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Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Tobias Niedrig
  • Abgabedatum: Januar 2009
  • Umfang: 38 Seiten
  • Dateigröße: 479,6 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Deutschland
  • Bibliografie: ca. 35
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2607-1
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Niedrig, Tobias Januar 2009: Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rente, Altersvorsorge, Rentenbesteuerung, Riester Rente, Alterseinkünfte

Bachelorarbeit von Tobias Niedrig

Einleitung:

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Drei-Schichten-Modell der Alterssicherung in Deutschland. Es erfolgt ein fundierter Überblick über Aufbau und Entwicklung des Modells sowie eine detaillierte Erklärung der Besteuerung der einzelnen Schichten. Das Ziel dieser Arbeit ist es dem Leser die Komplexität der steuerlichen Behandlung prägnant zu erklären und die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge zu verdeutlichen. Zunächst wird der Aufbau des Alterssicherungsmodells vorgestellt. Die Schichten sowie dazugehörige Produkte werden anhand spezifischer Eigenschaften erläutert. Anschließend wird unter Heranziehung wesentlicher demografischer Faktoren die vergangene und zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland dargestellt. Diese Untersuchung resultiert im zentralen Problem der im Umlageverfahren finanzierten gesetzlichen Rentenversicherung. Zukünftige Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur und daraus folgende Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung werden kritisch analysiert. Neben der demografischen wird ebenfalls auf die politische Entwicklung eingegangen. Durch eine kurze geschichtliche Betrachtung wird die Entwicklung der gesetzlichen Rente bis in das 21. Jahrhundert dokumentiert. Anschließend werden verschiedene Reformmaßnahmen des Gesetzgebers dargestellt. Um einen soliden Einstieg in die steuerliche Betrachtung der Altersvorsorge zu gewährleisten wird im nachfolgenden Abschnitt das Konzept der vorgelagerten und der nachgelagerten Besteuerung erklärt. Im Anschluss wird auf die Einführung des Drei-Schichten-Modells durch Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 eingegangen. Der zentrale Punkt des Gesetzes, der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte, wird detailliert erläutert. Bevor die Erläuterung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung innerhalb der Schichten des Alterssicherungs-modells erfolgt, wird die am 1. Januar 2009 eingeführte Abgeltungsteuer sowie dessen Auswirkungen auf die Altersvorsorge in den Grundzügen erläutert. Anhand von Produktbeispielen wird im Folgenden detailliert auf die Besteuerung in der Ansparphase sowie in der Rentenbezugsphase jeder Schicht eingegangen. Zuvor erklärte Steuerkonzepte werden in ihrer Anwendung erläutert. Durch einen Vergleich der zweiten und dritten Schicht anhand der Riester-Rente und der privaten Rentenversicherung werden die Auswirkungen der unterschiedlichen Besteuerungsvarianten verdeutlicht. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob sich produktspezifische Zielgruppen zuordnen lassen. Das abschließende Fazit der Arbeit führt die gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

Inhaltsverzeichnis:

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 3
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 4
1. EINLEITUNG 5
2. DAS DREI-SCHICHTEN-MODELL DER ALTERSSICHERUNG IN DEUTSCHLAND 6
2.1 DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG 7
2.2 POLITISCHE ENTWICKLUNG 11
3. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG DER ALTERSVORSORGE 14
3.1 KONZEPTE DER RENTENBESTEUERUNG 14
3.2 DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ 16
3.3 DIE ABGELTUNGSTEUER 17
4. DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG VON BEITRÄGEN IN DER ANSPARPHASE UND ERTRÄGEN IN DER RENTENBEZUGSPHASE 19
4.1 BESTEUERUNG DER BASISVERSORGUNG 19
4.2 BESTEUERUNG DER ZUSATZVERSORGUNG 21
4.3 BESTEUERUNG DER KAPITALANLAGEPRODUKTE 25
5. VERGLEICH ZWISCHEN RIESTER-RENTEUND PRIVATER RENTENVERSICHERUNG 28
6. FAZIT 34
ANLAGE 1: ERGEBNISSE DER SIMULATION 35
LITERATURVERZEICHNIS 37

Textprobe:

Kapitel 3.1, Konzepte der Rentenbesteuerung: Im folgenden Abschnitt werden verschiedene Besteuerungsvarianten der Alterseinkünfte erläutert. Da sich durch die verschiedenen Steuerkonzepte zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten ergeben, soll im Anschluss lediglich auf Besteuerungskonzepte, welche im Drei-Schichten-Modell Anwendung finden, eingegangen werden.

Das Konzept der Besteuerung von Renten lässt sich prinzipiell in zwei Grundkonzepte, einerseits die umfassende Einkommensteuer und andererseits das Prinzip der Konsumsteuer, unterteilen. Zentraler Unterschied beider Konzepte ist die Behandlung von Kapitalerträgen in der Ansparphase. Um beide Konzepte vorzustellen bietet sich die Betrachtung der Steuerbemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Individuums an. Bei einer umfassenden Einkommensteuer bildet das gesamte in einem bestimmen Zeitraum einer Person zufließende Einkommen die Grundlage der Besteuerung. Daher sind auch Kapitalerträge während der Ansparphase zu versteuern.

Eine Auflösung des angesparten Kapitals wird nicht als Einkommen angesehen und unterliegt nicht der Besteuerung, da dieses Kapital bereits im Zeitpunkt der Investition dem Individuum als Einkommen zur Verfügung stand und versteuert werden musste. Eine Konsumsteuer legt als Steuerbemessungsgrundlage den Konsum eines Individuums zugrunde, d.h. es werden Ausgaben betrachtet. Eine Besteuerung der Kapitalerträge in der Akkumulationsphase erfolgt nicht, wenn Vermögenszuwächse dem Individuum nicht zufließen.

Die Besteuerung wird bis zur Auflösung des angesparten Kapitals verlagert. In diesem Zeitpunkt steht dem Individuum erneut Einkommen zum Konsum zur Verfügung, daher muss es versteuert werden. Zusammenfassend betrachtet beziehen beide Konzepte den Konsum in die Steuerbemessungsgrundlage ein, bei einer umfassenden Einkommensteuer werden zusätzlich Kapitalerträge während der Ansparphase besteuert. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit die Altersvorsorge zu verschiedenen Zeitpunkten zu besteuern. Bei Anwendung der sogenannten vorgelagerten Besteuerung werden Aufwendungen zur Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen getätigt. Bei Auszahlung der Rentenleistungen werden keine weiteren Einkommensteuerzahlungen fällig. Bei der sogenannten nachgelagerten Besteuerung setzt die Steuerpflicht in der Auszahlungsphase ein. Altersvorsorgeaufwendungen werden während der Einzahlungsphase aus unversteuertem Einkommen fällig, Rentenleistungen unterliegen der vollständigen Besteuerung.

Der Gesetzgeber hat darüber hinaus die Möglichkeit, nach Anwendung einer umfassenden Einkommensteuer oder einer Konsumsteuer, Kapitalerträge, welche während der Einzahlungsphase entstehen, zusätzlich zu besteuern. Im Sinne des Drei-Schichten-Modells findet das Konzept der nachgelagerten Besteuerung folgende Anwendung: Bis zu einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Höchstgrenze können Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Besteuerung wird in die Rentenbezugszeit verlagert. Kapitalerträge werden während der Ansparphase sowie der Rentenbezugsphase nicht besteuert. Die nachgelagerte Besteuerung entspricht in weiten Teilen einer Konsumsteuer und ist neutral zwischen heutigem und morgigem Konsum. Daher kann einer Hinauszögerung oder Verwerfung der Altersvorsorgesparentscheidung entgegengewirkt werden.

Zudem ist eine Besteuerung der Auszahlungen technisch wesentlich einfacher. Die vorgelagerte Besteuerung bedeutet im Sinne des Drei-Schichten-Modells, dass Aufwendungen für die Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden. Bezüglich der Besteuerung von Kapitalerträgen gibt es aufgrund der Produktvielfalt in der dritten Schicht erhebliche Unterschiede. Bei vorgelagert besteuerten Produkten, welche der Abgeltungsteuer unterliegen, müssen Kapitalerträge, welche innerhalb der Ansparphase anfallen, versteuert werden. Findet die Abgeltungsteuer keine Anwendung, so werden Kapitalerträge vom Gesetzgeber während der Auszahlungsphase durch die Ertragsanteilsbesteuerung besteuert. Die vorgelagerte Besteuerung im Sinne des Drei-Schichten-Modell versucht einer umfassenden Einkommensteuer gerecht zu werden, jedoch werden durch den niedrigen Ertragsanteil lediglich Wertsteigerungen in der Rentenbezugsphase besteuert.

Kapitel 3.2, Das Alterseinkünftegesetz: Im folgenden Abschnitt soll die Einführung des Alterseinkünftegesetzes und dessen Auswirkungen auf die Besteuerung des Drei-Schichten-Modells erläutert werden.

Das Alterseinkünftegesetz trat zum 1. Januar 2005 in Kraft und ordnet die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen grundlegend neu. Durch die steuerliche Neubehandlung entsteht das Drei-Schichten-Modell der Alterssicherung. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der Einführung der nachgelagerten Besteuerung in den ersten beiden Schichten des Modells. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt in der ersten Schicht, der Basisversorgung, stufenweise. Dies ist einerseits notwendig um Doppelbesteuerungen zu verhindern und andererseits zur Schonung des Bundeshaushaltes. Eine sofortige Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung würde zu hohen Steuerausfällen führen. Durch eine Übergangsphase entstehen Steuereinnahmeausfälle, welche später durch höhere Steuereinnahmen ausgeglichen werden.

Darüber hinaus werden Aufwendungen zur Altersvorsorge seither in Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Altersvorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Altersvorsorgeprodukten der Basisversorgung. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören laut § 10 Abs. 1 Nr. 3 a und b EStG Beiträge zu eigenständigen Berufs-, Erwerbs-unfähigkeits-, Kranken-, Pflege-, Haftpflicht und Risikoversicherungen sowie Beiträge zu Versicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 b bb bis dd EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen stellt der Gesetzgeber einen separaten Höchstbetrag von 1.500 Euro bzw. 2.400 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag in Höhe von 1.500 Euro gilt nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG für Steuerpflichtige, welche ihren Krankenversicherungsschutz nicht vollständig selbst bezahlen. Für Steuerpflichtige, welche ihre Krankenversicherung vollständig aus versteuertem Einkommen finanzieren, gilt nach § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG ein Betrag in Höhe von 2.400 Euro. Der Gesetzgeber fördert die ersten beiden Schichten über das Steuerrecht. Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden und mindern die Einkommensteuerschuld.

Darüber hinaus stellt der Gesetzgeber separat Beiträge zur Zusatzversorgung als Sonderausgaben frei. Für den vollständigen Ansatz von Altersvorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung endet die Übergangsphase im Jahr 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag zur Basisversorgung nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Für die vollständige Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung in der Basisversorgung wurde eine Übergangsfrist von 35 Jahren angesetzt. Leistungen der Basisversorgung unterliegen nach Ablauf der Übergangsphase, ebenso wie Leistungen der Zusatzversorgung ab dem Jahr 2005, mit dem persönlichen Steuersatz der vollständigen nachgelagerten Besteuerung. Durch die steuerliche Förderung der ersten beiden Schichten werden vorrangig durch den Gesetzgeber kontrollierte Produkte begünstigt. Die Grundsicherung im Alter steht im direkten Fokus des Gesetzgebers, denn Altersvorsorgeprodukte der Basisversorgung sowie der Zusatzversorgung sichern eine gesetzlich festgelegte, tatsächliche Verwendung für die Altersversorgung eines Steuerpflichtigen. Innerhalb der dritten Schicht erkennt der Gesetzgeber kein direktes Motiv der Alterssicherung, demzufolge werden Kapitalanlageprodukte nicht gefördert. Beitragszahlungen dieser Schicht erfolgen aus bereits versteuertem Einkommen. Daher sind beispielsweise Leistungen privater ungeförderter Rentenversicherungen lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Arbeit zitieren:
Niedrig, Tobias Januar 2009: Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rente, Altersvorsorge, Rentenbesteuerung, Riester Rente, Alterseinkünfte

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