Should I stay or should I go?
Die Wirkung nationalstaatlicher Grenzen auf die geografische Mobilität im europäischen Arbeitsmarkt
- Art: Magisterarbeit
- Autor: Fritz Heil
- Abgabedatum: September 2004
- Umfang: 129 Seiten
- Dateigröße: 726,8 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8599-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8599-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8599-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Heil, Fritz September 2004: Should I stay or should I go?, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Migrationstheorien, Freizügigkeit, Unionsbürgerschaft
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Magisterarbeit von Fritz Heil
Einleitung:
Wie mobil sind Arbeitnehmer innerhalb der Grenzen des europäischen Binnenmarktes und wie wirken die nationalstaatlichen Grenzen im gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt?
Migration ist so alt wie die Menschheit. Als Jäger und Sammler den Jahreszeiten und Nahrungsmittelquellen zu folgen und sich den Naturgewalten anzupassen, macht den größten Teil der Menscheitsgeschichte aus. Über mehrere Generationen an einem Ort sesshaft zu sein, markiert dagegen nur eine kurze Periode. Eine noch jüngere Erfindung der Menschen ist es, in politisch, nach innen und außen verteidigten Territorien als geografisch-räumlich verbundene Einheiten zu leben.
Erst vor dem Hintergrund der Durchsetzung der Idee des Nationalstaates wird verständlich, dass Migration nicht mehr als eine relativ dauerhafte Lebensform betrachtet wurde, sondern als der zu einem bestimmten Zeitpunkt exzeptionell erfolgende Übergang von einem Wohnort zu einem anderen.
In Europa ist seit 1968 die Freizügigkeit für Arbeitnehmer innerhalb der Grenzen des europäischen Binnenmarktes rechtlich erneut ermöglicht worden. Die Anzahl der EU-Bürger, die im EU-Ausland leben und arbeiten, bleibt jedoch auf einem niedrigen Niveau. Die Nationalstaatengrenzen wirken auf Arbeitsmobilität fort. Dies ist nicht weiter dramatisch. Jeder Bürger sollte an dem Ort arbeiten und wohnen, an dem er sich am wohlsten fühlt. Zu fragen ist jedoch, warum EU-Bürger nicht in dem Maße ihr Recht wahrnehmen ihren Wohnort auch über die Nationalstaatengrenzen hinweg zu verlassen, um durch einen anderen Arbeitsplatz ihren individuellen (materiellen) Lebensstandard zu erhöhen. Dies betrifft sowohl Menschen ohne Arbeit, als auch jene Arbeitnehmer, die in einer anderen Region Europas durch das Ausüben der selben Tätigkeit einen höheren Lohn erwarten können. Denn das Wohlstandsgefälle innerhalb der EU ist weiterhin beträchtlich.
Arbeitsmobilität kann nicht nur den materiellen Wohlstand des Einzelnen und seiner Familie erhöhen. Sie ist nach der liberalen Wirtschaftstheorie auch gesamtwirtschaftlich von Nutzen.
Warum es lohnt sich mit Arbeitsmobilität zu beschäftigen.
Freizügigkeit für die Arbeitnehmer der Europäischen Gemeinschaft ist seit der Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 erklärtes Ziel europäischer Politik. Die Bestimmungen dienten nicht um den Bürgern der EWG möglichst viel Reisefreiheit und Konfort zu gewährleisten. Sie waren viel mehr Teil des Programms zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes.
Mit Beschluss der Schengener Übereinkommen und der schrittweisen Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen wurde der freie Personenverkehr zu einem für viele Bürger direkt erfahrbaren Zeichen der europäischen Integration.
Im Zuge der EU-Osterweiterung steht die Freizügigkeit erneut zur Diskussion. Die Erweiterung der EU nach Osten zieht aufgrund der großen Zahl der neuen Mitgliedsstaaten und der wirtschaftlichen Diskrepanz zwischen alten und neuen Mitgliedern eine Vielzahl von Auswirkungen auf ökonomischer Ebene nach sich. Die Befürchtung die neuen EU-Bürger werden das Lohngefälle zwischen Ost und West ausnutzen und Arbeitnehmern auf den westeuropäischen Arbeitsmärkten Konkurrenz machen, veranlasste die meisten EU-Mitgliedsstaaten den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für osteuropäische Arbeitnehmer für eine mehrjährige Frist zu beschränken.
Ebenso beschäftigt die deutsche Öffentlichkeit in letzter Zeit die Diskussion über Arbeitszeitverlängerung und Verlagerung von Produktionsstätten ins (osteuropäische) Ausland. Dies steht im Zusammenhang mit der politisch gewollten Integration der globalen und europäischen Wirtschaft und dem sich daraus ergebenden erhöhten Wettbewerbsdruck.
Die Freizügigkeit im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung wird im Ausblick zu Ende der Arbeit noch einmal aufgegriffen. Aus den Erfahrungen über die Arbeitnehmermobilität im westeuropäischen Arbeitsmarkt lassen sich durchaus Schlussfolgerungen in Bezug auf Arbeitsmobilität osteuropäischer Unionsbürger ziehen.
Mittel- und Westeuropa kannte gerade in den 60er Jahren einen hohen Zustrom von ausländischen Arbeitskräften aus Südeuropa. Die angeworbenen Gastarbeiter kamen aus Italien und Griechenland, Spanien, Portugal; Staaten, die damals noch keine Mitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) waren. Die im Zuge von bilateralen Abkommen angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte prägen noch heute die Verteilung von Unionsbürgern in den verschiedenen Mitgliedsstaaten und sind für eine große Anzahl von Wanderungen zwischen den Mitgliedsstaaten verantwortlich (Rückwanderung). Dieser Themenkomplex bleibt so weit wie möglich ausgeklammert. Ebenso werden in erster Linie jene Arbeitnehmer betrachtet, die sich auf die Freizügigkeit im europäischen Arbeitsmarkt berufen können, das heißt Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten.
Zentrales Anliegen dieser Arbeit ist es räumliche Arbeitsmobilität und Immobilität innerhalb des gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes zu verstehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Faktoren Einfluss auf die Arbeitnehmermobilität ausüben und wie Arbeitnehmermobilität über die Nationalstaatengrenze hinweg behindert wird.
Annahmen und Vermutungen:
Angenommen wird, dass die Entscheidung seinen Wohnsitz und Arbeitsplatz zu verlagern mit Erwartungen an einen Nutzeneffekt verbunden ist. Daraus könnte man schließen, dass die Entscheidung zu migrieren auf dem europäischen Arbeitsmarkt in politisch und sozial stabilen Umständen vor allem auf ökonomische Faktoren zurückzuführen ist. Inwieweit ist Mobilität innerhalb Europas über regionale, ökonomische Unterschiede zu verstehen und welche weiteren Faktoren bestimmen das Mobilitätsverhalten europäischer Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt? Inwieweit wirken nationalstaatliche Grenzen weiterhin auf das Mobilitätsverhalten von Arbeitnehmern?
Der materielle Vorteil von (Im)Mobilität steht zwar im Mittelpunkt der meisten theoretischen Ansätze zur freiwilligen Migration. Im europäischen Arbeitsmarkt gibt es jedoch weitere Faktoren, die die Arbeitsaufnahme im europäischen Ausland begünstigen oder jene, die wie Hindernisse wirken und somit die Arbeitsaufnahme erschweren. Zu unterscheiden ist hier neben den ökonomischen Faktoren zwischen harten (politischen, rechtlichen, administrativen) und weichen (sozialen, kulturellen) Faktoren. Zwar ist es Ziel der Binnenmarktpolitik die nationalstaatlichen Grenzen für Arbeitnehmer durchlässiger zu gestalten, dennoch wirken nationalstaatliche Grenzen auf dem gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt weiter fort.
Der Nationalstaat ist laut Riescher allgemein definiert als territoriale Übereinstimmung von Nation, d.h. einer Gemeinschaft von Menschen, die sich aus ethnischen, sprachlichen, kulturellen und/ oder politischen Gründen zusammengehörig und von anderen unterschieden fühlt, und politischem System oder Staat, d.h. der Gesamtheit der öffentlichen Institutionen, die das Zusammenleben der Menschen in einem Gemeinwesen gewährleisten soll. Die Staatsgewalt wird dabei rechtsförmig durch den Staatsapparat, bzw. das politisch/ administrative System ausgeübt.
Nationalstaatengrenzen sind Grenzen, an denen die Wirkung eines Rechtssystems, eines politisch-administrativen Systems endet und das politisch-administrative Systems des Nachbarstaates zu wirken beginnt.
Stimmt die Nationengrenze und Staatsgrenze überein, so enden an einer Nationalstaatsgrenze die ethnischen, sprachlichen, kulturellen Gemeinsamkeiten einer Gemeinschaft von Menschen.
Im Zusammenhang mit dem europäischen Arbeitsmarkt werden genau diese an den Nationalstaat gebundene Faktoren, rechtlich/ administrative Grenzen sowie kulturelle und sprachliche Unterschiede in Europa, als Hindernisse auf dem europäischen Arbeitsmarkt genannt.
Anzunehmen ist, dass auf dem europäischen Arbeitsmarkt ökonomische bzw. materielle Vor- und Nachteile das Mobilitätsanreize schaffen, und dass vor allem rechtlich-administrative und sprachlich-kulturelle Unterschiede behindernd auf grenzüberschreitende Arbeitsmobilität wirken.
Die Wirkung genau dieser drei Faktoren soll an den verschiedenen Fällen verstanden werden. Im Mittelpunkt steht der Vergleich zwischen Arbeitsmobilität innerhalb eines Nationalstaates, in dem kulturelle/ sprachliche Unterschiede zu vernachlässigen sind und rechtliche/ administrative Hindernisse nicht bestehen, und der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität innerhalb Europas.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | Einleitung | 2 |
| 1. | Arbeitsmobilität in Europa | 4 |
| 2. | Fragestellung | 6 |
| 3. | Theoretischer Ansatz | 8 |
| 4. | Aufbau und methodische Vorgehensweise | 11 |
| 5. | Zusammenfassung | 13 |
| II. | Why should I stay - why should I go? | 14 |
| II.1 | Der gemeinsame Arbeitsmarkt in Europa | 14 |
| 1.1 | Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes | 14 |
| 1.2 | Arbeitsmobilität und die effizientere Nutzung der Produktionsfaktoren in Integrationsräumen | 16 |
| 1.3 | Das neoklassische Arbeitsmarktmodell | 19 |
| 1.4 | Zur Kritik am neoklassischen Modell | 22 |
| 1.5 | Ungleichgewichte durch makroökonomische Schocks | 24 |
| 1.6 | Zusammenfassung | 27 |
| II.2 | Determinanten der Arbeitnehmermobilität in der migrationstheoretischen Diskussion | 28 |
| 2.1 | Migrationstheorien im Vergleich | 28 |
| 2.2 | Mobilität und Immobilität im push-pull Modell | 29 |
| 2.3 | Migrationstheoretische Ansätze aus der Ökonomie | 31 |
| 2.4 | Economics of immobility. Der insider-advantage-approach | 38 |
| 2.5 | Zusammenfassung und Operationalisierung | 40 |
| III. | Staying and Going | 44 |
| III.1 | Die Arbeitnehmerfreizügigkeit | 44 |
| 1.1 | Was bedeutet Freizügigkeit? | 45 |
| 1.2 | Die Unionsbürgerschaft und das Recht auf Freizügigkeit | 46 |
| 1.3 | Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im gemeinsamen europäischen Markt | 48 |
| 1.4 | Die Ausgestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im einzelnen | 49 |
| 1.5 | Zusammenfassung | 59 |
| II.2 | Ost-West-Wanderung in Deutschland seit der Wiedervereinigung | 60 |
| 2.1 | Ost-West-Wanderung in Deutschland seit 1945 | 61 |
| 2.2 | Richtung der Binnenwanderung in Deutschland | 66 |
| 2.3 | Volumen der Binnenwanderung in Deutschland | 70 |
| 2.4 | Die Mikro-Ebene. Wer wandert und warum? | 72 |
| 2.5 | Zusammenfassung | 75 |
| III.3 | Arbeitsmobilität in Europa | 76 |
| 3.1 | Einleitung | 77 |
| 3.2 | Der Nordische Arbeitsmarkt | 79 |
| 3.2.1 | Kulturelle, sprachliche und historische Rahmenbedingungen | 79 |
| 3.2.2 | Die Schaffung eines gemeinsamen nordischen Arbeitsmarktes | 80 |
| 3.2.3 | Mobilität auf dem nordischen Arbeitsmarkt | 81 |
| 3.2.4 | Zusammenfassung | 83 |
| 3.3 | Das deutsch–niederländische Grenzgebiet | 84 |
| 3.3.1 | Historische und politische Rahmenbedingungen | 84 |
| 3.3.2 | Mobilität von Höherqualifizierten im deutsch-niederländischen Grenzgebiet | 86 |
| 3.3.3 | Zusammenfassung | 92 |
| 3.4 | Grenzpendler in der Großregion um Luxemburg und das Saarland | 93 |
| 3.4.1 | Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen in der Großregion | 93 |
| 3.4.2 | Die sprachliche Situation | 97 |
| 3.4.3 | Grenzpendler in der Großregion | 98 |
| 3.4.4 | Gerichteter Zusammenhang zwischen Pendlersaldo und Wohlstandsgefälle? | 102 |
| 3.4.5 | Zusammenfassung | 103 |
| IV. | Fazit | 104 |
| 1. | Zusammenfassung | 105 |
| 2. | Ergebnisse und Diskussion | 105 |
| 3. | Schlussfolgerungen | 111 |
| 4. | Fehlerquellen, Methodenreflektion | 112 |
| 5. | Ausblick: Die Erweiterung der EU, Arbeitskräfteschwemme aus Osteuropa? | 114 |
| V. | Literaturangaben | 117 |
| VI. | Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis | 125 |
| VII. | Anhang | 126 |
Personen profitieren, die ihren Berufsabschluss gerade erst erworben hatten.263 Seit über 20 sind Jahren werden Abschlüsse in von Ärzten, den Zahnärzten, Zugang zu Tierärzten, dieser Hebammen, die Krankenschwestern, Apothekern und Architekten264 EU-weit anerkannt. In diesen Berufen Mindeststandards Bezug auf Ausbildung, Ausbildungsdauer und den Ausbildungsinhalt festgelegt worden. In diesen Berufsfeldern gibt es laut Veil-Kommission keine größeren Probleme in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsleistungen.265 Probleme bestehen jedoch auch in den weitestgehend standardisierten Berufsfelder bei der Anerkennung von Ausbildungen, die in Drittstaaten erworben wurden. Dies ist nationalstaatliche Angelegenheit und kann dazu führen, dass ein in Mexiko ausgebildeter Apotheker in zwar Spanien jedoch nicht in Großbritannien seinen Beruf ausüben darf.266 Für die restlichen an bestimmte Ausbildungsstandards gebundene Berufe haben die Mitgliedsstaaten das Prinzip anerkannt, dass eine Person, die für einen Beruf in ihrem Heimatland voll qualifiziert ist, dies auch in jedem anderen Mitgliedsstaat ist. Jeder Staat ist jedoch weiterhin dazu berechtigt zusätzliche Anforderungen an einen ausländischen Arbeitnehmer zu stellen, wenn er zeigt, dass es substantielle Unterschiede in der Ausbildung zwischen zwei Mitgliedsstaaten gibt.267 Das Verlangen zusätzlicher Qualifikationen sollte in diesem Zusammenhang eine Ausnahme darstellen, wird jedoch in einigen Staaten zur Regel, vielleicht, so die Vermutung der Veil-Kommission, um nationale Berufsgruppen zu schützen.268 Viele Beschwerden gibt es auch über die Dauer, welche die Anerkennung von Qualifikationen in Anspruch nimmt. Die Grenze von vier Monaten sollte nicht überschritten werden.269 Anders gestalten sich die Probleme bei nicht-regulierten Berufen. Dort entscheiden die „Marktkräfte“ ausländischen über den Wert eines Abschlusses, [...]
Service) in 1994. EURES koordiniert sowohl die nationalen Arbeitsmarktverwaltungen, informiert über Arbeitsmöglichkeiten in der EU und hilft mit einem Netz an EURESBeratern bei der Suche und Bewerbung um Arbeitsplätze im Ausland. Im Juni 2004 waren jedoch über EURES nur 23 392 Arbeitsangebote259 europaweit ausgeschrieben; dies macht sich im Vergleich zu den Millionen an Arbeitssuchenden in der EU sehr gering aus. Bildungsabschlüsse: Vielfältige Probleme bei der gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungsleistungen erfolgen nicht alleine aufgrund eines Mangels an harmonisierenden Regelungen, sondern oft auch aus dem Nichtwissen potentieller Arbeitgeber.260 Ein Problem sind Berufe deren Ausübung von den Mitgliedsstaaten an ganz bestimmte Qualifikationen gebunden sind (Arzt, Tierarzt, Anwalt etc.). Dies geschieht aus nachvollziehbaren Gründen, wollen Nationalstaaten doch die Verbraucher, die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit schützen.261 Die Regulierung der Berufe ist jedoch in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich stark ausgeprägt. Zu unterscheiden sind Berufe deren Ausübung in allen EU-Mitgliedsstaaten reguliert sind (z. B. Lehrer, Ärzte) und jene Berufe, deren Ausübung nur in einigen Staaten reguliert ist (z. B. Psychologen, Ingenieure). So ist in einigen Staaten die Tradition, die Ausübung eines Berufes an ganz bestimmte Qualifikationsmerkmale zu binden, viel stärker ausgeprägt als in anderen Staaten. Dies kann dazu führen, dass Unionsbürger ihren erlernten Beruf nicht in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben können.262 Ursprünglich knüpften die ersten Richtlinien deshalb die Anerkennung eines Berufes an gewisse Jahre an Berufserfahrung. Von diesem Mechanismus konnten jedoch nicht die [...]
Scholz gegen Opera Universitaria di Caglaria da Cinzia Porzedda, EuGH v. 23.2.1994 (Rs. C-419/92) Die Klägerin bewarb sich um einen Arbeitsplatz in der Kantine der Universität Cagliari. Nach ihrer Berufserfahrung im öffentlichen Dienst befragt, konnte die Klägerin auf ihre damalige Tätigkeit bei der deutschen Bundespost verweisen. Der italienische Arbeitgeber wollte ihr diese Berufserfahrung nicht anrechnen, da Frau Scholz sie im deutschen öffentlichen Dienst und nicht im italienischen erworben hatte. Der EuGH sah in der Weigerung des italienischen Arbeitgebers die in Deutschland gewonnene Berufserfahrung von Frau Scholz anlässlich ihrer Bewerbung anzurechnen, eine unzulässige mittelbare Diskriminierung der Bewerberin. Macht der Arbeitgeber also Einstellungen, Einstufungen des Arbeitnehmers, insbesondere dessen tarifliche Eingruppierung sowie den beruflichen Aufstieg von dem Umstand einer Berufserfahrung abhängig, so muss er eine in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat erworbene Berufserfahrung in gleicher Weise anrechnen wie eine im Inland erarbeitete. (Krimphove 2001: 122) [...]
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Arbeit zitieren:
Heil, Fritz September 2004: Should I stay or should I go?, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Migrationstheorien, Freizügigkeit, Unionsbürgerschaft



