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Das Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik

Analyse und Alternativen

Das Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Royko Kühn
  • Abgabedatum: Februar 1998
  • Umfang: 101 Seiten
  • Dateigröße: 445,0 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-1848-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-1848-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-1848-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Kühn, Royko Februar 1998: Das Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Gesetzliche Rentenversicherung, Rentenreformen, Altersversorgung, versicherungsfremde Leistungen

Diplomarbeit von Royko Kühn

Gang der Untersuchung:

In dieser Arbeit wird ausgehend von der politischen Konstellationen vor den Bundestagswahlen 1998, die ja bekanntlich einen politischen Wandel gebracht haben, der Zustand der Gesetzlichen Rentenversicherung beschrieben. und die parteiliche bzw. wissenschaftliche Diskussion zu diesem Thema in Umrissen aufgegriffen.

Der erste Teil der Diplomarbeit befaßt sich mit dem Aufbau und der Funktionsweise sowie den auftretenden Problemen der Gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik. Insbesondere die Problematik der versicherungsfremden Leistungen nimmt hierbei einen zentralen Platz ein.

Danach werden die Eckpfeiler der vorangegangen Rentenreformen und die von der alten Bundesregierung geplante Reform 99 genauer dargestellt.

Im letzten Teil der Arbeit werden die Gegenentwürfe anderer Parteien bzw. die zwei wichtigsten Alternativvorschläge vorgestellt und nach ihren Vorteilen und Nachteilen untersucht.

Der Autor bekräftigt in dieser Diplomarbeit die Beibehaltung der umlagefinanzierten Rentenversicherung, weist aber darauf hin, daß eine Modifizierung des Systems unausweichlich ist. Neben den beiden Aspekte der Leistungsfähigkeit und der Solidarität muß die neue Reform vor allem im Sinne der Generationengerechtigkeit erfolgen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einführung 1
2. Das System der Alterssicherung in Deutschland 2
2.1 Öffentlich-rechtliche Alterssicherungssysteme 3
2.2 Zusatzversicherungssysteme 5
2.3 Private Vorsorge 6
3. Aufbau und Funktionsweise der Gesetzlichen Rentenversicherung 7
3.1 Historische Entwicklung 8
3.2 Gesellschaftliche Bedeutung 11
3.3 Die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung 12
3.4 Personenkreis 13
3.5 Finanzierung 14
3.5.1 Das System der Umlagefinanzierung 15
3.5.2 Einnahmen und Ausgaben 16
3.5.3 Rentenformel 17
3.5.4 Aktueller Stand 1997 19
4. Probleme der Gesetzlichen Rentenversicherung 20
4.1 Demographische Entwicklung 22
4.2 Gesellschaftlicher Wandel 25
4.3 Wirtschaftliche Faktoren 27
4.3.1 Beschäftigungsproblem 28
4.3.2 Lohnnebenkosten 30
4.4 Versicherungsfremde Leistungen 33
4.4.1 Einteilungsproblematik 33
4.4.2 Sozialversicherungsprinzip 35
4.4.3 Bundeszuschuß 37
4.4.4 Ausgleichsfinanzierung 38
4.5 Generationskonflikt 39
4.6 Zusammenfassung 42
5. Rentenreformen 43
5.1 Die Rentenreform 1992 43
5.2 Das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 45
5.3 Die Rentenreform 1999 46
5.3.1 Vorschläge der Regierungskommission 46
5.3.2 Die verabschiedeten Regelungen im Rentenreformgesetz 1999 49
5.3.3 Diskussionspunkte 51
5.3.3.1 Senkung des Rentenniveaus 52
5.3.3.2 Frühverrentungsabschläge 54
5.3.3.3 Einführung der Erwerbsminderungsrente 55
5.3.3.4 Hinterbliebenenrenten 56
6. Andere Reformen 58
6.1 Modifizierte Gegenentwürfe 58
6.1.1 SPD-Vorschlag 59
6.1.2 Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen 60
6.1.3 Das "Voll eigenständige System" 63
6.1.3.1 Ausgestaltung des Systems 64
6.1.3.2 Kritikpunkte 65
6.1.4 Zusammenfassung 66
6.2 Alternativvorschläge 68
6.2.1 Kapitaldeckungsverfahren 69
6.2.1.1 Vorteile 69
6.2.1.2 Nachteile 70
6.2.2 Exkurs: Teilkapitaldeckung 73
6.2.2.1 Untertunnelungskonzept 73
6.2.2.2 Kritikpunkte 74
6.2.3 Steuerfinanzierte Grundrente 75
6.2.3.1 Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen System 75
6.2.3.2 Vorstellung des Modells 76
6.2.3.3 Gegenargumente 78
6.2.4 Zusammenfassung 81
7. Schlußbetrachtung 82

Automatisiert erstellter Textauszug:

Als wichtigste Entscheidung kann die Beibehaltung der lohn- und beitragsbezogenen Renten auf Grundlage des Umlageverfahrens betrachtet werden. In dieser Hinsicht wurde aber beschlossen, daß die Beiträge, Renten und der Bundeszuschuß einem sich selbst regulierenden Mechanismus unterworfen werden, welcher einen automatischen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben vorsieht. Die Finanzierung der Rentenversicherung ist auf eine Schwankungsreserve von einem Monatsbetrag zum Jahresende ausgerichtet. Das bedeutet, der Bundeszuschuß orientiert sich nicht nur an der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte, wie bis 1992 vorgeschrieben, sondern erfährt bei einer Beitragsänderung eine dynamische Komponente, die eine 20%ige Finanzierung prinzipiell gewährleistet.110 Aus ökonomischer Sicht sind zwei Elemente, die der demographischen Entwicklung erstmals Rechnung tragen, hervorzuheben. Hierzu zählen der Übergang der Rentenanpassung von der Brutto- zur Nettolohnsumme der Versicherten und die Einbeziehung des Rentenalters in die Rentenberechnung. Mit erstgenannter Maßnahme soll dem überproportionalen Rentenzuwachs gegenüber den Nettolöhnen der Arbeitnehmer seit 1957 entgegengewirkt werden.111 Die Rentenleistung wurde auf 70% des Nettodurchschnittsverdienstes bei 45 Versicherungsjahren neu defi- [...]

42 tung, ein Wirtschaftswachstum erleichtere die spätere Sanierung, geht an der Realität vorbei und wird der Verantwortung gegenüber den Kindern nicht gerecht.104 Spätestens die Wirtschaftsflaute der neunziger Jahre in der Bundesrepublik beweist, daß die Entwicklung nicht immer nur steil nach oben geht. Der Generationenvertrag funktioniert bei sich verkleinernden Spielräumen nur, wenn beide Seiten die Lasten tragen, so wie sie vorher auch die positiven Auswirkungen geteilt haben.105 Dabei muß ein ausgewogenes Verhältnis unter den Generationen auch im zeitlichen Verlauf vorherrschen. Die angeblich dreischultrige Lastenteilung zwischen Rentnern, Erwerbstätigen und dem Staat verschleiert die eigentliche Belastung. Der Staat ist kein autonomer dritter Geldgeber, sondern seine finanziellen Mittel rekrutieren sich hauptsächlich aus den Steuern der Erwerbstätigen. Die Belastung der Rentnergeneration durch schrittweise Rentenleistungskürzungen entwickelt sich zur Farce, wenn die Leistungseinschränkungen im größeren Ausmaße zeitlich so weit nach hinten geschoben werden, daß sie erst die schon mit höheren Abgaben belastete Generation trifft. Überdenkenswert erscheinen in diesem Zusammenhang die Regelungen des Bestandsschutzes, die erworbene Ansprüche oft zum Vorteil der Rentnergeneration einfrieren, die anfallenden Belastungen jedoch der gegenwärtigen bzw. zukünftigen Erwerbsgeneration aufdrücken. Wenn den über 65jährigen inzwischen 75% des Bar- und Immobilienvermögens in der Bundesrepublik gehören,106 ist die zu einseitige Belastung der Erwerbstätigen nicht verständlich. In diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen interessant, höhere Erbschaftssteuern in die Finanzierung der Rentenversicherung mit einzubeziehen. „Wer als Erbe von seiner Vorgänger-Generation besonders stark profitiert, kann auch ein paar Mark mehr für die Alterssicherung dieser Generation zahlen.“107 Der Gestaltung einer für die Allgemeinheit günstigsten Umverteilungsvariante steht in der parlamentarischen Demokratie oft das Mehrheitsprinzip entgegen, da hier entscheidend ist, wie der größte Teil der Wahlberechtigten in Abhängigkeit [...]

41 tung des Gesetzgebers ein, für ein entsprechendes Finanzierungsverfahren zu sorgen und das Äquivalenzprinzip zu wahren. Aus diesen Überlegungen darf aber nicht geschlossen werden, daß durch Beitragszahlungen ein „individueller Anspruch auf eine bestimmte Altersrente begründet“ ist.101 Hierin sehen viele die Gefahr des Umlagesystems, denn „was aktuell erwirtschaftet wird, wird sogleich verfrühstückt und somit keine Vorsorge für schlechte Zeiten getroffen“.102 Die Verteilungsprobleme beginnen spätestens dann, wenn die Beitragsbelastung der erwerbstätigen Generation die Akzeptanzgrenze überschreitet. Die Folge ist ein Entziehen dieser Generation aus der Zahlungsverpflichtung beispielsweise durch Schwarzarbeit oder ein zunehmender Arbeitsanreizverlust. Mit dem Wissen, daß ihre Beiträge beim Erreichen der eigenen Ansprüche schon verbraucht sind und eine Leistungsgewährung nur politisch manifestiert ist, könnte die Abgabenbereitschaft dieser Generation gänzlich verschwinden. Die Ursachen des sich anbahnenden Konfliktes werden oft in der Auflösung der Familienstrukturen, die mit dem Verlust des Solidaritätsgedankens einhergehen, und in den durch die demographische Entwicklung beeinflußten Finanzierungsschwierigkeiten gesehen.103 Dies dürfte nicht die vollständige Antwort sein. Vielmehr kann man beobachten, daß sich die gesellschaftliche Bedeutung der Rentenversicherung gewandelt hat. Mit der in der Rentenreform 1957 geregelten Anpassung der Renten an den durchschnittlichen Arbeitnehmerlohn sollte die durch die Geschichte benachteiligte Rentnergeneration am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben und ihr somit ein Existenzminimum geboten werden. Die Bedürfnisse der jetzigen Rentnergeneration, die nach einem erfüllten Arbeitsleben eine andere finanzielle Basis besitzen, kann man mit dieser Ausgangsposition nicht mehr vergleichen. Daß trotz dieser Veränderungen und den zunehmenden Finanzierungsschwierigkeiten ein Festhalten an alten politischen Handlungsmotiven zu konstatieren ist, dürfte eher zur Verunsicherung der jüngeren Generation beitragen. Diese Unflexibilität der Politik und die Aufbürdung der Lasten an zukünftige Generationen, um den vermeintlich notwendigen Lebensstandard zu sichern, gefährden das System viel stärker. In dieser Hinsicht sei nur auf die astronomische Verschuldung des deutschen Staatshaushaltes hingewiesen. Die bisherige Denkrich101 102 [...]

Arbeit zitieren:
Kühn, Royko Februar 1998: Das Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Gesetzliche Rentenversicherung, Rentenreformen, Altersversorgung, versicherungsfremde Leistungen

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