen entscheidenden Einfluss auf den Staatshaushalt hatten und haben. Zu ihnen zählt unter anderem die Privatisierung staatlicher Unternehmen, die inzwischen weitestgehend abgeschlossen ist. Positive Auswirkungen auf die Haushalte aller drei Länder hatten die Privatisierungen, neben den Privatisierungserlösen, aufgrund der deutlichen Reduktion der Subventionierung unrentabler Unternehmen.
Die Rentensysteme sind, bis auf eine staatliche Grundrente, privatisiert oder werden in den kommenden Jahren privatisiert. Damit sind die drei Beitrittsländer vielen Mitgliedsländern der EU einen deutlichen Schritt voraus, da das Problem der zunehmende demografischen Überalterung über den Markt reguliert wird und nicht durch den Staat getragen werden muss.
Im Bereich der Ausgaben zeigt sich noch eine zentralstaatliche Konzentration. Außerdem kann am Beispiele Polens beobachtet werden, dass in wirtschaftlich schwierigen Situationen vor allem die regionalen Ausgaben gekürzt werden, was wiederum auf eine schwache Machtposition der regionalen Gebietskörperschaften hindeutet. Außer in Ungarn haben die Sozialausgaben einen überdurchschnittlich hohen Anteil. Der Staatsanteil ist dadurch ebenfalls durchschnittlich höher als im EU-15 Vergleich. Die Struktur der Ausgaben hat sich jedoch der Struktur der EU-15 Länder im Zeitablauf angenähert.
Die Einnahmeverteilung auf die Gebietskörperschaften zeigt durchweg eine ähnliche Struktur wie in den bisherigen Mitgliedsstaaten. Die Einnahmen an sich werden zu über 90% aus Steuern generiert. Hierbei ist sowohl ein tendenzielles Übergewicht der indirekten gegenüber den direkten Steuern, als auch der Einkommenssteuer gegenüber der Gewinnbesteuerung festzustellen. Die Ursache dafür ist vor allem eine unternehmensbegünstigende Steuerpolitik zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums.
Bezüglich dem Stand der Staatsverschuldung ist kein einheitliches Bild zu erkennen. Allerdings zeigt sich schon bei der Betrachtung des Budgetdefizits eine deutliche Konjunkturabhängigkeit. Die Entwicklung der Schuldenstruktur zeigt einen Trend zur Finanzierung über Wertpapiere gegenüber der Finanzierung mittels direkter Kredite. Des Weiteren ist die Schuldenstruktur als eher kurz- bis mittelfristig zu betrachten. Die Nettoposition der jeweiligen Staatshaushalte gegenüber der Europäischen Union hängt von der Absorptionsfähigkeit der projektgebundenen Mittel ab. Die minimale Absorptionsrate zur Erreichung einer ausgeglichenen Nettoposition variiert in den drei betrachteten Ländern zwischen 35% und 75%. Sie liegt aber deutlich über der beobachteten Absorptionsfähigkeit der Heranführungsinstrumente. Es kann also bei ausschließlicher Betrachtung der direkten Zahlungen durchaus eine zusätzliche Belastung der Beitrittsländer durch die Europäische Union entstehen.
In Kapitel 4 wurden dann die Rezessionsanfälligkeit und die potentiellen Kollapsgefahren der Staatshaushalte untersucht. Ein zyklisches Verhalten der Einnahmen und ein antizyklisches Verhalten der Ausgaben ist deutlich erkennbar. Die Betrachtung der Einzelkomponenten der Ausgaben in den verschiedenen Ländern zeigt, dass vor allem die Sozialausgaben direkt, wie auch die Strukturausgaben bei einer antizyklischen Fiskalpolitik indirekt, von der Rezession betroffen sind. Für antizyklische fiskalpolitische Maßnahmen konnten in allen drei betrachteten ändern Anzeichen gefunden werden.
Bei der Betrachtung der Einnahmen lässt sich festhalten, dass vor allem die Steuern rezessionsempfindlich reagieren. Bezüglich der einzelnen Steuerkomponenten konnte beobachtet werden, dass die indirekten Steuern zeitnah und intensiv auf rezessive Tendenzen reagieren, sich aber auch schnell wieder erholen. Die direkten Steuern hingegen reagieren auf eine Rezession schwächer und leicht verzögert, erholen sich aber auch bei einer konjunkturellen Entspannung nicht so schnell. Durch den überdurchschnittlich hohen Anteil indirekter Steuern in den drei betrachteten Ländern kann geschlussfolgert werden, dass die AC-10 Länder im Bereich der staatlichen Einnahmen auf eine Rezession durchschnittlich intensiver reagieren, sich aber auch schneller davon erholen. Die Rezessionsanfälligkeit der staatlichen Schuldenbelastung wird auf der einen Seite von der Höhe des rezessiven Defizits und auf der anderen Seite von der Dauer und Stärke der Rezession beeinflusst. Die Höhe des Gesamteffekts wird dementsprechend von der Konstellation der beiden genannten Einzelgrößen bestimmt. Abschließend konnte gezeigt werden, dass der ungarische Staatshaushalt auf Basis historischer Werte tragfähig ist, Polens Staatshaushalt bei einer Ausdehnung der Verschuldung auf 60% des Bruttoinlandsproduktes bis 2015 tragfähig wäre, während die Tschechischen Republik deutliche Kollapsgefahren aufzeigt. Dieser Sachverhalt konnte mit der hohen Steuerlücke von 18,37% bestätigt werden.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung und Problemstellung | 1 |
| 2. | Theorie des Staatshaushaltes | 2 |
| 2.1 | Definition von Staat und Staatshaushalt als Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft | 2 |
| 2.2 | Die Staatsausgaben | 3 |
| 2.2.1 | Umfang und Struktur der Staatstätigkeit | 3 |
| 2.2.2 | Planung und Struktur des Staatshaushaltes | 5 |
| 2.3 | Die Staatseinnahmen | 7 |
| 2.3.1 | Systematisierung der Staatseinnahmen | 8 |
| 2.3.2 | Steuern | 9 |
| 2.4 | Finanzausgleich und Einnahmeverteilung in einem föderativen Staatssystem | 11 |
| 2.5 | Kredite zur Finanzierung des Staatshaushaltes | 13 |
| 2.5.1 | Charakteristika der öffentlichen Verschuldung und Grundsätze der Kreditaufnahme | 14 |
| 2.5.2 | Abgrenzung unterschiedlicher Defizitarten und Verfahren der Kreditaufnahme | 15 |
| 2.5.3 | Grenzen staatlicher Verschuldung | 16 |
| 2.6 | Rezessionsanfälligkeiten des Staatshaushaltes | 18 |
| 2.6.1 | Rezessionsanfälligkeit im engeren Sinne | 18 |
| 2.6.2 | Rezessionsanfälligkeit im weiteren Sinne | 19 |
| 3. | Die Staatshaushalte der EU-Beitrittsländer am Beispiel Polens, Ungarns und der Tschechischen Republik – Eine empirische Analyse | 22 |
| 3.1 | Die Strukturen und Finanzen der Europäischen Union im Hinblick auf die Integration der Beitrittsländer | 22 |
| 3.1.1 | Die Strukturen der Europäischen Union und die Konvergenzkriterien von Maastricht | 22 |
| 3.1.2 | Der Haushalt der Europäischen Union und die Beziehungen zu den Staatshaushalten der Beitrittsländer | 24 |
| 3.2 | Die nationalen Haushaltsanalysen der drei Staaten Ungarn, Polen und der Tschechischen Republik | 26 |
| 3.2.1 | Ungarn | 27 |
| 3.2.1.1 | Struktur der Finanzwirtschaft und Entwicklungen seit 1989 | 27 |
| 3.2.1.2 | Ausgaben | 29 |
| 3.2.1.3 | Einnahmen | 32 |
| 3.2.1.4 | Staatsschulden und Budgetdefizite | 34 |
| 3.2.1.5 | Netto-Position Ungarns gegenüber dem EU-Haushalt | 37 |
| 3.2.2 | Polen | 38 |
| 3.2.2.1 | Struktur der Finanzwirtschaft und Entwicklungen seit 1989 | 38 |
| 3.2.2.2 | Ausgaben | 40 |
| 3.2.2.3 | Einnahmen | 43 |
| 3.2.2.4 | Staatsschulden und Budgetdefizite | 46 |
| 3.2.2.5 | Netto-Position Polens gegenüber dem EU-Haushalt | 49 |
| 3.2.3 | Tschechische Republik | 49 |
| 3.2.3.1 | Struktur der Finanzwirtschaft und Entwicklungen seit 1989 | 49 |
| 3.2.3.2 | Ausgaben | 51 |
| 3.2.3.3 | Einnahmen | 54 |
| 3.2.3.4 | Staatsschulden und Budgetdefizite | 56 |
| 3.2.3.5 | Netto-Position der Tschechischen Republik gegenüber dem EU-Haushalt | 59 |
| 4. | Rezessionsanfälligkeit und Kollapsgefahren in den EU-Beitrittsländern | 60 |
| 4.1 | Rezessionsanfälligkeit der Ausgaben und Einnahmen | 61 |
| 4.1.1 | Rezessionsanfälligkeit der Ausgaben | 63 |
| 4.1.2 | Rezessionsanfälligkeit der Einnahmen | 65 |
| 4.2 | Auswirkungen einer Rezession auf das Defizit | 68 |
| 4.3 | Veränderung der realen Schuldenbelastung in einer Rezession | 70 |
| 4.4 | Tragfähigkeit der Schuldenpolitik und Kollapsgefahren | 75 |
| 4.4.1 | Die Frage der Tragfähigkeit des staatlichen Haushalts | 75 |
| 4.4.2 | Kollapsgefahren unter Einbezug von Erwartungen | 78 |
| 5. | Zusammenfassung | 81 |
| Verzeichnisse | 85 |
3 Die Staatshaushalte der EU-Beitrittsländer am Beispiele HU, PL und CZ Der Staatsanteil beträgt damit 48,1% und liegt leicht unter dem EU-15 Durchschnitt. Konnte der Staatsanteil von 51,3% in 1995 auf 44,9% in 2000 gesenkt werden, so steigt er seither wieder leicht an. Diese Ausgabensteigerung wird auf die hohe Anzahl von neuen Pensionszusagen und der schon beschriebenen umfangreichen Frührentnerregelung zurückgeführt.90 Der Anteil der staatlichen Konsumausgaben beläuft sich auf 17,6% des Bruttoinlandsproduktes (ca. 36,49% der gesamten staatlichen Ausgaben) und liegt damit ca. 2,4% unter dem EU-15 Durchschnitt. Ein eindeutiger Trend ist nicht zu erkennen.91 Die Verteilung der öffentlichen Ausgaben auf die verschiedenen Ebenen der Gebietskörperschaften wird in Tabelle 6 dargestellt. [...]
3 Die Staatshaushalte der EU-Beitrittsländer am Beispiele HU, PL und CZ staatlicher Unternehmen eingesetzt, der nach zähen Verhandlungen am 01.08.1990 das polnische Privatisierungsgesetz umsetzte. Die Einnahmen aus den Privatisierungen waren aufgrund der Veräußerungen an vorwiegenden einheimische Personen und Unternehmen und einer Blockierung durch weitreichende Mitspracherechte verschiedenster Stake-Holder sehr niedrig und entlasteten den Haushalt kaum. Im Zeitraum 1991 bis 1997 betrugen sie gerade einmal 16 Mrd. Zloty (ca. 4,91 Mrd. ECU/EUR auf Basis des jeweiligen Jahresdurchschnitts-Wechselkurs).87 Allerdings stellten der Wegfall der Belastungen durch defizitär arbeitende Unternehmen und der Wegfall bzw. auch die Kürzung der staatlichen Subventionen eine deutliche Entlastung des Haushalts dar. Betrug der Anteil am Bruttoinlandsprodukt 1991 noch 2,7%, sank er bis 2003 auf 0,4%. Ab 1998 ist auch ein kontinuierliches nominales Sinken der Subventionen zu beobachten (Quelle: EUROSTAT (d3pay)). Reform des staatlichen Rentensystems Zur Begrenzung der ausufernden Arbeitslosigkeit wurde ein Frührentensystem geschaffen, dass das effektive Rentenalter in Polen von 60 bzw. 65 Jahre auf 55 bzw. 59 Jahre senkte. Das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern verschlechterte sich im Zeitraum 1989 von 38,9 auf 61,2 in 1996. Dadurch nahmen die Rentenzahlungen Mitte der 90er fast 16% des Bruttoinlandproduktes an. Am 01.01.1999 wurde dieses bis dahin rein staatliche Rentensystem auf Basis eines Umlageverfahrens in ein drei SäulenSystem gewandelt. Das neue System entspricht exakt dem in Abschnitt 3.2.1.1 vorgestellten ungarischen Systems, mit der Ausnahme einer ausdrücklichen Verbindung zwischen den Einzahlungen und dem Rentenanspruch.88 [...]
3 Die Staatshaushalte der EU-Beitrittsländer am Beispiele HU, PL und CZ einen sehr geringen Handlungsspielraum für eigenverantwortliche Tätigkeiten.83 Sowohl ein passiver als auch ein aktiver horizontaler Finanzausgleich sind nicht gegeben, so dass erstens die Übereinstimmung von Entscheidungs-, Einnahmeund Ausgabenkompetenz nicht gegeben ist und sich zweitens interregionale Stärken und Schwächen weiter verstärken können. Mit dem Artikel 216 ist das Maastricht-Kriterium der öffentlichen Verschuldungsgrenze von 60% des Bruttoinlandsproduktes in die polnische Verfassung aufgenommen worden. Die Bewilligung des staatlichen Budgets für ein Haushaltsjahr unterliegt nach Artikel 219 auch in Polen dem Parlament (Sejm). Die operative Verwaltung und Rechtfertigungspflicht obliegt nach Artikel 221 und 226 dem Ministerialrat.84 Der Balcerowicz Plan Schon lange vor dem Bokros-Plan in Ungarn begann in Polen die Transformation des Landes ebenfalls mit einem starken Finanz- und Premierminister. 1989 wurde der sogenannte Balcerowicz Plan beschlossen, der die Stabilisierung der Währung, die Bekämpfung der Inflation, eine rigide Sparpolitik des Staates und die Privatisierung bzw. Stilllegungen staatlicher Unternehmen vorsah. Im Gegensatz zu dem Bokros-Plan, war die polnische Version, wie die gesamte Transformation Polens, stark von wirtschaftlichen Aspekten geprägt und vernachlässigte weitestgehend die strukturellen Probleme des Staates und seiner Verwaltung. So wurde trotz der erfolgreichen Umsetzung des Balcerowicz Wirtschaftswunder Planes und dem damit einhergehenden polnischen der öffentliche Haushalt immer wieder durch Finanzskandale [...]
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Arbeit zitieren:
Dietrich, Stefan April 2005: Staatshaushalte in den EU-Beitrittsländern, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
EU-Integration, Maastricht, Konjunktur, Finanzwirtschaft, Osterweiterung



