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Scheinselbständigkeit

Eine Analyse über das Entstehen, die Folgen sowie die Bekämpfung eines gesamtgesellschaftlichen Phänomens

Scheinselbständigkeit
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Norman Walbach
  • Abgabedatum: Oktober 2001
  • Umfang: 73 Seiten
  • Dateigröße: 540,9 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8175-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8175-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8175-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Walbach, Norman Oktober 2001: Scheinselbständigkeit, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Arbeitsrecht, BAG-Modell, Korrekturgesetz, Erwerbsleben, selbstständig

Diplomarbeit von Norman Walbach

Zusammenfassung:

Scheinselbständigkeit ist ein heterogenes, schwer definier- und abgrenzbares Untersuchungsobjekt. Dieser Feststellung wird durch die unterschiedlichsten Ansätze Geltung verliehen, in denen der Begriff der Scheinselbständigkeit Verwendung fand und Bedeutung erlangte. So lässt sich die Problematik auszugsweise als Grauzone zwischen abhängiger und selbständiger Erwerbsarbeit, als Ausdruck gewandelter Erfordernisse in Wirtschaft und Gesellschaft infolge tiefgreifender struktureller Wandlungsprozesse oder als Flucht aus dem Sozialsystem begreifen. Diese Vielfältigkeit sowie das Hineinreichen der Thematik in wichtige Bereiche der Gesellschaft erfordert eine Analyse aller Ursachen und Entstehungsfaktoren. Erst das Aufdecken dieser Ursprünge ermöglicht das ganzheitliche Begreifen und Einordnen des Begriffes Scheinselbständigkeit.

Neben der Ursachenforschung werden die derzeitigen Ansätze zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit durch Gesetzgebung und Rechtssprechung erörtert und dahingehend analysiert, inwieweit eine effektive Erfassung und Überführung scheinselbständig ausgeübter Tätigkeiten möglich ist. Insbesondere soll in diesem Zusammenhang auch gezeigt werden, ob die derzeit verfolgten Ansätze den aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft im allgemeinen sowie der Erwerbslandschaft im speziellen Rechnung tragen.

Ergibt sich bei der Untersuchung der bisher verwendeten Methoden und Verfahren eine Asymmetrie zwischen eigentlicher Problemstellung und Lösungsansätzen, sollen in einem letzten Schritt unter Beachtung der aufgezeigten Entstehungsfaktoren notwendiger Handlungsbedarf sowie mögliche Reformen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit erörtert werden.

Inhaltsverzeichnis:

Abstract 1
Abkürzungsverzeichnis 4
Darstellungsverzeichnis 6
1. Scheinselbständigkeit als Folge globaler wie nationaler Wandlungsprozesse 7
1.1 Einleitung 7
1.2 Bedingungsfaktoren für das Entstehen von Scheinselbständigkeit 7
1.2.1 Ökonomischer Ansatz 8
1.2.2 Sozialpolitischer Ansatz 9
1.2.3 Individueller Ansatz 11
1.3 Fazit 12
2. Die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Erwerbsarbeit 12
2.1 Das BAG-Modell 13
2.1.1 Definition der Leitbegriffe 13
2.1.2 Weitere Abgrenzungsindizien 14
2.1.3 Wirtschaftliche Abhängigkeit als Merkmal für arbeitnehmerähnliche Personen 15
2.2 Das Alternativmodell 16
2.3 Das Verbandsmodell 17
2.4 Fazit 19
2.5 Einzelne Berufszweige 19
3. Sozialrechtliche Neuregelungen kontra Scheinselbständigkeit 22
3.1 Statistische Befunde zur Erfassung der Ausgangslage 22
3.2 Die Rechtslage vor dem Korrekturgesetz 25
3.3 Das Korrekturgesetz 26
3.3.1 Rechtliche Änderungen 26
3.3.2 Stimmen und Stimmungslage 30
3.4 Die Korrektur zum Korrekturgesetz 34
3.4.1 Rechtliche Änderungen 34
3.4.2 Die Effektivität der aktuellen Rechtslage 40
4. Missbrauch und Alternativmodelle 45
4.1 Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 47
4.1.1 Gründung einer Personengesellschaft 47
4.1.2 Gründung einer Kapitalgesellschaft 48
4.2 Weitere „Modelle“ 50
5. Theoretische Lösungsansätze 52
5.1 Die Systemreform 52
5.2 Systemimmanente Ansätze 55
5.3 Abschluss 56
Anhang I Ausgewählte Rechtsquellen 58
Anhang II Fragebogen zur Feststellung der Scheinselbständigkeit 63
Literaturverzeichnis 66
Erklärung gemäß § 30 Abs.3 letzter Satz LAPO 70

Automatisiert erstellter Textauszug:

Verlautbarungen der Bundesregierung zu entnehmen, dass echte Selbständige auch ihren Status behalten und nur wirklich scheinselbständige Erwerbsformen aufgespürt würden. Der Unterschied lag einfach darin, dass die Sozialversicherer nun endlich ein verfahrenstechnisch wirksames Instrument besaßen. Dazu Manfred Denner, Referatsleiter im Prüfdienst der LVA Oberbayern: „Die Prüfer mussten früher die oft geschönten Auskünfte der Auftraggeber wohl oder übel akzeptieren, Scheinselbständigkeit im großen Stil konnte nur dann nachgewiesen werden, wenn wie im Fall des Tiefkühlkostlieferanten Eismann die scheinbar selbständigen Fahrer auspackten.“53 So war diesen Meinungen folgend bei aller Detailkritik ein erster Ansatzpunkt für die Behebungen der Fehlentwicklungen im Bereich der Scheinselbständigkeit gemacht. Die IG Medien brachte dies folgendermaßen auf den Punkt: „Die öffentliche Debatte um die gesetzliche Sozialversicherung und die damit in Verbindung gebrachten „leeren Kassen“ gehen am Kern vorbei. Es gab und gibt Millionen Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik, für die keine Sozialabgaben geleistet werden. Das führt zur Ausgrenzung eines wachsenden Personenkreises aus dem Schutz des Sozialsystems; es führt aber auch zu einer Schieflage bei der Finanzierung der Sozialversicherung, die sich in steigenden Beiträgen für die Arbeitnehmer ausdrückt.“54 So wurden in diesem Zusammenhang die Praktiken vieler Firmen stark kritisiert, deren Hauptaugenmerk nach Verabschiedung des Korrekturgesetzes nicht etwa auf einer rechtskonformen Behandlung etwaiger Scheinselbständiger lag, sondern sich vielmehr auf die Suche halblegaler und illegaler Vermeidungsstrategien beschränkte. Es zeigt sich anhand dieser Beispiele, welche Polarisierung die Problematik Scheinselbständigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft auslöste. Vordergründig ist dies sicherlich leicht nachzuvollziehen, geht es doch in erster Linie um finanzielle Streitfragen. Eingebettet ist die ganze Diskussion jedoch, wie oben bereits erwähnt, in grundlegende Fragen nach der künftigen Ausgestaltung von Rahmenbedingungen. Hier finden sich alle Faktoren wieder, die auch in irgendeiner Weise zur Entstehung von Scheinselbständigkeit beigetragen haben. Insbesondere die Entwicklung der Sozialversicherung und angrenzender Systeme, der Wunsch nach stärkerer Individualisierung und die Entwicklung des Standortes Deutschland in weltwirtschaftlicher Hinsicht seien hier angeführt als Faktoren mit gewaltigem Veränderungspotential. Heruntergebrochen auf das Korrekturgesetz könnte man die These aufstellen, dass es nicht den gewandelten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen entsprach. Allerdings könnte man genauso behaupten, dass eine starke Wirtschaftlobby das Gesetz zu Fall brachte, bevor es Erfolge erzielen konnte. Es sei dahingestellt, welcher Position mehr Wahrheit innewohnt, letztlich wurde aufgrund des massiven Drucks [...]

Meinungen laut, dass dieses System einer staatlichen Bevormundung oder gar Entmündigung dem Selbstverständnis der Freiberufler und Selbständigen enorm schade. Die freie, selbstbestimmte Gestaltung der Alters- und Sozialversorgung war in dem Zusammenhang eine viel gestellte Forderung.51 Zudem wurde der Begriff „arbeitnehmerähnlich“ als diskriminierend empfunden, da sich viele der Betroffenen in ihrem Status als Selbständige schon allein durch die Formulierung ins Abseits gestellt sahen. Der Tenor der wirtschaftsliberalen Stimmen kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Das Gesetz hatte als unmittelbar Betroffenen von Scheinselbständigkeit noch immer den klassischen Industriearbeiter vor Augen. Damit wurde den alten Strukturen Rechnung getragen, da die wirklich schutzwürdigen, zu Arbeitnehmern zweiter Klasse degradierten Scheinselbständigen eine Chance bekamen, wieder in die Sozialversicherung reintegriert zu werden. Doch den rapiden Entwicklungen in Gesellschaft und Wirtschaft und den daraus resultierenden flexiblen und zukunftsweisenden Erwerbsformen konnte man so nicht gerecht werden.52 Ganz im Gegenteil wurde auf die drohende Gefahr der Vernichtung von bestehenden und der Verhinderung von neuen Arbeitsplätzen hingewiesen. Unter letztlicher Berücksichtigung der hohen finanziellen und existenziellen Risiken wurde deshalb schon bald dringender Nachbesserungsbedarf konstatiert. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass die Diskussion um Scheinselbständigkeit als Teil eines umfassenderen, ebenso heiklen Themas verstanden werden kann. So lässt sich der überwiegende Anteil der Kritik letztlich auf das bestehende Sozialversicherungssystem zurückführen. Das frühere Selbstverständnis für die althergebrachten Modelle geht mehr und mehr verloren, Forderungen nach alternativen Systemen, wie z.B. der steuerfinanzierten Grundrente, werden laut. Inwieweit so dem Missbrauch um die Scheinselbständigkeit besser begegnet werden könnte, soll aber an späterer Stelle eingehender abgehandelt werden. In diesem Zusammenhang sind auch die definitorischen Probleme zu sehen , die als wesentlicher Kritikpunkt angesprochen wurden. Nach der Meinung vieler wurden Tätigkeiten als scheinselbständig bewertet, die zwar nach Wortlaut des Gesetzes als solche anzusehen waren, in der veränderten Wirtschaft- und Arbeitswelt jedoch nichts anderes als angepasste und erfolgreichere Erwerbsformen der Zukunft seien. Diesen Meinungen soll jedoch der Objektivität halber eine gänzlich andere Denkweise gegenübergestellt werden. Mit den Regelungen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wurden, wie schon mehrmals erwähnt, nur Verfahrenserleichterungen für die prüfenden Sozialversicherungsträger auf den Weg gebracht. Die materiellen Voraussetzungen entsprachen exakt den durch die Rechtssprechung entwickelten Grundsätzen, die schon lange vor dem Korrekturgesetz ihre Gültigkeit besaßen. Dementsprechend war auch mehreren [...]

Rechtsunsicherheit. Ein Informationsdefizit seitens der betroffenen Unternehmen und Selbständigen in Verbindung mit den teils unscharfen Formulierungen und unbestimmten Rechtsbegriffen der neuen Normen versetzte einen großen Teil der Wirtschaft in helle Aufregung. Dazu der Stuttgarter Anwalt Jobst-Hubertus Bauer: „Das Gesetz gegen Scheinselbständigkeit ist mit der heißen Nadel gestrickt. Es wirft unzählige neue Fragen auf, die den Unternehmen Kopfzerbrechen bereiten.“49 Die Kritik richtete sich vorrangig auf die einzelnen Vermutungstatbestände, denen es nach vielfacher Meinung an Konkretisierbarkeit und Zielgenauigkeit fehle. Diese Unsicherheiten hatten sich in der Praxis äußerst nachteilig ausgewirkt. So wurde immer wieder von Unternehmen berichtet, die offenbar Auftragnehmer mieden, bei denen sie das Eingreifen der Vermutungsregelung und als weitere Konsequenz die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen befürchteten. In erster Linie betraf dies vor allem Dienstleister und Existenzgründer, die (noch) keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigten. Ein Beispiel, welches in diesem Zusammenhang von vielen „Gesetzesgegnern“ angeführt wurde, war die IT-Branche. In der Begründung zum Korrekturgesetz war von unter Tarif bezahlten, unzureichend abgesicherten und „schutzbedürftigen“ Personen die Rede, die mittels der Neuregelungen wieder besser in die sozialen Sicherungssysteme einbezogen werden sollten. Die hochqualifizierten Fachkräfte der zukunftsträchtigen IT-Branche passen nicht in dieses Bild, wurden aber dennoch mit großer Häufigkeit durch den Vermutungskatalog erfasst. Dazu Alexander Bojanowsky, Geschäftsführer des Bundesverbandes Informationstechnologien (BVIT): „Jeder Dritte der etwa 15.000 IT-Freiberufler wird künftig nicht mehr eingesetzt, weil der Verdacht von Scheinselbständigkeit entstehen könnte.“50 Bei IT-Freelancern, die überwiegend im Projektgeschäft tätig sind, somit häufig alleine und monate- bis zuweilen jahrelang für einen Auftraggeber arbeiten, waren somit schon zwei der vier Kriterien gegeben. Mit diesem Beispiel sollte nur verdeutlicht werden, dass teilweise Personengruppen bzw. Branchen betroffen waren, die nicht der eigentlichen Zielsetzung des Gesetzes entsprachen. Aus diesem hauptsächlichen Grund wurde wohl der Vorwurf laut, die Neuregelungen verfolgen eher eine finanzielle Frischzellenkur für die Sozialkassen als die Bekämpfung der „wirklichen Scheinselbständigkeit“. Bei einem Rückgang von knapp zwei Millionen Beitragszahlern ab Anfang der 90er Jahre und der damit verbundenen schwierigen Finanzsituation der Sozialkassen lag diese Vermutung für viele Gegner der Neuregelungen nahe. Insbesondere der neu eingeführte Status des „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ erhitzte die Gemüter. So wurde bemängelt, dass auch nach Vorliegen echter Selbständigkeit als Auffangtatbestand die Rentenversicherungspflicht eintreten konnte. Insofern war von einem „Füllhorn für die Rentenkasse“ die Rede, das auf Kosten kleiner Selbständiger ohne große Lobby geht. Vielfach wurden [...]

Arbeit zitieren:
Walbach, Norman Oktober 2001: Scheinselbständigkeit, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Arbeitsrecht, BAG-Modell, Korrekturgesetz, Erwerbsleben, selbstständig

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