Selbstregulierung in der Zivilgesellschaft oder Volkssouveränität durch Selbstgesetzgebung
Zwei demokratische Konzeptionen und ihre Verfassungstypen im Vergleich
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Gregor Hallmann
- Abgabedatum: Januar 1996
- Umfang: 119 Seiten
- Dateigröße: 5,9 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4930-8
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4930-8 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4930-8 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Hallmann, Gregor Januar 1996: Selbstregulierung in der Zivilgesellschaft oder Volkssouveränität durch Selbstgesetzgebung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Volkssouveränität, Zivilgesellschaft, Demokratietheorie, Verfassung, Institutionen
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Diplomarbeit von Gregor Hallmann
Einleitung:
Die Unzufriedenheit mit dem derzeit in Deutschland bestehenden liberaldemokratischen System und seinen Institutionen, Akteuren und Verfahren nimmt zu. Die demokratisch-kapitalistische Gesellschaft ist in Folge wirtschaftlicher und technisch-wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen zur „Risikogesellschaft“ (Ulrich Beck) geworden, ihre politischen Institutionen und Akteure sehen sich mit Problemen konfrontiert, die mit den bestehenden politischen Verfahren und Institutionen scheinbar nicht mehr bewältigt werden können. Zu nennen sind hier bspw. der Verlust demokratischer Repräsentation und Souveränität, die Kontrolle der wissenschaftlich - technischen Risikoproduktion, der Umweltschutz, der Wandel der Geschlechterbeziehungen, die soziale Gerechtigkeit, die Friedens- und Entwicklungspolitik sowie die Integration partikularisierter, „multikultureller“ Gesellschaften - allesamt Probleme, die sich weder mit „dem liberalen Erklärungsschema „the man versus the state“ noch mit den sozial-ökonomischen Kategorien der vom Klassenkonflikt dominierten sozialen Frage zureichend begreifen lassen.“.
Diese ungelösten Probleme des liberaldemokratischen Systems haben eine demokratietheoretische Debatte über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten seiner Umgestaltung ausgelöst, die nicht nur unter Gesellschafts- und Rechtswissenschaftlern stattfindet. So machen z.B. auch neue soziale Bewegungen, Umweltverbände, Feministinnen oder Vertreter von Minderheiten Forderungen geltend, die auf eine Veränderung des liberaldemokratischen Systems hinauslaufen, während im Hintergrund das „Wahlvolk“ seine Kritik an der augenscheinlichen Überforderung der repräsentativen Parteiendemokratie durch sinkende Wahlbeteiligungen oder den Zulauf zu Protestbewegungen und Protestparteien demonstriert.
Die Unzufriedenheit mit politischen Institutionen, Akteuren und Verfahren richtet sich konsequenterweise auch auf deren normative Grundlage: die Verfassung. Dies gilt zumindest für jene, die die Verfassung als den „Inbegriff der den Staat ... und die Gesellschaft umgreifenden rechtsnormativen Gesamtordnung“ verstehen und ihre zentrale Steuerungsfunktion für den politischen Prozess ohne ideologisch begründete Vorbehalte anerkennen, was in der demokratietheoretischen Auseinandersetzung keineswegs selbstverständlich ist.
Die demokratietheoretische Debatte in der Bundesrepublik ist nämlich, wie Helmut Dubiel anmerkt, „geprägt von eigentümlichen Polarisierungen: Konservative Politikwissenschaftler und Staatsrechtler neigen einem affirmativen Institutionalismus zu, während ihre linken Kritiker ... einen ebenso entschiedenen AntiInstitutionalismus pflegen.“.
Dubiel führt weiter aus: „Während jene (die Konservativen, G.H.) das Prädikat „demokratisch“ nur für solche politischen Systeme reservieren möchten, in denen der Wille des Volkes durch zahlreiche institutionelle Zwischenstufen gefiltert ist, sehen diese (die linken Demokratietheoretiker, G.H.) in jeder Stufe der institutionellen ... Mediatisierung des Volkswillens eine Minderung des demokratischen Anspruchs“. Gemeint ist damit, dass „die Konservativen in den Institutionen der Demokratie elitär verwaltete, wehrhafte Bollwerke sehen, die verhindern sollen, dass der Wille des Volkes jemals unvermittelt auf die Ebene staatlicher Entscheidungen durchschlägt,“ während die in der marxistischen Tradition stehenden Theorien in allen institutionellen Vorkehrungen des Verfassungsstaates primär die Funktion sehen, „den Willen des Volkes so zu verbiegen, dass er mit den Interessen des Kapitals vereinbar bleibt.“ Nach Dubiels Ansicht ist beiden Ansätzen die Vorstellung gemeinsam, das politische Machtpotential ausschließlich im Apparat staatlicher Gewalt zu lokalisieren: „Beide schließen kategorial aus, dass die Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates den offenen Rahmen abgeben könnten, innerhalb dessen dass Projekt einer Selbstregierung des Volkes sich entfalten könnte.“ Einen möglichen Ausweg aus diesem Dilemma können nur demokratietheoretische Konzeptionen weisen, die sich weder von konservativen noch von linken Vorbehalten gegenüber dem demokratischen Verfassungsstaat leiten lassen und trotzdem den eingangs geschilderten Problemen liberaldemokratischer Systeme begegnen wollen. Ulrich Beck folgert daraus, dass „der Kern der Krise der westlichen Parteiendemokratie: das Modell der westlichen Moderne - jene okzidentale Mischung aus Kapitalismus, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und nationaler Souveränität“ antiquiert ist und „neu verhandelt und entworfen werden“ muss, ohne dass dabei die „Errungenschaften der europäischen Moderne - parlamentarische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte, die Freiheit der Individuen“ zur Disposition gestellt werden sollen. Ziel einer solchen von Beck geforderten „reflexiven Modernisierung“ ist die „Veränderung der Industriegesellschaft ... bei konstanter, intakter politischer und wirtschaftlicher Ordnung,... keine Revolution, aber eine andere Gesellschaft.“ Ulrich K. Preuß fordert dazu ein Verfassungskonzept des „moralisch-reflexiven Konstitutionalismus“, dessen Notwendigkeit aus dem „Destruktionspotential der kapitalistischen Verfassungsstaaten selbst“ erwachse, das weder durch eine konventionelle „Architektur von „checks and balances““, noch durch die Arrangements einer wohlfahrtsstaatlichen Sozialbindung der Freiheit und schon gar nicht durch die sozialistische Revolution ... „verfasst“ werden kann.“ Dazu bedarf es allerdings der Einsicht, dass Verfassungsfragen nicht nur ökonomische Machtfragen, sondern umgekehrt Machtfragen vor allem auch Verfassungsfragen sind.
Ausgehend also von der Annahme, dass durch Verfassungskonzeptionen, die den „konventionellen Rahmen einer machtbegrenzenden liberal-demokratischen Verfassung“ überschreiten, den Defiziten des kapitalistischen Verfassungsstaates begegnet werden kann, haben sich die beiden demokratietheoretischen Modelle entwickelt, die im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit stehen.
Zum Einen ist dies die Konzeption einer Zivilgesellschaft, wie sie - als Versuch, die Sozialphilosophie von Jürgen Habermas um eine genuin politische Theorie zu bereichern - von den Frankfurter Autoren Helmut Dubiel, Günter Frankenberg und Ulrich Rödel beschrieben worden ist, zum Anderen die Konzeption einer Volkssouveränität, wie sie - in Anlehnung an die politische Philosophie Immanuel Kants - von Ingeborg Maus dargelegt wurde.
Während die Theorieskizze der Zivilgesellschaft bei Rödel, Frankenberg und Dubiel (im folgenden: R/F/D) auf eine Selbstregierung des Volkes im Rahmen einer „Diskursgesellschaft“ (Habermas) hinausläuft, in der die Verfassung der Gesellschaft den Raum und die Institutionen für eine „öffentliche Selbstregierung“ schafft und erhält, mittels derer sie ihre „moralischen und intellektuellen Ressourcen entwickeln und gebrauchen“15 kann, ist die Basis der von I. Maus vorgestellten Theorieskizze der Volkssouveränität eine konsequente Selbstgesetzgebung, mit der die Rekonstruktion einer Volkssouveränität gelingen soll, die durch gesellschaftliche Veränderungen und den Umbau politischer Entscheidungsprozesse in den modernen Konzeptionen demokratischer Institutionalisierung zum Verschwinden gebracht worden ist. Der korrespondierende Verfassungsbegriff orientiert sich nicht an der Fixierung vorentschiedener Inhalte, sondern begreift die Verfassung als Festlegung von Verfahren, in denen überhaupt erst über Inhalte entschieden wird. Diese reflexive Ausdifferenzierung zwischen Verfassung und Gesetzgebung wird durch eine Arbeitsteilung innerhalb der Gesetzgebung ergänzt, d.h. den dezentralen und parzellierten Entscheidungen über Gesetze liegt das zentral entschiedene und in der Verfassung festgelegte Prozedere voraus.
Volkssouveränitäts- und Zivilgesellschaftskonzeption wollen im Prinzip das Gleiche: Den politischen Prozess wieder für den Willen des Bürgers öffnen und ihm neue Partizipations- und Einwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, um so nicht nur dem Demokratiedefizit des liberaldemokratischen Systems, sondern auch den eingangs geschilderten politisch-gesellschaftlichen Problemen zu begegnen.
Die Mittel und Wege, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, unterscheiden sich aber ebenso deutlich voneinander wie der demokratietheoretische Ansatz.
Die Volkssouveränitäts- bzw. Zivilgesellschaftskonzeption und ihre Verfassungstypen darzustellen, die an ihnen geübte Kritik zusammenzufassen, die wichtigen Unterschiede (und ggf. Gemeinsamkeiten) herauszuarbeiten und zu untersuchen, ob und wie beide Theorieskizzen miteinander verbunden oder wie sie sinnvoll ergänzt werden können, dies ist das Ziel der vorliegenden Arbeit.
Inhaltsverzeichnis:
| I. | Einleitung | 1 |
| II. | Zivilgesellschaft und Volkssouveränität: zwei demokratietheoretische Konzeptionen und ihre Verfassungstypen | |
| 1. | Zivilgesellschaft | |
| 1.1 | Theorie der Zivilgesellschaft | |
| 1.1.1 | Definitionen von „Zivilgesellschaft“ | 6 |
| 1.1.2 | Zivilgesellschaft und Pluralismustheorie | 7 |
| 1.1.3 | Zivilgesellschaft, Republikanismus und Liberalismus | 8 |
| 1.1.4 | Zusammenfassung der Konzeption der Zivilgesellschaft | |
| 1.1.5 | Einordnung des Konzeption der Zivilgesellschaft | 14 |
| 1.1.6 | Die Renaissance der Zivilgesellschaft | 16 |
| 1.2 | Funktionsweise der Zivilgesellschaft | |
| 1.2.1 | Voraussetzungen der Zivilgesellschaft | 20 |
| 1.2.2 | Institutionen der Zivilgesellschaft | 21 |
| 1.2.3 | Zivilgesellschaft und ziviler Ungehorsam | 25 |
| 1.3 | Verfassungstypus der Zivilgesellschaft | |
| 1.3.1 | Verfassungsgebung in der Zivilgesellschaft | 27 |
| 1.3.2 | Aufgaben der Verfassung einer Zivilgesellschaft | 29 |
| 1.3.3 | Inhalte der Verfassung einer Zivilgesellschaft | 33 |
| 1.3.4 | Der Verfassungsentwurf des „Runden Tisches“ | 37 |
| 1.3.5 | Der Verfassungsentwurf des „Kuratoriums“ | 42 |
| 1.3.6 | Verfassungsentwürfe von Fraueninitiativen | 44 |
| 2. | Volkssouveränität | |
| 2.1 | Theorie der Volkssouveränität | |
| 2.1.1 | Definition von „Volkssouveränität“ | 46 |
| 2.1.2 | Zusammenfassung der Volkssouveränitäts-Konzeption nach I.Kant und J.-J.Rousseau | 48 |
| 2.1.3 | Volkssouveränität, Republikanismus und Demokratie | 51 |
| 2.1.4 | Volkssouveränität und Widerstand | 52 |
| 2.2 | Funktionsweise der Volkssouveränität | |
| 2.2.1 | Die Verdrängung der Volkssouveränität | 53 |
| 2.2.2 | Die Wiederherstellung der Volkssouveränität | 57 |
| 2.2.3 | Dezentrale Gesetzgebungsverfahren | 60 |
| 2.3 | Verfassungstypus der Volkssouveränität | |
| 2.3.1 | Volkssouveränität, Verfassungsgebung und Verfassungsänderung | 61 |
| 2.3.2 | Volkssouveränität und Konstitutionalismus | 62 |
| 2.3.3 | Inhalte einer Verfassung der Volkssouveränität | 64 |
| III. | Kritiken der Konzeptionen von Zivilgesellschaft und Volkssouveränität bzw. ihrer Verfassungstypen | |
| 1. | Zivilgesellschaft | |
| 1.1 | Theoretische Kritik | |
| 1.1.1 | Zivilgesellschaft und kritische Theorie | 67 |
| 1.1.2 | Zivilgesellschaft, Marxismus und Anarchismus | 70 |
| 1.2 | Funktionelle Kritik | |
| 1.2.1 | Widersprüche der Zivilgesellschaft | 72 |
| 1.2.2 | Risiken der Zivilgesellschaft | 74 |
| 1.3 | Feministische Kritik | 77 |
| 1.4 | Ökologische Kritik | 79 |
| 2. | Volkssouveränität | |
| 2.1 | Theoretische Kritik | |
| 2.1.1 | Die Problematik des Volkswillens | 81 |
| 2.1.2 | Die Problematik qualitativer und quantitativer Teilhabe | 82 |
| 2.1.3 | Volkssouveränität und Marxismus | 85 |
| 2.2 | Funktionelle Kritik | |
| 2.2.1 | Widersprüche der Volkssouveränität | 86 |
| 2.2.2 | Probleme dezentraler Gesetzgebung | 88 |
| 2.2.3 | Volkssouveränität und supranationale Organisation | 90 |
| 2.3 | Feministische Kritik | 90 |
| 2.4 | Ökologische Kritik | 91 |
| IV. | Vereinbarkeit oder Ergänzbarkeit von Zivilgesellschaft und Volkssouveränität | |
| 1. | Vereinbarkeit der Konzeptionen von Zivilgesellschafts- und Volkssouveränität | |
| 1.1 | Theoretische Vereinbarkeit | 93 |
| 1.2 | Vereinbarkeit der Verfassungstypen | 95 |
| 2. | Zivilgesellschaft, Volkssouveränität und das Konzept der mehrspurigen Demokratie | |
| 2.1 | Zivilgesellschaft und mehrspurige Demokratie | 96 |
| 2.2 | Volkssouveränität und mehrspurige Demokratie | 99 |
| V. | Schlussbetrachtung | 101 |
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Arbeit zitieren:
Hallmann, Gregor Januar 1996: Selbstregulierung in der Zivilgesellschaft oder Volkssouveränität durch Selbstgesetzgebung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Volkssouveränität, Zivilgesellschaft, Demokratietheorie, Verfassung, Institutionen



