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Lothars III. Kampf mit den Staufern

Lothars III. Kampf mit den Staufern
Über dieses Buch
  • Art: Staatsexamensarbeit
  • Autor: Holger Macht
  • Abgabedatum: Februar 2004
  • Umfang: 95 Seiten
  • Dateigröße: 445,9 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8385-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8385-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8385-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Macht, Holger Februar 2004: Lothars III. Kampf mit den Staufern, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Gegenkönig, Königswahl, Schisma, Hausgut, Reichsgut

Staatsexamensarbeit von Holger Macht

Problemstellung:

Von den großen Taten Friedrichs II. Barbarossa, von Heinrich IV und seinem Gang nach Canossa hörte wohl jedes Kind in Deutschland schon einmal durch Sprichwörter oder Erzählungen. Sie sind bekannt.

Lothar III. ist jedoch weitgehend unbekannt. Das liegt nicht nur an seiner kurzen Herrscherzeit, es ist auch ein Vermächtnis seiner Nachfolger, die keinen allzu großen Wert darauf legten, die Erinnerung an den Sachsen beizubehalten. Das Deutschland des 19. Jahrhunderts brachte ihm gar Verachtung entgegen, weil sie in seinen Taten keine heldischen Merkmale entdecken konnten. Er galt und gilt als „Pfaffenkönig“.

Im Alter von 50 Jahren erklomm er durch rechtmäßige Wahl den Thron, sah sich mit einem rebellischen Herzogsgeschlecht konfrontiert, bewies Treue zur Kirche und verließ das irdische Dasein ohne Erben. Kein Anzeichen eines übermenschlichen Monarchen.

Die Forschung hält sich, solange es sich um die Jahre 1125-1137 handelt, zurück. Wenn, dann scheint höchstens der Umstand erwähnenswert, dass nicht der wahre Erbe des salischen Throns in seine Funktion als gottgewollter Herr über Deutschland kam, sondern von einem sächsischen Herzog verdrängt wurde - und dies auch noch durch eine Wahl.

Eine Möglichkeit, mit Lothar umzugehen, ist über ihn zu schweigen. Einen Schritt weiter gehend, könnte man, angelehnt an den Hobby-Historiker Heribert Illig, sagen, es habe Lothar gar nicht gegeben. Er sei eine Erfindung der Kirche gewesen. Und doch bliebe eine Lücke von 12 Jahren deutscher Geschichte. Auch wenn wir gerne so manche 12 Jahre deutscher Vergangenheit vergessen würden, Lothars Amtszeit bietet dennoch einige interessante Aspekte. Sein Kampf mit den Staufern war nämlich kein Unfall der Geschichte. Er zeigte vielmehr sich verändernde Strukturen im politischen Miteinander auf. Lothar III. erkämpfte sich nicht die Macht, sie fiel ihm auch nicht zufällig in den Schoß, sondern er erhielt sie durch einen Akt, der für heutige Generationen das Selbstverständlichste ist: durch eine ordentliche Wahl. Dies hielt Neider nicht davon ab, seinen Anspruch auf den Thron anzuzweifeln und zu bekämpfen. Seine größten und stärksten Gegner waren die Väter des späteren staufischen König- und Kaisergeschlechts. Lothar setzte sich durch und gewann die Oberhand, die er eigentlich nie ernsthaft verlor.

Geschichte oder eigentlich die Geschichtserzählung nährt sich aus Wertungen. Es verwundert deshalb nicht, dass bis in die Jetztzeit ein König und Kaiser, der sich nicht auf das Geblütsrecht berufen konnte, mit Hohn beäugt wird.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einem dem Kampf zwischen Kaiser Lothar III. und den Stauferbrüdern. Ein heikles Unterfangen, bei welchem durch die Quellenlage jederzeit die Gefahr besteht, entweder von anderen Schriftstellern mehr oder minder gut abzuschreiben, oder gewagte Thesen aufzustellen, die beim leichtesten Windhauch in sich zusammenfallen.

Es entstand ein chronologischer Aufbau, der jedoch auf Teilfragen beschränkt gehalten wurde. Dennoch war es vonnöten, weiter auszuholen. Geschichte spielt sich nicht in zeitlich begrenzten Bahnen ab, sondern zeigt stets Entwicklungsstufen. Im Jahre 1125, mit Blick auf die Königswahl, zu beginnen, würde die Chance zerstören, über den Tellerrand hinausblicken zu können. Also beschloss der Autor, eine kurze Zusammenfassung der für das Verständnis der Vorgänge nach Lothars Wahl nötigen historischen Ereignisse. Die Motive der Fürsten, ausgerechnet den sächsischen Herzog zu wählen, sind nicht begreiflich zu machen, wenn kein Rückgriff auf die Vorgeschichte stattfindet. Deshalb beginnt die Schilderung mit Konrad II. Auf tiefgehende Analysen wird bewusst verzichtet, wie auch auf Ereignisse, die für das Verständnis der späteren Politik Lothars nicht nötig erscheinen. Der erste salische König gilt sodann als Aufhänger für die „zwei Körper des Königs“, die für Lothars Politik von entscheidender Bedeutung war - auch wenn er sich darüber nicht so recht bewusst gewesen sein dürfte.

Wunsch und Ziel des Verfassers ist vor allem, nicht nur zu erzählen, sondern zu diskutieren. Viele Fragen werden gestellt, etliche beantwortet, einige angedeutet und nicht wenige offen gelassen, weil sie gefragt werden müssen, aber (noch) nicht beantwortet werden können.

Inhaltsverzeichnis:

I. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG 5
II. VORGESCHICHTE 9
1. Entwicklungslinien 9
2. „Die zwei Körper des Königs“ oder Konrad II 10
3. Heinriche 15
3.1 Heinrich III und Heinrich IV 15
3.2 Heinrich V 19
3.2.1 Kampf mit der Kirche 19
3.2.2 Innenpolitische Störungen 20
4. Lothar von Supplinburg und Friedrich von Schwaben 22
III. WAHL LOTHARS III 24
1. Erbengemeinschaft Heinrichs V 24
2. Blut ist dicker als Wasser 25
3. Wer nicht will 27
4. Die Entscheidung nimmt ihren Lauf 30
5. Anders wählen 33
5.1 Wahlvorbereitungen 33
5.2 Wahlversammlung 34
IV. HAUS- VERSUS REICHSGUT 39
1. Ruhe vor dem Sturm 39
2. Regensburger Weisheiten 41
3. Der Sturm naht 43
4. Streit um Nürnberg 46
V. GEGENKÖNIGTUM 52
1. Königserhebung und Rechtmäßigkeit 52
2. Exkommunikation 55
3. Speyer 55
4. Konrads Wahl zum italienischen König 57
5. Mathildische Güter 59
6. Abbruch des italienischen Experiments 62
7. In der Heimat 64
VI. SCHISMA 65
1. Anaklet II und Innozenz II 65
2. Hoftag zu Lüttich 67
3. Romzug 70
VII. SCHLUSSAKT 73
1. Nürnberg 73
2. Letzte Verbündete? 74
3. Ulm 75
4. Bittender Schwabe 75
5. Kniefall eines Schwaben 77
FAZIT 79
ABKÜRZUNGEN 82
LITERATUR 83
Quellen 83
Regestenwerke und andere Hilfsmittel 86
Sekundärliteratur 86

Automatisiert erstellter Textauszug:

Auch wenn in der Theorie eine Scheidung von Haus- und Reichsgut möglich war, erschwerte die recht lange Herrschaft der Salier und die von den Ottonen eben nicht berücksichtigte Würdigung einer Abwägung zwischen Reichs- und Königsbesitz (hierbei der König als Person) die Erstellung einer „Inventarsliste“ des Reiches. In der Praxis wurde meist nicht dokumentiert, aus welchem Vermögensbestand - also „de regni facultate“ oder „donatio privata“ - ein Herrscher seine Erwerbungen bezahlte. Reichs- und Hausgut verschmolzen, je länger ein Geschlecht an der Macht war. Und auch bei einem Dynastienwechsel, der durch Aussterben des Herrscherhauses notwendig wurde, konnte die Frage auftauchen, ob das Hausgut der ausgestorbenen Herrscherfamilie in Reichsbesitz übergeht oder in den privaten Besitz des Königs oder gar besitzlos wurde und nur in Vertretung vom Reichsherrn verwaltet wird? Die Lage war also alles andere als klar, wenn auch juristisch interessant. Selbst Lothar sorgte nach seinem Ableben für Rechtsunsicherheit. Er blieb nämlich auch nach seiner Königserhebung Herzog von Sachsen. Wie sollten die Erwerbungen durch ihn eingeschätzt werden? Waren es Erwerbungen des Reiches oder Sachsens?151 [...]

weitergereicht werden sollte.143 Was er von seinem Vorgänger übernahm, müsse auch seinem Nachfolger im Amte des Königs zuteil werden.144 Wohl betraf dies auch Güter, die der Herrscher eroberte - diese Trennung von Haus- und Reichsgut wirkte unproblematisch -, jedoch Ächter- und Tauschgut schienen aus dieser Rechtspraxis zu fallen. Der Rechtsspruch der Fürsten wirkt nachvollziehbar, auch wenn die genauen Gründe nicht überliefert sind.145 Wenn der König einen Bösewicht bestraft, ihn ächtet und front, verliert dieser friedlose („proscriptus“)146 Bursche sein Vermögen zugunsten des Königs. Da nur dem König das Recht zukommt, die Acht auszusprechen - und wieder zu lösen -, kann das errungene Gut auch nur Bestandteil des Reichsgutes werden. Als Privatmann genoss der König derlei Rechte nicht. Dieser Umstand entspräche einer transpersonalen Rechtsauffassung.147 Noch einfacher scheint der Umgang mit den durch Reichsgut erworbenen bzw. eingetauschten Vermögenswerten. Auch diese konnten nur wieder Bestandteil des Reichsbesitzes werden. Die Auffassung Konrads II., die er in dem Satz „Si rex periit, regnum remansit, sicut navis remanet, cuius gubernator cadit.”148 versinnbildlichte, wurde zur Praxis.149 Der Unterschied freilich: Konrad übernahm das Gut eines ausgestorbenen Herrscherhauses und brauchte sich nicht großartig mit Erben herumstreiten150; Lothar jedoch musste erstmal seine - oder eigentlich die des Königs - Ansprüche umsetzen, selbst wenn sie von der Mehrheit der Fürsten anerkannt waren. [...]

Annales S. Disibodi, hg. von G. Waitz, MGH SS 17, 6-30, Hannover 1861, S. 23. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen und nicht zu tief in juristische Materie einzutauchen, entschloss sich der Verfasser, den in der Forschung diskutierten Unterschied zwischen den Begriffen (!) Haus- und Reichsgut unbeachtet zu lassen und beide Begriffe als gegeben zu verwenden. Die weitere Untersuchung basiert auf Elmar Wadle, S. 100-140 (§ 2. Reichsgut und Hausgut). 141 „[…] es könnten […] auch die Fürsten als ‚Teilhaber am Reich’ im Gegensatz zum ‚rex’, die deutschen Stämme, die Königskrone oder das Königsgericht gemeint sein […]“ Ebd., S. 106 Anm. 29. 142 Der Begriff an sich war nicht bekannt. [...]

Arbeit zitieren:
Macht, Holger Februar 2004: Lothars III. Kampf mit den Staufern, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Gegenkönig, Königswahl, Schisma, Hausgut, Reichsgut

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