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Schulautonomie und staatliche Qualitätssicherung

Pädagogische und schulrechtliche Aspekte der staatlichen Schulaufsichtspflicht

Schulautonomie und staatliche Qualitätssicherung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Guido Dincher
  • Abgabedatum: September 2001
  • Umfang: 77 Seiten
  • Dateigröße: 649,4 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule Vechta Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6628-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6628-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6628-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Dincher, Guido September 2001: Schulautonomie und staatliche Qualitätssicherung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Schulprogramm, Marktorientierung im Bildungswesen, Organisationsentwicklung, Schulaufsicht, eigenverantwortliche Schule

Diplomarbeit von Guido Dincher

Problemstellung:

Qualität und Qualitätssicherung sind die neuen Zauberwörter in der Pädagogik. Die Einzelschule wird als die neue Organisation definiert, in der Veränderungen erzielt werden müssen. Der Lehrer gewinnt plötzlich eine neue Dimension der Bedeutung im erzieherisch-bildnerischen Prozess, die Autonomie seiner Schule soll steigen. Über die Entwicklung von „Schulprogrammen“ soll geradezu eine Offensive für Qualität und Bildung starten, und das bei nachhaltig leeren Kassen und einer erheblich problematischeren Schülerklientel.

Ein Gespenst geht um in Europa: die immer mehr um sich greifende Tendenz erweiterter schulischer Autonomie, die Überzeugung, dass die Schule heutzutage ihre Aufgabe nur noch meistern kann, wenn sie nicht über einen Leisten geschlagen wird, sondern sich den Vorstellungen und Bedürfnissen der Menschen öffnet, die in der Schule und mit der Schule leben: der Schüler, Eltern und Lehrer.

Die, die gestern für Chancengleichheit plädierten und zur Verwirklichung dieses Ziels nachhaltige staatliche Intervention forderten, verkünden heute Schulautonomie und damit den Rückzug des Staates aus der Schule. Begründung hierfür: Die Komplexität der Lebensbedingungen, verbunden mit regionalen Problemstellungen lassen bürokratische Steuerungsmechanismen nicht mehr schnell genug reagieren, um wirksam zu werden: Die Praxis des Lehrers ist nämlich nicht durch unzweifelhafte Ziele und stabile institutionelle Kontexte gekennzeichnet. Im Gegenteil müssen Lehrerinnen und Lehrer in komplexen, unsicheren, einzigartigen und durch Wert- und Interessenkonflikten gekennzeichneten Praxissituationen handeln und entscheiden. Dies bedeutet, dass lokales Wissen unerlässlich ist, um sinnvolles und bewusstes Handeln in solchen komplexen Situationen zu ermöglichen.

Ziel sollte es sein, den Einzelschulen den Übergang aus der Phase des „mechanischen Reagierens“ mit voraussagbaren Entscheidungen in einen Zustand der „flexiblen Anpassung“ an wechselnde Herausforderungen zu ermöglichen. „Gestaltendes Verändern“ im Sinne einer Weiterentwicklung der eigenen Möglichkeiten setzt Vertrauen in die eigene Stärke und Übereinstimmung in den Zielen und dem eigenen Vorgehen voraus.

Damit ist notwendigerweise ein Rechtskonflikt gegeben, der sich aus der Ausgestaltung der Autonomie ergibt und, hiermit verbunden, eine Neuakzentuierung des Rechtskörpers Schule:

„Es heißt Abschied nehmen von der rechtlichen Fiktion der Gleichartigkeit öffentlicher Schulen. Sie waren es tatsächlich nie und dürfen es auch nicht sein, wenn sie auf die unterschiedlichen Anforderungen an Erziehung und Ausbildung ihres jeweiligen Umfeldes pädagogisch angemessen reagieren sollen. Geboten, aber unabdingbar ist ein Maßstab der Gleichwertigkeit. Es ist ein verfassungskonformer Maßstab; etwas anderes verlangt das Grundgesetz auch nicht von den den öffentlichen Schulen entsprechenden Privatschulen. Diesem Maßstab müssen die Entscheidungsalternativen, die der Gesetzgeber den Schulen zur Verfügung stellt, genügen.

Wie weit die Diskussion um Schulautonomie auch gehen mag, eines ist sicher: Der Staat darf sich durch die den Schulen zugewiesenen Selbstgestaltungsrechte nicht der ihm übertragenen Aufgabe entziehen, die Aufsicht über das Schulwesen wahrzunehmen (Art. 7 Abs. 1 GG). Die Einräumung einer geschilderten Schulautonomie ist vom Grundgesetz nicht gefordert. Andererseits ist sie aber auch nicht rundweg ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 GG. Vielmehr bleibt hier ein Gestaltungsspielraum, der gewisse Formen der Schulautonomie, aber keine umfassende Freisetzung etwa analog zu den wissenschaftlichen Hochschulen zulässt.

Dieser Aspekt wird in der vorliegenden Arbeit verdeutlicht.

Inhaltsverzeichnis:

1. Vorbemerkung 2
2. Was verstehen wir unter „Schulautonomie“? 7
3. Schulreform als Organisationsreform 17
3.2 Verschiedene Autonomieansätze 21
3.3 Marktorientierung im Bildungswesen? 23
4. Die neue Rolle der Schulleitung 31
5. Ebenen der Qualität 36
5.1 Universitäre Lehrerausbildung 40
5.2 Zweite Phase der Lehrerausbildung 43
5.3 Berufseinstieg: Wie verhindere ich Qualität? 44
5.4 Qualitätssicherung in neuer Form 46
6. Praktische Umsetzung 49
7. Die Rolle der Schulaufsicht 51
7.1 Rechtliche Aspekte staatlicher Schulaufsicht 51
7.2 Schulautonomie aus rechtlicher Sicht 57
7.3 Die Notwendigkeit einer gewandelten Aufsicht 61
8. Literaturverzeichnis 71

Automatisiert erstellter Textauszug:

Dort aber, wo sich Lehrerinnen mit hohem Engagement, mit großem Kompetenzpotential pädagogisch gebremst, bevormundet, eingeengt fühlen, wo sie meinen, sie seien in ihrer Arbeit unterfordert, wird der Wunsch nach mehr „Macht und Einfluss“ aktiviert.111 SCHRATZ (1998) hält eine Neuorientierung in der Aufgabenstellung der Schulleitung für nötig.112 Im Rahmen der Autonomisierung ist für die Leitung einer Einzelschule Managementwissen notwendig, um einen „funktionalen Dilletantismus“ zu überwinden, der sich vor allem auf Steuerungsund Kontrollversagen begründet. Diese Managementkompetenz lässt sich grundsätzlich in drei Bereiche einteilen: Adminstrativ-organisatorische Aufgaben, Führungs- und Leitungsaufgaben sowie (sozial)pädagogische Aufgaben. Schulen sollen ihre Verwaltungsabläufe autonom administrieren, gleichzeitig ist sie aber übergeordneten Grenzwerten unterworfen. Aus dem Widerspruch zwischen autonomer Gestaltung und Kontrolle ergeben sich hohe Ansprüche an das Schulmanagement. Kommunikation und Kooperation nehmen bei der Aufgabenzuweisung an die Schulleitung eine zentrale Rolle ein. Nicht nur im Alltagsgeschäft der Schulmikropolitik, auch bei der Frage nach der Schule als öffentliche Institution erwachsen so eine Reihe neuer Herausforderungen. Autonomie heißt dann aber auch, die Managementleistungen der Schulleitung zu hinterfragen. Daher wird zunehmend eine interne Qualitätskontrolle notwendig, welche die Umsetzung der verschiedenen Schulleitungsaufgaben in der Praxis überprüft, um entsprechende Steuerungsdaten zu erhalten.113 [...]

fe zu verlassen. Viele Lehrer sprechen angesichts dieser Tatsache von „Laufstall“ statt von „Laufbahn“107. RIECKE-BAULECKE (1999) bezweifelt denn auch, dass Führungstätigkeit zu den zentralen Aufgaben der Schulleitung de facto gehört, da es kein einheitliches Selbstverständnis für Schulleiter und Schulleiterinnen gibt. Solange die Unterrichtsverpflichtung so hoch ist wie zur Zeit (14-18 Stunden pro Woche) und die eher moderierende Rolle in Konferenzen gefordert wird, bleibt die Schulleitung ihre eigentliche (Führungs)Rolle schuldig: „Die Aspekte des Unterrichtens, der Moderation und die damit verbundene Funktionsbestimmung der Schulleitung als primus inter pares machen […] nicht das Wesen von Führungstätigkeit aus. Führungstätigkeit ist vielmehr gekennzeichnet von Orientierungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit.“108 Vielfach nehmen Schulleiterinnen und Schulleiter eine Primus-inter-ParesRolle ein, die sich über eine genaue Befolgung vorgegebener Gesetze und eine strikte Befolgung schulhierarchischer Prinzipien definiert. Zielsetzungen modernen Schulmanagement entsprechen solche Rollendefinitionen nicht mehr.109 Schulleiter oder Schulleiterin sein in Zeiten autonomer Schulentwicklung heißt, Perspektiven für die Entwicklung der Einzelschule erarbeiten und dementsprechend Verantwortung an die Lehrkräfte abgeben, da sie die Umsetzung tragen müssen. Wenn sich lediglich eine Steuerungsebene nach unten verlagert, ändert sich am Staus quo wenig.110 WINTERHAGEN-SCHMID (1998) führt aus feministischer Perspektive dazu aus, dass Lehrerinnen mit genügend Einfluss auf Entscheidungsprozesse innovative pädagogische Arbeit leisten. Fühlen sie sich dabei von ihrer Schulleitung unterstützt, streben sie selbst nicht nach höheren Ämtern. [...]

Kosmos und den Alltagsnotwendigkeiten der Administration, Abstimmung, Regelungen und zwischenmenschlichen Hakeleien.102 Dabei muss stets berücksichtigt werden, dass Schulträger und Kultusbürokratie der Autonomie im Sinne des griechischen Wortbestandes (sich die Gesetze selber geben) einen engen Rahmen setzen wollen, auch wenn sie das Gegenteil behaupten. Die Frage nach den Entscheidungseinheiten in einem System autonomer Schulen impliziert die Entmachtung staatlicher Entscheidungseinheiten zugunsten der einzelorganisatorischen Ebene.103 Um diesen Raum auch zu nutzen, ist ein Wandel im Selbstverständnis der Schulleitungen von Nöten. Diese Aufgabe erfordert hochqualifiziertes Personal, das nicht immer zur Verfügung steht. SCHRATZ (1998)104 bemängelt, dass in unserem Schulsystem lediglich unattraktive Leitungsaufgaben zur Disposition stehen, die nur im Rahmen enger Kenn- und Grenzwerte handeln könnten: Da keine geregelte Ausbildung für Schulleiter existiert, erfolgt die Qualifikation zumeist sporadisch über Fortbildungsangebote.105 ROSENBUSCH (1994) fragt denn auch kritisch: „Ist es gesichert, dass in der Tat geeignetes Führungspersonal, das in der Lage ist, ethisch reflektiert auf fachlich hohem Niveau Entscheidungsfreudigkeit und Persönlichkeit zu zeigen, ausgewählt wird?“106 Problematisch erweist sich die Tatsache, dass Schulleitungsfunktionen eine der wenigen Aufstiegsmöglichkeiten im Schuldienst bedeuten. Nur etwa 15 % der Grund- und Hauptschullehrer haben die Chance, ihre Eingangsstu102 103 [...]

Arbeit zitieren:
Dincher, Guido September 2001: Schulautonomie und staatliche Qualitätssicherung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Schulprogramm, Marktorientierung im Bildungswesen, Organisationsentwicklung, Schulaufsicht, eigenverantwortliche Schule

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