Securitisation vs. Credit aus Sicht von mittelständigen Unternehmen und Banken im Hinblick auf Basel II
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christian Friedrich
- Abgabedatum: März 2004
- Umfang: 80 Seiten
- Dateigröße: 428,5 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Nordhessen, Standort Bad Sooden-Allendorf Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8195-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8195-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8195-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Friedrich, Christian März 2004: Securitisation vs. Credit aus Sicht von mittelständigen Unternehmen und Banken im Hinblick auf Basel II, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Securisation, ABS, Mittelstand, mittelständische Unternehmen, Refinanzierung
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Diplomarbeit von Christian Friedrich
Problemstellung:
Mittelständische Unternehmen und Banken werden zukünftig aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen am Refinanzierungsmarkt neue Wege gehen müssen. Die Globalisierung der Märkte und der wachsende Wettbewerb erfordern diversifizierte Finanzierungsformen sowie eine differenzierte Bewertung der Risikoverhältnisse. Der klassische Bankenkredit wird zukünftig in der deutschen Mittelstandsfinanzierung nicht mehr ausreichen, um die Unternehmen mit ausreichend Kapital zu versorgen und eine Expansion zu gewährleisten.
Darum soll die folgende Darstellung aufzeigen, welche Auswirkungen das gegenwärtige regulatorische Umfeld auf die Geschäfts- und Kreditvergabepolitik der Banken hat und in wieweit sich dies auf die Finanzierung des Mittelstands, insbesondere im Hinblick auf die Kreditvergabe und der Finanzierungsmöglichkeit durch „Securitisation“ auswirkt.
Somit stellt sich die Frage, ob sich der Finanzierungsmarkt für den deutschen Mittelstand bereits in einer „Kreditklemme“ befindet und wenn ja, welche alternativen Finanzierungsformen zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der regulatorischen Aspekte durch Basel II wird anschließend die Finanzierungsform „Securitisation“ detailliert beleuchtet und der Bezug zu einer möglichen Mittelstandfinanzierung hergestellt.
Die These der vorliegenden Abhandlung beinhaltet die Annahme, dass auch mittelständische Unternehmen mit einem Forderungsvolumen ab 20 Mio. Euro zukünftig die Möglichkeit haben werden, sich über den Kapitalmarkt durch Securitisation zu finanzieren. Hierzu gilt vorab zu klären, welche Unternehmen unter den Begriff „Mittelstand“ zu subsumieren sind.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Tabellenverzeichnis | IV | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Anhang | VII | |
| Literaturverzeichnis | VIII | |
| Einleitung | ||
| 1. | PROBLEMSTELLUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG | 1 |
| 2. | DER DEUTSCHE MITTELSTAND | 2 |
| 2.1 | DEFINITION | 2 |
| 2.2 | KREDITKLEMME BEIM DEUTSCHEN MITTELSTAND | 3 |
| 3. | BASEL II UND SEINE ZIELE BZW. AUSWIRKUNGEN | 7 |
| 3.1 | ÜBERBLICK | 7 |
| 3.2 | HISTORIE UND HINTERGRUND VON BASEL II | 8 |
| 3.3 | DRITTES KONSULTATIONSPAPIER | 9 |
| 3.3.1 | Säule I | 10 |
| 3.3.1.1 | Der Standardansatz | 11 |
| 3.3.1.2 | Interne Ratingansätze | 12 |
| 3.3.1.3 | Sicherheitsabschlag | 12 |
| 3.3.2 | Säule II | 13 |
| 3.3.3 | Säule III | 14 |
| 3.3.4 | Schlussfolgerung | 14 |
| 3.4 | RATING | 15 |
| 3.4.1 | Internes Rating | 15 |
| 3.4.2 | Externes Rating | 16 |
| 3.4.3 | Schlussfolgerung für den Mittelstand | 16 |
| 4. | SECURITISATION VS. CREDIT | 17 |
| 4.1 | FINANZIERUNGSFORMEN DES DEUTSCHEN MITTELSTANDS | 17 |
| 4.1.1 | Kreditvarianten | 18 |
| 4.1.2 | Gesellschafterdarlehen | 20 |
| 4.1.3 | Staatliche Zuschüsse | 20 |
| 4.1.4 | Leasing | 20 |
| 4.1.5 | Kapitalmarktprodukte | 21 |
| 4.1.6 | Schuldscheindarlehen | 21 |
| 4.1.7 | Mezzanine Capital | 21 |
| 4.1.8 | Factoring | 23 |
| 4.1.9 | Forfaitierung | 24 |
| 4.2 | SECURITISATION | 24 |
| 4.2.1 | Einführung | 24 |
| 4.2.2 | Die Struktur | 27 |
| 4.2.3 | Gestalt der Wertpapiere | 34 |
| 4.2.3.1 | Schuldscheine | 34 |
| 4.2.3.2 | Schuldverschreibungen | 35 |
| 4.2.4 | Rechtliche Aspekte | 35 |
| 4.2.4.1 | Die Zession | 35 |
| 4.2.4.2 | Inkassoerlaubnis | 40 |
| 4.2.4.3 | Bankgeheimnis | 41 |
| 4.2.5 | Steuerliche Aspekte | 41 |
| 4.2.5.1 | Gewerbesteuer | 41 |
| 4.2.5.2 | Umsatzsteuer | 42 |
| 4.2.6 | Motive für den Einsatz von Securitisation | 43 |
| 4.3 | MARKTANALYSE MITTELSTÄNDISCHER UNTERNEHMEN IM HINBLICKAUF „SECURITISATION“ | 47 |
| 4.4 | BANKEN IM DEUTSCHEN MARKT | 53 |
| 4.5 | VERSICHERUNGEN IM DEUTSCHEN MARKT | 54 |
| 4.6 | TSI (TRUE SALE INITIATIVE) | 54 |
| 4.7 | AUSBLICK | 55 |
verschreibungen, die im Rahmen von üblicherweise 3-5 Jahren revolvierend mit einer Laufzeit von bis zu 270 Tage begeben werden. Bei diesem Finanzierungsinstrument werden Zinsen und Provisionen i.d.R. im Diskontverfahren vom Emissionsbetrag abgezogen. 4.2.3.1 Schuldscheine Schuldscheine sind nach deutschem Recht keine Wertpapiere im engeren Sinne, sondern Beweisurkunden nach § 371 BGB. Ein Schuldschein ist eine die Schuld begründende oder bestätigende Urkunde, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausgestellt hat. Sie sind meist individuell auf den Kreditnehmer zugeschnitten. Schuldscheine sind nicht börsenfähig handelbar und können nur durch Zession übertragen werden. Das Eigentum am Schuldschein steht dem Gläubiger, also hier dem Investor zu und folgt dem Recht an der Forderung. Allerdings geht das Eigentum nicht durch Tilgung der Forderung von selbst auf den Schuldner über, sondern es entsteht lediglich ein Rückgabeanspruch.98 Wie bereits erörtert, werden in der heutigen Praxis Schuldscheindarlehen häufig von Unternehmen zur Finanzierung benutzt. Durch die Vergabe von Schuldscheinen können kostengünstig und schnell Großkredite bei einigen wenigen Investoren aufgenommen werden. [...]
I.d.R beträgt der anfänglichen Abschlag 5–10% der Forderungshöhe. Somit ist jederzeit sichergestellt, dass bei Ausfällen im Forderungspool der Cash Flow zur Bedienung der Zins- und Tilgungsansprüche aus den Wertpapieren ausreicht. Der Reservefond (Spread Account) ist eine Sonderform der Übersicherung und dient der Überbrückung von Unterdeckungen, Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfällen.96 Nach einer anfänglichen Ausstattung mit einem Mittelbestand gehen die Erlöse in den Reservefond ein, die aus der Differenz zwischen den aus den Forderungen eingehenden Zinsen und den zur Bedienung der ABS erforderlichen Cash Flows entstehen (Excess Spread). Ferner können auch vorzeitige Kredittilgungen in den Fond eingehen. Ferner gibt es zwei weitere Arten von Ausfallabsicherungen i.S.e. Erstrisikoversicherungsfunktion (Partial Enhancement), die in der Praxis eine Rolle spielen. Kreditinstitute bürgen mit einem vertraglich bestimmten Haftungsversprechen (Standby letter of credit) zugunsten des SPV. Des Weiteren werden erstklassige und kurzfristig liquidierbare Wertpapiere an die Zweckgesellschaft verpfändet (Cash Collateral Accounts).97 Zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung werden dem SPV i.d.R. Liquiditätsfazilitäten (Standby Commitments) von dem strukturierenden Kreditinstitut eingeräumt. Die Struktur ermöglicht ferner die Möglichkeit der Rückübertragung von Forderungen und somit das vorzeitige Beenden der Transaktion durch den sogenannten „clean-up call“, falls vorher festgelegte Minimumkriterien (sog. “Trigger“) unterschritten werden und eine Fortführung unwirtschaftlich werden lässt. Die Subordination beinhaltet entsprechend der Risikostruktur die Aufteilung der Emission in mehrere unterschiedliche Tranchen. Üblich ist die Einteilung in eine oder mehrere „Senior Tranchen“ (meist 80-90% der Emission), die ein Investment Grade Rating tragen (AAA bis BBB bei Standard & Poor‘s) und eine oder mehrere nachrangige Tranchen (Junior Classes/ Mezzanine mit Sub-Investment Grade Rating oder Equity ohne Rating), die an risikofreudige Investoren veräußert werden. Kommt es zu Zahlungsverzögerungen oder –ausfällen, werden die Cashflows dazu verwendet, zunächst die Senior Tranchen zu bedienen. [...]
jemanden mit größtmöglichen Wissen um das Forderungsverhältnis verwaltet. Der Originator hat das Inkasso mit der Sorgfalt vorzunehmen, wie es ein sorgfältiger Kaufmann im Rahmen seines laufenden ordentlichen Geschäftsbetriebs für den Einzug eigener Forderungen gem. § 347 HGB tun würde.91 Der Serviceagent hat ggfs. auch die Weiterleitung der Zahlungsströme an einen Treuhänder oder eventuell eine Zahlstelle zu veranlassen. Der Treuhänder wiederum steht in vertraglicher Beziehung mit dem SPV. Basierend auf dem Treuhandvertrag überwacht er die Ordnungsmäßigkeit der Forderungsverwaltung und verwaltet die an das SPV übertragenen Forderungen für die Investoren treuhänderisch. Im Falle wirtschaftlicher Probleme des SPV obliegt ihm deshalb die Aufgabe, die Forderungen umgehend zu verwerten.92 Ferner kann er als Zahlstelle zwischen Serviceagent, SPV und Investoren zwischengeschaltet sein. Eine weitere Aufgabe besteht in der laufenden Kontrolle und Überwachung des SPV und des Serviceagenten. Auf Grund dieses vielfältigen Aufgabenkreises agiert der Treuhänder für die Investoren als Sachwalter der Asset-Backed Securities.93 In eine ABS-Transaktion werden, um die Bedienung der Wertpapiere zu gewährleisten und dem Investor so ein risikoarmes Wertpapier anzubieten, verschiedene Sicherungsoder besser, Absicherungsmechanismen aufgenommen; denn es muss beachtet werden, dass die Werthaltigkeit der Papiere allein von den zugrundeliegenden Forderungen abhängt. Diese Aufgaben erfüllen besondere Sicherungsgeber. Dabei werden die Wertpapiere zum einen durch die Emissionsstruktur und zum anderen mit Sicherungszusagen (z.B. Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen) Dritter, z.B. Banken, oder durch Versicherungspolicen spezialisierter Versicherungen versehen (Credit Enhancements).94 Die Sicherung durch die Emissionsstruktur beinhaltet eine wirtschaftliche [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832481957
Arbeit zitieren:
Friedrich, Christian März 2004: Securitisation vs. Credit aus Sicht von mittelständigen Unternehmen und Banken im Hinblick auf Basel II, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Securisation, ABS, Mittelstand, mittelständische Unternehmen, Refinanzierung



