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Das Risikomanagementsystem im Unternehmen und dessen Bedeutung für die Jahresabschlußprüfung

Das Risikomanagementsystem im Unternehmen und dessen Bedeutung für die Jahresabschlußprüfung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Eva Burgstaller
  • Abgabedatum: März 2001
  • Umfang: 100 Seiten
  • Dateigröße: 862,6 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Wirtschaftsuniversität Wien Österreich
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4327-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4327-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4327-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Burgstaller, Eva März 2001: Das Risikomanagementsystem im Unternehmen und dessen Bedeutung für die Jahresabschlußprüfung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: ISA, Kontrag, Risikomanagement, Überwachungssystem, Wirtschaftsprüfung

Diplomarbeit von Eva Burgstaller

Einleitung:

Lag die Entscheidung über den Umgang mit den mit der Teilnahme am Wirtschaftsleben einhergehenden Risiken und Chancen als klassische Manangemententscheidung noch bis vor wenigen Jahren ausschließlich in der Sphäre des Unternehmens und war dieser Bereich - abgesehen vom schon immer geltenden Prinzip der kaufmännischen Vorsicht in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung - nahezu frei von gesetzlichen Normen, haben in den letzten Jahren der österreichische und deutsche Gesetzgeber dahingehend agiert, Pflichten der Vorstände und Geschäftsführer zu konkretisieren, zu kodifizieren und damit zu einem obligatorischen Standard zu machen.

Motivation dieser neuen Normen war die hohe Zahl von Insolvenzen, besonders der Konkurse und der mangels Masse abgewiesenen Konkursanträge, sowie eine weltweit zunehmende Zahl von Allianzen, Fusionen und Akquisitionen. Unternehmen sollten dazu veranlasst werden, durch Selbstorganisation dafür Sorge zu tragen, das Hauptrisiko der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit, die Insolvenz, nicht schlagend werden zu lassen. Weiteres Ziel war, den Gesellschaftern mehr Möglichkeiten zur Kontrolle zu geben. Damit geht freilich auch eine erhöhte Sicherheit für die Gläubiger einher.

Konkret geschah dies durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 1997 in Österreich, mit dem Normen des AktG (§ 82 AktG) und des GmbHG (§ 22 GmbHG) novelliert wurden und durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Deutschland, das am 1. Mai 1998 in Kraft getreten ist und vor allem aktien- und handelsrechtliche Vorschriften novelliert hat. Der Vorstand der AG und die Geschäftsführer der GmbH in Österreich haben nun „dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.“ (§ 22 Abs. 1 GmbHG bzw. § 82 AktG). Inwieweit diese Änderungen, vor allem die verpflichtende Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS) für alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von deren Größe, für die Implementierung eines Risikomanagementsystems relevant sind, wie diese Forderung interpretiert und praktisch umgesetzt werden kann und daraus resultierend, welche Auswirkungen das auf die Jahresabschlussprüfung hat, soll im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden.

Das deutsche KonTraG geht noch weiter, indem es die Vorstände von Aktiengesellschaften verpflichtet, ein Risikomanagementsystem konzernweit zu implementieren (§ 91 Abs. 2 dAktG) und bei börsennotierten Aktiengesellschaften auch dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer verlangt (§ 317 Abs. 4 dHGB). Darüber hinaus bestimmen die §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 1 dHGB die Angabe der Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht. Der deutsche Gesetzgeber hat, wie der österreichische, darauf verzichtet, konkret umsetzbare Anforderungen zu formulieren. Wie ein Risikomanagementsystem, das den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, aussehen kann und welche neuen Anforderungen sich für den Jahresabschlussprüfer ergeben, wird auch Gegenstand der Betrachtung sein. Besondere Anforderungen, die sich aus der Prüfung des Risikomanagementsystems im Konzern ergeben können, werden nicht behandelt.

Diese Arbeit soll aufzeigen, welche Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems es gibt, inwieweit diese zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorschriften tauglich sind und welche neue Anforderungen diese an die Jahresabschlussprüfung mit sich bringen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf österreichische und deutsche Rechtsvorschriften (IRÄG 1997 und KonTraG) gelegt, wobei aber auch die International Standards on Auditing, berücksichtigt werden, da diese vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Kapitalmärkte immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 3
2. Das unternehmerische Risiko 5
2.1 Begriff 5
2.2 Arten 6
2.2.1 Risikoarten nach Hardy 6
2.2.2 Andere Möglichkeiten der Unterteilung 8
2.3 Die Risikopolitik 9
2.3.1 Ansatz nach Knight 10
2.3.2 Ansatz nach Hardy 12
2.3.3 Selbstversicherung im Rechnungswesen 14
3. Das Risikomanagementsystem (RMS) 15
3.1 Begriff und Funktion 15
3.2 Ziele und Aufgaben 18
3.3 Implementierung 19
3.3.1 Definition der Unternehmensziele und kritischer Erfolgsfaktoren 19
3.3.2 Risikoidentifikation 20
3.3.3 Risikoanalyse 21
3.3.4 Risikobewertung 21
3.3.5 Risikokommunikation 23
3.3.6 Risikobewältigungsmaßnahmen 24
3.3.7 Kontrolle und Überwachung 25
3.3.8 Darstellung und Dokumentation des RMS - das Risikohandbuch 27
3.3.8.1 Funktion 27
3.3.8.2 Anforderungen 27
3.3.8.3 Allgemeine Richtlinien zur Ausgestaltung nach Pollanz 27
3.4 Elemente des Risikomanagementsystems 29
3.4.1 Unternehmensplanung 29
3.4.2 Das Interne Überwachungssystem (IÜS) 30
3.4.2.1 Aufgaben und Funktion 31
3.4.2.1.1 Präventivfunktion 32
3.4.2.1.2 Korrekturfunktion 32
3.4.2.2 Der risikoorientierte Prüfungsansatz 33
3.4.2.3 Die Interne Revision 33
3.4.2.4 Das Interne Kontrollsystem (IKS) 35
3.4.2.4.1 Begriff, Ziele und Grundsätze des IKS 35
3.4.2.4.2 Instrumente des IKS 36
3.4.3 Überwachung und Kontrolle durch externe Organe 38
3.4.4 Das Frühwarnsystem 39
3.4.4.1 Ziele, Grundsätze und Aufgaben 39
3.4.4.2 Ausgestaltung 40
3.4.5 Risiko-Controlling 41
3.4.5.1 Begriff und Aufgaben 41
3.4.5.2 Instrumente 43
3.4.5.2.1 Das Informations- und Berichtssystem 43
3.4.5.2.2 Planung und Soll-Ist-Vergleich 44
3.4.5.2.3 Kennzahlensystem 44
3.4.6 Der Versicherungsschutz 44
4. Gesetzliche Normen 45
4.1 IRÄG 1997 45
4.1.1 Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) 45
4.1.2 Gesellschaftsrechtliche Änderungen 46
4.1.3 Bedeutung für das Risikomanagementsystem 50
4.2 KonTraG 1998 in Deutschland 51
4.2.1 Gesellschaftsrechtliche Änderungen 52
4.2.2 Bedeutung für das Risikomanagementsystem 53
5. Auswirkungen auf die Jahresabschlussprüfung 54
5.1 Österreich - Prüfung des IKS 54
5.1.1 Erfassung des prüfungsrelevanten IKS 55
5.1.2 Beurteilung der Angemessenheit 55
5.1.3 Prüfung der Wirksamkeit 56
5.2 Deutschland 56
5.2.1 Prüfung des Überwachungssystems nach § 317 Abs. 2 und 4 dHGB 56
5.2.2 Prüfungsgegenstand 57
5.2.2.1 Art der Festlegung der Risikofelder im Unternehmen 58
5.2.2.2 Risikoerkennung und -analyse 58
5.2.2.3 Risikokommunikation 59
5.2.2.4 Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben 59
5.2.2.5 Dokumentation 60
5.2.2.6 Lagebericht 60
5.2.3 Prüfungsplanung 62
5.2.4 Prüfungsdurchführung 62
5.2.4.1 Feststellung der getroffenen Maßnahmen 62
5.2.4.2 Beurteilung der Maßnahmen 63
5.2.4.3 Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen 63
5.2.5 Prüfbericht und Bestätigungsvermerk 64
5.3 International Standards on Auditing (ISA) 67
5.3.1 Prüfungsgegenstand 68
5.3.1.1 Das Überwachungsumfeld 69
5.3.1.2 Überwachungsverfahren 70
5.3.2 Prüfungsumfang 70
5.3.3 Prüfungsschritte 70
5.3.4 Prüfungshandlungen 72
5.3.5 ISA 610: Berücksichtigung der Arbeit der Internen Revision 73
5.3.6 ISA 620: Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen 74
5.3.7 Dokumentation und Berichterstattung 75
5.3.8 ISA 810: Die Prüfung zukunftsorientierter Informationen 76
6. Zusammenfassung und Würdigung 78
7. Literaturverzeichnis 80

Automatisiert erstellter Textauszug:

Das Frühwarnsystem ist die Summe aller Maßnahmen, die darauf abzielen, "zukünftige Entwicklungen und Ereignisse mit Bedeutung für das Unternehmen vorab d.h. vor Eintritt des Schadens - zu erkennen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese (i.d.R. negativen) Entwicklungen durch geeignete präventive Maßnahmen zu antizipieren"2. Es werden synonym auch die Begriffe Frühaufklärungssystem oder Prognosesystem verwendet.3 Frühwarnsysteme in Unternehmen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Lück nennt dafür folgende Gründe: Das (globale) Umfeld des Unternehmens ist einem immer dynamischer werdenden Wandel unterworfen. Anpassungsfähigkeit und Flexibilität an sich ändernde Rahmenbedingungen sind wichtiger denn je für die Entwicklung eines Unternehmens. Daten aus dem Rechnungswesen sind vergangenheitsbezogen und daher nur bedingt zur Unternehmenssteuerung geeignet.4 Gleißner/Füser geben darüber hinaus noch den aus einer "überdurchschnittlichen Fähigkeit eines Unternehmens, relevante Informationen zu beschaffen und optimal [...]

Für die Kontrolle und Überwachung kommen auch Beauftragte in Frage. Diese können einerseits durch das Gesetz beauftragt sein, wie z.B. der Aufsichtsrat (§§ 86 - 99 AktG und §§ 29 - 37 GmbHG), andererseits durch Mandat zur Überwachung und Kontrolle verpflichtet werden, wie der Abschlußprüfer. Daneben gibt es ein Interesse an einer funktionierenden Überwachung von seiten (aller) Eigentümer. Hier kommen die Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft (§ 102 - 124 AktG) und die Generalversammlung bei der GmbH (§§ 34 - 44 GmbhG) in Frage. Dabei betonen Klinger / Klinger, daß die Kontrolle und Überwachung nicht delegierbare Führungsaufgaben darstellen und daher diese Aufgabe durch Beauftragte nur komplementär geschehen kann.4 Im Gegensatz zum Abschlußprüfer kann der Aufsichtsrat über die geschäftspolitisch zweckmäßige Bilanzpolitik entscheiden bzw. Vorschläge unterbreiten, hingegen besteht die Aufgabe des Abschlußprüfers lediglich in der Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Bilanzpolitik.5 Rückle betont daher, daß eine Prüfung durch den [...]

Systematisch eingebaute Kontrollen Insbesondere in IT-Systemen können Kontrollen systematisch eingebaut werden, z.B. durch PIN-Codes, Zugangsbeschränkungen, elektronische Signatur usw. Mechanisch-technische Organisationsmittel Es kommen Zeitnahmegeräte, Wiege- und Meßgeräte, Fahrtenschreiber u.ä. in Frage. Formulare und Belege Diese zwingen Bearbeiter zur Einhaltung von Schriftfolgen und Arbeitsabläufen. Es empfiehlt sich, unternehmensinterne Belege und Formulare zu numerieren und regelmäßig zu warten, um die Übersicht zu bewahren. Außerdem sind klare Richtlinien über die Archivierung und Vervielfältigung zu erstellen. Schließ- und Sperrvorrichtungen Sie dienen der Sicherheit von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen im Unternehmen. Neben automatisierten Schließsystemen, Zugangskontrollen und dergleichen müssen jedenfalls auch persönliche Verschlußkontrollen die Sicherheit garantieren. Damit gehen personalpolitische Maßnahmen hinsichtlich Personalauswahl und -entwicklung einher. Überwachung durch Vorgesetzte Eine Überwachung durch Vorgesetzte muß laufend geschehen, auch wenn das Vertrauensverhältnis in Ordnung ist. Akzeptanz durch die Mitarbeiter Wie bei jeder Implementierung eines Systems im Unternehmen bedarf es auch bei der Einrichtung eines IKS der Bereitschaft der Mitarbeiter, dieses zu tragen, damit es funktionsfähig ist. Dabei ist darauf zu achten, daß die Kontrollen nicht den Eindruck des Mißtrauens erwecken oder durch Gruppenbildungen innerhalb der Belegschaft unterwandert werden. Vielmehr muß vermittelt werden, [...]

Arbeit zitieren:
Burgstaller, Eva März 2001: Das Risikomanagementsystem im Unternehmen und dessen Bedeutung für die Jahresabschlußprüfung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
ISA, Kontrag, Risikomanagement, Überwachungssystem, Wirtschaftsprüfung

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