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Rechtsprechungsentwicklung bei Markenverletzung mit besonderer Berücksichtigung der Prägetheorie

Rechtsprechungsentwicklung bei Markenverletzung mit besonderer Berücksichtigung der Prägetheorie
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Nadine Ollwitz
  • Abgabedatum: Mai 2005
  • Umfang: 110 Seiten
  • Dateigröße: 689,7 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Rheinische Fachhochschule Köln Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8947-2
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8947-2 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8947-2 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Ollwitz, Nadine Mai 2005: Rechtsprechungsentwicklung bei Markenverletzung mit besonderer Berücksichtigung der Prägetheorie, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Markenrecht, Verwechslungsgefahr, Wirtschaftsrecht, Urteil

Diplomarbeit von Nadine Ollwitz

Einleitung:

Eine Marke ist gem. § 3 MarkenG ein Zeichen, das geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Vor allem für große Unternehmen ist der Produktname ein zusätzliches und unerlässliches Mittel des Marketings.

Man denke dabei nur an die Waschmittelbranche, in der die Produkte hauptsächlich über den Namen verkauft werden. Ein gutes Waschmittel heißt eben u.a. "PERSIL". Da ein Verbraucher die Qualität bei Waschmittel nur schwer überprüfen kann, wird er sich im Zweifel, wie viele andere auch, für das Produkt mit dem guten Namen entscheiden.

Die Begriffe "Ähnlichkeit" und "Verwechslungsgefahr" werden im Gesetz nicht hinreichend definiert. Für die Auslegung des Begriffs "ähnlich" führte das Bundespatentgericht aus:

"Als ähnlich sind demzufolge solche Waren anzusehen, die sich wirtschaftlich so nahe stehen, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen mit herkunftsbezogenen Irrtümern gerechnet werden muss, wenn die Waren - dies unterstellt - mit identischen Marken versehen werden. Unähnlich sind Waren, die keine oder doch so geringe wirtschaftliche Berührungspunkte aufweisen, dass selbst im Falle identischer Kennzeichnung ein herkunftsbezogener Irrtum ausgeschlossen werden kann." In der Rechtsprechung sind die in den Vorjahren gesetzten Schwerpunkte in umstrittenen markenrechtlichen Fragen kontinuierlich weiterentwickelt worden.

Die Entwicklungen der Gerichtsentscheidungen beziehen sich entweder auf neu entstandene Fragestellungen, die Klärung bislang strittiger Fragen oder die Weiterbildung der Rechtsprechung in der Weise, dass bestimmte, allgemein bekannte, Probleme aus einer anderen Blickrichtung behandelt werden.

In dieser Arbeit wird über neue Festlegungen, über die Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung und über neue Fragestellungen berichtet.

Im Einzelnen bedeutet dies zunächst eine Darstellung der allgemeinen Bedingungen eines Markenverletzungstatbestandes, dann eine Darstellung von Urteilen in Bezug auf die Rechtssprechungsentwicklung bei der Prägetheorie und zuletzt eine genaue Aufzeichnung der bisherigen Entwicklung, sowie eine Stellungnahme zur Ansicht der Gerichte und zur Rechtsprechung.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung (Inhalt und Aufbau der Arbeit) 1
2. Allgemeines 2
2.1 Inhalt und Umfang des Rechts an der Marke 2
2.2 Verwechslungsgefahr 3
2.2.1 Allgemein 3
2.2.2 Arten von Verwechslungsgefahren 7
2.2.2.1 Unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne 8
2.2.2.2 Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne 8
2.2.2.3 Serienzeichen 8
2.2.2.4 Gedankliches Inverbindungbringen 9
2.2.3 Erweiterter Schutz bekannter Marken 10
2.2.3.1 Ausnutzung der Wertschätzung 11
2.2.3.2 Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft 12
2.2.3.3 Beeinträchtigung der Wertschätzung 12
2.2.3.4 Ausnutzung der Unterscheidungskraft 13
2.2.3.5 Verwendung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise 13
2.2.4 Erhöhte Kennzeichnungskraft durch hohen Werbeaufwand 13
3. Prägetheorie 14
4. Urteile 996 18
4.1 „Sali Toft“ 18
4.2 „Joy“ 19
5. Urteile 1998 20
5.1 „Lions“ 20
6. Urteile 1999 21
6.1 Monoflam / Polyflam 21
6.2 „Honka“ 22
7. Urteile 2000 24
7.1 ATTACH / TISSERAND 24
7.2 „Rausch / Elfirausch“ 25
7.3 „Papagallo“ 27
8. Urteile 2001 28
8.1 „Dorf Münsterland“ 28
8.2 „Wintergarten“ 29
8.3 „kleiner Feigling“ 30
9. Urteile 2002 31
9.1 „Bit / Bud“ 31
9.2 „Marlboro-Dach“ 33
9.3 „ASTRA / ESTRA-PUREN“ 34
9.4 „Frühstücksdrink I“ 36
9.5 „Fabergé“ 36
9.6 „BIG“ 38
9.8 „Bank 24“ 38
10. Urteile 2003 39
10.1 „City Plus“ 39
10.2 „Goldbarren“ 41
11. Urteile 2004 42
11.2 „Metro“ 42
11.3 „Mustang“ 44
12. Urteile 2005 46
12.1 „Staubsaugerfiltertüten“ 46
12.2 „MEY / Ella May“ 48
13. Rechtsprechungsentwicklung bezüglich des Bekanntheitsgrades 50
14. Rechtsprechungsentwicklung bezüglich der Prägung des Gesamteindrucks 50
15. Entwicklung des gedanklichen Inverbindungbringens 51
16. Entwicklung der Verwechslungsgefahr 52
16.1 Jahr 1997 52
16.2 Jahr 1998 56
16.3 Jahr 1999 64
16.4 Jahr 2000 69
16.5 Jahr 2001 73
16.6 Jahr 2002 77
16.7 Jahr 2003 79
16.8 Jahr 2004 82
17. Kritik und Stellungnahme 85
18. Gesamtbewertung zur Urteilsgebung 96
18.1 Unterschiede der Entscheidungen „MONOFLAM / POLYFLAM“ und „ASTRA / ESTRA-PUREN“ 96
18.2 Übereinstimmungen 97
Abkürzungsverzeichnis 106
Literaturverzeichnis 108

Automatisiert erstellter Textauszug:

lich beurteilt, hatte darüber aber nicht zu entscheiden. Hier zeichnete sich erstmals ab, dass das BPatG eine vom BGH abweichende Richtung einschlagen wollte. b) Stand der europäischen Rechtsprechung Aufgrund des Anwendungsvorrangs der MarkenRL stellt sich das Problem der tatbestandlichen Erweiterung der Verwechslungsgefahr nicht nur auf nationaler, sondern auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene. Letztlich geht es hierbei um die Frage der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 lit. b MarkenRL. Der EuGH hat sich generell dafür ausgesprochen, dass die gedankliche Verbindung keine Alternative zur Verwechslungsgefahr, sondern lediglich eine Umfangsbestimmung sein könne. Die konkrete Fragestellung ist aber auch auf europäischer Ebene bislang ungeklärt. Das BPatG sah sich deshalb richtigerweise veranlasst, dem EuGH diese Frage zum Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG vorzulegen54. [...]

a) Stand der nationalen Rechtsprechung Die nationale Rechtsprechung geht hinsichtlich der Feststellung sonstiger Verwechslungsmöglichkeiten sehr zurückhaltend vor. Dies mit der Begründung, man müsse eine uferlose Ausweitung des Schutzes vor jeder denkbaren, wie auch immer gearteten, gedanklichen Assoziation des Publikums vermeiden. Das BPatG beschreitet in seinem Beschluss zu T-Flexitel einen neuen Pfad, indem es gerade einen Ausnahmefall vom Lebenserfahrungsgrundsatz gegeben sieht und deshalb zu der Frage der Ausweitung des gedanklichen Inverbindungbringens gelangt. In ähnlich gelagerten Verfahren, ohne Vorliegen der klassischen Verwechslungstatbestände, lehnte der BGH die Überprüfung einer gedanklichen Verbindung ab, da nicht jede gedankliche Verbindung von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG umfasst sei. Das BPatG hingegen hatte schon in einer früheren Entscheidung die Ablehnung der Verwechslungsgefahr auf Grund eines Serienzeichens der jüngeren Marke als frag- [...]

Bestandteil in dem jüngeren Zeichen nicht derart auf- oder untergegangen sei, dass er beim Verkehr die Erinnerung an die ältere Kennzeichnung nicht mehr wachrufe. Das steht im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des Senats52. Mittlerweile kommt es für die Frage der Ähnlichkeit zweier Marken nicht auf eine bloße durch die Übereinstimmung eines Bestandteils verursachte Assoziation zur älteren Marke an, sondern, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen der älteren und der jüngeren Marke gegeben sein muss. Nichts anderes besagt die gesetzliche Formulierung des gedanklichen Inverbindungbringens, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keinen eigenen Rechtsverletzungstatbestand kennzeichnet, sondern den Umfang des Begriffs der Verwechslungsgefahr näher bestimmen soll53. [...]

Arbeit zitieren:
Ollwitz, Nadine Mai 2005: Rechtsprechungsentwicklung bei Markenverletzung mit besonderer Berücksichtigung der Prägetheorie, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Markenrecht, Verwechslungsgefahr, Wirtschaftsrecht, Urteil

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