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Scheingewinnbesteuerung in der Europäischen Union

Scheingewinnbesteuerung in der Europäischen Union
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Uwe Maiß
  • Abgabedatum: April 1999
  • Umfang: 126 Seiten
  • Dateigröße: 766,1 KB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Universität Passau Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-2300-1
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-2300-1 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-2300-1 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Maiß, Uwe April 1999: Scheingewinnbesteuerung in der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Europäische Union, Abschreibung, Scheingewinnbesteuerung, Veräußerungsgewinn, Vorratsvermögen

Diplomarbeit von Uwe Maiß

Einleitung:

In Rahmen dieser Arbeit wird erläutert in wie weit Scheingewinne bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögen, bei deren Veräußerung und bei der Ermittlung des Stoffaufwands und Wareneinsatzes beim Vorratsvermögen entstehen können und diese bewertet bzw. kompensiert werden können. Die Arbeit umfasst die gesetzlichen Bestimmungen in allen 15 Mitgliedsstaaten.

Gang der Untersuchung:

In der Einleitung wird der Begriff des Scheingewinns sowie die Bedingungen für die Bildung von Scheingewinnen erläutert. Diese Bedingungen werden anhand der Vermögenspositionen im Anlagevermögen sowie im Umlaufvermögen dargestellt und mögliche Scheingewinne aufgedeckt.

Der Hauptteil gliedert sich in drei Teile:

1.Analyse der Bewertungsbestimmungen zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Anlagenabschreibung 2.Analyse der Bewertungsvorschriften zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Erfassung von Veräußerungsgewinnen 3.Analyse der Bewertungsmaßnahmen zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Ermittlung des Stoffaufwandes und Wareneinsatzes beim Vorratsvermögen Im der Abschlussbemerkung werden drei verschieden Ansätze zur Behebung der Scheingewinnbesteuerung erläutert (z.B. Inflations- oder Deflationstechnik, Inflation-Accounting und International Accounting Standards (IAS)).

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IX
Einleitung: Die systemtragenden Prinzipien rechtsstaatlichen Steuerrechts 1
A. Kapitalorientierte Besteuerung 1
B. Konsumorientierte Besteuerung 2
C. Scheingewinnbesteuerung 2
I. Begriff des Scheingewinns 2
II. Begriff der scheingewinnkompensierenden Finanzierungswirkung 4
III. Bedingungen für die Bildung von Scheingewinnen 5
a Steigende Beschaffungspreise 5
b. Auseinanderklaffen von Zeitpunkt der Anschaffungsausgabe und Zeitpunkt der Aufwandsverrechnung 6
c. Eine über den Aufwand auf Basis der ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten hinausgehendeVergütung für das veräußerte Gut 7
d. Wiederholung des Prozesses 7
IV. Vermögenspositionen für die Bildung von Scheingewinnen 8
a. Überblick 8
b. Scheingewinne im Anlagevermögen 9
1. Die Ermittlung der Abschreibung 9
2. Berechnung von Veräußerungsgewinnen 12
c. Scheingewinne im Umlaufvermögen 15
1. Bestimmung des Stoffaufwandes bzw. des Wareneinsatzes beim Vorratsvermögen 15
2. Die Fragwürdigkeit von liquiditätsbedingten Scheingewinnen im Geldvermögen 18
Hauptteil: 19
A. Analyse der Bewertungsbestimmungen zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Anlagenabschreibung 19
I. Belgien 20
Steuerlich zulässige Abschreibungsmethoden mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 20
II. Bundesrepublik Deutschland 22
Steuerlich zulässige Abschreibungsmethoden mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 22
a. Degressive Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen über eine verkürzte Abschreibungsdauer bei Wirtschaftsgebäuden 22
b. Geometrisch-degressive Abschreibung beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen und Methodenwechsel 22
c. Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter 24
d. Sonderabschreibungen 24
III. Dänemark 25
Steuerlich zulässige Abschreibungsmethoden mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 25
a. Lineare und degressive Abschreibung 25
b. Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter 27
IV. Finnland 27
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 27
a. Lineare und degressive Abschreibung 27
b. Sofortabschreibung 28
c. Beschleunigtes Abschreibungsverfahren 28
V. Frankreich 29
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 29
a. Verkürzte Abschreibungsdauer bei industriell genutzten Gebäuden und sonstigem Anlagevermögen 29
b. Degressive Abschreibung beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen und Methodenwechsel 31
c. Sofortabschreibung 32
VI. Griechenland 33
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 33
a. Lineare und degressive Abschreibung 33
b. Neubewertung von bestimmtem Betriebsvermögen 33
c. Sofortabschreibung 34
VII. Großbritannien 34
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 34
a. Verkürzte Abschreibung bei Industriegebäuden 35
b. Degressive Sammelbuchwertabschreibung beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen 36
c. Sofortabschreibung 38
VIII. Irland 39
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 39
a. Lineare Abschreibung bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens und Gebäude 39
b. Degressive Abschreibung 39
IX. Italien 40
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 40
a. Lineare Abschreibung 40
b. Neubewertung des Anlagevermögens 41
c. Abschreibung von Instandhaltungs- und Reparaturkosten des Anlagevermögens 41
d. Sofortabschreibung 41
X. Luxemburg 42
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinn-kompensierender Finanzierungswirkung 42
a. Lineare und degressive Abschreibung 42
b. Sofortabschreibung 43
XI. Niederlande 43
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 43
a. Lineare und degressive Abschreibung 44
b. Sofortabschreibung 44
c. Vermögensabzug 45
XII. Österreich 45
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 45
a. Lineare Abschreibung 46
b. Sofortabschreibung 47
XIII. Portugal 47
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 47
a. Lineare Abschreibung 48
b. Degressive Abschreibung 49
c. Sofortabschreibung 49
XIV. Schweden 49
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 49
a. Lineare und depressive Abschreibung 50
b. Restwertabschreibung 50
c. Abschreibung nach Plan für Betriebsgebäude und Außenanlagen 50
d. Sofortabschreibung 51
XV. Spanien 51
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung 51
a. Lineare Abschreibung 52
b. Degressive Abschreibung 52
c. Neubewertung 53
B. Analyse der Bewertungsvorschriften zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Erfassung von Veräußerungsgewinnen 54
I. Belgien 54
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 54
b. Scheingewinnbesteuerung bei betrieblichen Veräußerungsgewinnen 54
c. Sonderregelungen bei Veräußerungsgewinnen 55
II. Bundesrepublik Deutschland 56
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 56
b. Scheingewinnkompensierende Finanzierungswirkung nach § 6b EStG auf nichtabnutzbare und abnutzbare Wirtschaftsgüter 57
III. Dänemark 59
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 59
b. Scheingewinnkompensierende Finanzierungswirkung bei der Veräußerung von Grundvermögen 59
IV. Finnland 60
Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 60
V. Frankreich 61
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 61
b. Steuerstundungsmöglichkeiten bei der Erfassung sog. betrieblich kurzfristiger Veräußerungsgewinne 62
c. Steuerstundungsmöglichkeiten bei der Erfassung sog. betrieblicher langfristiger Veräußerungsgewinne 62
VI. Griechenland 63
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 63
b. Sonderregelungen bei Grundstücksveräußerungen 63
c. Übertragung des Veräußerungsgewinns auf ein Reinvestitionsgut 64
d. Übertragung in eine Veräußerungsgewinn-/ -verlustrücklage 64
VII. Großbritannien 64
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 64
b. Indexierung der abzugsfähigen Aufwandsposten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen capital gain 65
1. Ziel des Geldentwertungsausgleichs (indexation allowance) 65
2. Beurteilung der indexation allowance zur Vermeidung der Scheingewinnbesteuerung 66
c. Übertragung des capital gains auf ein Reinvestitionsgut (roll-over relief) 67
d. Scheingewinnkompensierende Finanzierungswirkung durch die Ausgleichsbesteuerung beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen 68
VIII. Irland 69
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 69
b. Vermeidung von Scheingewinnen bei Veräußerungsgewinnen 69
c. Übertragung des Veräußerungsgewinns auf ein Reinvestitionsgut (roll-over relief) 70
d. Steuersätze des Capital gain 70
IX. Italien 71
Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 71
1. Besteuerung im Geschäftsjahr, in dem der Veräußerungsgewinn realisiert wurde 71
2. Besteuerung des Veräußerungsgewinns über maximal fünf Jahre 71
3. Gesonderte Besteuerung bei Veräußerung von Betrieben gegen Entgelt 72
X. Luxemburg 72
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 72
b. Übertragung des betrieblichen Veräußerungsgewinns auf ein Ersatzwirtschaftsgut 73
c. Sonderregelung bei Betriebsveräußerung 73
XI. Niederlande 74
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 74
b. Übertragung des Veräußerungsgewinns in eine Rücklage für Ersatzbeschaffung 74
XII. Österreich 74
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 74
b. Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut 75
XIII. Portugal 75
Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung und Berücksichtigung der Inflation 75
XIV. Schweden 77
Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung 77
XV. Spanien 78
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung und Berücksichtigung der Inflation 78
b. Übertragung der Veräußerungsgewinne in eine Rücklage 79
C. Analyse der Bewertungsmaßnahmen zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Ermittlung des Stoffaufwandes und Wareneinsatzes beim Vorratsvermögen 80
I. Belgien 80
a. Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 80
b. Berücksichtigung der Inflation bei der LIFO-Methode 80
c. Berücksichtigung der Inflation beim FIFO-Verfahren und Durchschnittsverfahren 81
d. Scheingewinnkompensierende Finanzierungswirkungsweise des Importwarenabschlags 82
II. Bundesrepublik Deutschland 82
a. Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 82
b. Berücksichtigung der Inflation bei der Durchschnittsbewertung 83
c. Berücksichtigung der Inflation bei der Festbewertung beim Vorratsvermögen 84
d. Importwarenabschlag 85
e. Berücksichtigung der Inflation durch das LIFO-Verfahren 85
III. Dänemark 85
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 85
IV. Finnland 86
a. Überblick über die steuerlichenVorratsbewertungsvorschriften 86
b. Berücksichtigung der Inflation durch die Preisschwankungsrücklage 86
V. Frankreich 87
a. Durchschnittsbewertung nach französischem Steuerrecht 87
b. Französische Preissteigerungsrücklage 88
c. Französische Preisschwankungsrücklage 89
VI. Griechenland 90
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 90
VII. Großbritannien 91
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 91
VIII. Irland 91
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 91
IX. Italien 92
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 92
X. Luxemburg 93
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 93
XI. Niederlande 93
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 93
XII. Österreich 94
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 94
XIII. Portugal 94
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 94
XIV. Schweden 95
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 95
XV. Spanien 96
Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften 96
Abschlußbemerkung: 97
A. Inflationstechnik oder Deflationstechnik zur Behebung der Scheingewinnbesteuerung 97
B. Inflation-Accounting und International Accounting Standards (IAS) 98
C. Lösungsvorschlag zum Problematik der Scheingewinnbesteuerung 100
Literaturverzeichnis: XI
A. Bücher XI
B. Zeitschriften und Aufsätze XIII
C. Sammelwerke XV
Erklärung an Eidessatt XVIII

Automatisiert erstellter Textauszug:

a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung Grundsätzlich unterliegen geld- oder sachwertbedingte Wertsteigerungen im betrieblichen Bereich nur in dem Zeitpunkt der Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer, in dem sie durch Veräußerung oder sonstige Verwertung realisiert werden (Realisationsprinzip). Aufgrund des Anschaffungsprinzips können diese Wertsteigerungen buchmäßig nicht während der Besitzdauer erfaßt werden, sondern die stillen „Zwangsreserven“ werden erst im Fall der Veräußerung aufgelöst und unterliegen der Besteuerung. Darüber hinaus ist zu beachten, daß das dt. Steuerrecht bei Veräußerungsgewinnen nicht danach differenziert, ob diese bei abnutzbaren Anlagegütern aus vormals in Anspruch genommenen Abschreibungen entstanden sind, oder durch Geld- bzw. Sachwertänderungen hervorgerufen wurden. Den Begriff des „Veräußerungsgewinns“ definiert das deutsche Einkommensteuergesetz nur in § 16 Abs. 2 i. V. mit Abs. 1 EStG. Dieser Paragraph bezieht sich nur auf die Veräußerung des Gesamtbetriebs bzw. des Teilbetriebs, was für diese Arbeit nicht von Interesse ist. Bei der Veräußerung einzelner abnutzbarer oder nicht abnutzbarer Vermögensgegenstände gewährt das deutsche Steuerrecht den Unternehmen die Möglichkeit, die durch den Veräußerungsvorgang aufgedeckten stillen Reserven (= Veräußerungsgewinn) zunächst steuerneutral auf Reinvestitionsoder Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen, wodurch gleichzeitig von einer sofortigen Besteuerung evtl. realisierter Scheingewinne abgesehen wird. Dies erfolgt bei freiwilliger Veräußerung des Vermögensgegenstandes gemäß § 6b EStG sowie beim zwangsweisen oder unfreiwilligen Ausscheiden des Anlagegutes aus dem Betriebsvermögen gemäß Abschnitt 35 EStR. Ansonsten unterliegen die Veräußerungsgewinne der normalen Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer ohne besondere Ermäßigungen. [...]

Gewinne steuerpflichtig sind, und zum anderen auf der Überlegung, daß Buchgewinne auf Vorräte usw. als realisiert anzusehen sind. Des weiteren sind auch realisierte Gewinne aufgrund von Enteignung, Schadensfällen u. a. m. unter der Voraussetzung der Wiederanlage im Unternehmen steuerfrei 128. Diese Befreiung erstreckt sich auf alle materiellen und immateriellen nicht finanziellen Bestandteile des Anlagevermögens, wenn das jeweilige Wirtschaftsgut mindestens 5 Jahre vor seiner Veräußerung im Unternehmen vorhanden war und die Wiederanlage des Veräußerungserlöses innerhalb von 3 Jahren in Form von abschreibungsfähigen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgt. Die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne wird allerdings in Höhe der Abschreibungen auf den freigestellten Teil der wiederangelegten Aktivbestandteile zurückgenommen 129. Eine weitere Steuerbefreiung tritt bei Veräußerungsgewinnen von unbebauten Grundstücken ein. Dabei müssen diese Grundstücke mindestens 8 Jahre im Besitz des Unternehmens oder der Privatperson gewesen sein. Bei Bauland muß seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes das Grundstück mehr als 16 Jahre im Besitz des Veräußerers sein 130. Beträgt der Besitzzeitraum weniger als 8 Jahre (Bauland 16 Jahre), unterliegt der Veräußerungsgewinn einem Steuersatz von 33 vH bei einem Besitzzeitraum bis zu 5 Jahren bzw. Bauland bis zu 10 Jahren oder einem Steuersatz von 19,5 vH bei einem Besitzzeitraum zwischen 5 und 8 Jahren bzw. bei Bauland zwischen 10 und 16 Jahren 131. Diese Steuersätze erlauben in gewisser Weise eine Scheingewinnbesteuerung, da die Wertsteigerung des Grundstücks durch die Inflation nicht explizit berücksich127 [...]

Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung Nach spanischem Steuerrecht ist jeglicher Vermögenswert mit dem Marktwert im Zeitpunkt des Erwerbs anzusetzen, d. h. die Wirtschaftsgüter werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In Spanien sind die lineare und die degressive Abschreibungsmethoden erlaubt. Die Abschreibungskoeffizienten und -perioden sind durch einen, von der Finanzbehörde festgelegten, Abschreibungsplan (plan especial) vorgeschrieben. Die Abschreibungssätze sind nach diesen Tabellen allgemein verbindlich. Höhere Abschreibungen sind nur dann möglich, wenn die Effektivität der Abwertung speziell nachgewiesen werden kann, was im Einzelfall kaum möglich ist. Ebenso werden nachgeholte Abschreibungen oder Abschreibungssätze, die über die Höchstsätze hinausgehen, als Gewinnbestandteil betrachtet und unterliegen voll der Steuer [...]

Arbeit zitieren:
Maiß, Uwe April 1999: Scheingewinnbesteuerung in der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Europäische Union, Abschreibung, Scheingewinnbesteuerung, Veräußerungsgewinn, Vorratsvermögen

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