Zur Öffnung der Kaufpreissammlung für Nutzer mit berechtigtem Interesse
- Art: Seminararbeit
- Autor: Matthias Aberle
- Abgabedatum: Februar 2001
- Umfang: 105 Seiten
- Dateigröße: 6,1 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4420-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4420-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4420-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Aberle, Matthias Februar 2001: Zur Öffnung der Kaufpreissammlung für Nutzer mit berechtigtem Interesse, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: BauGB, Baugesetzbuch, Gutachterausschuss, Wertermittlung, Städtebaurecht
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Seminararbeit von Matthias Aberle
Einleitung:
Jedes Vergleichswertverfahren steht und fällt mit einer Kaufpreissammlung. Durch das einst im Baugesetzbuch in § 195 geschaffene Auskunftsrecht aus der Kaufpreissammlung sind von den Gutachterausschüssen bei berechtigtem Interesse und nach landesrechtlichen Vorschriften Auskünfte zu erteilen. Dies wird praktiziert, allerdings von Bundesland zu Bundesland sowie Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss mit unterschiedlicher Intensität, was die Nutzungshäufigkeit betrifft, und auch unterschiedlicher Qualität, was den Informationsgehalt und die Art der Datenübermittlung angeht.
Gang der Untersuchung:
Nach einer Einleitung in die Materie wurde in der Prüfungsarbeit zuerst kurz, anschaulich und vergleichend die Weitergabe von Informationen aus der Kaufpreissammlung, wie sie zunächst durch das Bundesbaugesetz (1960) gesehen wurde und wie sie nach der Gesetzesnovellierung im Jahre 1986 heute geregelt ist, beschrieben. Es werden dabei die Gründe, die zu einer weitergehenden Öffnung der Kaufpreissammlung geführt haben, genannt. In einem weiteren Kapitel werden die datenschutzrechtlichen Zwänge, die in Deutschland einer Öffnung der Kaufpreissammlung „Fesseln anlegen“, dargelegt. In diesem Zusammenhang sind die Konsequenzen für die Daten abgebenden Gutachterausschüsse und die Daten nutzenden Interessenten betrachtet worden. Ein eigenes Kapitel widmet sich den unterschiedlichen Instrumenten „Auskunft aus der Kaufpreissammlung“, „Auszüge aus der Kaufpreissammlung“ und „Einsicht in die Kaufpreissammlung“. Unter welchen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen regionale und überregionale Kaufpreissammlungen wie weit geöffnet werden dürfen, ist hierin aufgeführt.
Nach dem mehr theoretischen Teil der häuslichen Prüfungsarbeit folgen zwei an den praktischen Gegebenheiten orientierte Kapitel. Es wurden bei drei verschieden Gutachterausschüssen der freien Wahl (Berlin, Hannover, Lübeck) für zwei selbst definierte Wertermittlungsobjekte (Bauplatz und Reihenmittelhaus) schriftlich Auskünfte für ein Verkehrswertgutachten angefordert. Die Schranken für die als einflussreich zu vermutenden Kenngrößen für beide Wertermittlungsobjekte wurden ebenfalls selbst bestimmt. Die Stichproben sind anschließend nach den in der Wertermittlung gängigen Vergleichswertverfahren analysiert worden. Die ermittelten Ergebnisse sind dann dem vom jeweiligen Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwert in der betreffenden Bewertungszone gegenüber gestellt worden bzw. es wurde ein Abgleich mit dem ggf. im Grundstücksmarktbericht veröffentlichten Vergleichsfaktor für Reihen(mittel)häuser vorgenommen (Hannover).
Zum Abschluss wurde kritische beurteilt, ob die erteilten Auskünfte praxisgerecht übergeben und ausgewertet werden konnten sowie, ob die im Baugesetzbuch als Ziel beschriebene Transparenz auf dem jeweils untersuchten regionalen Grundstücksteilmarkt erreicht wurde. In einem Ausblick ist darüber hinaus dargelegt worden, ob vom Gutachterausschuss abgeleitete aussagekräftige Bodenrichtwerte und Vergleichsfaktoren das Instrument „Auskunft aus der Kaufpreissammlung“ möglicherweise überflüssig machen könnten. Außerdem werden Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen an die Adresse des Gesetzgebers, der Gutachterausschüsse und der diese Auskünfte nutzenden Interessenten gegeben, damit in Zukunft noch wirksamer mit dem Instrument „Auskunft aus der Kaufpreissammlung“ verfahren werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
| Aufgabenstellung | 2 | |
| Erklärung | 4 | |
| Inhaltsverzeichnis | 5 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 8 | |
| 1. | Einleitung | 11 |
| 2. | Grundsätzliches zur Kaufpreissammlung | 13 |
| 2.1 | Einordnung der Kaufpreissammlung in das Rechtssystem | 13 |
| 2.2 | Die Kaufpreissammlung als Bestandteil des Baugesetzbuchs | 14 |
| 2.2.1 | Entwicklung des BBauG und des BauGB (allgemein) | 14 |
| 2.2.2 | Entstehungsgeschichte und Fortentwicklung der Kaufpreissammlung | 15 |
| 2.2.3 | Die Kaufpreissammlung im dritten Kapitel des BauGB | 16 |
| 2.2.4 | Inhaltsschwerpunkte der Regelung in § 195 | 17 |
| 2.3 | Erläuterungen zur Kaufpreissammlung | 17 |
| 2.3.1 | Der Begriff Kaufpreissammlung | 17 |
| 2.3.2 | Zweck und Ziel einer Kaufpreissammlung | 18 |
| 3. | Entwicklung des Auskunftsrechts aus der KPS | 19 |
| 3.1 | Informationsweitergabe aus der Kaufpreissammlung 1960 | 19 |
| 3.2 | Veränderungen in den Novellen von 1976 und 1986 | 20 |
| 3.3 | Begriffserläuterungen zu dem neuen Auskunftsrecht | 21 |
| 4. | Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen | 24 |
| 4.1 | Konsequenzen für die Gutachterausschüsse | 26 |
| 4.2 | Konsequenzen für die Nutzer mit berechtigtem Interesse | 27 |
| 5. | Unterschiede in der Informationsabgabe aus der KPS | 28 |
| 5.1 | Auskünfte aus der Kaufpreissammlung | 28 |
| 5.2 | Auszüge aus der Kaufpreissammlung | 30 |
| 5.3 | Einsicht in die Kaufpreissammlung | 31 |
| 5.4 | Persönliche und sachliche Voraussetzungen als Bedingungen | 32 |
| 6. | Schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung | 34 |
| 6.1 | Definition der Wertermittlungsobjekte und Schranken | 34 |
| 6.2 | Rücklauf der Anfragen | 37 |
| 7. | Analyse der Stichproben | 39 |
| 7.1 | Bauplatz in Berlin | 39 |
| 7.2 | Bauplatz in Hannover | 41 |
| 7.3 | Bauplatz in Lübeck | 43 |
| 7.4 | Reihenmittelhaus in Berlin | 45 |
| 7.5 | Reihenmittelhaus in Hannover | 47 |
| 7.6 | Reihenmittelhaus in Lübeck | 50 |
| 8. | Beurteilung der Ergebnisse und Informationen | 52 |
| 8.1 | Qualität der Auskünfte in der Praxis | 52 |
| 8.2 | Transparenz auf dem Grundstücksmarkt | 57 |
| 9. | Ausblick | 60 |
| 9.1 | Zukunft für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung | 60 |
| 9.2 | Empfehlungen | 62 |
| 9.2.1 | Gesetzgeber | 63 |
| 9.2.2 | Gutachterausschüsse | 64 |
| 9.2.3 | Nutzer | 66 |
| 10. | Fazit | 68 |
| Anhang | 70 | |
| Anlage 1: Der Gesetzestext (Auszüge) | 71 | |
| Anlage 2: Diagramme | 72 | |
| Literaturverzeichnis | 91 | |
| Autorenprofil | 95 |
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832444204
Arbeit zitieren:
Aberle, Matthias Februar 2001: Zur Öffnung der Kaufpreissammlung für Nutzer mit berechtigtem Interesse, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
BauGB, Baugesetzbuch, Gutachterausschuss, Wertermittlung, Städtebaurecht



