Scheingewinnbesteuerung in der Europäischen Union
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Uwe Maiß
- Abgabedatum: April 1999
- Umfang: 126 Seiten
- Dateigröße: 766,1 KB
- Note: 2,3
- Institution / Hochschule: Universität Passau Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-2300-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-2300-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-2300-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Maiß, Uwe April 1999: Scheingewinnbesteuerung in der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Europäische Union, Abschreibung, Scheingewinnbesteuerung, Veräußerungsgewinn, Vorratsvermögen
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Diplomarbeit von Uwe Maiß
Einleitung:
In Rahmen dieser Arbeit wird erläutert in wie weit Scheingewinne bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögen, bei deren Veräußerung und bei der Ermittlung des Stoffaufwands und Wareneinsatzes beim Vorratsvermögen entstehen können und diese bewertet bzw. kompensiert werden können. Die Arbeit umfasst die gesetzlichen Bestimmungen in allen 15 Mitgliedsstaaten.
Gang der Untersuchung:
In der Einleitung wird der Begriff des Scheingewinns sowie die Bedingungen für die Bildung von Scheingewinnen erläutert. Diese Bedingungen werden anhand der Vermögenspositionen im Anlagevermögen sowie im Umlaufvermögen dargestellt und mögliche Scheingewinne aufgedeckt.
Der Hauptteil gliedert sich in drei Teile:
1.Analyse der Bewertungsbestimmungen zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Anlagenabschreibung 2.Analyse der Bewertungsvorschriften zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Erfassung von Veräußerungsgewinnen 3.Analyse der Bewertungsmaßnahmen zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Ermittlung des Stoffaufwandes und Wareneinsatzes beim Vorratsvermögen Im der Abschlussbemerkung werden drei verschieden Ansätze zur Behebung der Scheingewinnbesteuerung erläutert (z.B. Inflations- oder Deflationstechnik, Inflation-Accounting und International Accounting Standards (IAS)).
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IX | |
| Einleitung: Die systemtragenden Prinzipien rechtsstaatlichen Steuerrechts | 1 | |
| A. | Kapitalorientierte Besteuerung | 1 |
| B. | Konsumorientierte Besteuerung | 2 |
| C. | Scheingewinnbesteuerung | 2 |
| I. | Begriff des Scheingewinns | 2 |
| II. | Begriff der scheingewinnkompensierenden Finanzierungswirkung | 4 |
| III. | Bedingungen für die Bildung von Scheingewinnen | 5 |
| a | Steigende Beschaffungspreise | 5 |
| b. | Auseinanderklaffen von Zeitpunkt der Anschaffungsausgabe und Zeitpunkt der Aufwandsverrechnung | 6 |
| c. | Eine über den Aufwand auf Basis der ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten hinausgehendeVergütung für das veräußerte Gut | 7 |
| d. | Wiederholung des Prozesses | 7 |
| IV. | Vermögenspositionen für die Bildung von Scheingewinnen | 8 |
| a. | Überblick | 8 |
| b. | Scheingewinne im Anlagevermögen | 9 |
| 1. | Die Ermittlung der Abschreibung | 9 |
| 2. | Berechnung von Veräußerungsgewinnen | 12 |
| c. | Scheingewinne im Umlaufvermögen | 15 |
| 1. | Bestimmung des Stoffaufwandes bzw. des Wareneinsatzes beim Vorratsvermögen | 15 |
| 2. | Die Fragwürdigkeit von liquiditätsbedingten Scheingewinnen im Geldvermögen | 18 |
| Hauptteil: | 19 | |
| A. | Analyse der Bewertungsbestimmungen zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Anlagenabschreibung | 19 |
| I. | Belgien | 20 |
| Steuerlich zulässige Abschreibungsmethoden mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 20 | |
| II. | Bundesrepublik Deutschland | 22 |
| Steuerlich zulässige Abschreibungsmethoden mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 22 | |
| a. | Degressive Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen über eine verkürzte Abschreibungsdauer bei Wirtschaftsgebäuden | 22 |
| b. | Geometrisch-degressive Abschreibung beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen und Methodenwechsel | 22 |
| c. | Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter | 24 |
| d. | Sonderabschreibungen | 24 |
| III. | Dänemark | 25 |
| Steuerlich zulässige Abschreibungsmethoden mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 25 | |
| a. | Lineare und degressive Abschreibung | 25 |
| b. | Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter | 27 |
| IV. | Finnland | 27 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 27 | |
| a. | Lineare und degressive Abschreibung | 27 |
| b. | Sofortabschreibung | 28 |
| c. | Beschleunigtes Abschreibungsverfahren | 28 |
| V. | Frankreich | 29 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 29 | |
| a. | Verkürzte Abschreibungsdauer bei industriell genutzten Gebäuden und sonstigem Anlagevermögen | 29 |
| b. | Degressive Abschreibung beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen und Methodenwechsel | 31 |
| c. | Sofortabschreibung | 32 |
| VI. | Griechenland | 33 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 33 | |
| a. | Lineare und degressive Abschreibung | 33 |
| b. | Neubewertung von bestimmtem Betriebsvermögen | 33 |
| c. | Sofortabschreibung | 34 |
| VII. | Großbritannien | 34 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 34 | |
| a. | Verkürzte Abschreibung bei Industriegebäuden | 35 |
| b. | Degressive Sammelbuchwertabschreibung beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen | 36 |
| c. | Sofortabschreibung | 38 |
| VIII. | Irland | 39 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 39 | |
| a. | Lineare Abschreibung bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens und Gebäude | 39 |
| b. | Degressive Abschreibung | 39 |
| IX. | Italien | 40 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 40 | |
| a. | Lineare Abschreibung | 40 |
| b. | Neubewertung des Anlagevermögens | 41 |
| c. | Abschreibung von Instandhaltungs- und Reparaturkosten des Anlagevermögens | 41 |
| d. | Sofortabschreibung | 41 |
| X. | Luxemburg | 42 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinn-kompensierender Finanzierungswirkung | 42 | |
| a. | Lineare und degressive Abschreibung | 42 |
| b. | Sofortabschreibung | 43 |
| XI. | Niederlande | 43 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 43 | |
| a. | Lineare und degressive Abschreibung | 44 |
| b. | Sofortabschreibung | 44 |
| c. | Vermögensabzug | 45 |
| XII. | Österreich | 45 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 45 | |
| a. | Lineare Abschreibung | 46 |
| b. | Sofortabschreibung | 47 |
| XIII. | Portugal | 47 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 47 | |
| a. | Lineare Abschreibung | 48 |
| b. | Degressive Abschreibung | 49 |
| c. | Sofortabschreibung | 49 |
| XIV. | Schweden | 49 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 49 | |
| a. | Lineare und depressive Abschreibung | 50 |
| b. | Restwertabschreibung | 50 |
| c. | Abschreibung nach Plan für Betriebsgebäude und Außenanlagen | 50 |
| d. | Sofortabschreibung | 51 |
| XV. | Spanien | 51 |
| Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung | 51 | |
| a. | Lineare Abschreibung | 52 |
| b. | Degressive Abschreibung | 52 |
| c. | Neubewertung | 53 |
| B. | Analyse der Bewertungsvorschriften zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Erfassung von Veräußerungsgewinnen | 54 |
| I. | Belgien | 54 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 54 |
| b. | Scheingewinnbesteuerung bei betrieblichen Veräußerungsgewinnen | 54 |
| c. | Sonderregelungen bei Veräußerungsgewinnen | 55 |
| II. | Bundesrepublik Deutschland | 56 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 56 |
| b. | Scheingewinnkompensierende Finanzierungswirkung nach § 6b EStG auf nichtabnutzbare und abnutzbare Wirtschaftsgüter | 57 |
| III. | Dänemark | 59 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 59 |
| b. | Scheingewinnkompensierende Finanzierungswirkung bei der Veräußerung von Grundvermögen | 59 |
| IV. | Finnland | 60 |
| Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 60 | |
| V. | Frankreich | 61 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 61 |
| b. | Steuerstundungsmöglichkeiten bei der Erfassung sog. betrieblich kurzfristiger Veräußerungsgewinne | 62 |
| c. | Steuerstundungsmöglichkeiten bei der Erfassung sog. betrieblicher langfristiger Veräußerungsgewinne | 62 |
| VI. | Griechenland | 63 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 63 |
| b. | Sonderregelungen bei Grundstücksveräußerungen | 63 |
| c. | Übertragung des Veräußerungsgewinns auf ein Reinvestitionsgut | 64 |
| d. | Übertragung in eine Veräußerungsgewinn-/ -verlustrücklage | 64 |
| VII. | Großbritannien | 64 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 64 |
| b. | Indexierung der abzugsfähigen Aufwandsposten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen capital gain | 65 |
| 1. | Ziel des Geldentwertungsausgleichs (indexation allowance) | 65 |
| 2. | Beurteilung der indexation allowance zur Vermeidung der Scheingewinnbesteuerung | 66 |
| c. | Übertragung des capital gains auf ein Reinvestitionsgut (roll-over relief) | 67 |
| d. | Scheingewinnkompensierende Finanzierungswirkung durch die Ausgleichsbesteuerung beim abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen | 68 |
| VIII. | Irland | 69 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 69 |
| b. | Vermeidung von Scheingewinnen bei Veräußerungsgewinnen | 69 |
| c. | Übertragung des Veräußerungsgewinns auf ein Reinvestitionsgut (roll-over relief) | 70 |
| d. | Steuersätze des Capital gain | 70 |
| IX. | Italien | 71 |
| Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 71 | |
| 1. | Besteuerung im Geschäftsjahr, in dem der Veräußerungsgewinn realisiert wurde | 71 |
| 2. | Besteuerung des Veräußerungsgewinns über maximal fünf Jahre | 71 |
| 3. | Gesonderte Besteuerung bei Veräußerung von Betrieben gegen Entgelt | 72 |
| X. | Luxemburg | 72 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 72 |
| b. | Übertragung des betrieblichen Veräußerungsgewinns auf ein Ersatzwirtschaftsgut | 73 |
| c. | Sonderregelung bei Betriebsveräußerung | 73 |
| XI. | Niederlande | 74 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 74 |
| b. | Übertragung des Veräußerungsgewinns in eine Rücklage für Ersatzbeschaffung | 74 |
| XII. | Österreich | 74 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 74 |
| b. | Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut | 75 |
| XIII. | Portugal | 75 |
| Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung und Berücksichtigung der Inflation | 75 | |
| XIV. | Schweden | 77 |
| Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung | 77 | |
| XV. | Spanien | 78 |
| a. | Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung und Berücksichtigung der Inflation | 78 |
| b. | Übertragung der Veräußerungsgewinne in eine Rücklage | 79 |
| C. | Analyse der Bewertungsmaßnahmen zur Kompensation der Scheingewinnbesteuerung bei der Ermittlung des Stoffaufwandes und Wareneinsatzes beim Vorratsvermögen | 80 |
| I. | Belgien | 80 |
| a. | Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 80 |
| b. | Berücksichtigung der Inflation bei der LIFO-Methode | 80 |
| c. | Berücksichtigung der Inflation beim FIFO-Verfahren und Durchschnittsverfahren | 81 |
| d. | Scheingewinnkompensierende Finanzierungswirkungsweise des Importwarenabschlags | 82 |
| II. | Bundesrepublik Deutschland | 82 |
| a. | Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 82 |
| b. | Berücksichtigung der Inflation bei der Durchschnittsbewertung | 83 |
| c. | Berücksichtigung der Inflation bei der Festbewertung beim Vorratsvermögen | 84 |
| d. | Importwarenabschlag | 85 |
| e. | Berücksichtigung der Inflation durch das LIFO-Verfahren | 85 |
| III. | Dänemark | 85 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 85 | |
| IV. | Finnland | 86 |
| a. | Überblick über die steuerlichenVorratsbewertungsvorschriften | 86 |
| b. | Berücksichtigung der Inflation durch die Preisschwankungsrücklage | 86 |
| V. | Frankreich | 87 |
| a. | Durchschnittsbewertung nach französischem Steuerrecht | 87 |
| b. | Französische Preissteigerungsrücklage | 88 |
| c. | Französische Preisschwankungsrücklage | 89 |
| VI. | Griechenland | 90 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 90 | |
| VII. | Großbritannien | 91 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 91 | |
| VIII. | Irland | 91 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 91 | |
| IX. | Italien | 92 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 92 | |
| X. | Luxemburg | 93 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 93 | |
| XI. | Niederlande | 93 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 93 | |
| XII. | Österreich | 94 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 94 | |
| XIII. | Portugal | 94 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 94 | |
| XIV. | Schweden | 95 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 95 | |
| XV. | Spanien | 96 |
| Überblick über die steuerlichen Vorratsbewertungsvorschriften | 96 | |
| Abschlußbemerkung: | 97 | |
| A. | Inflationstechnik oder Deflationstechnik zur Behebung der Scheingewinnbesteuerung | 97 |
| B. | Inflation-Accounting und International Accounting Standards (IAS) | 98 |
| C. | Lösungsvorschlag zum Problematik der Scheingewinnbesteuerung | 100 |
| Literaturverzeichnis: | XI | |
| A. | Bücher | XI |
| B. | Zeitschriften und Aufsätze | XIII |
| C. | Sammelwerke | XV |
| Erklärung an Eidessatt | XVIII |
a. Überblick über die Systematik der Veräußerungsgewinnbesteuerung Grundsätzlich unterliegen geld- oder sachwertbedingte Wertsteigerungen im betrieblichen Bereich nur in dem Zeitpunkt der Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer, in dem sie durch Veräußerung oder sonstige Verwertung realisiert werden (Realisationsprinzip). Aufgrund des Anschaffungsprinzips können diese Wertsteigerungen buchmäßig nicht während der Besitzdauer erfaßt werden, sondern die stillen „Zwangsreserven“ werden erst im Fall der Veräußerung aufgelöst und unterliegen der Besteuerung. Darüber hinaus ist zu beachten, daß das dt. Steuerrecht bei Veräußerungsgewinnen nicht danach differenziert, ob diese bei abnutzbaren Anlagegütern aus vormals in Anspruch genommenen Abschreibungen entstanden sind, oder durch Geld- bzw. Sachwertänderungen hervorgerufen wurden. Den Begriff des „Veräußerungsgewinns“ definiert das deutsche Einkommensteuergesetz nur in § 16 Abs. 2 i. V. mit Abs. 1 EStG. Dieser Paragraph bezieht sich nur auf die Veräußerung des Gesamtbetriebs bzw. des Teilbetriebs, was für diese Arbeit nicht von Interesse ist. Bei der Veräußerung einzelner abnutzbarer oder nicht abnutzbarer Vermögensgegenstände gewährt das deutsche Steuerrecht den Unternehmen die Möglichkeit, die durch den Veräußerungsvorgang aufgedeckten stillen Reserven (= Veräußerungsgewinn) zunächst steuerneutral auf Reinvestitionsoder Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen, wodurch gleichzeitig von einer sofortigen Besteuerung evtl. realisierter Scheingewinne abgesehen wird. Dies erfolgt bei freiwilliger Veräußerung des Vermögensgegenstandes gemäß § 6b EStG sowie beim zwangsweisen oder unfreiwilligen Ausscheiden des Anlagegutes aus dem Betriebsvermögen gemäß Abschnitt 35 EStR. Ansonsten unterliegen die Veräußerungsgewinne der normalen Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer ohne besondere Ermäßigungen. [...]
Gewinne steuerpflichtig sind, und zum anderen auf der Überlegung, daß Buchgewinne auf Vorräte usw. als realisiert anzusehen sind. Des weiteren sind auch realisierte Gewinne aufgrund von Enteignung, Schadensfällen u. a. m. unter der Voraussetzung der Wiederanlage im Unternehmen steuerfrei 128. Diese Befreiung erstreckt sich auf alle materiellen und immateriellen nicht finanziellen Bestandteile des Anlagevermögens, wenn das jeweilige Wirtschaftsgut mindestens 5 Jahre vor seiner Veräußerung im Unternehmen vorhanden war und die Wiederanlage des Veräußerungserlöses innerhalb von 3 Jahren in Form von abschreibungsfähigen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgt. Die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne wird allerdings in Höhe der Abschreibungen auf den freigestellten Teil der wiederangelegten Aktivbestandteile zurückgenommen 129. Eine weitere Steuerbefreiung tritt bei Veräußerungsgewinnen von unbebauten Grundstücken ein. Dabei müssen diese Grundstücke mindestens 8 Jahre im Besitz des Unternehmens oder der Privatperson gewesen sein. Bei Bauland muß seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes das Grundstück mehr als 16 Jahre im Besitz des Veräußerers sein 130. Beträgt der Besitzzeitraum weniger als 8 Jahre (Bauland 16 Jahre), unterliegt der Veräußerungsgewinn einem Steuersatz von 33 vH bei einem Besitzzeitraum bis zu 5 Jahren bzw. Bauland bis zu 10 Jahren oder einem Steuersatz von 19,5 vH bei einem Besitzzeitraum zwischen 5 und 8 Jahren bzw. bei Bauland zwischen 10 und 16 Jahren 131. Diese Steuersätze erlauben in gewisser Weise eine Scheingewinnbesteuerung, da die Wertsteigerung des Grundstücks durch die Inflation nicht explizit berücksich127 [...]
Steuerliche Abschreibungsregelungen mit scheingewinnkompensierender Finanzierungswirkung Nach spanischem Steuerrecht ist jeglicher Vermögenswert mit dem Marktwert im Zeitpunkt des Erwerbs anzusetzen, d. h. die Wirtschaftsgüter werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In Spanien sind die lineare und die degressive Abschreibungsmethoden erlaubt. Die Abschreibungskoeffizienten und -perioden sind durch einen, von der Finanzbehörde festgelegten, Abschreibungsplan (plan especial) vorgeschrieben. Die Abschreibungssätze sind nach diesen Tabellen allgemein verbindlich. Höhere Abschreibungen sind nur dann möglich, wenn die Effektivität der Abwertung speziell nachgewiesen werden kann, was im Einzelfall kaum möglich ist. Ebenso werden nachgeholte Abschreibungen oder Abschreibungssätze, die über die Höchstsätze hinausgehen, als Gewinnbestandteil betrachtet und unterliegen voll der Steuer [...]
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Maiß, Uwe April 1999: Scheingewinnbesteuerung in der Europäischen Union, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Europäische Union, Abschreibung, Scheingewinnbesteuerung, Veräußerungsgewinn, Vorratsvermögen



