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Die Revision des Baseler Eigenkapitalakkords

Betrachtung der Mindesteigenkapitalanforderungen des Konsultationspapieres und Verdeutlichung der Auswirkungen am Beispiel

Die Revision des Baseler Eigenkapitalakkords
Über dieses Buch
  • Art: MA-Thesis / Master
  • Autor: Matthias Brauner
  • Abgabedatum: Juli 2000
  • Umfang: 150 Seiten
  • Dateigröße: 3,8 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4680-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4680-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4680-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Brauner, Matthias Juli 2000: Die Revision des Baseler Eigenkapitalakkords, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bank, Eigenkapital, Rating, Basel, Kreditrisiko

MA-Thesis / Master von Matthias Brauner

Einleitung:

Die Revision des Baseler Eingenkapitalakkords – kurz Basel II – hat sich zum geflügelten Wort entwickelt. Mittlerweile hat sich auch die Bundesregierung in dieses Verfahren eingeschaltet. Dies zeigt die Tragweite der geplanten Reformen.

In der vorliegenden Arbeit werden auf Basis des ersten Konsultationspapieres (von 06/1999) die Revisionsvorschläge in ihren bis dato unveränderten Grundzügen dargestellt und in den wichtigen Aspekten kritisch betrachtet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Analyse ratingabhängigen Eigenkapitalunterlegung.

Anhand eines Beispiels wird dargelegt wie sich die Eigenkapitalunterlegung eines Bankportfolios bei Anwendung interner Ratings verändern kann. Ferner wird für ein Teilportfolio auch eine Simulation durch ein Kreditrisikomodelles vorgenommen und dabei die Wirkung des Portfolioeffekts auf die Eigenkapitalunterlegung dargestellt, die bei der ratingabhängigen Kalkulation nicht möglich ist. Die Arbeit schließt mit grundsätzlichen Empfehlungen für notwendige Anpassungen im Kreditgeschäft.

Die Revision der 1988 beschlossenen und zwischenzeitlich nur im Bereich der Marktpreisrisiken modifizierten Eigenkapitalübereinkunft soll zum einen den Erfahrungen aus den Finanzkrisen der letzten Jahre Rechnung tragen. Zum anderen soll der Wandel in der Kreditwirtschaft, der sich z.B. durch die Einführung neuer Kapitalmarktinstrumente wie Kreditderivate manifestiert, berücksichtigt werden.

Der 1988 beschlossene Akkord war wegweisend und wurde in vielen Ländern, die nicht im Baseler Ausschuß vertreten sind, in die nationale Gesetzgebung übernommen. Mit dem neuen Akkord soll der wachsenden Komplexität des Bankgeschäftes durch eine Flexibilisierung und Individualisierung der Aufsichtsregeln Rechnung getragen werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde durch die Novellierung im Bereich der Marktpreisrisiken getan. Erstmals sind bankinterne Risikomodelle für die Bemessung von Marktpreisrisiken und der damit verbundenen notwendigen Eigenkapitalunterlegung zugelassen.

In diesem Rahmen ist die Revision der Eigenkaptialübereinkunft zu sehen. Die vorgeschlagenen Modifikationen sind sehr weitreichend. Der Eigenkapitalakkord erhält eine ganz neue Struktur durch die Definition von drei maßgeblichen Säulen der Eigenkapitalregelung. Diese sind:

- Mindesteigenkapitalanforderungen.

- Laufende Überprüfung der Eigenkapitalausstattung durch die Aufsichtsbehörden.

- Marktdisziplin.

Im Bereich der Mindesteigenkapitalanforderungen, auf den sich dieser Arbeit konzentriert, wird die bisherige starre Eigenkapitalunterlegung aufgebrochen und weicht einer bonitätsmäßig differenzierten Regelung, die je nach Rating eine unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung von Krediten/Risikoaktiva vorsieht. Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf externe Ratings im Rahmen der bonitätsmäßig differenzierten Eigenkapitalunterlegung wurde fallen gelassen. Allerdings wird die neue Regelung erhebliche Anforderungen an bestehende Ratingverfahren stellen und einen nicht unerheblichen Umstellungsaufwand bedeuten.

Des weiteren sieht die Revision auch Veränderungen im Bereich der Kreditbesicherung, der Behandlung des gewerblichen Realkredites sowie der betrieblichen Risiken vor.

Der Basler Ausschuß hat im Laufe der Konsultationsphase ergänzende Papiere herausgegeben, die ebenfalls in die Neuregelungen mit einbezogen werden.

Mit Blick auf die Art der Veränderungen sowie deren Umfang kann zu Recht von einer der weitreichendsten Veränderungen im Bankaufsichtsbereich gesprochen werden. Der vorliegende Zeitplan sieht eine Umsetzung bis 2004 / 2005 vor. Da die Veränderung der EU-Richtlinien ebenfalls ähnliche Planungen hat, ist davon auszugehen, daß die Umsetzung in nationales Recht zügig erfolgen wird.

Da im Kreditgeschäft häufig langfristige Verträge geschlossen werden, sollte seitens der Kreditwirtschaft schon im Laufe der Konsultationsphase auf geplante Änderungen reagiert werden, um Vorteile wie Nachteile frühzeitig zu erkennen und in das tägliche Geschäft einfließen zu lassen.

Inhaltsverzeichnis:

ABBILDUNGSVERZEICHNIS IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VII
1. EINLEITUNG 1
2. KONSULTATIONSPAPIER ZUR NEUREGELUNG DER ANGEMESSENEN EIGENKAPITALAUSSTATTUNG 3
2.1 DES BASLER AUSSCHUß FÜR BANKENAUFSICHT - EINE KURZE VORSTELLUNG 3
2.2 DIE ECKPUNKTE DES KONSULTATIONSPAPIERES 5
2.2.1 DAS VERFAHREN 5
2.2.2 ZIELE DER NEUREGELUNG 6
2.2.3 ELEMENTE DES EIGENKAPITALAKKORDS 8
2.2.4 ANWENDUNGSBEREICH 10
3. DIE NEUEN MINDESTEIGENKAPITALANFORDERUNGEN IM DETAIL 11
3.1 DEFINITION DES EIGENKAPITALBEGRIFFES 11
3.2 STANDARDMETHODE ZUR BEHANDLUNG VON RISIKOAKTIVA IM ANLAGEBUCH 13
3.2.1 BONTITÄSGEWICHTE VON STAATEN 16
3.2.2 BONITÄTSGEWICHTE VON BANKEN 18
3.2.3 BONITÄTSGEWICHTE VON NICHTBANKEN 19
3.2.4 ERGÄNZENDE ASPEKTE 20
3.3 RISIKOBEGRENZUNG 24
3.4 WEITERE RISIKEN 27
4. BEWERTUNG AUSGEWÄHLTER ASPEKTE DER REVISIONSVORSCHLÄGE ZUM NEUEN BASLER EIGENKAPITALAKKORD 29
4.1 ZU DEN NEUEN MINDESTEIGENKAPITALANFORDERUNGEN 29
4.1.1 DIE ANWENDUNG EXTERNER UND INTERNER RATINGS 29
4.1.1.1 Vorbemerkung 29
4.1.1.2 Externe Ratings 31
4.1.1.3 Interne Ratings 36
4.1.1.4 Zusammenfassende Betrachtung der Anwendung von Ratings 40
4.1.2 DIE PERSPEKTIVISCHE ZULASSUNG VON KREDITRISIKOMODELLEN 44
4.1.2.1 Vorbemerkung 44
4.1.2.2 Stand der Entwicklung 48
4.1.2.3 Herausforderung bei der Zulassung 53
4.1.2.4 Aufsichtsrechtliche Bedeutung interner Modelle 57
4.2 ZU ALLGEMEINEN ASPEKTEN DES KONSULTATIONSPAPIERS 59
4.2.1 FINANZIERUNGSSTRUKTUREN UND DER BASLER AKKORD 59
4.2.1.1 Überblick über die Finanzierungsstrukturen der Unternehmen in Deutschland und den am Basler Ausschuß beteiligten Ländern 59
4.2.1.2 Mögliche Konsequenzen des neuen Akkords 64
4.2.2 REAKTIONEN DES DEUTSCHEN KREDITGEWERBES 65
4.3 ZUSAMMENFASSENDE WÜRDIGUNG DES KONSULTATIONSPAPIERES 67
5. BETRACHTUNG DER MÖGLICHEN AUSWIRKUNGEN DER REVISIONSVORSCHLÄGE IM BEREICH DER MINDESTEIGENKAPITALANFORDERUNG AM BEISPIEL 73
5.1 VORBEMERKUNGEN 73
5.2 DAS RISIKOMANAGEMENT DER BANK 74
5.3 BETRACHTUNG DER AKTUELLEN UND ZUKÜNFTIGEN MINDESTEIGENKAPITALANFORDERUNG 75
5.4 ANWENDUNG EINES KREDITRISIKOMODELLS FÜR EIN TEILPORTFOLIO 81
5.4.1 SZENARIO 1 - KEIN PORTFOLIOEFFEKT 83
5.4.2 SZENARIO 2 - SENSITIVITÄT 85
5.4.3 PORTFOLIOEFFEKT ANHAND VERSCHIEDENER MERKMALE - SZENARIO 3 86
5.4.4 PORTFOLIOEFFEKT AUS BASIS EINER REINEN BRANCHENZUORDNUNG - SZENARIO 4 87
5.5 BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN AUS GESCHÄFTSPOLITISCHER SICHT 89
6. AUSBLICK 91
LITERATURVERZEICHNIS 93
ANHANG 102

Automatisiert erstellter Textauszug:

Da CreditMetrics nur das Kreditrisiko aufzeigen möchte, wird für die Wertermittlung des Portfolio zu einem bestimmten Termin mit Forward-Sätzen gearbeitet, um das Zinsänderungsrisiko auszublenden. Forward-Sätze geben Zinssätze an, die zu diesem Zeitpunkt den Zinssatz für die Anlage / Kreditaufnahme zu einem bestimmten Termin für eine bestimmte Laufzeit darstellen. Aufgrund der unterschiedlichen Fälligkeiten im Portfolio werden verschiedene Forward-Sätze benötigt. 165 Unter Korrelation wird die lineare Abhängigkeit zweier Zufallsgrößen verstanden. In diesem Fall wird hier unter Korrelation, die Wahrscheinlichkeit verstanden mit der ein Schuldner ausfällt, wenn auch der andere ausfällt. Um die Korrelation zu ermitteln, benötigt man Bezugsgrößen, auf derer dann die Korrelation gemessen wird. 166 Crouhy, M. et al. (2000), S. 64 ff. [...]

makroökonomische Kriterien mit einbeziehen oder nicht (conditional versus unconditional). Schließlich wird unterschieden, wie das Portfoliorisiko in die Modellbetrachtung einfließt. Dabei ist in diesem Fall entscheidend, welche Art von Korrelationen der einzelnen Kreditrisiken angenommen oder berechnet werden.161 In Abbildung 11 auf Seite 52 findet sich eine entsprechende Übersicht. Die dort aufgeführten Modelle werden, da diese am Markt recht bekannt sind, kurz vorgestellt, ohne jedoch in eine mathematische Auseinandersetzung einzusteigen. Es wird lediglich aufgezeigt, welche Ansätze zur Berechnung des Kreditrisikos verfolgt werden. Dabei ist vorauszuschicken, daß alle Modelle das Kreditrisiko auf Einzelengagementebene erheben. Das Portfoliorisiko wird durch Aggregation und mit Hilfe von Korrelationen berechnet. [...]

In den letzten beiden Jahren wurde der Bereich Kreditrisikomodelle in der Literatur intensiv diskutiert. Neben der bereits oben erwähnten Untersuchung des Basler Ausschusses hat auch die Federal Reserve System Task Force on Internal Credit Risk Models im Mai 1998157 eine Untersuchung über die aktuelle Nutzung der Modelle in der US Kreditwirtschaft vorgelegt. Ebenso hat die Financial Service Authority (FSA)158 eine Analyse der Nutzung dieser Modelle in Großbritannien vorgelegt und im Herbst 1998 eine internationale Konferenz über die Entwicklung von Kreditrisikomodellen und deren Auswirkungen auf die Bankenaufsicht abgehalten.159 Allgemeine Analysen160 zu diesem Themenkomplex beschäftigen sich überwiegend mit Modellen, die in den letzten Jahren durch einige Beratungsunternehmen oder Investmentbanken entwickelt wurden und die man derzeit als „Standard“ bezeichnen kann. [...]

Arbeit zitieren:
Brauner, Matthias Juli 2000: Die Revision des Baseler Eigenkapitalakkords, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bank, Eigenkapital, Rating, Basel, Kreditrisiko

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