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Spannungsfeld Automobilvertrieb: Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung in der Diskussion

Spannungsfeld Automobilvertrieb: Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung in der Diskussion
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Manuel Eder
  • Abgabedatum: August 2002
  • Umfang: 70 Seiten
  • Dateigröße: 699,3 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Universität Passau Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6229-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6229-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6229-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Eder, Manuel August 2002: Spannungsfeld Automobilvertrieb: Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung in der Diskussion, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Autohandel, vertikales Vertriebssystem, Hersteller-Händler Beziehung, Kfz-Branche, Kfz-Vertrieb

Diplomarbeit von Manuel Eder

Zusammenfassung:

Die EU-Kommission hat nach langer Diskussion die neuen Regeln für den Kfz-Vertrieb vorgestellt. Die Erwartungen der Verbraucher sind hoch: Autos aus dem Supermarkt, Internethandel und fallende Preise für Neufahrzeuge – all das hat Wettbewerbskommissar Mario Monti versprochen.

Änderungen am Koordinatensystem der Branche, besonders dann, wenn es sich um tiefgreifende strukturelle Änderungen wie im Falle einer neuen GVO handelt, werden von zahlreichen Verbänden mit intensiver politischer Lobbyarbeit begleitet. Je nach Interessenlage wurde in den vergangenen Monaten eine heftige und teils emotionale Diskussion über notwendige Veränderungen in den vertikal integrierten Vertriebssystemen geführt. Die vorliegende Diplomarbeit bringt diese Diskussion auf den Punkt. Der Text beschreibt auf 53 Seiten und in 23 Abbildungen die alten und neuen Regeln des Sonderregimes im Kfz-Vertrieb.

Die Studie vermittelt Grundlagen und gewährt Einblicke in die gewachsene Struktur des Autohandels. Ziel ist es, die Interessen der Hersteller und Händler im System der auslaufenden GVO 1475/95 und der zukünftigen Neuregelung darzustellen und Wechselwirkungen aufzuzeigen. Immer wieder wird dabei Bezug genommen auf die Sichtweise und Argumentation der Europäischen Kommission.

Gang der Untersuchung:

Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit grundlegenden Aspekten vertikaler Vereinbarungen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb.

Im zweiten Kapitel wird schließlich die Analyse der aktuellen Hersteller-Händler-Beziehung auf zwei Säulen gestellt: Die kartellrechtlichen Kernbestimmungen der GVO 1475/95 zum einen, sowie die vertragliche Ausgestaltung der Vertriebssysteme zum anderen.

Die Situation der Absatzmittler zusammen mit den Fehlentwicklungen des Systems zum Nachteil des Verbrauchers und des Wettbewerbs münden in den dritten Teil der Arbeit. Dieser gibt einen Überblick über die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmenwerks der reformierten Gruppenfreistellungsverordnung und die neuen Perspektiven für die Kfz-Branche.

Jedes Kapitel schließt mit einem Zwischenfazit, das die aufgezeigten Erkenntnisse unmittelbar bewertet und einordnet. Der Schlussteil erweitert den engen Fokus auf den Untersuchungsgegenstand und gibt beispielsweise der politischen Dimension des Themas Raum.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
2. Vertikale Vereinbarungen im Kfz-Vertrieb: Die Ausnahme von der Regel 4
2.1 Europäisches Recht im Automobilvertrieb 4
2.2 Vorteile vertikaler Vereinbarungen im Kfz-Vertrieb 6
2.3 Wettbewerbstheoretische Würdigung vertikaler Vereinbarungen 9
2.4 Zwischenfazit Kapitel 2 11
3. Bestandsaufnahme der Vertriebssysteme der Kfz-Branche 12
3.1 Das Vertriebssystem der Kfz-Branche:Beeinflussung durch die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen der GVO 1475/95 12
3.2 Das Vertriebssystem der Kfz-Branche: Beeinflussung durch die Wahl des Absatzkanals und die vertragliche Gestaltung 14
3.3 Analyse der Hersteller-Händler-Beziehung 16
3.3.1 Die Lage der Händler 16
3.3.2 Die Lage der Hersteller 25
3.4 Fehlentwicklungen der GVO 1475/95 27
3.4.1 Preisunterschiede im EU-Vergleich 27
3.4.2 Parallelhandel im EU-Binnenmarkt 29
3.5 Zwischenfazit Kapitel 3 30
4. Die neue GVO - Perspektiven für die Kfz-Branche 32
4.1 Neuerungen des Kommissionsvorschlags 32
4.2 Herausforderungen durch neue Marktbedingungen 37
4.3 Neue Konzepte im Automobilvertrieb 43
4.4 Zwischenfazit Kapitel 4 50
5. Schlussbemerkungen 51
6. Anhang 54
7. Literaturverzeichnis 57
8. Eidesstattliche Erklärung 65

Automatisiert erstellter Textauszug:

Aufgrund der Preisunterschiede müssten sich Arbitragegeschäfte zwischen den Mitgliedsstaaten entwickeln. Parallelhandel bezeichnet dabei die Summe grenzüberschreitenden Handels im Binnenmarkt. Dabei können Fahrzeuge direkt im Ursprungsland oder über ein Drittland bezogen werden.175 Oberbegriff für die Rückeinfuhr von Fahrzeugen ist der Reimport. Varianten sind der Direktimport, bei dem Endverbraucher ein fabrikneues Auto direkt im EU-Ausland kaufen. Beim Quereinkauf beziehen Händler Fahrzeuge von einem fabrikatsgebundenen Kollegen im Ausland. Die genannten beiden Möglichkeiten sind legal, der Grauimport von fabrikneuen Fahrzeugen freier Händler aus dem EU-Ausland dagegen nicht.176 Häufig wird diese Bestimmung umgangen, indem Fahrzeuge kurzzeitig zugelassen werden. Als „Gebrauchtwagen“ unterliegen sie dann keiner Beschränkung mehr durch die GVO („Tageszulassungen“).177 Verstärkt werden müsste der Reimport durch die Besonderheit, dass bei Kraftfahrzeugen die Steuern im Bestimmungsland zu entrichten sind.178 Weil eine Beschränkung des Parallelhandels wie eine Wiedereinführung von Handelsschranken auf dem Binnenmarkt wirkt, ist dies ausdrücklich untersagt.179 Dennoch findet Parallelhandel nicht in größerem Umfang statt. Gründe hierfür sind höhere Preise, längere Lieferzeiten oder hohe Anzahlungen mit denen Käufer bei ausländischen Händlern konfrontiert sind.180 Zudem verknappen die auf lokale Nachfrage zugeschnittenen Lieferkontingente der Produzenten das Angebot. Die vorgegebenen Verkaufsziele werden von den Herstellern nicht nur nach objektiven Kriterien sondern oft entsprechend ihrer Vermarktungsstrategie vorgegeben.181 Händler müssten somit Exportfahrzeuge aus dem Bestand für lokale Kunden „abzweigen“.182 Strafen gegen Automobilhersteller zeigen, dass die Vorschriften nicht immer respektiert werden und versucht wird, die Verbraucher daran zu hindern, den gemeinsamen Markt zu nutzen.183 [...]

Hersteller argumentieren, dass Listenpreise in Hochsteuerländern niedriger sein müssen, um das Fahrzeug zu einem attraktiven Preis absetzen zu können.171 Dennoch bleiben Zweifel: Zum einen zeigen die Preisunterschiede bei den Nettopreisen der Fahrzeuge den großen Spielraum bei der Preisgestaltung.172 Zum anderen belaufen sich auch bei den sieben Mitgliedstaaten der Eurozone mit vergleichbaren Steuersätzen (Schweden, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland, Luxemburg) die Preisunterschiede auf bis zu 30 Prozent. 173 Ein weiteres Argument für unterschiedliche Listenpreise sind bestehende Kaufkraftunterschiede. Auch dieser Sachverhalt wurde von der Kommission geprüft. Es konnte jedoch keine Korrelation zwischen Kaufkraft und FahrzeugNettopreisen festgestellt werden. So sind in Luxemburg, dem reichsten Mitgliedsstaat, die Preise für Neufahrzeuge am niedrigsten.174 [...]

Die EU-Kommission prüft halbjährlich die Preisunterschiede bei Neufahrzeugen in den EU-Staaten. Dabei geht sie davon aus, dass festgestellte Differenzen innerhalb des Binnenmarktes ein Hinweis für das Bestehen getrennter Märkte sind und eine Arbitrage nicht stattfinden kann.165 Die Kommission kann die Freistellung bei erheblichen Preisunterschieden entziehen.166 Die kritische Preisdifferenz wurde bereits in der GVO 123/85 festgelegt und liegt bei 12 Prozent des Listenpreises für das gleiche Fahrzeugmodell innerhalb des Binnenmarktes.167 Diese Grenze wird regelmäßig überschritten. Die Preisunterschiede lagen in den letzten Jahre bei über 20 Prozent, teilweise sogar bis zu 65 Prozent.168 Abbildung XIII zeigt Preisunterschiede für Neufahrzeuge Ende 2001. Deutschland liegt neben Großbritannien bei den Preisen im EU-Vergleich an der Spitze. [...]

Arbeit zitieren:
Eder, Manuel August 2002: Spannungsfeld Automobilvertrieb: Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung in der Diskussion, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Autohandel, vertikales Vertriebssystem, Hersteller-Händler Beziehung, Kfz-Branche, Kfz-Vertrieb

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