Risikomanagement in mittelständischen Unternehmen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Mirko Grethen
- Abgabedatum: Januar 2001
- Umfang: 130 Seiten
- Dateigröße: 3,2 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-3206-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-3206-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-3206-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Grethen, Mirko Januar 2001: Risikomanagement in mittelständischen Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Risikomanagement, Mittelstand, Management, KonTraG, Risiko
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Diplomarbeit von Mirko Grethen
Problemstellung:
Aufgrund ihrer größen- und strukturbedingten Nachteile ist vor dem Hintergrund der steigenden Dynamik und Komplexität der Unternehmensumwelt die Insolvenzgefahr für KMU besonders groß. Diese Diplomarbeit soll einen Beitrag leisten, das Verständnis für eine risikoorientierte Unternehmensüberwachung in mittelständischen Unternehmen zu fördern. Dabei wird ein managementorientierter Ansatz verfolgt, um den Anforderungen der Praxis entgegenzukommen.
Eine weitere Zielsetzung dieser Arbeit ist es, über die für KMU wesentlichen Aspekte des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zu informieren. Der Gesetzgeber hat mit diesem Reformprojekt in umfassender und teils drastischer Weise auf verschiedene Unternehmensschieflagen und -krisen zu Beginn der 90er Jahre reagiert und die gesetzlichen Anforderungen an ein Risikomanagement im Unternehmen kodifiziert. Kern des KonTraG ist die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagementsystems sowie eines internen Überwachungssystems im Unternehmen. Das Reformprojekt hat somit das Ziel, Entwicklungen, die den Unternehmensfortbestand gefährden, möglichst frühzeitig aufzudecken (Frühwarnsystem). Damit hat das KonTraG vor allem Auswirkungen auf die gesetzlichen Vertreter von Aktiengesellschaften (AG) und die Abschlussprüfer. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften bewusst nur auf AGs bezogen, aber es ist zu erwarten, dass ein Großteil der Regelungen auch Ausstrahlungswirkung auf Unternehmen entfalten, die nicht unmittelbar dem Geltungsbereich des KonTraG unterliegen. Somit hat dieses Gesetz auch Einfluss auf KMU, die i. d. R. als Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, KG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) firmieren.
Da viele mittelständische Unternehmen die Auswirkung dieses Gesetzes unterschätzen bzw. nicht beachten, gibt diese Arbeit einen Überblick über die Problematik sowie die Veränderungen, die durch das KonTraG hervorgerufen werden und die in Zukunft zu berücksichtigen sind. Richtig verstanden und umgesetzt kann das KonTraG nämlich auch Anstoß sein, „sich mit Chance-Risiko-Management und dessen Institutionalisierung auseinanderzusetzen, so dass sich mittel- und langfristig daraus auch ein echter Mehrwert für das Unternehmen ergibt".
Die zahlreiche Literatur zum Thema Risikomanagement und Krisenfrüherkennung ist nicht primär auf die Bedürfnisse der KMU abgestimmt. Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird daher ein auf mittelständische Unternehmen zugeschnittenes Risikomanagement entwickelt. Dabei wird nur auf ausgesuchte, wesentliche Aspekte der betriebswirtschaftlichen Forschung eingegangen, die für KMU notwendig sind.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Aufbau und Struktur der Arbeit | 4 |
| 2. | Mittelständische Unternehmen | 5 |
| 2.1 | Eingrenzung der mittelständischen Unternehmen | 5 |
| 2.1.1 | Qualitative Abgrenzung | 5 |
| 2.1.2 | Quantitative Abgrenzung | 6 |
| 2.2 | Spezielle Betriebswirtschaftslehre für KMU | 7 |
| 2.3 | Die Bedeutung von KMU für die deutsche Wirtschaft | 8 |
| 3. | Der Risikobegriff | 9 |
| 3.1 | Reines Risiko | 9 |
| 3.2 | Spekulatives Risiko | 10 |
| 3.3 | Der unternehmerische Umgang mit Risiken | 11 |
| 4. | Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich | 12 |
| 4.1 | Einführung | 12 |
| 4.2 | Bedeutung des KonTraG für KMU | 13 |
| 4.3 | Der Risikobegriff nach KonTraG | 14 |
| 4.4 | Risikomanagement nach KonTraG | 14 |
| 4.5 | Die Rolle des Vorstandes | 17 |
| 4.6 | Die Rolle des Aufsichtsrates | 18 |
| 4.7 | Die Rolle des Wirtschaftsprüfers | 19 |
| 4.8 | Zusammenfassung | 21 |
| 5. | Risikomanagement im betriebswirtschaftlichen Sinn | 22 |
| 5.1 | Ursprung und Definition | 22 |
| 5.2 | Umsetzung und Zielsetzung | 24 |
| 5.2.1 | Herstellung einer Chancen- und Risikokultur | 26 |
| 5.2.2 | Formulierung der Chancen- und Risikostrategie | 27 |
| 5.2.2.1 | Bestimmung der Bestandsgefährdung | 28 |
| 5.2.2.2 | Aufteilung der absoluten Wesentlichkeitsobergrenze | 29 |
| 5.3 | Die Prozesse des Risikomanagements | 30 |
| 5.3.1 | Kurzbeschreibung | 30 |
| 5.3.2 | Identifikation | 31 |
| 5.3.2.1 | Operative Risikoidentifikation anhand des Jahresabschlusses | 34 |
| 5.3.2.2 | Strategische Risikoidentifikation durch Kreativitätstechniken | 34 |
| 5.3.3 | Bewertung | 38 |
| 5.3.3.1 | Quantifizierung von Risiken | 39 |
| 5.3.3.2 | Qualitative Bewertung von Chancen und Risiken | 41 |
| 5.3.4 | Steuerung | 42 |
| 5.3.4.1 | Risikovermeidung | 44 |
| 5.3.4.2 | Risikoverminderung | 45 |
| 5.3.4.3 | Risikoüberwälzung | 45 |
| 5.3.4.4 | Risikokompensation | 47 |
| 5.3.4.5 | Risikoübernahme | 48 |
| 5.3.5 | Überwachung | 50 |
| 5.3.6 | Prozesskontrolle | 50 |
| 5.3.7 | Kommunikation | 51 |
| 5.3.7.1 | Chancen- und Risikoberichterstattung | 52 |
| 5.3.7.2 | Risikodokumentation | 53 |
| 5.4 | Kernelemente des Risikomanagements | 55 |
| 5.4.1 | Controlling | 57 |
| 5.4.1.1 | Aufgaben des Controllings | 57 |
| 5.4.1.2 | Organisation des Controllings | 58 |
| 5.4.1.3 | Risiko-Controlling | 58 |
| 5.4.2 | Früherkennungssystem | 60 |
| 5.4.3 | Internes Kontrollsystem | 63 |
| 5.4.3.1 | Prozessabhängige Kontrolle und Sicherung | 64 |
| 5.4.3.2 | Prozessunabhängige Überwachung | 65 |
| 6. | Hinzuziehung externer Berater | 66 |
| 6.1 | Wirtschaftsprüfer | 67 |
| 6.2 | Steuerberater | 68 |
| 7. | Zusammenfassung und Ausblick | 69 |
| Anhangverzeichnis | 73 | |
| Quellenverzeichnis | 108 |
die unabhängige Kontrolle Aufgabe der Internen Revision ist. Da mittelständische Unternehmen über diese Abteilung i. d. R. aber nicht verfügen, muss für KMU ein anderer Weg der unabhängigen Kontrolle gefunden werden, die durch § 91 Abs. 2 AktG auch Bestandteil des KonTraG ist.194 Auf die Institutionalisierung des Risikomanagements wird deshalb im Kapitel 5.4 gesondert eingegangen. Ziel der Prozesskontrolle ist eine regelmäßige (stichprobenartige) Überprüfung und Hinterfragung der Methoden zur Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und überwachung.195 Damit stellt sie eine weitere Kontrollinstanz dar. Vogler und Gundert erkennen, dass die Prozesskontrolle besonders darauf zu achten hat, dass zum einen die Wesentlichkeitsgrenzen angemessen bestimmt werden und zum anderen der teilweise kompensatorische Effekt von Chancen- und Risiken erfasst wird.196 Die permanente Überwachung durch nicht in den Prozess involvierte Dritte dürfte auch als „Antreiber“ für die eigenständige Weiterentwicklung der beteiligten Personen und damit des gesamten Risikomanagements sorgen.197 Als Rückgrat des Risikomanagements sollte diese Aufgabe von erfahrenen und sachverständigen Spezialisten durchgeführt werden. Insbesondere in KMU kommen hierfür externe Berater wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in Frage.198 [...]
Eine Aufgabe der Überwachung ist die fortlaufende operative Kontrolle der Wirksamkeit und Angemessenheit der Risikosteuerungsmaßnahmen durch Mitarbeiter, die in die Prozesse eingebunden sind, wie das Controlling188 oder die Unternehmensleitung.189 Weiterhin erfolgt in dieser Phase, die teilweise parallel zur Risikosteuerung zu sehen ist, die Überwachung von Risiken, die nicht steuerbar sind oder als noch nicht wesentlich angesehen werden. Wurden bisher lediglich die Bruttorisiken190 betrachtet, so erfolgt nun der Vergleich des tatsächlichen nach Steuerungsmaßnahmen übriggebliebenen Nettorisikos mit den entsprechenden Soll-Vorgaben. Auf diese Weise kann die Umsetzung der festgelegten Chancen- und Risiko-Strategien überwacht werden. Bei großen Abweichungen sind die Steuerungsmaßnahmen bzw. deren Umsetzung auf Tauglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzubessern. Zudem gilt es, Abweichungen direkt an die Unternehmensleitung zu berichten. Weber, Weißenberger und Liekweg erkennen zu Recht, dass eine Risikoüberwachung selbst als Früherkennungssystem191 zu verstehen ist, da die „kontinuierliche Betrachtung der Risiken und der Soll/Ist-Werte im Zeitablauf durch permanente Kontrolle“192 ein frühzeitiges Erkennen riskanter Entwicklungen ermöglicht und somit zur Entwicklung von Gegensteuerungsmaßnahmen beitragen kann. „Auf der positiven Seite kann sie schließlich auch Chancen aufdecken, die es in die strategische oder taktische Planung zu integrieren gilt.“193 Mit dieser Phase schließt sich der Risikomanagement-Regelkreis. [...]
solche Risiken zu übernehmen, die sich auf die Kernkompetenzen des Unternehmens beziehen. Risiken, die keine Kernrisiken darstellen, sollten vermieden werden, sofern sie vom Markt effizienter und kostengünstiger koordiniert werden können und in diesem Sinne keine komparativen Vorteile für das Unternehmen erzeugen. Ein professioneller und systematischer Umgang mit Risiken und Chancen hilft KMU somit, sich auf vorhandene Erfolgsfaktoren zu konzentrieren und darauf neue strategische Entscheidungen zu fußen.185 Wenn im Vorfeld bestimmte Risiken nicht erkennt werden, trägt das Unternehmen diese unbewusst selbst. Aus dieser Tatsache erwächst ein erhebliches Gefahrenpotenzial, dass grundsätzlich nie ganz ausgeschlossen werden kann.186 Ein gutes Risikomanagement zeichnet sich deshalb auch dadurch aus, wie es auf unerwartet auftretende Risiken bzw. Schäden reagiert. Im Rahmen der Risikoübernahme müssen folglich häufig auch Adhoc-Entscheidungen getroffen werden. Die Frage, in welcher Höhe Risiken übernommen werden sollten, ist eng mit der Risikokultur und der -strategie des Unternehmens verbunden. Als Anhaltspunkt dienen die Eigenkapital- und Liquiditätsreserven des Unternehmens, die als Risikokapital zur Verfügung stehen.187 Danach sollte die Gesamtheit der Schadenserwartungswerte nicht über der Summe aus Eigenkapital und flüssigen Mitteln liegen. Um der Gefahr der latent nicht identifizierten Risiken Rechnung zu tragen, sind Sicherheitsreserven in die Überlegung einzubeziehen. Deren Höhe wiederum hängt entscheidend von der Sorgfalt ab, mit der die Risikoidentifikation und -analyse durchgeführt wird. D. h. die „Qualität“ des Risikomanagements bestimmt, in welcher Höhe Risiken eingegangen werden können. Für KMU ergibt sich daraus das Problem, dass sie aufgrund des geringen Eigenkapitals und des i. d. R. vernachlässigten Risikomanagements eigentlich kein hohes Risiko eingehen dürften, zum anderen aber vom Markt bzw. den Großunternehmen viele Risiken übertragen bekommen. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832432065
Arbeit zitieren:
Grethen, Mirko Januar 2001: Risikomanagement in mittelständischen Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
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Risikomanagement, Mittelstand, Management, KonTraG, Risiko



