Situative Wirkungen von Stock-Option-Plänen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Oliver Raulff
- Abgabedatum: August 2001
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 625,5 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7074-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7074-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7074-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Raulff, Oliver August 2001: Situative Wirkungen von Stock-Option-Plänen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Anreizsysteme, Mitarbeiterbeteiligung, Entlohnungssysteme, Aktienoptionen, Vergütungspolitik
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Diplomarbeit von Oliver Raulff
Einleitung:
Seit Mitte der 90er Jahre befindet sich die Vergütungspolitik in Deutschland in einem weitgehenden Wandel. Dieser wurde wesentlich durch die Erwartungshaltung der Investoren hervorgerufen, die Entlohnung der Führungskräfte stärker an der Wertsteigerung der Unternehmen auszurichten. Traditionelle Entlohnungssysteme erscheinen aufgrund spezifischer Mängel dazu nicht in der Lage. Daher beteiligen Unternehmen ihre verantwortlichen Entscheidungsträger zunehmend stärker am Erfolg, um ihnen einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenserfolges zu geben. Stock Options (SOs) stellen in diesem Zusammenhang ein unternehmenswertorientiertes Entlohnungssystem dar, welches diesen Anforderungen genügt. Dieses ursprünglich aus den USA stammende Anreizsystem ist dort, wie auch in England und Frankreich, bereits ein etabliertes Entlohnungsinstrument. In den USA existieren unterschiedliche Ausprägungen von Stock Option-Pläne (SOPe), die sich insbesondere durch steuerliche Regelungen voneinander unterscheiden lassen.
Seit 1996 erhält der Einsatz von SOPe auch in Deutschland zunehmende Aufmerksamkeit und wird gleichsam in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die Befürworter sehen einen der Vorzüge in der Anpassung an international übliche Gehälter und dem damit verbundenen Ausgleich des Wettbewerbsnachteils bei der Rekrutierung qualifizierter Führungskräfte. Zudem vermitteln SOs Führungskräften den Anreiz, den Unternehmenswert im Sinne der Anteilseigner zu steigern. Kritisch wird derartigen Argumenten entgegnet, dass SOPe zu einer „Selbstbedienung“ in Form einer „leistungslosen Bereicherung“ der Führungskräfte führen können. Insbesondere exorbitante Optionsgewinne stellen die Angemessenheit dieser Entlohnungsform mehr als in Frage.
„Für Sonderfälle des Ausscheidens Bezugsberechtigter, insbesondere für den Eintritt in den Ruhestand, für den Todesfall, für das Ausscheiden aufgrund Erwerbsminderung oder betriebsbedingter Kündigung sowie für das Ausscheiden von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen aus der Deutschen Telekom Gruppe, können Sonderregelungen getroffen werden.“ Wie hier bei der DEUTSCHEN TELEKOM, so sehen viele andere SOPe die Regelung unterschiedlicher Fälle des Ausscheidens der Begünstigten noch nicht explizit vor. SOPe, bei denen einem spezifischen Adressatenkreis eine vereinbarte Anzahl an Optionen auf Aktien unter bestimmten – noch zu erläuternden – Bedingungen ihres arbeitgebenden Unternehmens oder einer Konzerngesellschaft angeboten werden, verweisen regelmäßig auf die hierfür verantwortlichen Organe ihres Unternehmens. Derartige Sonderfälle treten allerdings in Anbetracht der langen Laufzeiten – 3 bis 10 Jahre – von SOPe häufig auf und ihre Ausgestaltung hat unterschiedliche Auswirkungen, sowohl auf den Adressatenkreis als auch auf das SOs emittierende Unternehmen.
Die Regelungsdefizite bzw. die unsachgemäße Ausgestaltung von SOPe sind ein Grund dafür, dass SOPe nicht zwangsläufig zur Steigerung des Unternehmenswertes beitragen. Neben konzeptionellen Mängeln wiesen sie in der Vergangenheit zudem strukturelle Defizite auf. Insbesondere die ineffiziente Ausgestaltung von SOPe birgt die Gefahr in sich, die mit ihrer Begebung verfolgten Zielsetzungen zu verfehlen und darüber hinaus die Aktionärsinteressen zu schädigen. Der Großteil der publizierten Literatur zu dem Thema SOs hat die unsachgemäße Gestaltungsweise von SOPe aufgegriffen und vielfältige Verbesserungsvorschläge in Form spezifischer Anforderungskriterien entwickelt, denen SOPe genügen sollten. Sonderfälle wie im oben zitierten Beispiel bleiben allerdings weitgehend vernachlässigt. Mit der vorliegenden Arbeit wird dieser in der Literatur nicht thematisierte Aspekt untersucht. Zielsetzung im Rahmen der folgenden Ausführungen ist somit eine Auseinandersetzung mit Ausnahmesituationen und der expli-ziten Betrachtung der dadurch hervorgerufenen Wirkungen auf die Zielsetzung von SOPe.
Damit eine ökonomische Analyse der Wirkungen unterschiedlicher Einflüsse auf die Ziele von SOPe erfolgen kann, bedarf es zunächst einer Darstellung der für das weitere Verständnis der Arbeit notwendigen wirtschaftswissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen. Im zweiten Kapitel werden dazu SOs als Instrument unternehmenswert-orientierter Führungskräfteentlohnung eingeordnet. Neben dem ökonomischen Hintergrund der Führungskräfteentlohnung und dem gesellschaftsrechtlichen Rahmen werden auch die mit SOs angestrebten Zielsetzungen dargestellt. Darauf aufbauend werden in Kapitel drei einerseits betriebswirtschaftliche Grundsätze sowie andererseits gesetzlich relevante Vorgaben behandelt, die eine sachgerechte bzw. anreizkompatible Ausgestaltung von SOPe sicherstellen sollen. Kapitel vier der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit unterschiedlichen, situativen Einflüssen auf SOPe. Insbesondere werden die betriebswirtschaftlichen Wirkungen von Einflüssen aus unterschiedlichen Sphären auf die Zielsetzungen von SOPe analysiert. Gegenstand des fünften Kapitels ist eine Zusammenfassung der Kerngedanken dieser Arbeit sowie ein Bezug auf das aktuelle Börsengeschehen.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Abgrenzung der Problemstellung | 1 |
| 2. | Stock Options als Instrument unternehmenswertorientierter Führungskräfteentlohnung | 4 |
| 2.1 | Wirtschaftswissenschaftlicher Bezugsrahmen der Führungskräfteentlohnung | 4 |
| 2.1.1 | Führungskräfteentlohnung im Kontext der Principal-Agent-Theorie | 5 |
| 2.1.2 | Stock Options als Entlohnungsinstrument im Rahmen wertorientierter Unternehmensführung | 7 |
| 2.2 | Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen von Stock Option-Plänen | 17 |
| 2.2.1 | Rechtlicher Rahmen vor Einführung des KonTraG | 17 |
| 2.2.2 | Regelungstatbestände des KonTraG | 19 |
| 2.3 | Zielkanon von Stock Options | 21 |
| 3. | Anreizkompatible Ausgestaltung von Stock Option-Plänen | 26 |
| 3.1 | Betriebswirtschaftliche Ausgestaltungsgrundsätze von Stock Option-Plänen | 26 |
| 3.1.1 | Allgemeine Ausgestaltungsgrundsätze | 26 |
| 3.1.2 | Stock Options im Kontext anderer Entlohnungsbestandteile | 28 |
| 3.1.3 | Mindestrendite als Ausübungsvoraussetzung | 30 |
| 3.2 | Rechtliche Ausgestaltungsmerkmale von Stock Option-Plänen | 31 |
| 3.2.1 | Bezugsberechtigtenkreis | 31 |
| 3.2.2 | Bezugspreis | 33 |
| 3.2.3 | Erfolgsziele | 35 |
| 3.2.4 | Zeitliche Komponenten | 40 |
| 4. | Situative Einflüsse und deren Wirkungen auf Stock Option-Pläne | 45 |
| 4.1 | Wirkungen von Einflüssen in der Sphäre der Führungskraft auf Stock Option-Pläne | 47 |
| 4.1.1 | Erwerbsunfähigkeit | 47 |
| 4.1.2 | Todesfall | 49 |
| 4.2 | Wirkungen von Einflüssen in der Sphäre des Beschäftigungsverhältnissesauf Stock Option-Pläne | 50 |
| 4.2.1 | Kündigung | 51 |
| 4.2.2 | Pensionierung | 55 |
| 4.3 | Wirkungen von Einflüssen in der Sphäre des Unternehmens auf Stock Option-Pläne | 56 |
| 4.3.1 | Kapitalmaßnahmen | 56 |
| 4.3.2 | Wechsel der Unternehmenskontrolle | 59 |
| 4.3.3 | Umwandlung von Unternehmen | 61 |
| 4.3.4 | Liquidation von Unternehmen | 62 |
| 4.4 | Wirkungen von Einflüssen in der Sphäre des Kapitalmarktes auf Stock Option-Pläne | 62 |
| 4.4.1 | Allgemein anhaltende Kapitalmarktentwicklungen in eine Richtung | 63 |
| 4.4.2 | Wechsel von Börsensegmenten | 64 |
| 4.4.3 | Zweitnotierung an einer ausländischen Börse | 64 |
| 4.4.4 | Beendigung der Börsennotierung von Unternehmen | 65 |
| 5. | Zusammenfassende Bewertung und Ausblick | 66 |
| Literaturverzeichnis | V |
Im Rahmen des Wechsels von Börsensegmenten käme in Betracht, die eingeräumten SOs der Begünstigten weiterhin ausübungsfähig zu lassen. Allerdings ist bei derartigen Wechseln zu beachten, dass die Vergleichsindizes, an die die Erfolgsziele anknüpfen, verändert werden könnten. Vorstellbar ist, dass Wechsel von Börsensegmenten Ausdruck neuer Unternehmensstrategien sind, die mit der Erschließung neuer Märkte, der Herstellung neuer Produkte oder dem Angebot neuer Dienstleistungen einhergehen. In derartigen Situationen, die neue Herausforderungen für Unternehmen darstellen, sollten sie auch den Vergleichsindex diesen neuen Gegebenheiten anpassen. Deshalb sollten Unternehmen grundsätzlich bezüglich ihrer Erfolgsziele im Rahmen von SOPe ein Benchmarking mit ausgewählten Konkurrenten dem Index eines Börsensegmentes vorziehen.311 [...]
In Abschnitt 3.2.3 wurde bereits detailliert auf Vorteile der Indexkopplungen von Erfolgszielen eingegangen. Speziell Outperformance-Optionen gewährleisten die Entlohnung einer besonderen Leistung. Sie neutralisieren exogene Faktoren, die die Märkte oder die Branche gleichermaßen beeinflussen. Hierdurch verhindern sie windfall profits aufgrund allgemein anhaltender Aktienkurssteigerungen, die mit der eigentlichen Leistung der Führungskräfte nichts zu tun haben. Umgekehrt wirken Outperformance-Optionen im Fall allgemein sinkender Aktienmärkte nicht demotivierend, da sie auf die relative Entwicklung des eigenen Kurses zu einer Benchmark abstellen. Verliert die jeweilige Aktie weniger an Wert als der relevante Index, so haben die Begünstigten dennoch ihr Erfolgsziel erreicht und können ihre SOs zum nächsten Handelsfenster ausüben. Dadurch wird die Motivationswirkung der Begünstigten aufrechterhalten und ein Leistungsanreiz ist auch in schlechten Börsen-Phasen gegeben. Folglich gewährleisten Outperformance-Optionen sowohl in Hausse- als auch in Baisse-Phasen, dass die Begünstigten ihre SOs nur ausüben können, wenn sie Überdurchschnittliches geleistet haben. Anzumerken ist zudem, dass in Zeiten, in denen ganze Märkte zusammenbrechen und die Stimmung durch Panik-Verkäufe zunehmend verschlechtert wird, SOs an Beliebtheit einbüßen. In derartigen Situationen, in denen zwar noch eine Outperformance vorliegt, die Aktienkurse der Unternehmen jedoch seit Auflegung von SOPe bis zu 95% an Wert verloren haben, sind die meisten SOs wertlos. Bei allgemein negativer Kapitalmarktentwicklung, die durch Frustration und Demotivation gekennzeichnet ist, vermag auch der langfristige Charakter von SOPe wenig tröstlich erscheinen. In Zeiten massiver Kursverluste besteht die Gefahr, dass die Begünstigten auf ihre vollständige erfolgsabhängige Entlohnung in Form von SOs verzichten müssen. Neben diesem erheblichen finanziellen Verlust, können Baisse-Phasen aber auch zu starken psychologischen Belastungen führen, die besonders gute Nerven voraussetzen. In derartigen Abwärtsphasen besteht zusätzlich die Gefahr, dass Unternehmen bzw. ihre Mitarbeiter in eine Art „Teufelskreis“ geraten: Die exorbitanten Wertverluste der Aktien machen die eingeräumten SOs wertlos. Dies bedeutet, dass die Begünstigten lediglich ihr fixes Grundgehalt erhalten. Eine Entlohnung, die sich aus dem Grundgehalt und u.U. einer einmaligen Tantieme zusammensetzt, lässt die Motivation der Begünstigten zunehmend sinken. Aufgrund geringer Motivationsanreize lassen auch ihre Leistungen nach. Dies impliziert eine Verschlechterung der Unternehmensergebnisse der Unternehmen, die sich wiederum auf die fundamentale Lage auswirken. Die Folge aus dieser Wirkungskette ist, dass der Aktienkurs weiter sinkt, so [...]
Ein Auflösungsgrund von Unternehmen besteht regelmäßig im Konkurs aufgrund von Überschuldung und/ oder Zahlungsunfähigkeit. In einem förmlichen Abwicklungsverfahren werden hierbei die Vermögenswerte einer AG verflüssigt.310 In Abhängigkeit der Konkursordnung werden die Ansprüche unterschiedlicher Gläubiger befriedigt. Im Rahmen von Konkursordnungen käme in Betracht, die Ansprüche begünstigter Führungskräfte aus SOPe, grundsätzlich zuletzt zu bedienen. Das hieße, dass eine derartige Regelung den faktischen Verfall der Optionsrechte darstellen würde. Der Verfall der SOs von Führungskräften ist jedoch legitim, denn schließlich tragen sie für den Konkurs ihrer Unternehmen eine beträchtliche Verantwortung. Vergegenwärtigt man sich zum einen, dass SOs eine erfolgsabhängige Entlohnung darstellen, und zum anderen, dass Liquidationen bzw. Konkurse von Unternehmen sicherlich keine Indikatoren für eine erfolgreiche Unternehmensführung sind, erscheint es plausibel, dass SOs in derartigen Situationen verfallen müssen. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832470746
Arbeit zitieren:
Raulff, Oliver August 2001: Situative Wirkungen von Stock-Option-Plänen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Anreizsysteme, Mitarbeiterbeteiligung, Entlohnungssysteme, Aktienoptionen, Vergütungspolitik



