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Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) - Die deutsche Bankenrettung im Vergleich zu Großbritannien

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) - Die deutsche Bankenrettung im Vergleich zu Großbritannien
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Lars Postler
  • Abgabedatum: Juli 2009
  • Umfang: 97 Seiten
  • Dateigröße: 1,4 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Köln Deutschland
  • Bibliografie: ca. 132
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1851-4
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Postler, Lars Juli 2009: Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) - Die deutsche Bankenrettung im Vergleich zu Großbritannien, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Finanzmarktkrise, Soffin, Großbritannien, Hypo Real Estate, Commerzbank

Diplomarbeit von Lars Postler

Einleitung:

Bankier: ein Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint, und ihn sofort zurückhaben will, wenn es zu regnen beginnt (Mark Twain).

Zum deutschen Finanzsystem zählen alle Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Betreiber von Börsen- und Wertpapiermärkten, Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen, Zentralbanken und alle Märkte, auf denen Handlungen stattfinden. Zum Wirtschaftswachstum in Deutschland tragen dieses Finanzsystem sowie die Kapitalanlagen und Investitionen der privaten Haushalte und der Unternehmen entscheidend bei.

Der Bankensektor in Deutschland ist in Form der sogenannten ‘Drei-Säulen-Struktur’ aufgebaut. Die erste Säule beschreibt die privaten Geschäftsbanken, die zweite Säule wird vertreten durch die öffentlich-rechtlichen Banken, wie Sparkassen und Landesbanken, und als drittes folgen die genossenschaftlichen Banken. Zwischen den einzelnen Säulen herrscht eine hohe Wettbewerbsintensität. Mit 2.277 Banken hat Deutschland die meisten Banken innerhalb der Europäischen Union (EU). Jedoch liegt die Dichte der Bankfilialen im europäischen Durchschnitt. Die flächendeckende Präsenz ist auf die mittelständische und regionale Struktur der deutschen Volkswirtschaft ausgerichtet.

Kennzeichnend für das deutsche Bankwesen ist das Universalbankprinzip, anders als in angloamerikanischen Ländern. Somit betreiben die meisten Kreditinstitute alle Arten von Bankgeschäften, wie zum Beispiel das Einlagen-, Kredit- und Wertpapiergeschäft. Bei Universalbanken ist die Risikotransformation meist besser ausgeglichen als in stark spezialisierten Instituten.

Die weltweiten Turbulenzen der Finanzmärkte haben auch in Deutschland zu einer starken Vertrauenskrise im Finanzsektor geführt. Hierzu wurde in Deutschland ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung geschaffen, das eine solide Grundlage darstellen sollte, um das deutsche Finanzsystem zu stabilisieren und die Vertrauenskrise einzudämmen. Die Maßnahmen zur Selbsthilfe der Banken sind befristet, damit sie wieder zu ihrem Tagesgeschäft zurückkehren können. Das deutsche Finanzsystem zeigte sich aufgrund der hohen Diversifikation bei der Refinanzierung und einem hohen Anteil an Kundeneinlagen vergleichsweise robust. Es war von Vorteil, dass das deutsche Finanzsystem langfristig orientiert ist.

Das Ziel dieser Diplomarbeit ist die detaillierte Darstellung der Finanzmarktstabilisierung, vorrangig in Deutschland, aber auch über die Grenzen hinweg, wie hier am Beispiel Großbritannien beschrieben wird.

Zu Beginn dieser Arbeit werden zunächst die Ursachen für die seit 2007 entstandene Finanzkrise behandelt. Die genaueren Hintergründe zur Subprime-Krise, entstanden aus amerikanischen Immobilienkäufen sowie der dortigen Kreditvergabepraxis, werden erörtert.

Im dritten Kapitel folgt das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Hierbei wird zunächst die Aufteilung des Gesetzes in die verschiedenen Artikel erläutert. Danach folgt eine genauere Beschreibung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin. Dabei geht es sowohl um die Aufgaben, die der SoFFin zu erfüllen hat, als auch um den Aufbau der Einrichtung. Weiterhin werden die drei Stabilisierungsmaßnahmen Garantien, Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen beschrieben, die für die Unterstützung des Finanzsektors zur Verfügung stehen. Die Unternehmen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Zudem haben diese während der Nutzung von Hilfen eine Reihe von Auflagen zu bedienen, die detailliert erläutert werden. In der Folge werden zwei Praxisbeispiele beschrieben. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei vor allem die Commerzbank AG und die Hypo Real Estate AG, die während der Finanzkrise aus zum Teil unterschiedlichen Gründen Stabilitätsmaßnahmen in Anspruch nehmen mussten.

Das Kapitel schließt mit einigen kritischen Ansatzpunkten gegenüber dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Hier zeigt sich, dass es neben vielen positiven auch negative Kritiken dieses Gesetzes gibt. Besonders die parlamentarische Kontrolle ist beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz sehr umstritten.

Kapitel vier zeigt eine Lösungsmöglichkeit auf, die Finanzkrise zu überwinden. Hier wird genauer erläutert, wie die Errichtung einer ‘Bad Bank’ funktioniert. Der Bundestag hat hierzu ein Gesetz verabschiedet. Dabei geht es um die Einrichtung einer Zweckgesellschaft, wohin von der Finanzkrise betroffene Finanzunternehmen ‘faule’ Wertpapiere sowie problembehaftete Kredite abtreten können.

Im fünften Kapitel geht es um das Rettungsprogramm von Großbritannien in der Finanzkrise. Zunächst wird auch dort der Hintergrund des Landes dargestellt und erläutert, wie es dem Land seit Beginn der Krise ergangen ist. Weiterhin werden die dortigen Hilfsmaßnahmen erläutert, es werden zudem Praxisbeispiele aufgezeigt. Im Folgenden werden diese Stabilitätsmaßnahmen mit denen in Deutschland verglichen und bewertet.

Im letzten Kapitel wird ein Fazit der vorliegenden Arbeit gezogen. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick, inwieweit der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung den Finanzunternehmen in Deutschland zur Überwindung der Finanzkrise behilflich sein wird. Auch ein Ausblick in Großbritannien wird in Augenschein genommen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis 2
Abbildungsverzeichnis 4
Tabellenverzeichnis 5
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis 6
1. Einleitung 7
2. Die Ursachen der Finanzmarktkrise 10
2.1 Die Auswirkungen auf Deutschland 14
3. Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz 17
3.1 SoFFin – Gründe und Aufgaben 18
3.2 Der Aufbau des Fonds und Organe 21
3.3 Stabilisierungsmaßnahmen 24
3.3.1 Garantien 25
3.3.2 Rekapitalisierungen 26
3.3.3 Risikoübernahmen 26
3.4 Voraussetzungen und Auflagen für die Antragstellung 27
3.5 Aktuelle Inanspruchnahmen 30
3.5.1 Die Hypo Real Estate AG 31
3.5.2 Die Commerzbank AG 42
3.6 Kritik am SoFFin 48
3.6.1 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht 51
4. Bad Bank als Alternative 54
4.1 Bad Bank-Modell für Privatbanken 55
4.2 Bad Bank-Modell für Landesbanken 58
4.3 Ein Beispiel zum Bad Bank-Gesetz 60
5. Die Bankenkrise in Großbritannien 61
5.1 Das Bankensystem in Großbritannien 61
5.2 Hintergrund und Entwicklung 64
5.3 Maßnahmen zur Bankenrettung in Großbritannien 65
5.3.1 Das erste Bankenrettungspaket 65
5.3.2 Das zweite Bankenrettungspaket 67
5.4 Beispiele 69
5.5 Vergleich zur Bankenrettung in Deutschland 73
6. Fazit und Ausblick 76
Literaturverzeichnis 78
Glossar 89
Anhang 92

Textprobe:

Kapitel 3.3, Stabilisierungsmaßnahmen:

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ermöglicht es, wie bereits zuvor erwähnt, den Finanzinstituten mit drei Stabilisierungsinstrumenten unter die Arme zu greifen. Bei diesen handelt es sich um Garantieübernahmen, Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen. ‘Sie können je nach Problemlage entweder einzeln oder in kombinierter Form eingesetzt werden.’ Die Instrumente dürfen bis zum 31. Dezember 2009 eingesetzt werden. Danach erfolgen die Abwicklung und die Auflösung des Finanzmarktstabilisierungsfonds.

3.3.1, Garantien:

Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds können Garantieübernahmen in einem Umfang von 400 Milliarden Euro vergeben werden. Der Fonds kann bis 31. Dezember 2009 Garantien für ‘neu begebene Schuldtitel und begründete sonstige Verbindlichkeiten von Finanzunternehmen abgeben.’ Alle Verbindlichkeiten durften zunächst eine Laufzeit von 36 Monaten haben. Dies wurde jedoch inzwischen auf eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten erhöht, so dass die Laufzeit der Garantien spätestens am 31. Dezember 2014 endet.

‘Für die Gewährung von Garantien erhebt der Fonds einen individuellen Prozentsatz des garantierten Höchstbetrages, der das Ausfallrisiko abbildet, nebst einer Marge.’ Der Finanzmarktstabilisierungsfonds hat eine ‘marktübliche Avalprovision’ zu erheben. ‘Für Schuldtitel mit einer Laufzeit von 3 bis 12 Monaten soll die Avalprovision allgemein 0,5 Prozent betragen. Für Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten sollen hingegen institutsspezifische Gebühren erhoben werden, die sich an Marktzinssätzen für Credit Default Swaps orientieren und daher auch das jeweilige Ausfallrisiko abbilden.’ Unternehmen, die Garantien in Anspruch nehmen, haben für eine angemessene Eigenmittelausstattung zu sorgen. Die Höchstgrenze der Garantien orientiert sich an den Eigenmitteln des Finanzunternehmens inklusive der verbundenen Unternehmen.

Hiermit soll eine Möglichkeit geschaffen werden, den Interbankenmarkt wiederzubeleben, der nach der Pleite von ‘Lehmann Brothers’ zeitweise still stand. Weiterhin sollen die Kosten für kurzfristige Ausleihungen auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden. Es sollen zudem etwaige Liquiditätsprobleme von Unternehmen behoben werden.

3.3.2, Rekapitalisierungen:

Das Ziel einer Rekapitalisierung ist es, für Finanzunternehmen eine angemessene Eigenmittelausstattung zu erreichen, um beispielsweise eine ‘signifikante Einschränkung der Kreditvergabe an die privaten nicht finanziellen Sektoren (,Kreditklemme’) zu verhindern.’ Ermöglicht werden kann dies durch neu ausgegebene Aktien, stille Beteiligungen oder durch die Übernahme sonstiger Bestandteile. Finanzunternehmen mit genügend Eigenmitteln genießen zudem ein größeres Vertrauen, was ihnen entgegengebracht wird. Dies soll helfen, Funktionsstörungen des Interbankenmarktes zu überwinden.

Wenn der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung Kapital zur Verfügung stellt, erhält er eine marktgerechte Vergütung. Es wird eine Einlage des Unternehmens geleistet.

‘Die Obergrenze für die Rekapitalisierung liegt pro Unternehmen (inkl. verbundene Unternehmen) - vorbehaltlich der Entscheidung des Lenkungsausschusses - bei 10 Milliarden Euro.’ Rekapitalisierungen müssen ins Handelsregister eingetragen werden. ‘Der Fonds kann über 2012 hinaus Eigenkapitalbeteiligungen halten und verkaufen. Erworbene Anteile, stille Beteiligungen und andere Rechte sollen marktschonend veräußert werden.’ Zu einer Rekapitalisierung sollte es aber nur dann kommen, wenn der Bund dem Unternehmen sehr große Bedeutung beimisst. Zudem darf sich das Ziel nicht besser und wirtschaftlicher durch andere Maßnahmen erreichen lassen.

Es ist nicht die Absicht des SoFFin, die Beteiligungen auf Dauer zu halten.

3.3.3, Risikoübernahmen:

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung hat die Möglichkeit von Finanzunternehmen Risikopositionen, wie Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und Verpflichtungen aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen von Unternehmen, mit den zugehörigen Sicherheiten zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist die Erwerbung der Positionen vor dem 13. Oktober 2008. Dafür erhalten die Finanzunternehmen Schuldtitel des Bundes vom SoFFin. Die Risikopositionen können vom Fonds bis zu ihrer Fälligkeit gehalten werden.

Das Ziel von Risikoübernahmen ist zum einen die Bereitstellung von flüssigen Mitteln und refinanzierungsfähigen Sicherheiten für das betroffene Unternehmen und zum anderen die Stützung der jeweiligen Eigenkapitalposition.

Hierfür hat das betroffene Unternehmen dem SoFFin eine Verzinsung zu zahlen, die dem übernommenen Risiko entspricht, mindestens aber die Refinanzierungskosten des Fonds deckt. ‘Die Obergrenze für die Risikoübernahme pro Unternehmen (inkl. verbundener Unternehmen) liegt – vorbehaltlich der Entscheidung des Lenkungsausschusses – bei 5 Milliarden Euro.’ Der Wert, der von dem SoFFin übernommenen Risikowerte erfolgt durch den vom Finanzunternehmen zuletzt bilanzierten oder geringeren Wert und kann mit einer Risikobeteiligung des jeweiligen Finanzunternehmens verbunden werden. ‘Beispielsweise besteht die Möglichkeit einer Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung durch das veräußernde Unternehmen, falls der FMS [Finanzmarktstabilisierungsfonds] bei Fälligkeit oder Verwertung der jeweiligen Aktiva einen Verlust erleidet.’ Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme von Risikopositionen ist eine angemessene Kapitalausstattung.

Arbeit zitieren:
Postler, Lars Juli 2009: Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) - Die deutsche Bankenrettung im Vergleich zu Großbritannien, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Finanzmarktkrise, Soffin, Großbritannien, Hypo Real Estate, Commerzbank

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