Risikoselektion als Folge von Einkaufsmodellen im deutschen Gesundheitswesen
Instrumente, Indikatoren, Nachweis und Möglichkeiten zur Verhinderung der Risikoselektion
- Art: Dissertation / Doktorarbeit
- Autor: Dirk Knüppel
- Abgabedatum: März 2003
- Umfang: 174 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Technische Universität Darmstadt Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7574-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7574-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7574-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Knüppel, Dirk März 2003: Risikoselektion als Folge von Einkaufsmodellen im deutschen Gesundheitswesen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Direktverträge, Gesetzliche Krankenversicherung, Patientenklassifikationssystem, Integrierte Versorgung, Disease-Management-Programm
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Dissertation / Doktorarbeit von Dirk Knüppel
Zusammenfassung:
In Kapitel 2 wird zunächst eine Übersicht über das deutsche Gesundheitswesen gegeben, zu dessen wichtigsten Charakteristika das Solidaritätsprinzip, die prinzipielle Krankenversicherungspflicht sowie paritätische Finanzierung der Krankenversicherung, die freie Arztwahl und die Selbstverwaltung in vielen Bereichen zählen. Zu den Selbstverwaltungspartnern gehören die rund 350 gesetzlichen Krankenversicherungen, in denen knapp 90% der Bevölkerung versichert sind, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaften. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre Spitzenorganisation, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, stellen die ambulante ärztliche Versorgung sicher, wofür sie eine befreiende Zahlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten. In den Krankenhäusern erfolgt die stationäre Versorgung der Patienten, eine ambulante Versorgung ist, abgesehen von Notfällen, im Prinzip nicht vorgesehen. Die Vergütung der stationären Leistungen erfolgt derzeit überwiegend mittels tagesgleichen Pflegesätzen, daneben kommen Fallpauschalen und Sonderentgelte in ausgewählten Beeichen zur Anwendung. Diese Vergütung wird schrittweise ab 2003 auf diagnoseorientierte Fallpauschalen, die Diagnosis Related Groups, umgestellt. Für die gesetzliche Krankenkassen besteht Kontrahierungszwang bezüglich der Versicherten, aber auch – von wenige Ausnahmen abgesehen – mit den zugelassenen Leistungsanbietern.
Die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens basiert überwiegend auf den gesetzlichen Krankenkassen und den übrigen Sozialversicherungszweigen. Daneben wird ein nicht unerheblicher Anteil auch von den privaten und öffentlichen Haushalten sowie den privaten Krankenversicherungen getragen. Im Ausgabenbereich stellt die stationäre Versorgung den größten Kostenblock vor der ambulanten ärztlichen Leistungserbringung und der Arzneimittelversorgung dar.
Der Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen soll die krankheitsbedingten Unterschiede in den Leistungsausgaben nivellieren, wozu er derzeit das Alter, das Geschlecht, den Bezug einer Invaliditätsrente sowie das Einkommen und den Krankengeldanspruch berücksichtigt. Diese Ausgleichssystematik soll bis 2007 stärker morbiditätsorientiert gestaltet werden.
Die Disease-Management-Programme wurden 2002 in das Sozialgesetzbuch aufgenommen mit dem Ziel, die Versorgung chronisch Kranker zu verbessern. Damit die dafür notwendigen erhöhten Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechende Berücksichtigung finden, wurden diese Programme mit dem Risikostrukturausgleich verknüpft. Die DMP erlauben im Rahmen der integrierten Versorgung direkte Verträge zwischen den Krankenkassen und den Leistungsanbietern, die auch als Einkaufsmodelle bezeichnet werden. Daneben erhalten die Krankenkassen von den Versicherten, die an den Programmen teilnehmen, deutlich mehr Daten als bisher.
Kapitel 3 stellt zunächst die verschiedenen Formen und Einteilungsmöglichkeiten der Einkaufsmodelle dar, wobei insbesondere Leistungsvergütung, die Eingriffsrechte der Krankenkassen in die Behandlung, die Beschränkung der Patientenrechte und die Auswirkungen auf den Sicherstellungsauftrag als Unterscheidungskriterien zwischen den Modellen gelten können. Die notwendigen Voraussetzungen der Einkaufsmodelle, also eine wettbewerbliche Orientierung des Gesundheitswesens, eine ausreichende Anzahl Beteiligter sowie Gruppenbildung auf seiten der Krankenkassen und der Leistungsanbieter, ein funktionierender Risikostrukturausgleich sowie die gesetzlichen Grundlagen, können in Deutschland als weitgehend gegeben angesehen werden.
Die wesentlichen Argumente für Einkaufsmodelle sind die Steigerung von Qualität, Effizienz, Effektivität und des Wettbewerbs im Gesundheitswesen sowie ein Aufbrechen des Anbietermonopols der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Gegner der Einkaufsmodelle befürchten eine Machtverschiebung zu den Krankenkassen, eine Verschlechterung der Versorgung und vor allem eine Selektion unter den Leistungsanbietern und den Versicherten. Diese Risikoselektion der Versicherten ist zugleich die bedeutendste mögliche Folge der Einkaufsmodelle, da Einkaufsmodelle eine deutliche Erweiterung und Präzisierung der Instrumente zur Risikoselektion zulassen.
Daher wird in Kapitel 4 die Frage aufgeworfen, welche Möglichkeiten die Krankenkassen zur Risikoselektion besitzen bzw. im Rahmen der Einkaufsmodelle zusätzlich bekommen und wie man die Risikoselektion nachweisen sowie verhindern kann.
Der wichtigste Grund für eine Risikoselektion wird in Kapitel 5 im Anschluss an die theoretische Betrachtung der Risikoselektion im Rahmen der Principal-Agent-Theorie dargestellt: die wirtschaftlichen Vorteile für eine Krankenkasse. Zu den wesentlichen Unterscheidungskriterien der Risikoselektion zählt die Auswahl der Risiken; positive Risikoselektion bedeutet, dass sich eine Krankenkasse bemüht, die Anzahl der guten Risiken zu erhöhen, negative Risikoselektion dient der Verminderung der Anzahl schlechter Risiken.
Die Instrumente, die zur Risikoselektion eingesetzt werden können, werden systematisch beleuchtet. Hierbei zeigt sich, dass insbesondere ein niedriger Beitragssatz zur positiven Risikoselektion geeignet ist. Eine negative Auswahl der Versicherten ist derzeit u.a. aufgrund des Kontrahierungszwanges sehr schwierig. In Einkaufsmodellen bieten sich jedoch zusätzliche Möglichkeiten, wobei besonders der Verzicht auf Verträge mit teuren Spezialisten für Krankenkassen erfolgsversprechend erscheint.
Die Indikatoren, mit denen sich gute von schlechten Risiken differenzieren lassen, sind zum einen Kennzahlen, zum anderen patientenspezifische Merkmale. Am geeignetsten erscheinen die Kennzahlen, die sowohl die Beitragsseinnahmen als auch die Leistungsausgaben sowie den Risikostrukturausgleich berücksichtigen. Bei den Merkmalen erlauben diejenigen eine Vorhersage zukünftiger Leistungsinanspruchnahme am besten, die die Morbidität des Versicherten direkt beschreiben, also die Diagnosen. Diesbezüglich werden erstmals verschiedene, vorwiegend in den USA entwickelte, komplexe Systeme der diagnosebasierten Patientenklassifikation vorgestellt, deren Einsatz zur Risikoselektion bisher in Deutschland kaum diskutiertwurde. Diese Systeme können teilweise mehr als 20% der Varianz der Leistungsausgaben prospektiv erklären.
Mit Hilfe der Kennzahlen und Merkmale ist eine Differenzierung von guten und schlechten Risiken möglich, wobei die negative Risikoselektion unter den Bestandsversicherten einer Krankenkasse einfacher erscheint als die positive Risikoselektion unter den potentiellen zukünftigen Versicherten.
Der Nachweis der Risikoselektion kann prinzipiell dadurch erfolgen, dass den Krankenkassen der Einsatz der Instrumente bewiesen wird oder durch eine Analyse der Wanderungsbewegungen der Versicherten. Beides ist problematisch, da die hierzu notwendige Daten im Regelfall nicht verfügbar sind. Allenfalls lassen sich derzeit mehr oder minder deutliche Hinweise auf eine Risikoselektion finden.
Zu den wesentlichen möglichen Folgen der Risikoselektion zählen einerseits Qualitätseinbußen in der Behandlung sowie eine Gefährdung des derzeitigen solidarischen Gesundheitssystems in Deutschland.
Die Möglichkeiten zur Verhinderung der Risikoselektion werden in Kapitel 6 beschrieben. Die Selbstkontrolle durch die Krankenkasse ist als nicht manipulationsresistent anzusehen. Von den bestehenden Organisationen kommt am ehesten das Bundesgesundheitsministerium bzw. das Bundesversicherungsamt hierfür in Frage. Auch die Etablierung einer neuen Institution ist nicht ausgeschlossen, sofern sie neutral ist, über den erforderlichen Sachverstand und die notwendige Sanktionsbefugnis verfügt. Das effektivste Instrument zur Verhinderung der Risikoselektion ist eine Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, in dem die Morbidität besser abgebildet wird.
Kapitel 7 stellt die Schlussfolgerungen der gesamten Arbeit kurz dar. Die wesentlichen sind: Einkaufsmodelle sind in Deutschland möglich, sie beinhalten allerdings die Gefahr der Risikoselektion unter den Versicherten. Die zur Risikoselektion notwendigen Instrumente und Indikatoren zur Unterscheidung der Versicherten sind vorhanden und können im Rahmen von Einkaufsmodellen differenzierter eingesetzt werden. Der Nachweis der Risikoselektion ist schwierig, dennoch muss sie unterbunden bzw. eingedämmt werden. Hierzu ist ein morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich am besten geeignet.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | I | |
| Tabellenverzeichnis | II | |
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Das deutsche Gesundheitswesen | 2 |
| 2.1 | Grundzüge des deutschen Gesundheitswesens | 2 |
| 2.1.1 | Charakteristika des deutschen Gesundheitswesens | 2 |
| 2.1.2 | Versicherungsträger und Finanzierung | 4 |
| 2.1.2.1 | Die gesetzliche Krankenversicherung | 4 |
| 2.1.2.2 | Die private Krankenversicherung | 7 |
| 2.1.2.3 | Weitere Kostenträger | 9 |
| 2.1.2.4 | Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens | 10 |
| 2.1.3 | Leistungserbringer, weitere Institutionen und Ausgaben | 11 |
| 2.1.3.1 | Krankenhäuser | 11 |
| 2.1.3.2 | Niedergelassene Vertragsärzte | 14 |
| 2.1.3.3 | Weitere Institutionen | 18 |
| 2.1.3.4 | Ausgaben im deutschen Gesundheitswesen | 22 |
| 2.2 | Der Risikostrukturausgleich | 24 |
| 2.2.1 | Entwicklung und Ziele des RSA | 24 |
| 2.2.2 | Berechnung des RSA | 25 |
| 2.2.3 | Kritik am RSA | 27 |
| 2.2.4 | Weiterentwicklung des RSA | 28 |
| 2.3 | Die Disease-Management-Programme | 32 |
| 2.3.1 | Ziele der DMP | 32 |
| 2.3.2 | Entwicklung der DMP | 33 |
| 3. | Einkaufsmodelle | 38 |
| 3.1 | Formen und Voraussetzungen der Einkaufsmodelle | 39 |
| 3.1.1 | Formen der Einkaufsmodelle | 39 |
| 3.1.1.1 | Leistungsvergütung im Einkaufsmodell | 39 |
| 3.1.1.2 | Eingriffsrechte der Kostenträger im Einkaufsmodell | 40 |
| 3.1.1.3 | Beschränkung der Patientenrechte im Einkaufsmodell | 41 |
| 3.1.1.4 | Einkaufsmodell und Sicherstellungsauftrag | 41 |
| 3.1.2 | Voraussetzungen der Einkaufsmodelle | 42 |
| 3.1.2.1 | Wettbewerbliche Grundorientierung des Gesundheitswesens | 42 |
| 3.1.2.2 | Ausreichende Anzahl der Beteiligten | 44 |
| 3.1.2.3 | Gruppenbildung auf Seiten der Leistungsanbieter und der Krankenkassen | 44 |
| 3.1.2.4 | Funktionierender RSA | 45 |
| 3.1.2.5 | Transparenz für alle Beteiligten | 46 |
| 3.1.2.6 | Gesetzliche Grundlagen | 46 |
| 3.1.2.7 | Festlegung des Leistungskataloges | 51 |
| 3.2 | Argumente für und gegen die Einführung von Einkaufsmodellen | 53 |
| 3.2.1 | Argumente der Befürworter | 53 |
| 3.2.2 | Argumente der Gegner | 55 |
| 3.3 | Mögliche Folgen der Einführung von Einkaufsmodellen | 57 |
| 3.3.1 | Mögliche Folgen für die Krankenkassen | 57 |
| 3.3.2 | Mögliche Folgen für die Leistungsanbieter | 61 |
| 3.3.3 | Mögliche Folgen für die Versicherten | 63 |
| 4. | Fragestellung | 65 |
| 5. | Risikoselektion | 66 |
| 5.1 | Grundlagen und Beweggründe der Risikoselektion | 67 |
| 5.1.1 | Theoretische Grundlagen der Risikoselektion | 67 |
| 5.1.2 | Beweggründe für Risikoselektion | 73 |
| 5.2 | Formen und Instrumente der Risikoselektion | 74 |
| 5.2.1 | Unterscheidung nach Auswahl der Risiken | 74 |
| 5.2.1.1 | Positive Risikoselektion | 75 |
| 5.2.1.2 | Negative Risikoselektion | 75 |
| 5.2.2 | Unterscheidung nach Aktivitäten der Risikoselektion | 75 |
| 5.2.2.1 | Aktive Risikoselektion | 75 |
| 5.2.2.2 | Passive Risikoselektion | 76 |
| 5.2.3 | Instrumente zur Risikoselektion | 76 |
| 5.2.3.1 | Aktive positive Instrumente | 76 |
| 5.2.3.2 | Aktive negative Instrumente | 81 |
| 5.3 | Indikatoren der Risikoselektion | 86 |
| 5.3.1 | Wirtschaftliche Kennzahlen | 86 |
| 5.3.2 | Versichertenbezogene Merkmale | 90 |
| 5.3.2.1 | Merkmale zur indirekten Erfassung der Morbidität | 91 |
| 5.3.2.2 | Diagnosebasierte Patientenklassifikationssysteme | 96 |
| 5.3.2.3 | Komplexe Merkmale | 102 |
| 5.3.3 | Möglichkeiten der Krankenkassen zum Einsatz der Indikatoren | 104 |
| 5.3.3.1 | Einsatz der Indikatoren zur Risikoselektion unter Bestandsversicherten | 104 |
| 5.3.3.2 | Einsatz der Indikatoren zur Risikoselektion unter Versicherten anderer Krankenkassen | 115 |
| 5.3.4 | Nachweismöglichkeiten der Risikoselektion | 118 |
| 5.3.4.1 | Nachweis des Einsatzes der Instrumente zur positiven Risikoselektion | 118 |
| 5.3.4.2 | Nachweis des Einsatzes der Instrumente zur negativen Risikoselektion | 121 |
| 5.3.4.3 | Nachweis der Wanderungsbewegungen der Versicherten | 123 |
| 5.4 | Mögliche Folgen der Risikoselektion | 126 |
| 5.4.1 | Mögliche Folgen für die Krankenkassen | 126 |
| 5.4.2 | Mögliche Folgen für die Leistungserbringer | 127 |
| 5.4.3 | Mögliche Folgen für die Versicherten | 128 |
| 5.4.4 | Mögliche Folgen für das Gesundheitswesen | 129 |
| 5.5 | Erfahrungen mit Einkaufsmodellen und Risikoselektion in den USA | 132 |
| 6. | Möglichkeiten zur Verhinderung der Risikoselektion | 136 |
| 6.1 | Selbstverpflichtung und Selbstkontrolle | 137 |
| 6.2 | Kontrolle durch bestehende Organisationen | 139 |
| 6.2.1 | Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen | 139 |
| 6.2.2 | Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen | 140 |
| 6.2.3 | Kassenärztliche Bundesvereinigung | 140 |
| 6.2.4 | Bundesgesundheitsministerium und nachgeordnete Behörden | 142 |
| 6.3 | Kontrolle durch eine neu zu schaffende Organisation | 143 |
| 6.4 | Systementwicklung | 144 |
| 7. | Schlussfolgerungen | 146 |
| 8. | Zusammenfassung | 147 |
| Literaturverzeichnis | 150 | |
| Lebenslauf | 162 | |
| Danksagung | 163 |
5.1.2 Beweggründe für Risikoselektion Der wichtigste Beweggrund für eine Risikoselektion ist wirtschaftlicher Natur und wird bereits in der Definition von Lauterbach und Wille (siehe oben) angedeutet: Krankenkassen erwarten von einem Versichertenbestand mit vielen guten Risiken eine Erhöhung der Einnahmen und/oder eine Verminderung der Ausgaben. Beides kann zu Beitragssenkungen genutzt werden203, wodurch die Krankenkasse einen Vorteil im Wettbewerb um (neue) Mitglieder hat und ihre Mitgliederzahl steigern kann. Voraussetzung für eine wirkliche Veränderung der Einnahmen-Ausgaben-Situation und damit für die Realisierung einer Beitragssenkung ist, dass die Merkmale der guten Risiken nicht oder zumindest nicht vollständig im RSA ausgeglichen werden (siehe 2.2.2): Werden diese Merkmale ausgeglichen, so gleicht die Risikoselektion für die einzelne Krankenkasse einem Nullsummenspiel. Daher wurzelt die Risikoselektion letztlich in einer Informationsasymmetrie zwischen den Krankenkassen und der Politik bzw. dem Bundesversicherungsamt, denen die Festlegung der Ausgleichskomponenten obliegt204. Voraussetzung für die Erhöhung der Mitgliederzahl ist die Möglichkeit zum Kassenwechsel, welche seit 1996 gegeben ist, und die tatsächliche Mobilität der Mitglieder. Diese Mobilität ist in den letzten Jahren teilweise deutlich angestiegen, wobei der dominierende Grund für einen Kassenwechsel das Beitragsniveau ist205. Eine hohe Mitgliederzahl wiederum stellt einen erheblichen Machtfaktor in den Verhandlungen mit den Leistungsanbietern dar. Dies gilt sowohl für Kollektivverträge als auch ganz besonders für Einzelverträge bei Einkaufsmodellen. Die Marktmacht kann hierbei zur Durchsetzung bestimmter Interessen der Krankenkassen nutzen, z.B. bzgl. der Vergütung und Behandlungsqualität. [...]
Die adverse Selektion der zukünftigen Versicherten kann von den Krankenversicherungen zur Risikoselektion genutzt werden: Wenn man davon ausgeht, dass schlechte Risiken mehr Versicherung nachfragen, dann kann die Krankenversicherung mit ihren Instrumenten zur Risikoselektion (siehe 5.2.3) bei diesen Versicherten ansetzen, ohne dass sie über individuelle Informationen verfügt201. Zur Zeit ist dies zwar nur sehr eingeschränkt möglich, da der Versicherungsschutz unter den gesetzlichen Krankenversicherungen weitestgehend identisch ist. Im Rahmen von Einkaufsmodellen werden sich die Versicherungsleistungen jedoch etwas weiter differenzieren können (siehe 3.3), so dass diese Form der Risikoselektion einfacher wird. Auch zwischen Moral Hazard und der Risikoselektion besteht ein Zusammenhang: Die Instrumente, die zur Verminderung des Überinanspruchnahmeverhaltens eingesetzt werden, z.B. die Selbstbeteiligung, können auch zur Risikoselektion eingesetzt werden (siehe 5.2.3.2)202. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Principal-Agent-Theorie sowohl auf das Verhältnis von Versicherten zu ihrer Versicherung als auch auf die ArztPatienten-Beziehung angewendet werden kann. Signifikant für diese Theorie ist die Informationsasymmetrie zwischen Prinzipal und Agent sowie Interessenkonflikte zwischen beiden. Im Gesundheitswesen herrscht häufig zwischen den Beteiligten eine teilweise sehr deutliche Informationsasymmetrie: Die Versicherung kennt die Verteilung des Nachfrageverhaltens auf verschiedene Versichertengruppen, wodurch eine Risikoselektion unter diesen Gruppen möglich wird. Der Versicherte kennt im Gegensatz zur Versicherung sein individuelles Krankheitsrisiko vor Vertragsabschluss und kann dies zu adverser Selektion nutzen, d.h. schwer Kranke kaufen mehr Versicherung(sleistung) als weniger schwer Kranke. Die Informationsasymmetrie kann bei adverser Selektion zur Risikoselektion durch die Krankenversicherung genutzt werden, da sich Nachfrager des hohen Versicherungsschutzes prinzipiell eher schlechte Risiken sind. Der Arzt verfügt über medizinische Kenntnisse und kann diese gegenüber den Patienten bei der Verordnung von Leistungen nutzen. Zugleich hat er detaillierte Krankheitsinformationen, die er – je nach Vergütungsmodell – zur Risikoselektion nutzen kann. Werden diese Daten in einem Einkaufsmodell an die Krankenversicherung weitergeleitet, so verringert sich die Informationsasymmetrie zwischen beiden und vereinfacht auf der Seite der Krankenversicherung die Risikoselektion. [...]
der beide Risikotypen besser stellt. Es besteht jedoch kein Gleichgewicht, da kein vereinendes Gleichgewicht existiert. Ist der Anteil niedriger Risiken allerdings sehr gering, dann gibt es keinen Vertrag, der für beide Risiken attraktiver ist. In dieser Konstellation herrscht ein trennendes Gleichgewicht. Dieses Gleichgewicht wird dadurch ausgezeichnet, dass niedrige Risiken schlechter gestellt sind im Vergleich zu einer Situation, in der Risiken beobachtbar sind. Bei vollkommener Information würden sie sich voll versichern, während sie tatsächlich nur eine Teilversicherung erhalten. Für hohe Risiken hingegen besteht kein Unterschied zwischen der Situation bei teilweiser und vollkommener Information. Daraus folgt, dass asymmetrische Information eindeutig zu Lasten der niedrigen Risiken geht197. Die Bedeutung dieses Modells liegt in den Effizienzeigenschaften des trennenden Gleichgewichtes: Durch Einführung einer staatlichen Zwangsversicherung, die nur einen Teil des Kostenrisikos abdeckt und dafür eine einheitliche Prämie verlangt, kann es zu einer Pareto-Verbesserung kommen. Zusätzlich können private Versicherungen abgeschlossen werden198. Nach dem Vertragsabschluss bleibt die Informationsasymmetrie zumindest so lange bestehen, wie der Versicherte keine Leistung in Anspruch nimmt. Sobald er eine Leistung in Anspruch nimmt, werden (Erkrankungs-)Daten generiert, die der Krankenversicherung zufließen, insbesondere in Einkaufsmodellen. Die Versicherung kann die individuellen Daten sowie ihre bereits gesammelten statistischen Daten zum Nachfrageverhalten in der Bevölkerung kombinieren und zur Risikoselektion nutzen. In diesem Fall besitzt die Krankenversicherung einen Informationsvorsprung vor dem Versicherten (siehe auch 5.3). Die Risikoselektion ist allerdings nur so lange möglich, wie die Krankenversicherung einen relevanten Informationsvorsprung vor den politischen Entscheidern bzw. dem Bundesversicherungsamt hat, die den RSA entsprechend anpassen können. Risikoselektion beruht also auf einer Informationsasymmetrie199. Die Arzt-Patienten-Beziehung stellt einen Hidden Action-Ansatz der Principal-AgentTheorie dar: Der Arzt als Agent mit Informationsvorsprung trifft Entscheidungen, die das Wohl des Patienten (Prinzipals) beeinflussen. Die gesuchte Variable in diesem Modell ist die Honorierungsform, die der Patient wählen würde, damit sich der Arzt ihm gegenüber als perfekter Agent verhält. Das zentrale Problem der Honorierung ist, dass ein guter Gesundheitszustand des Patienten auch mit geringem Arbeitsaufwand erreicht werden kann, auch wenn dies wenig wahrscheinlich ist200. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832475741
Arbeit zitieren:
Knüppel, Dirk März 2003: Risikoselektion als Folge von Einkaufsmodellen im deutschen Gesundheitswesen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Direktverträge, Gesetzliche Krankenversicherung, Patientenklassifikationssystem, Integrierte Versorgung, Disease-Management-Programm



