Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen
Größenordnung und bilanzpolitische Bedeutung in Unternehmen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Mathias Büttner
- Abgabedatum: Mai 1996
- Umfang: 76 Seiten
- Dateigröße: 4,3 MB
- Note: 1,1
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Stralsund Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-3610-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-3610-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-3610-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Büttner, Mathias Mai 1996: Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen, Hamburg: Diplomica Verlag
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Diplomarbeit von Mathias Büttner
Einleitung:
Die Menschheit steht heute wohl unzweifelhaft vor einer selbstproduzierten, existenzbedrohenden Umweltkrise, einer Krise, die teilweise auf Abläufen der Natur, also unserer Umwelt selbst, beruht. So gilt das Jahr 1995 als Rekordjahr bei Schäden durch Naturgewalten. Nach Angaben einer Studie der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft betrugen in diesem Jahr die volkswirtschaftlichen Katastrophenschäden rund 180 Milliarden Dollar gegenüber "nur" 65 Milliarden Dollar in 1994. Zum anderen ist es aber auch und vor allem der Mensch, der diese Krise geschaffen und zu verantworten hat. Die schädlichen Eingriffe des Menschen in seine eigenen natürlichen Lebensgrundlagen sind so vielgestaltig, daß sie hier gar nicht vollständig aufgezählt werden können. Man denke nur an den Nord-Süd-Konflikt, die Ozonlochproblematik, den Treibhauseffekt, die Abholzung des Urwaldes in der "Dritten" Welt, die stetig zunehmende Verschmutzung der Gewässer oder der Luft, das Pflanzen- und Tiersterben oder den zunehmenden Ressourcenverbrauch.
Umweltschädigung erscheint dabei zunächst als globales Problem, an dem alle Nationen mehr oder weniger, die führenden Industriestaaten einschließlich der BRD aber besonderen Anteil haben. So wird z.B. unverständlicherweise trotz der sehr breit geführten Diskussion zum Umweltschutz, trotz aller Erkenntnisse zum Thema Umweltschädigung nur in der Bundesrepublik Deutschland täglich ein Areal von annähernd 150 Fußballfeldern zuungunsten der Natur in bebautes Land umgewandelt, zubetoniert, und das, obwohl zumindest mittelfristig die Bevölkerungszahl überhaupt nicht wächst.
Um unser Leben auf der Erde erlebbar und erlebenswert zu halten, kann die Lösung oder zumindest Beschränkung des Umweltproblems wirklich nur in einem wirksamen Umweltschutz bestehen. Hierunter versteht man allgemein die Gesamtheit aller Maßnahmen, mit denen künftige Umweltschäden verhütet und bereits eingetretene Umweltschäden beseitigt oder in ihren Auswirkungen begrenzt werden sollen. Umweltschutz ist nicht etwa nur eine staatliche Aufgabe, sondern muß verstanden werden als Verpflichtung für alle Bestandteile der Gesellschaft. So setzen denn heute vor allem der Staat, die Konsumenten und Unternehmen Akzente für mehr oder weniger Umweltbelastung. Folglich sollten, nein müssen Fragen der Bewahrung unserer Umwelt zu unabdingbaren Bestandteilen aller Unternehmensentscheidungen werden. So gehören zwar restriktive, also gesetzliche und behördliche Entscheidungen zu den wichtigen Faktoren, die Unternehmen zum Umweltschutz zwingen, jedoch sind sie es keineswegs mehr alleine, wie noch zu beweisen sein wird.
Wenn also Umweltschutz zu einem untrennbaren Bestandteil unternehmerischen Handelns geworden ist, stellt sich die Frage, was seitens der Unternehmen für einen praktischen Umweltschutz zu tun ist. Derartige Aufgaben lassen sich verschieden klassifizieren. Am geeignetsten erschien mir die Unterteilung nach der zeitlichen Verursachung von Umweltschäden, was ich in der Literatur wie in den veröffentlichten Jahresabschlüssen bestätigt fand. Somit ergeben sich zwei Gruppen: Altlasten und Neulasten. Diese Unterteilung scheint nicht nur gebräuchlich zu sein, sondern ist nach meinem Dafürhalten durch folgendes gerechtfertigt: I. Altlasten haben durch ihr sehr großes Ausmaß eine überproportionale Stellung im gesamten Umweltschutz. II. Die Rechtslage (vor allem die Lage des Umweltrechtes) ist bei den Altlasten übersichtlicher, so daß sie sich leichter "handhaben" lassen. III. Gerade heute ist die Diskussion zu den Altlasten von großer gesellschaftlicher Brisanz.
Die Umweltschutzproblematik bei den Altlasten erscheint zunächst relativ einfach. Altlasten sind nicht identisch mit dem in der Umgangssprache oft benutzten Sammelbegriff für alles "Unangenehme" das seinen Ursprung in der Vergangenheit hat. Vielmehr gibt es eine gebräuchliche, wenn auch nicht unbedingt verbindliche Definition, die aus dem § 28 des Landesabfallgesetzes von Nordrhein-Westfalen stammt: Altlasten sind: R Altablagerungen und Altstandorte, soweit von ihnen nach Erkenntnissen einer vorausgegangenen standortbezogenen Untersuchung und einer Beurteilung der zuständigen Behörde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Umweltschutzverpflichtungen aufgrund von Altlasten können selbstverständlich nur in Sanierungen derselben bestehen. Deshalb ist auch die Definition der Altlastensanierung von großer Bedeutung: Altlastensanierung umfaßt die Durchführung aller technischen und administrativen Maßnahmen, die sicherstellen, daß von der Altlast nach erfolgter Sanierung keinerlei Gefahren für Leben und Gesundheit des Menschen und keine Gefährdung für die natürliche Umwelt im Zusammenhang mit vorhandener oder geplanter Nutzung ausgehen.
Die zweite Gruppe von unternehmensbezogenen Umweltschutzverpflichtungen besteht aus der Schadensverhütung, -beseitigung oder -begrenzung bei Neulasten, die eben ihren Ursprung nicht in der Vergangenheit haben und ohne konkretes Gegenwirken in Zukunft die Qualität von Altlasten erreichen könnten. Neben der Frage nach dem "Muß" solcher Maßnahmen stellt sich im Unternehmen naturgemäß die Frage nach der Finanzierungsfähigkeit dieser Maßnahmen, denn die Ausgaben hierfür sind enorm. So stiegen die Gesamtausgaben des Staates sowie des Produzierenden Gewerbes für Umweltschutzausgaben in den alten Bundesländern in den letzten Jahren kontinuierlich an. Sie betrugen im Jahre 1992 insgesamt rund 43 Mrd. DM, was etwa 1,6% des Bruttoinlandproduktes entsprach.) Fast die Hälfte dieser Ausgaben (19,08 Mrd. DM) wurde durch das Produzierende Gewerbe getragen.
Leider lassen sich nur im konkreten Einzelfall genauere Aussagen treffen, allgemein gültige oder gar verbindliche Feststellungen des auf die Unternehmen zukommenden Finanzvolumens sind unmöglich, vor allem wegen verschiedenartiger Umweltschäden, unterschiedlicher technischer Möglichkeiten zum Umweltschutz oder unterschiedlicher behördlicher Auflagen. Hier stieß ich bei meinen Untersuchungen auf ein weiteres Problem. In den ausgewerteten Publikationen finden sich nur, wenn überhaupt, Einzelbeispiele. Das heißt nicht nur, daß also bereits verallgemeinertes, konkretes Zahlenmaterial fehlt, sondern es ist darüber hinaus verständlich, daß von den Autoren, schon um ihre Ausführungen interessant zu gestalten, nur wirkliche Extremfälle als Beispiele gewählt wurden. So läßt sich also in der Literatur nur ein Vorgeschmack finden, verdeutlichen die gewählten Beispiele lediglich, welchen schon gigantisch zu bezeichnenden Umfang derartige Umweltschutzverpflichtungen mittlerweile erreicht haben oder erreichen können. Ebenso ist vorsichtig umzugehen mit Kostenschätzungen für Altlastensanierung in den Neuen Bundesländern. So hinterließen „zahlreiche spektakuläre Fälle und eine immer wiederkehrende, mit Alttasten verknüpfte Argumentation bei der Darstellung der Probleme den Eindruck, daß in den neuen Bundesländern flächendeckende Altlasten vorliegen." Hier ist heute eine Revidierung der ersten astronomischen Schätzungen festzustellen, z.B. geht man heute davon aus, daß "nur" etwa 2,5% der früher von den russischen Streitkräften in den neuen Ländern genutzten Flächen altlastenverdächtig sind. Für die gesamte Bundesrepublik gehen Schätzungen von einer für Altlastensanierung aufzubringenden Summe von über 70 Mrd. DM aus, einzelne Schätzungen von einem Vielfachen dessen (Tendenz steigend). Dabei ist durchaus auch von entsprechenden Zahlen für die neuen Bundesländer auszugehen.
Das ist eine Kostenentwicklung, die sich selbstverständlich auch in den Unternehmen verstärkt auswirkt. So bildete die Vereinigte Mitteldeutsche Braunkohlewerke AG Bitterfeld eine Rückstellung in Höhe von 14 Milliarden DM nur für Altlastensanierung. Das entsprach etwa 80% der Bilanzsumme. Und diese sehr große Summe ist beileibe kein Einzelfall. Bei der Auswertung von Jahresabschlüssen konnte ich feststellen, daß es vor allem in den Bereichen Bergbau und Energie enorme Summen sind, die der Umweltschutz, voran die Altlastensanierung, verschlingt. Im Kernenergiebereich z.B. werden nicht selten Rückstellungen für Altlastensanierungen in Höhe von bis zu zwei Dritteln der Bilanzsumme gebildet.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Problemstellung, Rückstellungsgrundlagen und Untersuchungsmethoden | 1 |
| 1.1 | Problemstellung und grundlegende Begriffe | 1 |
| 1.2 | Grundlagen der Rückstellungen | 4 |
| 1.3 | Untersuchungsmethoden und -verlauf | 6 |
| 2. | Jahresabschlußrelevante Umweltrisiken | 10 |
| 2.1 | Ursachen für die Bildung von Rückstellungen | 10 |
| 2.2 | Risiko aus der Haftung für Umweltschäden | 15 |
| 2.2.1 | Haftung aus dem Privatrecht | 15 |
| 2.2.2 | Öffentlich-rechtliche Haftungsgrundlagen | 15 |
| 2.2.3 | Systematik öffentlich-rechtlicher Umweltschutzverpflichtungen | 17 |
| 2.3 | Unternehmensrisiko aus umweltschutzbedingter Eigenschädigung | 19 |
| 3. | Handels- und steuerrechtliche Aspekte der Bildung von Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen | 20 |
| 3.1 | Grundlagen der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen | 20 |
| 3.2 | Kriterien für auf Altlasten beruhende Umweltschutzmaßnahmen | 21 |
| 3.2.1 | hinreichende Konkretisierung" der die Rückstellungen auslösenden Verpflichtung | 22 |
| 3.2.2 | Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme | 27 |
| 3.2.3 | Rechtliche Entstehung der Sanierungsverpflichtung | 27 |
| 3.2.4 | Zur Konkurrenz von Rückstellungen und Teilwertabschreibungen | 28 |
| 3.3 | Rückstellungen für auf Neulasten beruhende Verpflichtungen | 30 |
| 3.3.1 | Systematisierung | 30 |
| 3.3.2 | Laufende produktionsbezogene Verpflichtungen | 31 |
| 3.3.3 | Anpassungsverpflichtungen | 31 |
| 3.3.3.1 | Beschreibung der Anpassungsverpflichtungen | 31 |
| 3.3.3.2 | Die Sonderfrage der Anschaffungs- und Herstellungskosten | 32 |
| 3.4 | Die Bewertung von Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen | 33 |
| 4. | Größenordnung und bilanzpolitische Bedeutung der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen | 37 |
| 4.1 | Formen des Bilanzausweises und Größenordnung der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen | 37 |
| 4.1.1 | Direkter Ausweis der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen | 37 |
| 4.1.2 | Indirekter Bilanzausweis | 41 |
| 4.1.3 | Beispiele für den Ausweis in den sonstigen Rückstellungen | 44 |
| 4.2 | Bildung und Bewertung von Rückstellungen als Mittel der Bilanzpolitik | 53 |
| 4.2.1 | Aufgaben und Ziele der Bilanzpolitik - Nutzung der Rückstellungen für Umweltschutz | 53 |
| 4.2.2 | Sachverhaltsgestaltung als Mittel der Bilanzpolitik | 57 |
| 4.2.3 | Nutzung von Bewertungsmöglichkeiten zur Ergebnisbeeinflussung | 58 |
| 4.2.4 | Nutzung von Kennzahlen zur Analyse der Bilanzpolitik | 61 |
| 5. | Schlußbemerkungen | 63 |
| Abbildungsverzeichnis | 66 | |
| Literaturverzeichnis | 68 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung |
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http://www.diplom.de/ean/9783832436100
Arbeit zitieren:
Büttner, Mathias Mai 1996: Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen, Hamburg: Diplomica Verlag
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