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Die hochmittelalterliche Inquisition

Wurzeln, Bedeutung, Missbräuche

Die hochmittelalterliche Inquisition
Über dieses Buch
  • Art: Staatsexamensarbeit
  • Autor: Christina Buschbell
  • Abgabedatum: Dezember 2006
  • Umfang: 96 Seiten
  • Dateigröße: 3,8 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Universität Duisburg-Essen, Standort Essen Deutschland
  • Bibliografie: ca. 99
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3610-0
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Buschbell, Christina Dezember 2006: Die hochmittelalterliche Inquisition, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Hochmittelalter, Häresie, Ketzer, Infamation, Christentum

Staatsexamensarbeit von Christina Buschbell

Einleitung:

Bekennt man sich heutzutage zum katholischen Glauben, ist Inquisition – neben Papst – das wohl meistgehörte Schlagwort, das einem von etwaig diskussionsfreudigen und in der Regel protestantischen Gesprächsteilnehmern entgegengeschleudert wird.

Insbesondere die Öffnung des Geheimarchivs des Vatikans am 22. Januar 1998, das lange Zeit aus Angst und Reue verschlossen blieb, und die damit fortgeführte Aufarbeitung der Vergangenheit, die Papst Johannes Paul II. bereits 1994 begonnen hatte, sowie die Wahl des viel umstrittenen Vorsitzenden der Glaubenskongregation Kardinal Josef Ratzinger im April 2005 zum Papst, haben die sich um die Inquisition rankenden Mythen in den Köpfen vieler Laien neu aufleben lassen.

Lässt man sich auf ein Gespräch ein, ist häufig festzustellen, wie unbedacht der Begriff der Inquisition gleichgesetzt wird mit dem der Hexenverfolgung und damit verbunden der Verbrennung hunderttausender vermeintlicher Hexen, grausamen Folterungen und einer überdimensionalen päpstlichen Macht.

Denn, so HAMILTON, ‘most people associate the word ‘Inquisition’ either with the Spanish Inquisition or with the Roman Inquisition which tried Galileo. Both these institutions were creations of the early modern period, but they had evolved from the medieval Inquisition, founded by Pope Gregory IX in the thirteenth century’.

Dass der Unterschied zwischen diesen verschiedenen Arten der Inquisition jedoch bedeutend ist und unter keinen Umständen außer Acht gelassen werden darf, wird genauso vergessen wie die Tatsache, dass nicht nur Anhänger der römisch- katholischen Kirche, sondern auch Protestanten, insbesondere Luther und Calvin, die Hexenverfolgungen vehement unterstützten. Die Frage nach Zauberern und Hexen trat jedoch erst später auf und soll nicht Hauptaugenmerk dieser Arbeit sein, die sich schwerpunktmäßig mit der hochmittelalterlichen Inquisition beschäftigt.

Wie genau wird die Epoche Hochmittelalter jedoch zeitlich und charakteristisch eingegrenzt?

Hermann JAKOBS definiert die Zeit zwischen 1046 und 1215 als Hochmittelalter. Nach JAKOBS ist dieses gekennzeichnet von dem Niedergang des Kaisertums auf der einen und dem Aufschwung des Papsttums auf der anderen Seite. Prägend für die lateinische und griechische Christenheit in dieser Zeit ist der gemeinsame Feind Islam, der dem angestrebten Ziel einer Kirchenunion der römischen Reformkirche im Wege steht, aber ebenso die generelle Sicherheit des Kontinents nach außen.Darüber hinaus ändert sich das Zusammenleben im 11. und 12. Jahrhundert durch das Entstehen der Zünfte, des Städte- und Bürgerlebens. Allgemein gute Lebensbedingungen lassen Produktion und Handel blühen, was unter anderem eine starke Bevölkerungsvermehrung zur Folge hat.

Herbert GRUNDMANN legt die Grenze zwischen Hoch- und Spätmittelalter bereits ins Jahr 1197. Aus dem hier eingeschlagenen Blickwinkel auf die Ketzerverfolgung ist diese Abgrenzung sicherlich richtig, da zu dieser Zeit ein neuer Abschnitt in diesem Bereich begann. In der vorliegenden Arbeit sollen die Grenzen des Mittelalters – der gängigen Wissenschaft folgend – jedoch etwas großzügiger gewählt und der Blick bis in die späten 50er Jahre des 13. Jahrhunderts gelenkt werden, um einen umfassenderen Überblick über die Entstehung der Inquisition und ihre spätere Etablierung als Institution gewährleisten zu können.

Das Hauptinteresse der Arbeit liegt dabei auf der Frage, ob die zahlreichen oben genannten Vorurteile gerechtfertigt sind. Welche Bedeutung kam dem Inquisitionsverfahren ursprünglich zu, wie entstand die kirchliche Ketzerinquisition und inwieweit kam es in diesem Bereich tatsächlich zu Missbräuchen?

Um diese zu beantworten, soll die Untersuchung bei den Anfängen des Phänomens Inquisition ansetzen und aufdecken, wo seine Wurzeln liegen. Wichtig ist dabei, dass die Herausbildung des Inquisitionsverfahrens und die Ketzerbekämpfung zunächst unverbunden nebeneinander standen.

Für ein angemessenes Verständnis damaliger Entwicklungen ist es darüber hinaus unerlässlich, sich bereits vorab die Differenzen zwischen mittelalterlicher und heutiger Zeit ins Gedächtnis zu rufen. Denn, so PATSCHOVSKY, ‘Glaubensfreiheit als Bürger- und als Menschenrecht ist vom geistigen Horizont wie von den politisch- gesellschaftlichen Rahmenbedingungen her ein Produkt der Neuzeit’. Im Mittelalter hingegen war Glauben, ‘immer gedacht als der rechte Glaube […], nicht in das Belieben des Einzelnen gestellt, weil die Wahrheit der Glaubensinhalte Absolutheitscharakter besaß und weil die Glaubensinhalte selbst das Fundament der gesellschaftlichen Verhaltensnormen bildeten’.

So liegt das Augenmerk zunächst auf den Ursprüngen des Ketzerproblems und der Ketzerverfolgung. Von Belang ist in diesem Zusammenhang, inwieweit die Begriffe Ketzer und Häresie synonym gebraucht werden können und ob sich die Bedeutung dieser Termini im Laufe der Zeit verändert hat.

Zu untersuchen ist darüber hinaus, wann die Begriffe das erste Mal auftauchen, und ob es Belege für diese Problematik bereits in der Bibel gibt. Folgt man dem Lauf der Geschichte, ist zu erkennen, wie es zu einem Paradigmenwechsel in der Spätantike kommt, so dass die Ketzerei bis zum 11. und 12. Jahrhundert ein zusehends schwerwiegenderes Problem für die Kirche darstellt.

Um Motivationen und Lehren der ketzerischen Strömungen deutlich werden zu lassen, soll hier beispielhaft die Gruppierung der Katharer vorgestellt werden, die eine ausgeprägte dualistische und somit – in den Augen der Kirche – häretische Weltsicht vertritt.

Im darauf folgenden Kapitel soll der Schwerpunkt zunächst auf dem rein rechtlichen Verfahren der Inquisition liegen. Zu erörtern ist an dieser Stelle die genaue Begriffsbedeutung sowie die Parallelen und Unterschiede in den alten weltlichen bzw. kirchlichen Rechtsordnungen. Darauf basierend kann dann der Grund und die Art und Weise der Entstehung des Inquisitionsverfahrens thematisiert werden. Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Papst Innozenz III. und dessen Bemühungen um eine Strafrechtsreform.

Nachdem in den ersten beiden Kapiteln also die Problematik der Ketzerei und die Entstehung der Inquisition als Strafrechtsverfahren erläutert worden sind, sollen diese beiden Thematiken in einem dritten Kapitel miteinander verknüpft werden. Anhand der Inhalte der Bullen Ad abolendam und Vergentis in senium sowie der Erlasse des 4. Laterankonzils soll hier zunächst die Unabhängigkeit zwischen der Entstehung des inquisitorischen Verfahrens und der parallelen Entwicklung der Ketzerbekämpfungsrichtlinien herausgestellt werden.

Erst nach dem 20 Jahre andauernden Albigenserkreuzzug kommt es zu einer Änderung und die Inquisition findet im Prozess gegen Ketzer Anwendung. Es wäre dann zu fragen, wie die Rollenverteilung zwischen Bischöfen, Päpsten und dem weltlichen Arm organisiert ist.

Federführend beteiligt an der weiteren Entwicklung sind in diesem historischenAbschnitt die Päpste Gregor IX., der die Dominikaner in die Verfolgung der Häretiker einbezieht, sowie Papst Innonzenz IV., der die Inquisition auf ihrem Weg zur Institution weiter vorantreibt. Inwieweit HAMILTONS Behauptung, Papst Gregor IX. habe die Inquisition erfunden, zutreffend ist, wird in diesem Zusammenhang zu klären sein.

In einem letzten Kapitel gilt es dann zu untersuchen, in welcher Form das in Kapitel 3 erläuterte Inquisitionsverfahren in der Ketzerbekämpfung eingesetzt wurde und welche Rolle den neu eingesetzten Inquisitoren dabei zukam. Beispielhaft wird hier näher auf die bedeutenden Inquisitoren Konrad von Marburg und Robert le Bougre sowie deren Wirkungskreise eingegangen.

Abschließend sollen einerseits die oben aufgeworfenen Fragen beantwortet werden, wobei hier schwerpunktmäßig die Schwächen des Inquisitionsprozesses herauszuarbeiten und so die Missbräuche zu erklären sind und andererseits in einem Ausblick die weitere Entwicklung der Inquisition vom Spätmittelalter bis heute in groben Zügen skizziert werden.

Die Forschungslage zum Thema ist schier unüberschaubar, so dass lediglich versucht werden kann, die in den zugänglichen Sprachen jeweils gängigsten und bedeutensten Werke der Autoren zu den einzelnen Themen hinzuzuziehen, ein Anspruch auf Vollständigkeit kann und soll jedoch nicht erhoben werden. Das umfangreiche, drei Bände umfassende und im Bereich der Inquisitionsforschung als Vorreiter geltende Werk LEAS – Geschichte der Inquisition im Mittelalter – dient als Grundlage, tritt jedoch letztendlich zugunsten neuerer Forschungsliteratur in den Hintergrund.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 2
2. Die Entwicklung von Häresie und Ketzerei von den Anfängen des Christentums bis ins Mittelalter 6
2.1 Bedeutung der Begriffe Häresie und Ketzerei im Wandel der Zeit 6
2.2 Ketzerei im Neuen Testament - Paulus als Ketzer der ältesten Zeit? 9
2.3 Das Problem der Ketzerei in der Spätantike und im Frühen Christentum 11
2.4 Häresien im 11. und 12. Jahrhundert 14
2.5 Die Frage nach den Motivationen und Lehren der Häretiker am Beispiel der Katharer 19
3. Die Herausbildung des Inquisitionsprozesses als Nachfolger des Infamationsverfahrens zur Zeit des Übergangs vom Früh- zum Hochmittelalter 23
3.1 Etymologie der Wortfamilie inquirere 23
3.2 Weltliches und kirchliches Strafprozessrecht vor der Einführung des Verfahrens per inquisitionem 24
3.3 Papst Innozenz III. und die Strafrechtsreform 27
4. Die Gesetzgebungen zur Häretikerbekämpfung und die Etablierung der Ketzerinquisition 30
4.1 Die Beschlüsse des Konzils von Verona 1184 sowie der Bullen Ad abolendam und Vergentis in senium Papst Lucius' III. und Papst Innozenz' III. bezüglich der Ketzerbekämpfung 31
4.2 Die Beschlussfassungen des IV. Laterankonzils 33
4.3. Die Anwendung des Inquisitionsverfahrens bei derKetzerbekämpfung 35
4.3.1 Der Albigenserkreuzzug 36
4.3.2 Die Zuständigkeit von Bischöfen und Päpsten und die Stellung des weltlichen Arms 38
4.3.3 Die Ketzerverfolgung unter Papst Gregor IX. 41
4.3.3.1 Die Einführung der päpstlichen Inquisition 41
4.3.3.2 Die inquisitionären Aufträge an die Dominikaner 43
4.3.4 Papst Innozenz IV.und die Präzisierung des Inquisitionsverfahrens 46
5. Das Inquisitionsverfahren im Kampf gegen Häretiker 48
5.1 Die Inquisitoren 49
5.2 Normen und Beweise 55
5.3 Das Verhör und die Folter 58
5.4 Urteile und Strafen 61
6. Von der unsystematischen Ketzerverfolgung zur Institution Inquisition? - Fazit und Ausblick 64
7. Literatur 71
8. Anhang 79

Textprobe:

Kapitel 4.3.3, Die Ketzerverfolgung unter Papst Gregor IX.

4.3.3.1, Die Einführung der päpstlichen Inquisition:

Mit den Bestimmungen des Papst Gregor IX. unterstehenden Konzils von Toulouse begannen Ende des Jahres 1229, wie oben erläutert, systematischere Sanktionen gegenüber den Häretikern, als Bernhard von Clairvaux sie seinerzeit bereits durchgeführt hatte.

Suchtrupps, eine Art Spezialpolizei, wurden beauftragt, nach den Ketzern zu forschen. Zwar oblag zunächst weiterhin den Bischöfen die volle Jurisdiktion, jedoch wurden hier bereits päpstliche Aufträge an andere Personen legitimiert.

Schon wenige Jahre später wurden solche Aufträge erteilt und zusätzlich richterliche Vollmachten von Papst Gregor IX., zuvor Kardinal Hugolin und Legat Honorius III. und in diesem Amte mit der Durchsetzung des Antiketzergesetzes Kaiser Friedrichs befasst, gegeben. Die Bischöfe waren in den Augen des Papstes von großer Trägheit, so dass er ihnen, in Form der inquisitores haereticae pravitatis eine konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Seite stellte.

Auch wenn die These, Papst Gregor IX. habe die Inquisition zum Leben erweckt, mit Vorsicht zu vertreten ist, kommt dem Jahr 1231 in diesem Zusammenhang zweifellos eine nicht zu verkennende Bedeutung zu. Anknüpfend an den Kanon 3 des 4. Laterankonzils erließ der Papst im Februar 1231 seine Dekretale Excommunicamus, die für die Hinrichtung der Ketzer grünes Licht gab.

Darüber hinaus wurden die üblichen Strafen – Exkommunikation, Infamie, Amtsverlust bzw. Berufsverbot, Gefängnis, Bußkreuzetragen – in verschärfter Form erneut angeführt. Wurde Vermögen beschlagnahmt, fiel ein Drittel an den Kläger und ein Drittel an den Senator, das letzte Drittel wurde zur Ausbesserung der Stadtmauer verwendet. Credentes sollten hinsichtlich der Strafen wie Ketzer behandelt werden. Der Papst beauftragte statt der Bischöfe nun offiziell so genannte Inquisitoren mit der ständigen Aufspürung, dem Verhör und der Verurteilung von Ketzern.

Das von Gregor erlassene Edikt regelte außerdem die durch die weltliche Macht durchzuführenden Maßnahmen und Strafen. Wiederholt wurde – auch in späteren Erlassen – darauf hingewiesen, dass die Ketzer von kirchlicher Seite abgeurteilt sein mussten, ehe der weltliche Arm zur Ausführung der angesetzten Strafen schreiten konnte.

Die von Gregor IX. veröffentlichten Vorschriften zur päpstlichen Inquisition verliehen dieser kaiserlichen Schutz und verbreiteten sich bald nicht nur in Italien, sondern drangen in das gesamte römisch- katholische Europa ein.

Es ist zu beachten, dass die bei der Ketzerverfolgung angewandte Inquisition keineswegs mit dem allgemeinen Gerichtsverfahren gleichzusetzen ist, sondern eine Sonderform darstellt: Man ließ nun einige der von Innozenz geforderten Schutzbestimmungen entfallen und arbeitete so gegenläufig zu der vom ehemaligen Papst implizierten Intention, die eine Modernisierung des Strafrechts als Ziel gehabt hatte.

Eine Denunziation reichte nach den neuen Bestimmungen in der Ketzerverfolgung als Prozess- Legitimation, die Ankläger durften anonym bleiben und Verteidiger mussten nicht zugelassen werden. Wurde ein Verteidiger gestattet, musste dieser befürchten, selbst der Häresie verdächtigt zu werden. Die Zeugen mussten nun nicht mehr ehrenwert und glaubwürdig sein, es wurden auch Verbrecher, Mitschuldige etc. in den Zeugenstand gerufen. Dadurch, dass die Inquisitoren außerdem Ankläger und Richter zugleich sein konnten, wurden die Rechte des Angeklagten auf ein Minimum reduziert. Ausführlicher wird diese Thematik in Kapitel 5 behandelt.

Bis Mitte des 13. Jahrhundert hatte sich die Form der Inquisitionsgerichte stabilisiert und ihre Gerichtsbarkeit war verbreitet. Auch die Bemühungen des Papstes um die Ausrottung der Ketzer auf dem Balkan spielen eine nicht unbedeutende Rolle bei der Frage nach den Anfängen der Inquisition.

Sämtliche weltliche und Ordensgeistliche, alle christlichen weltlichen Fürsten, deren Beamte und Untergebene unterstanden den Inquisitionsgerichten.

‘Von der Gerichtsbarkeit der Inquisitionstribunale ausgeschlossen waren lediglich der Papst, Bischöfe, die päpstlichen Legaten und Offiziale sowie letztendlich die Inquisitoren selbst, sofern sie vom Papst persönlich oder vom Ordensgeneral ernannt waren.’, schreiben HROCH/SKÝBOVÁ.

Die Inquisitionsgerichte besaßen uneingeschränkte Kompetenz und waren im Grunde völlig unabhängig vom lokalen Bischof tätig.

Trotzdem existierte die alte bischöfliche Ketzerverfolgung parallel dazu weiter.

Zusammenfassend lässt sich mit LAMBERT sagen:

‘Unter Gregor IX. konstituierte man unter Einbeziehung der übergreifenden Autorität des Papsttums ausdrücklich eine päpstliche Inquisition, um die bisherigen Schwächen der bischöflichen Ketzerverfolgung zu beseitigen und beim Aufspüren und Verhören von Missetätern neue Impulse zu vermitteln. In der Mitte des 13. Jhs. waren die maßgebenden Prinzipien der kirchlichen Gegenoffensive festgelegt’.

Mit der Etablierung dieses mächtigen Apparates begann nun die Zeit zielgerichteter und grausamer Verfolgungen, denen im Mittelalter ungezählte Menschen zum Opfer fielen.

Arbeit zitieren:
Buschbell, Christina Dezember 2006: Die hochmittelalterliche Inquisition, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Hochmittelalter, Häresie, Ketzer, Infamation, Christentum

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