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Reporting für Spezialfonds gemäß IAS 39

Probleme und Lösungsansätze

Reporting für Spezialfonds gemäß IAS 39
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Christina Deschka
  • Abgabedatum: Februar 2003
  • Umfang: 95 Seiten
  • Dateigröße: 604,7 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-6926-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-6926-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-6926-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Deschka, Christina Februar 2003: Reporting für Spezialfonds gemäß IAS 39, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Finanzinstrumente, IAS, International Accounting Standards, Bilanzierung, Hedge Accounting

Diplomarbeit von Christina Deschka

Zusammenfassung:

Die Bilanzierung nach IAS sieht vor, dass Spezialfonds i.S.d. SIC 12 als Special Purpose Entities bei Vorliegen wirtschaftlicher Kontrolle beim Anleger zu konsolidieren sind, dies hat unter anderem die teilweise Aufdeckung stiller Reserven zur Folge. Der bilanzielle Charakter dieser Anlageform verändert sich grundlegend, bei Vollkonsolidierung entsteht auf Ebene des Konzernabschlusses dasselbe Bild, als ob alle Transaktionen direkt durch den Anleger durchgeführt würden. Die Ergebnisse des Fonds werden unmittelbar in der Entstehungsperiode sichtbar.

Die vorliegende Diplomarbeit soll eine Übersicht über die Informationen gemäß IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) geben, die der Spezialfondsanleger zur Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IAS benötigt, so .z.B. Angaben zur Fair Value Bewertung von Wertpapieren, zur Aufspaltung strukturierter Produkte oder zum Hedge Accounting.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis 4
Abbildungsverzeichnis 7
A EINFÜHRUNG 8
I Problemstellung 8
II Gang der Untersuchung 12
III Auslegung von IAS-Vorschriften 13
B SPEZIALFONDS UND IHRE KONSOLIDIERUNG BEIM ANLEGER 14
I Spezialfonds 14
1 Entwicklung, gesetzliche Grundlagen und Organisation 14
2 Anleger und ihre Motivation 18
II Konsolidierung beim Anleger 21
1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 21
2 Bilanzierung gemäß IAS 31, IAS 28 und IAS 39 22
3 Bilanzierung gemäß IAS 27 i.V.m SIC 12 26
C IAS 39 FÜR SPEZIALFONDS 31
I Finanzinstrumente 31
1 Überblick 31
2 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 32
II Derivative Finanzinstrumente 37
1 Überblick 37
2 Eingebettete Derivate 38
3 Kriterien für die Aufspaltung eingebetteter Derivate 39
III Bilanzierung dem Grunde nach 40
1 Bilanzansatz 40
2 Ausbuchung 42
IV Bilanzierung der Höhe nach 43
1 Überblick über Bewertungsmaßstäbe 43
2 Zugangs- und Folgebewertung 48
3 Impairment 50
V Hedge Accounting 54
1 Überblick 54
2 Sicherungsinstrumente 55
3 Gesicherte Grundgeschäfte 58
4 Voraussetzungen für die Anerkennung eines Hedges 61
5 Fair Value Hedge 63
6 Cashflow Hedge 66
VI Geplante Änderungen nach ED IAS 39 69
D THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG 73
Anhang 76
1 Beispiel: Disagioabgrenzung 76
2 Beispiel: Bilanzierung eines Fair Value Hedges 76
3 Beispiel: Bilanzierung eines Cashflow Hedges 78
Glossar 82
Literaturverzeichnis 86

Automatisiert erstellter Textauszug:

Der Fair Value muss, um als entscheidungsrelevante Information dienen zu können, objektiv und zuverlässig ermittelbar sein.257 Grundsätzlich gilt zur Bestimmung des Fair Values die Regel „Mark-to-Market“258, die besagt, dass die Bewertung aufgrund von öffentlich notierten Marktpreisen auf einem aktiven Markt vorgenommen wird. Ist kein Marktpreis verfügbar, so kann dieser auch aus Preisen jüngster Transaktionen abgeleitet werden.259 Diese Methode dürfte für KAGen allerdings selten relevant sein, denn die meisten im Spezialfonds gehaltenen Finanzinstrumente können über offizielle Börsenkurse bewertet werden. Ausnahmen können im Spezialfonds Derivate sein, insbesondere die Over-the-Counter (OTC) gehandelten Produkte. Allerdings muss der an Börsen ermittelte Kurs in Ausnahmefällen als Fair Value abgelehnt werden. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn keine ausreichende Markttiefe gegeben ist260, also zu geringe Volumina gehandelt werden. In diesem Fall, oder wenn - wie bei einigen OTC-Geschäften - kein Markt etabliert ist, darf nach dem Konzept „Mark-toModel“261 [...]

Anschaffungskosten, dem Fair Value (Marktwert, Beizulegender Zeitwert) Ein zentraler Grundsatz der IAS für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden ist das Periodisierungsprinzip. Dieses sieht vor, dass Erträge und Aufwendungen zum Verursachungszeitpunkt erfolgswirksam zu berücksichtigen sind.248 Das Periodisierungsprinzip ist Grundlage des Realisationsprinzips, "wonach Erträge zu erfassen sind, wenn sie realisierbar sind“249. Dies ist vor dem Hintergrund einer teilweise vorgeschriebenen erfolgswirksamen Erfassung der Fair Value-Änderungen von besonderer Relevanz (so bspw. für die Kategorie Trading250). Werden realisierbare Gewinne und Verluste ausgewiesen, so bedeutet dies, dass stille Reserven aufgedeckt werden. Die Bewertung zum Fair Value soll dazu beitragen, dass der Jahresabschluss nach IAS als Grundlage einer möglichen Kaufentscheidung für Investoren dienen kann251, denn die zeitnahe Bereitstellung entscheidungsrelevanter Information soll einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche Vermögenslage eines Unternehmens gewähren.252 Während nach HGB eine Bewertung oberhalb der Anschaffungskosten ausdrücklich untersagt [...]

muss innerhalb einer gewählten Kategorie einheitlich und stetig bilanziert werden.236 In der Praxis könnte die Wahl des Trade Date Accounting noch Probleme bereiten, da die Abrechnung i.d.R. erst in einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen nach dem Kauf vorliegt und Kurse sich in diesem Zeitraum eklatant ändern können. Aus diesem Grund ist eine organisatorische Umstellung zugunsten einer taggleichen Verbuchung notwendig, z.B. mittels einer direkten Schnittstelle. 2. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert ist dann auszubuchen, wenn die Kontrolle über die den Vermögenswert charakterisierenden vertraglichen Rechte verloren geht. Dies ist immer dann der Fall, wenn Nutzungsrechte verfallen, realisiert oder aufgegeben werden.237 Hierbei ist grundsätzlich nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung entscheiden.238 IAS 39 regelt den Abgang allerdings nicht ausschließlich nach dem ControlKonzept, sondern greift auf Elemente des Component Approach239 zurück, demzufolge sich Kontrolle auch auf einzelne Bestandteile eines Finanzinstrumentes beziehen kann.240 IAS 39 nennt sowohl Beispiele, bei denen nicht von einem Kontrollverlust ausgegangen werden kann241, als auch Beispiele für den Fall, dass Vermögenswerte ausgebucht werden müssen.242 Kein Kontrollverlust liegt bspw. bei Wertpapierleihegeschäften vor.243 Der Entleiher hat zwar die Verfügungsmacht über die geliehenen Wertpapiere erworben, trotzdem hat der Verleiher sowohl das Recht als auch das Vermögen, den übertragenen Vermögenswert zurückzubekommen.244 der Situation beider beteiligten Vertragsparteien zu [...]

Arbeit zitieren:
Deschka, Christina Februar 2003: Reporting für Spezialfonds gemäß IAS 39, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Finanzinstrumente, IAS, International Accounting Standards, Bilanzierung, Hedge Accounting

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