Schadenersatzversicherung für Manager und Aufsichtsräte als Corporate Governance Problem
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Birgit Will
- Abgabedatum: November 2002
- Umfang: 95 Seiten
- Dateigröße: 488,1 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität des Saarlandes Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-6223-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-6223-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-6223-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Will, Birgit November 2002: Schadenersatzversicherung für Manager und Aufsichtsräte als Corporate Governance Problem, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: D&O-Versicherung, Vermögensschaden-Haftpflicht, Organhaftung, Anreizeffekte, Prinzipal-Agenten-Theorie
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Diplomarbeit von Birgit Will
Zusammenfassung:
Spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche und Finanzskandale, aufsehenerregende Schadenersatzurteile und die Einrichtung zweier Regierungskommissionen zum Thema Corporate Governance haben den Blickpunkt des öffentlichen Interesses in den letzten Jahren auf die Führung und Kontrolle deutscher Unternehmen gelenkt. Kernpunkt der in Deutschland in Wirtschafts- und Akademikerkreisen geführten Corporate Governance Debatte ist die Frage, wie sichergestellt werden kann, daß das Management einer Unternehmung den Firmenwert nachhaltig im Interesse der Anteilseigner und anderer Stake-holder mehrt. Auch die oftmals beklagte mangelnden Kontrolle durch den Aufsichtsrat spielt hier eine tragende Rolle.
Ein Teilaspekt dieser Diskussion beschäftigt sich mit der persönlichen Haftung von Managern und Aufsichtsräten. Das Haftungsrisiko der Unternehmensleiter wird als probates Mittel eingeschätzt, Mißmanagement, mangelnde Ausübung von Überwachungsaufgaben und Fahrlässigkeit bei der Unternehmensführung zu vermeiden. Dennoch ist die Bewertung der tatsächlichen Haftungsrisiken in Praxis und Literatur nicht einheitlich. Werden sie einerseits als noch nicht ausreichend angesehen, um eine verhaltenssteuernde Wirkung zu erzielen, sprechen andere von der Untragbarkeit der Risiken, denen Unternehmensleiter heutzutage ausgesetzt sind. Von dieser Seite wird denn auch das in Deutschland relativ neue Deckungskonzept der Directors’ and Officers’ Liability Insurance begrüßt. Die D&O-Vericherung, wie sie abgekürzt wird, ist die einzige Versicherung, die Unternehmensleiter davor schützt, Schadenersatzforderungen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Unternehmen gegen sie erhoben werden, aus dem persönlichen Vermögen begleichen zu müssen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corporate Governance Debatte in Deutschland stellt sich die Frage, ob mit dieser faktischen Neutralisierung der Haftung falsche Anreize für Manager gesetzt werden. Die Befürchtungen gehen dahin, daß Manager durch die Versicherung zu fahrlässigem Umgang mit dem Unternehmensvermögen motiviert werden und Aufsichtsräte aufgrund der Haftungsfreistellung nicht über ausreichende Anreize verfügen, ihre Kontrollaufgaben wahrzunehmen.
Die vorliegende Arbeit versucht, dieser Frage nachzugehen und mit Hilfe des ökonomischen Instrumentariums zu klären, welchen Einfluß Schadenersatzversicherungen, wie sie das Konzept der D&O-Versicherung vorsieht, auf die Corporate Governance eines Unternehmens haben. Dazu werden zunächst die Haftungsgrundlagen und die Funktionsweise der D&O-Versicherung dargelegt, sowie ein Einblick in die aktuelle Corporate Governance Debatte geliefert. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Empfehlungen der beiden Regierungskommissionen gewidmet. Schließlich wird ein Analyserahmen zur ökonomischen Untersuchung von Corporate Governance Problemen definiert und dazu benutzt, die verschiedenen Effekte der D&O-Versicherung theore-tisch zu untersuchen und anhand von empirischen Daten zu belegen.
Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß Schadenersatzversicherungen für Manager und Aufsichtsräte durchaus eine wichtige Rolle innerhalb der Corporate Governance spielen. Die anreizverzerrende und damit aktionärsschädigende Wirkung von D&O-Versicherungen kann theoretisch begründet werden. Es ist aber festzustellen, daß eine Reihe von Marktmechanismen und gesetzlichen Regelungen diesen Effekten entgegenwirkt, so daß eine unternehmenswertmindernde Wirkung bisher empirisch nicht nach-gewiesen werden kann. Zudem kann dargestellt werden, daß D&O-Versicherungen durchaus auch disziplinierend auf das Verhalten von Unternehmensleitern einwirken können und mitunter sogar externe Kontrollmechanismen bereitstellen.
Vor diesem Hintergrund sind die bereits realisierten sowie die noch diskutierten Maßnahmen, die der Gesetzgeber mittels der Einführung neuer Gesetze und der Bereitstellung eines Deutschen Corporate Governance Kodex getroffen hat, in Verbindung mit der Konkretisierung des Sorgfaltsbegriffs durch die Rechtsprechung als ausreichend anzusehen, die anreizverzerrende Wirkung der D&O-Versicherung abzumildern. Zudem ist der Umstand zu betonen, daß die Versicherung auch einen nicht geringen Beitrag zur Stärkung des internen Kontrollorgans Aufsichtsrat leistet, indem sie die Rekrutierung geeigneter Kandidaten erleichtert.
Insgesamt ist die Schadenersatzversicherung für Manager und Aufsichtsräte daher nicht nur als Corporate Governance Problem zu bewerten, sondern sie stellt gleichzeitig auch ein adäquates Mittel zur Behebung von Corporate Governance Problemen zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis:
| INHALTSÜBERSICHT | 2 | |
| INHALTSVERZEICHNIS | 3 | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 6 | |
| 1. | PROBBLEMSTELLUNG UND AUFBAU DER ARBEIT | 8 |
| 2. | DIE HAFTUNG VON MANAGERN UND AUFSICHTSRÄTEN | 10 |
| 2.1 | Die Haftungstatbestände | 10 |
| 2.1.1 | DIE INNENHAFTUNG | 11 |
| 2.1.2 | DIE AUSSENHAFTUNG | 14 |
| 2.2 | Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung | 15 |
| 3. | SCHADENERSATZVERSICHERUNG: DIE DIRECTORS' & OFFICERS' LIABILITY INSURANCE (D&O-VERSICHERUNG) | 17 |
| 3.1 | Die Entwicklung der D&O-Versicherung | 18 |
| 3.2 | Die Bedingungen der D&O-Versicherung | 22 |
| 3.2.1 | GEGENSTAND DER VERSICHERUNG | 22 |
| 3.2.2 | VERSICHERUNGSFALL UND ZEITLICHE BESTIMMUNGEN DES VER-SICHERUNGSSCHUTZES | 24 |
| 3.2.3 | SACHLICHER UMFANG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES | 24 |
| 3.2.4 | AUSSCHLÜSSE UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN | 25 |
| 3.3 | Der Abschluß von D&O-Versicherungen | 25 |
| 3.3.1 | ALLGEMEINE ABSCHLUSSKRITERIEN | 25 |
| 3.3.2 | ZUSTÄNDIGKEITEN BEIM ABSCHLUSS | 26 |
| 4. | CORPORATE GOVERNANCE | 28 |
| 4.1 | Der Begriff Corporate Governance | 28 |
| 4.2 | Die Corporate Governance Debatte in Deutschland | 30 |
| 4.2.1 | DER FOKUS DER DEBATTE | 31 |
| 4.2.2 | LEGISLATORISCHE REFORMEN UND JURISDIKTION | 33 |
| 4.2.3 | PRIVATE CORPORATE GOVERNANCE INITIATIVEN | 35 |
| 4.2.4 | DIE REGIERUNGSKOMMISSIONEN | 37 |
| 4.3 | D&O-relevante Entwicklungen in der deutschen Corporate Governance Debatte | 40 |
| 4.3.1 | DIE VORSCHLÄGE DER BAUMS-KOMMISSION | 41 |
| 4.3.2 | DIE EMPFEHLUNGEN UND ANREGUNGEN IM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX | 43 |
| 5. | DIE D&O-VERSICHERUNG ALS CORPORATE GOVERNANCE PROBLEM | 45 |
| 5.1 | Der Analyserahmen für Corporate Governance Probleme | 45 |
| 5.1.1 | DIE PRINZIPAL-AGENTEN-THEORIE | 45 |
| 5.1.2 | DIE THEORIE UNVOLLSTÄNDIGER VERTRÄGE | 49 |
| 5.2 | Einflüsse der D&O-Versicherung auf die Corporate Governance | 50 |
| 5.2.1 | ADVERSE ANREIZEFFEKTE | 50 |
| 5.2.2 | POSITIVE ANREIZEFFEKTE | 53 |
| 5.2.3 | WEITERE EFFEKTE | 56 |
| 5.3 | Empirische Belege für unterschiedliche Effekte der D&O-Versicherung | 59 |
| 5.3.1 | DER EINFLUSS AUF DEN SHAREHOLDER WEALTH | 59 |
| 5.3.2 | DIE NACHFRAGE DER UNTERNEHMEN NACH D&O-VERSICHERUNGEN | 60 |
| 5.3.3 | DIE SIGNALWIRKUNG DER VERÖFFENTLICHUNG VON D&O-RELEVANTEN DATEN | 62 |
| 5.3.4 | DIE ÜBERWACHUNGSFUNKTION VON D&O-VERSICHERERN | 64 |
| 5.4 | Zusammenfassung der Ergebnisse | 65 |
| FAZIT | 67 | |
| LITERATURVERZEICHNIS | 68 | |
| ANHANGSVERZEICHNIS | 81 | |
| A-1: AVB-AVG | 82 | |
| A-2: D&O-FRAGEBOGEN DER HISCOX AG | 91 |
Management in großen Publikumsgesellschaften geht, sind die praktischen Schwierigkeiten, die mit der Entscheidungsfindung innerhalb einer großen Gruppe verbunden sind. Die Kosten für die Koordination der Abstimmung wären prohibitiv groß, und der Aufwand der Aktionäre, aktiv an der Unternehmensleitung teilzunehmen, stünde in keinerlei Verhältnis zu dem Ertrag aus der Beteiligung.112 Zudem beschränken gesetzliche Regelungen oft das Ausmaß, in dem Aktionäre sich an der Unternehmensführung und -kontrolle beteiligen können.113 Die Trennung von Eigentum und Kontrolle als Agency-Problem Mit der Trennung von Eigentum und Kontrolle sind allerdings auch immer Kosten verbunden. Die Prinzipal-Agenten-Theorie stellt einen Analyserahmen zur Verfügung, mit welchem diese Kosten und ihr Ursprung identifiziert und Instrumente zur Vermeidung oder Reduzierung dieser Kosten entwickelt werden können.114 Die Sicht der Trennung von Eigentum und Kontrolle als Prinzipal-Agenten-Problem geht auf J E N S E N /M ECKLING (1976) zurück. Gegenstand der Prinzipal-AgentenTheorie sind Auftragsbeziehungen zwischen einem Prinzipal (Auftraggeber) und einem Agenten (Auftragnehmer) und die daraus resultierenden potentiellen Interessenkonflikte. Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft lassen sich als Prinzipale charakterisieren, während die angestellten Manager und auch die eingesetzten Kontrollorgane die Rolle der Agenten einnehmen. Agenten sind Rationalentscheider und maximieren ihren eigenen Nutzen, nicht den der Aktionäre. Die Kernfrage dreht sich deswegen darum, wie Anreize so gesetzt werden können, daß die Agenten die Interessen der Prinzipale verfolgen. Mit dem Setzen der Anreize sind unterschiedliche Kosten verbunden, die sich unter den Begriff der Agency-Kosten subsumieren lassen. Entscheidend bei dieser Überlegung ist die Annahme asymmetrischer Information. Sie besagt, daß der Prinzipal einerseits Schwierigkeiten haben kann, die Handlungen des Agenten zu beobachten oder zu verifizieren, oder andererseits der Agent Informationen besitzt, die dem Prinzipal nicht zugänglich sind.115 Daraus ergeben sich für den Agenten Möglichkeiten des opportunistischen Verhaltens. Bezieht sich dieses auf seine unbeobachtbaren Handlungen, spricht man von moral hazard. Im Fall privater Informationen des Agenten, bspw. über [...]
Das grundlegende Problem, mit dem sich der Prinzipal-Agenten-Ansatz innerhalb der ökonomischen Theorie der Unternehmung befaßt, ist die Trennung von Eigentum und Kontrolle. Die Beobachtung dieser Trennung, die aus der Delegation von Managementaufgaben resultiert, geht zurück auf B E RL E /M E A N S (1932).108 Beschrieben wird das Phänomen in großen Publikumsgesellschaften, daß die Anteilseigner nur geringe oder gar keine Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Entscheidungen des Managements haben.109 Die Trennung von Eigentum und Kontrolle Die Trennung von Eigentum und Kontrolle kann durchaus vorteilhaft sein und zu Effizienzsteigerungen führen. 110 Ein Grund hierfür sind Spezialisierung und Arbeitsteilung: Individuen, die über ausreichende Finanzmittel verfügen und diese investieren wollen, suchen sich andere Individuen, die das Talent oder vielmehr das entsprechende Humankapital besitzen, um Gewinne zu generieren, und vertrauen diesen ihr Kapital an.111 Ein anderer Grund, der gerne angeführt wird, wenn es um die Trennung von Kapital und [...]
Darüberhinaus zeigt nur eine Empfehlung unmittelbare Relevanz für die D&OVersicherung. Ziffer 8 des Abschnitts 3 „Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat“ empfiehlt, daß bei Abschluß einer D&O-Versicherung ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll. Damit schließt sich der Kodex der Auffassung der Baums-Kommission an. Eine Konkretisierung der „Angemessenheit“ erfolgt nicht, und damit bleibt die Bestimmung des Selbstbehalts den Unternehmen und Versicherern vorbehalten. Ziffer 10 desselben Abschnitts schreibt vor, daß Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance des Unternehmens informieren. Es wird weiter festgelegt, daß dazu auch die Erläuterung etwaiger Abweichungen von den Grundsätzen des Kodex zählt.106 Der deutsche Corporate Governance Kodex beschränkt sich in seinen Aussagen über die D&O-Versicherung also lediglich auf die Empfehlung, einen angemessenen Selbstbehalt zu vereinbaren. Diese Empfehlung erhält über den neuen § 161 AktG und die Entsprechenserklärung des Kodex eine gewisse gesetzliche Verankerung, ist aber nicht verpflichtend. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832462239
Arbeit zitieren:
Will, Birgit November 2002: Schadenersatzversicherung für Manager und Aufsichtsräte als Corporate Governance Problem, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
D&O-Versicherung, Vermögensschaden-Haftpflicht, Organhaftung, Anreizeffekte, Prinzipal-Agenten-Theorie



